Betreff
Fortsetzung der Schulsozialarbeit in den Städt. Grundschulen
Vorlage
218/18
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Verein für Ausbildung und berufliche Weiterbildung e.V. (VABW e.V.) die als Anlage im Entwurf beigefügte Vereinbarung abzuschließen, um auf dieser Basis die in den bisherigen Jahren praktizierte Schulsozialarbeit an allen Eschweiler Grundschulen mit je einer halben Stelle pro Schule einschließlich der erfolgten Netzwerkarbeit durch Einrichtung der Koordinierungsstelle mit einer halben Stelle im Jugendamt für direkt zwei weitere Schuljahre (2019/2020 und 2020/21)  fortzuführen. 

 


Zuletzt wurden die Fachausschüsse und der Stadtrat mittels der Verwaltungsvorlage Nr. 125/17 über den letzten Sachstand zur Finanzierung und Sicherstellung der Schulsozialarbeit an Grundschulen informiert. Die Verwaltung wurde daraufhin beauftragt, den Antrag auf eine weitere Förderung aus dem Landesprogramm zur Förderung der Sozialen Arbeit an Schulen für das Jahr 2017 zu stellen.

 

Mit Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Köln vom 24.7.2017 wurde der StädteRegion Aachen eine Zuwendung in Höhe von 1.424.557,99 € gewährt, davon entfielen 142.221 € auf die Stadt Eschweiler zur Weiterleitung an den Verein für allgemeine und berufliche Weiterbildung e.V. (VABW), Alsdorf. Die Zuwendung war für den Maßnahmenzeitraum 01.01.- 31.12.2018 zweckgebunden.

 

Mit Schreiben vom 22.06.2018 teilte die StädteRegion den städteregionsangehörigen Kommunen mit, dass das Landesprogramm zur Förderung der Sozialen Arbeit an Schulen nun um weitere zwei Jahre verlängert wird. Auch weiterhin bleiben Kreise und kreisfreie Städte Antragsteller. Für die StädteRegion sei eine Fördersumme von 2,84 Mio. € zu erwarten. Bei der Verteilung der Mittel für die StädteRegion Aachen bleibe es bei der bisher erfolgten Aufteilung (Kosten der Unterkunft, KdU, des Vorjahres). Die Förderhöhe werde sich in etwa im bisherigen Umfang bewegen. Eine Veränderung des Bedarfs könne bis zum 1.8.18 mitgeteilt werden, wobei zu Bedenken gegeben wurde, dass im Falle eines Mehrbedarfs in einer Kommune dieser nur abgedeckt werden könne, wenn eine andere Kommune nicht alle Mittel in Anspruch nehmen würde. Die gesamten Antragsunterlagen sollten bis spätestens zum 10.08.2018 vorgelegt werden.

 

Vor dem Hintergrund der bisher zu diesem Themenkomplex stets einstimmig erfolgten Beschlusslage hat die Verwaltung fristgerecht einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung bzw. Fortsetzung der sozialen Arbeit an den Städt. Grundschulen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes für 2019 und 2020 gestellt in Höhe des Höchstfördersatzes von 272.664 Euro, wohlwissend, dass eine Bewilligung in der bisher bewilligten Höhe von 142.221 € realistisch ist.

 

Die bisherige Stellenbesetzung hat sich weiterhin bewährt und wird aktuell noch unterstützt durch punktuell seitens des Landes eingesetzte sozialpädagogische Fachkräfte in der Schuleingangsphase. In Eschweiler erfolgte leider nur an einer Grundschule die Bereitstellung einer halben Stelle, in der gesamten StädteRegion wurden insgesamt über 10 Grundschulen mit Stellen (z.T. in Teilzeit) versorgt. Diese halbe zusätzliche unbefristet in Eschweiler eingerichtete Landesstelle wurde auf Vorschlag der unteren Schulaufsicht an der Ev. Grundschule eingerichtet zum Schuljahresbeginn 2018/19 und mit der bisherigen Schulsozialarbeiterin besetzt, so dass deren Stelle zeitgleich vakant wurde. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Verwaltungsvorlage wurde ein Ausschreibungsverfahren eingeleitet. Die Teilzeitstelle konnte zum 01.11.2018 wiederbesetzt werden. Darüber hinaus hat sich eine weitere Schulsozialarbeiterin, die bisher über BUT finanziert und zuletzt an der Kath. Grundschule Röhe eingesetzt war, auf eine der o.a. Landesstellen in Düren beworben und diese auch erhalten, so dass auch für Röhe ab dem Schuljahr 2018/19 eine Vakanz entsteht, die aber ebenfalls ab dem 01.01.2019 mit einer bis dahin im Mutterschutz befindlichen Mitarbeiterin des VABW wiederbesetzt werden konnte, die bis zum Beginn ihres Mutterschutzes bereits in Röhe als Schulsozialarbeiterin tätig gewesen war. Vor diesem Hintergrund ist die Schule nur 3 Monate ohne schulsozialpädagogische Unterstützung.

 

Hinsichtlich der Sinnhaftigkeit und Bedeutung der Schulsozialarbeit wird auf die diesbezüglichen Ausführungen im Sachverhalt der VV 125/17 verwiesen, die inhaltlich weiterhin Bestand haben. Umso erfreulicher ist die Entwicklung, dass die bisher stets für ein Jahr befristeten Stellen nun erstmals eine Bestandsgarantie für 2 weitere Jahre haben. Für die Stelleninhaber und  die betroffenen Schulen wäre allerdings die Perspektive von unbefristeten Beschäftigungsverhältnissen dringend anzustreben, da dies auch die Aussicht auf eine  Beständigkeit im Einsatz der dort tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wahrscheinlicher machen würde. Mit befristeten Beschäftigungsverhältnissen ist stets die Gefahr verbunden, dass bei den Beschäftigten eine deutlich höhere Bereitschaft besteht, angebotene unbefristete Beschäftigungsverhältnisse anzunehmen bzw. sich auf entsprechende Stellenangebote zu bewerben. Wenngleich für den Landeshaushalt 2019 bereits geplant sein soll, die Finanzierung der Schulsozialarbeit auch bis zum Jahre 2022 sicherzustellen vorbehaltlich der noch ausstehenden Zustimmung des Landtages, sollte im Sinne alle Beteiligten eine unbefristete Bestandsgarantie der Schulsozialarbeit in Schulen das Ziel sein.

 

Der beigefügte Vertrag mit dem VABW wurde inhaltlich hinsichtlich der Aufsichtsregelung insofern leicht modifiziert als dass die Fachaufsicht für die in den Schulen tätigen Schulsozialarbeiter künftig beim Jugendamt der Stadt Eschweiler angesiedelt wird. Dort wurde bereits im Jahr 2016 eine Koordinierungsstelle eingerichtet mit einer Sozialarbeiterin, die zu 50 % an einer Grundschule als Schulsozialarbeiterin tätig ist und zu 50 % Koordinierungsaufgaben im Jugendamt übernimmt. Aufgrund der mit dieser Stelle verbundenen erhöhten Anforderungen und der bisher auch dort erbrachten sehr guten Leistungen wurde für die Folgejahre eine Zulagenvereinbarung für diese Koordinierungsfunktion getroffen, die in der als Anlage ebenfalls beigefügten Kalkulation entsprechend berücksichtigt ist.

 

Darüber hinaus ist die bisherige jährliche zeitliche Befristung auf zwei Jahre entsprechend des Bewilligungszeitraumes des Landes verlängert worden. Die Anzahl der Stellen wurde bereits zum 1.1.2018 um eine 25,64 %-Stelle erhöht, die nicht über BUT finanziert ist. Es handelt sich dabei um eine Schulsozialarbeiterstelle im Umfang von 10 Wochenstunden, die für den Zeitraum der beantragten Arbeitszeitreduzierung der dortigen Schulsozialarbeiterin befristet bis 31.10.2019 eingerichtet wurde. Der Stellenanteil schlägt sich nieder mit rund 12.018 Euro. Diese Veränderungen wurden in  der als Anlage beigefügten vom VABW e.V. vorläufig erstellten Kalkulation über den zu erwartenden Personalkostenaufwand berücksichtigt. Die Verwaltung schlägt vor, diesen Vertrag erneut mit dem VABW e.V. abzuschließen, da sich die Zusammenarbeit  als sehr kooperativ erwiesen hat und es auch weiterhin keinen Grund zur Beanstandung gibt.

 


Für die Fortsetzung der Schulsozialarbeit an den Eschweiler Grundschulen im bisherigen Umfang (0,5 Stellen/Grundschule= insgesamt 5,5 Stellen, Anstellung/Personalbewirtschaftung über den VABW zuzüglich der halben Koordinierungsstelle im Jugendamt und der 0,26-Stelle am Städt. Gymnasium) über das Haushaltsjahr 2018 hinaus entsteht ein finanzieller Aufwand von 347.450 €/Haushaltsjahr maximal, falls die Teilzeitstelle am Gymnasium bestehen bleibt. Bei Wegfall dieser Teilzeitstelle würde sich der Aufwand auf 335.432 € in 2020 reduzieren und der Aufwand im Produkt 032170101 „Gymnasium“ beim Sachkonto 50120000 „Vergütung tariflich Beschäftigte“ entsprechend um den Anteil erhöhen, den die Rückkehr der ursprünglich an der Schule in Vollzeit tätigen Schulsozialarbeiterin zurück zur Vollzeitstelle ausmacht.  Die Verbuchung des Aufwandes für die sechs bzw. 6,26  Schulsozialarbeiterstellen erfolgt bei Produkt 032430101 „sonstige schulische Aufgaben“, Sachkonto 52910000 „Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen“.

 

Die Deckung dieses Aufwandes erfolgt zum einen über Erträge aus Landeszuwendungen zur Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildung- und Teilhabepaketes (BuT), die der Stadt für 2019 und 2020  in einer Größenordnung von voraussichtlich mindestens rund 144.000 € (beantragt 272.664 €) jährlich über die StädteRegion Aachen zur Verfügung gestellt werden (Produkt 032430101 „Sonstige schulische Aufgaben“, Sachkonto 41420300 „Zuweisungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden“). Zum anderen erbringt die Stadt als so genannte „freiwillige Leistung“ einen  Kofinanzierungsaufwand (Eigenanteil) von rund 200.000 €/Jahr.