Betreff
Einteilung des Wahlgebietes für die Kommunalwahlen 2020
Vorlage
206/18
Art
Beschlussfassung öffentlich

Das Wahlgebiet für die im Jahr 2020 stattfindenden Kommunalwahlen wird in insgesamt 25 Wahlbezirke eingeteilt.

 

Der Wahlbezirkseinteilung liegen die von der regioIT Aachen GmbH ermittelten Einwohnerzahlen je Wahlbezirk zugrunde, die durch prozentuale Umrechnung an die maßgebende Einwohnerzahl im Sinne des § 78 Kommunalwahlordnung (KWahlO) angeglichen werden.

 

Die Abgrenzung der Wahlbezirke ergibt sich aus der beigefügten Anlage 1, die Bestandteil des Beschlusses ist.

 


Gemäß § 3 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein Westfalen (Kommunalwahlgesetz – KWahlG) werden die Ratsvertreter in Wahlbezirken und aus Reservelisten gewählt. Die Zahl der zu wählenden Vertreter beträgt gemäß § 3 Abs. 2 Buchst. a) KWahlG für Gemeinden mit einer Bevölkerungszahl über 50.000, aber nicht über 100.000

 

                                                             50 Vertreter, davon 25 in Wahlbezirken.

 

Der Rat beschloss in seiner Sitzung am 13.12.2017 eine Verringerung der Anzahl der Ratsmitglieder für die im Jahre 2020 stattfindende Kommunalwahl nicht vorzunehmen. Demnach ist für die am 01.11.2020 beginnende Wahlperiode die vorgenannte gesetzliche Anzahl der Vertreter zugrunde zu legen.

 

Der Wahlausschuss teilt gemäß § 4 Abs. 1 KWahlG das Wahlgebiet in so viele Wahlbezirke ein, wie Vertreter gemäß § 3 Abs. 2 in Wahlbezirken zu wählen sind. Das Wahlgebiet ist demnach in 25 Wahlbezirke einzuteilen.

 

Die Frist für die Einteilung des Wahlgebietes endet nach Artikel 5 des Gesetzes zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes und zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften am 29.02.2020. Unbeschadet dessen ist eine zeitnahe Einteilung des Wahlgebietes deshalb notwendig, weil die Einteilung des Wahlgebietes der StädteRegion Aachen auf den von den regionsangehörigen Gemeinden vorgenommenen Wahlgebietseinteilungen basiert. Vor diesem Hintergrund hat der Städteregionsrat die regionsangehörigen Kommunen um eine möglichst frühzeitige Einteilung gebeten.

 

Hierbei sind folgende gesetzliche Vorgaben des § 4 Abs. 2 KWahlG zu beachten:

 

a)       bei der Abgrenzung der Wahlbezirke ist darauf Rücksicht zu nehmen, dass räumliche Zusammenhänge möglichst gewahrt werden;

 

b)      die Abweichung von der durchschnittlichen Einwohnerzahl der Wahlbezirke im Wahlgebiet darf nicht mehr als 25 vom Hundert nach oben oder unten betragen.

 

Gemäß § 78 KWahlO ist für die Kommunalwahlen die vom Landesbetrieb Information und Technik NRW (IT.NRW) halbjährlich fortgeschriebene Bevölkerungszahl, welche 18 Monate vor Ablauf der Wahlzeit veröffentlicht ist, maßgebend.

 

Von IT.NRW werden allerdings nur die Gesamteinwohnerzahlen einer Stadt/ Gemeinde veröffentlicht. Für die einzelnen Wahlbezirke sind daher die auf den Melderegisterdaten basierenden Angaben der regioIT Aachen GmbH hinzuzuziehen. Da die von IT.NRW ermittelte Gesamteinwohnerzahl von der Einwohnerzahl der regioIT Aachen GmbH abweicht, muss zunächst eine Angleichung erfolgen. Diese wird erreicht, indem die Einwohnerzahlen der regioIT Aachen GmbH für die einzelnen Wahlbezirke prozentual umgerechnet werden.

 

Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben wird gegenüber der bisherigen Wahlbezirkseinteilung folgende Änderung im Bereich Stich vorgenommen:

 

Aus dem Wahlbezirk 1300 (Stimmbezirk 1301) wird die Straße

 

·        Stich (Hausnummern 2 -24 und 17- 47); Trennung durch Konkordiastraße/ Wilhelminenstraße

 

und des Weiteren (aus dem Stimmbezirk 1302) die Straßen

 

·        Heinrichsallee,

·        Sofienstraße,

·        Eduardstraße und

·        Sperlichstraße

 

in den benachbarten Wahlbezirk 1100 verschoben.

 

Die vorstehend beschriebene Änderung bewirkt, dass sich die Abweichung von der durchschnittlichen Einwohnerzahl im Wahlbezirk 1300, die derzeit bei 25,83 % liegt, innerhalb der gesetzlich zulässigen Abweichungsgrenze von max. 25% bewegt. Eine Unterteilung in zwei Stimmbezirke (1301 und 1302) ist jedich nicht mehr möglich, da die Änderung zugleich bewirkt, dass sich die Einwohnerzahl im Stimmbezirk 1302 so verringert, dass eine Wahrung des Wahlgeheimnisses bei Unterteilung des Wahlbezirks 1300 in zwei Stimmbezirke nicht mehr gewährleistet ist. Die Unterteilung in Stimmbezirke entfällt daher. Der Wahlbezirk trägt künftig die Bezeichnung „ 1300 – Stich“. Das Wahllokal für diesen Wahlbezirk verbleibt im Schulgebäude der  Städt. Gesamtschule (bisheriges Wahllokal des Stimmbezirks 1302).

 

Des Weiteren werden folgenden Änderungen im Bereich Dürwiß vorgenommen:

 

Aus dem Wahlbezirk 2000 werden die Straßen

 

  • Fronhovener Straße;
  • Lohner Straße (Hausnummern 1 -17 und 4 – 10)
  • Zum Blausteinsee und
  • Tannenhof Dürwiß

 

in den benachbarten Wahlbezirk 2201 verschoben.

 

Die vorstehend beschriebenen Änderungen bewirken, dass sich die Abweichungen von der durchschnittlichen Einwohnerzahl im gesetzlich zulässigen Bereich von max. +/- 25% liegen, nämlich bei + 21,55 % im Wahlbezirk 2000 und + 21,59 % im Wahlbezirk 2201.

 

Im Übrigen bleibt die bisherige Wahlbezirkseinteilung für die Kommunalwahl 2020 unverändert bestehen.

Ein aktualisiertes Straßenverzeichnis ist als Anlage 2 beigefügt.

 


-keine- 

 


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