Der Sachverhalt wird
zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltung wird
beauftragt, mit dem Verein für Ausbildung und berufliche Weiterbildung e.V.
(VABW e.V.) die als Anlage im Entwurf beigefügte Vereinbarung abzuschließen, um
auf dieser Basis die in den bisherigen Jahren praktizierte Schulsozialarbeit an
allen Eschweiler Grundschulen mit je einer halben Stelle pro Schule
einschließlich der erfolgten Netzwerkarbeit durch Einrichtung der
Koordinierungsstelle mit einer halben Stelle im Jugendamt für direkt zwei
weitere Schuljahre (2019/2020 und 2020/21)
fortzuführen.
Zuletzt wurden die
Fachausschüsse und der Stadtrat mittels der Verwaltungsvorlage Nr. 125/17 über
den letzten Sachstand zur Finanzierung und Sicherstellung der Schulsozialarbeit
an Grundschulen informiert. Die Verwaltung wurde daraufhin beauftragt, den
Antrag auf eine weitere Förderung aus dem Landesprogramm zur Förderung der
Sozialen Arbeit an Schulen für das Jahr 2017 zu stellen.
Mit
Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Köln vom 24.7.2017 wurde der
StädteRegion Aachen eine Zuwendung in Höhe von 1.424.557,99 € gewährt, davon
entfielen 142.221 € auf die Stadt Eschweiler zur Weiterleitung an den Verein
für allgemeine und berufliche Weiterbildung e.V. (VABW), Alsdorf. Die Zuwendung
war für den Maßnahmenzeitraum 01.01.- 31.12.2018 zweckgebunden.
Mit Schreiben vom
22.06.2018 teilte die StädteRegion den städteregionsangehörigen Kommunen mit,
dass das Landesprogramm zur Förderung der Sozialen Arbeit an Schulen nun um
weitere zwei Jahre verlängert wird. Auch weiterhin bleiben Kreise und
kreisfreie Städte Antragsteller. Für die StädteRegion sei eine Fördersumme von
2,84 Mio. € zu erwarten. Bei der Verteilung der Mittel für die StädteRegion
Aachen bleibe es bei der bisher erfolgten Aufteilung (Kosten der Unterkunft,
KdU, des Vorjahres). Die Förderhöhe werde sich in etwa im bisherigen Umfang
bewegen. Eine Veränderung des Bedarfs könne bis zum 1.8.18 mitgeteilt werden,
wobei zu Bedenken gegeben wurde, dass im Falle eines Mehrbedarfs in einer
Kommune dieser nur abgedeckt werden könne, wenn eine andere Kommune nicht alle
Mittel in Anspruch nehmen würde. Die gesamten Antragsunterlagen sollten bis
spätestens zum 10.08.2018 vorgelegt werden.
Vor dem Hintergrund
der bisher zu diesem Themenkomplex stets einstimmig erfolgten Beschlusslage hat
die Verwaltung fristgerecht einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur
Förderung bzw. Fortsetzung der sozialen Arbeit an den Städt. Grundschulen im
Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes für 2019 und 2020 gestellt in Höhe des
Höchstfördersatzes von 272.664 Euro, wohlwissend, dass eine Bewilligung in der
bisher bewilligten Höhe von 142.221 € realistisch ist.
Die bisherige
Stellenbesetzung hat sich weiterhin bewährt und wird aktuell noch unterstützt
durch punktuell seitens des Landes eingesetzte sozialpädagogische Fachkräfte in
der Schuleingangsphase. In Eschweiler erfolgte leider nur an einer Grundschule
die Bereitstellung einer halben Stelle, in der gesamten StädteRegion wurden
insgesamt über 10 Grundschulen mit Stellen (z.T. in Teilzeit) versorgt. Diese
halbe zusätzliche unbefristet in Eschweiler eingerichtete Landesstelle wurde
auf Vorschlag der unteren Schulaufsicht an der Ev. Grundschule eingerichtet zum
Schuljahresbeginn 2018/19 und mit der bisherigen Schulsozialarbeiterin besetzt,
so dass deren Stelle zeitgleich vakant wurde. Zum Zeitpunkt der Erstellung der
Verwaltungsvorlage wurde ein Ausschreibungsverfahren eingeleitet. Die Teilzeitstelle
konnte zum 01.11.2018 wiederbesetzt werden. Darüber hinaus hat sich eine
weitere Schulsozialarbeiterin, die bisher über BUT finanziert und zuletzt an
der Kath. Grundschule Röhe eingesetzt war, auf eine der o.a. Landesstellen in
Düren beworben und diese auch erhalten, so dass auch für Röhe ab dem Schuljahr
2018/19 eine Vakanz entsteht, die aber ebenfalls ab dem 01.01.2019 mit einer
bis dahin im Mutterschutz befindlichen Mitarbeiterin des VABW wiederbesetzt
werden konnte, die bis zum Beginn ihres Mutterschutzes bereits in Röhe als
Schulsozialarbeiterin tätig gewesen war. Vor diesem Hintergrund ist die Schule
nur 3 Monate ohne schulsozialpädagogische Unterstützung.
Hinsichtlich der
Sinnhaftigkeit und Bedeutung der Schulsozialarbeit wird auf die diesbezüglichen
Ausführungen im Sachverhalt der VV 125/17 verwiesen, die inhaltlich weiterhin
Bestand haben. Umso erfreulicher ist die Entwicklung, dass die bisher stets für
ein Jahr befristeten Stellen nun erstmals eine Bestandsgarantie für 2 weitere
Jahre haben. Für die Stelleninhaber und
die betroffenen Schulen wäre allerdings die Perspektive von
unbefristeten Beschäftigungsverhältnissen dringend anzustreben, da dies auch
die Aussicht auf eine Beständigkeit im
Einsatz der dort tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wahrscheinlicher
machen würde. Mit befristeten Beschäftigungsverhältnissen ist stets die Gefahr
verbunden, dass bei den Beschäftigten eine deutlich höhere Bereitschaft
besteht, angebotene unbefristete Beschäftigungsverhältnisse anzunehmen bzw.
sich auf entsprechende Stellenangebote zu bewerben. Wenngleich für den
Landeshaushalt 2019 bereits geplant sein soll, die Finanzierung der
Schulsozialarbeit auch bis zum Jahre 2022 sicherzustellen vorbehaltlich der
noch ausstehenden Zustimmung des Landtages, sollte im Sinne alle Beteiligten
eine unbefristete Bestandsgarantie der Schulsozialarbeit in Schulen das Ziel
sein.
Der beigefügte
Vertrag mit dem VABW wurde inhaltlich hinsichtlich der Aufsichtsregelung
insofern leicht modifiziert als dass die Fachaufsicht für die in den Schulen
tätigen Schulsozialarbeiter künftig beim Jugendamt der Stadt Eschweiler
angesiedelt wird. Dort wurde bereits im Jahr 2016 eine Koordinierungsstelle
eingerichtet mit einer Sozialarbeiterin, die zu 50 % an einer Grundschule als
Schulsozialarbeiterin tätig ist und zu 50 % Koordinierungsaufgaben im Jugendamt
übernimmt. Aufgrund der mit dieser Stelle verbundenen erhöhten Anforderungen
und der bisher auch dort erbrachten sehr guten Leistungen wurde für die Folgejahre
eine Zulagenvereinbarung für diese Koordinierungsfunktion getroffen, die in der
als Anlage ebenfalls beigefügten Kalkulation entsprechend berücksichtigt ist.
Darüber hinaus ist
die bisherige jährliche zeitliche Befristung auf zwei Jahre entsprechend des
Bewilligungszeitraumes des Landes verlängert worden. Die Anzahl der Stellen
wurde bereits zum 1.1.2018 um eine 25,64 %-Stelle erhöht, die nicht über BUT
finanziert ist. Es handelt sich dabei um eine Schulsozialarbeiterstelle im
Umfang von 10 Wochenstunden, die für den Zeitraum der beantragten
Arbeitszeitreduzierung der dortigen Schulsozialarbeiterin befristet bis
31.10.2019 eingerichtet wurde. Der Stellenanteil schlägt sich nieder mit rund
12.018 Euro. Diese Veränderungen wurden in
der als Anlage beigefügten vom VABW e.V. vorläufig erstellten
Kalkulation über den zu erwartenden Personalkostenaufwand berücksichtigt. Die
Verwaltung schlägt vor, diesen Vertrag erneut mit dem VABW e.V. abzuschließen,
da sich die Zusammenarbeit als sehr
kooperativ erwiesen hat und es auch weiterhin keinen Grund zur Beanstandung
gibt.
Für die Fortsetzung der Schulsozialarbeit an den Eschweiler Grundschulen im bisherigen Umfang (0,5 Stellen/Grundschule= insgesamt 5,5 Stellen, Anstellung/Personalbewirtschaftung über den VABW zuzüglich der halben Koordinierungsstelle im Jugendamt und der 0,26-Stelle am Städt. Gymnasium) über das Haushaltsjahr 2018 hinaus entsteht ein finanzieller Aufwand von 347.450 €/Haushaltsjahr maximal, falls die Teilzeitstelle am Gymnasium bestehen bleibt. Bei Wegfall dieser Teilzeitstelle würde sich der Aufwand auf 335.432 € in 2020 reduzieren und der Aufwand im Produkt 032170101 „Gymnasium“ beim Sachkonto 50120000 „Vergütung tariflich Beschäftigte“ entsprechend um den Anteil erhöhen, den die Rückkehr der ursprünglich an der Schule in Vollzeit tätigen Schulsozialarbeiterin zurück zur Vollzeitstelle ausmacht. Die Verbuchung des Aufwandes für die sechs bzw. 6,26 Schulsozialarbeiterstellen erfolgt bei Produkt 032430101 „sonstige schulische Aufgaben“, Sachkonto 52910000 „Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen“.
Die Deckung dieses Aufwandes erfolgt zum einen über Erträge aus Landeszuwendungen zur Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildung- und Teilhabepaketes (BuT), die der Stadt für 2019 und 2020 in einer Größenordnung von voraussichtlich mindestens rund 144.000 € (beantragt 272.664 €) jährlich über die StädteRegion Aachen zur Verfügung gestellt werden (Produkt 032430101 „Sonstige schulische Aufgaben“, Sachkonto 41420300 „Zuweisungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden“). Zum anderen erbringt die Stadt als so genannte „freiwillige Leistung“ einen Kofinanzierungsaufwand (Eigenanteil) von rund 200.000 €/Jahr.