Das Wahlgebiet für die im Jahr 2020 stattfindenden Kommunalwahlen wird in
insgesamt 25 Wahlbezirke eingeteilt.
Der Wahlbezirkseinteilung liegen die von der regioIT Aachen GmbH
ermittelten Einwohnerzahlen je Wahlbezirk zugrunde, die durch prozentuale
Umrechnung an die maßgebende Einwohnerzahl im Sinne des § 78 Kommunalwahlordnung
(KWahlO) angeglichen werden.
Die Abgrenzung der Wahlbezirke ergibt sich aus der beigefügten Anlage
1, die Bestandteil des Beschlusses ist.
Gemäß § 3 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein
Westfalen (Kommunalwahlgesetz – KWahlG) werden die Ratsvertreter in
Wahlbezirken und aus Reservelisten gewählt. Die Zahl der zu wählenden Vertreter
beträgt gemäß § 3 Abs. 2 Buchst. a) KWahlG für Gemeinden mit einer
Bevölkerungszahl über 50.000, aber nicht über 100.000
50 Vertreter, davon 25 in Wahlbezirken.
Der Rat beschloss in seiner Sitzung am 13.12.2017 eine Verringerung der
Anzahl der Ratsmitglieder für die im Jahre 2020 stattfindende Kommunalwahl
nicht vorzunehmen. Demnach ist für die am 01.11.2020 beginnende Wahlperiode die
vorgenannte gesetzliche Anzahl der Vertreter zugrunde zu legen.
Der Wahlausschuss teilt gemäß § 4 Abs. 1 KWahlG das Wahlgebiet in so
viele Wahlbezirke ein, wie Vertreter gemäß § 3 Abs. 2 in Wahlbezirken zu wählen
sind. Das Wahlgebiet ist demnach in 25 Wahlbezirke einzuteilen.
Die Frist für die Einteilung des Wahlgebietes endet nach Artikel 5 des
Gesetzes zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes und zur Änderung
kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften am 29.02.2020. Unbeschadet dessen
ist eine zeitnahe Einteilung des Wahlgebietes deshalb notwendig, weil die
Einteilung des Wahlgebietes der StädteRegion Aachen auf den von den
regionsangehörigen Gemeinden vorgenommenen Wahlgebietseinteilungen basiert. Vor
diesem Hintergrund hat der Städteregionsrat die regionsangehörigen Kommunen um
eine möglichst frühzeitige Einteilung gebeten.
Hierbei sind folgende gesetzliche Vorgaben des § 4 Abs. 2 KWahlG zu
beachten:
a)
bei der
Abgrenzung der Wahlbezirke ist darauf Rücksicht zu nehmen, dass räumliche
Zusammenhänge möglichst gewahrt werden;
b)
die
Abweichung von der durchschnittlichen Einwohnerzahl der Wahlbezirke im
Wahlgebiet darf nicht mehr als 25 vom Hundert nach oben oder unten betragen.
Gemäß § 78 KWahlO ist für die Kommunalwahlen die vom Landesbetrieb
Information und Technik NRW (IT.NRW) halbjährlich fortgeschriebene
Bevölkerungszahl, welche 18 Monate vor Ablauf der Wahlzeit veröffentlicht ist,
maßgebend.
Von IT.NRW werden allerdings nur die Gesamteinwohnerzahlen einer Stadt/
Gemeinde veröffentlicht. Für die einzelnen Wahlbezirke sind daher die auf den
Melderegisterdaten basierenden Angaben der regioIT Aachen GmbH hinzuzuziehen.
Da die von IT.NRW ermittelte Gesamteinwohnerzahl von der Einwohnerzahl der
regioIT Aachen GmbH abweicht, muss zunächst eine Angleichung erfolgen. Diese
wird erreicht, indem die Einwohnerzahlen der regioIT Aachen GmbH für die
einzelnen Wahlbezirke prozentual umgerechnet werden.
Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben wird gegenüber der bisherigen
Wahlbezirkseinteilung folgende Änderung im Bereich Stich vorgenommen:
Aus dem Wahlbezirk 1300 (Stimmbezirk 1301) wird die Straße
·
Stich
(Hausnummern 2 -24 und 17- 47); Trennung durch Konkordiastraße/
Wilhelminenstraße
und des Weiteren (aus dem Stimmbezirk 1302) die Straßen
·
Heinrichsallee,
·
Sofienstraße,
·
Eduardstraße
und
·
Sperlichstraße
in den benachbarten Wahlbezirk 1100 verschoben.
Die vorstehend beschriebene Änderung bewirkt, dass sich die Abweichung
von der durchschnittlichen Einwohnerzahl im Wahlbezirk 1300, die derzeit bei
25,83 % liegt, innerhalb der gesetzlich zulässigen Abweichungsgrenze von max.
25% bewegt. Eine Unterteilung in zwei Stimmbezirke (1301 und 1302) ist jedich
nicht mehr möglich, da die Änderung zugleich bewirkt, dass sich die
Einwohnerzahl im Stimmbezirk 1302 so verringert, dass eine Wahrung des
Wahlgeheimnisses bei Unterteilung des Wahlbezirks 1300 in zwei Stimmbezirke
nicht mehr gewährleistet ist. Die Unterteilung in Stimmbezirke entfällt daher.
Der Wahlbezirk trägt künftig die Bezeichnung „ 1300 – Stich“. Das Wahllokal für
diesen Wahlbezirk verbleibt im Schulgebäude der
Städt. Gesamtschule (bisheriges Wahllokal des Stimmbezirks 1302).
Des Weiteren werden folgenden Änderungen im Bereich Dürwiß vorgenommen:
Aus dem Wahlbezirk 2000 werden die Straßen
- Fronhovener Straße;
- Lohner Straße (Hausnummern 1 -17 und 4 –
10)
- Zum Blausteinsee und
- Tannenhof Dürwiß
in den benachbarten Wahlbezirk 2201 verschoben.
Die vorstehend beschriebenen Änderungen bewirken, dass sich die
Abweichungen von der durchschnittlichen Einwohnerzahl im gesetzlich zulässigen
Bereich von max. +/- 25% liegen, nämlich bei + 21,55 % im Wahlbezirk 2000 und +
21,59 % im Wahlbezirk 2201.
Im Übrigen bleibt die bisherige Wahlbezirkseinteilung für die
Kommunalwahl 2020 unverändert bestehen.
Ein aktualisiertes Straßenverzeichnis ist als Anlage 2 beigefügt.
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