Der Ausschuss nimmt den derzeitigen Planungsstand zum Ausbau der K 33 – Jülicher Straße in der Ortsdurch-fahrt Dürwiß zur Kenntnis.
Die Verwaltung wird beauftragt den Anliegern und Interessierten die Planung im Rahmen einer Bürgerversammlung vorzustellen und zu erläutern.
Unter Berücksichtigung der in der Bürgerversammlung vorgetragenen Anregungen erfolgt die erneute Vorstellung der Planung, über die der Ausschuss dann abschließend berät.
Die Kreisstraße 33
„Jülicher Straße“ ist eine (gemäß Richtlinien für integrierte Netzgestaltung
RIN 2008) „nahräumige, angebaute Hauptverkehrsstraße“ im Stadtteil Dürwiß; sie
erfüllt im Straßennetz der Stadt Eschweiler eine überörtliche
Verbindungfunktion. Straßenbaulastträger für die Fahrbahn ist die StädteRegion
Aachen, die Nebenanlagen (Gehwege und Parkstreifen) befinden sich in der
Baulast der Stadt Eschweiler.
Zwischen den
Baulastträgern wurde eine „Vereinbarung über den gemeinschaftlichen Ausbau der
K 33 – Jülicher Straße in Eschweiler – Dürwiß“ getroffen (vgl. VV 126/14 i.V.m.
332/16). Darüber hinaus erfolgte eine gemeinsame Förderantragsstellung bei der
Bezirksregierung Köln. Der Antrag auf „Gewährung einer Zuwendung nach dem Entflechtungsgesetz“
wurde mit Schreiben vom 01.08.2016 bei der Bezirksregierung Köln eingereicht.
Ein Bewilligungsbescheid steht derzeit noch aus.
Veranlassung
Sowohl der schlechte
bauliche Zustand der Verkehrsflächen als auch der des Kanals geben Anlass zu
einer grundhaften Erneuerung.
Die Fahrbahn der
Jülicher Straße ist durch vielfache Ausbrüche und Rissbildungen gekennzeichnet,
bedingt durch Absackungen ist zudem eine ordnungsgemäße Entwässerung über
Längsgefälle und Querneigung nicht mehr überall gewährleistet. In der jüngeren
Vergangenheit wurden mehrfach Maßnahmen zur Beseitigung akuter Straßenschäden
in Folge von Absackungen und Ausbrüchen erforderlich. Im Zuge einer
Baugrunduntersuchung im September 2016 wurde festgestellt, dass die Fahrbahn in
Aufbau und Mächtigkeit variiert. Gemäß den durchgeführten Erkundungen konnte
festgestellt werden, dass die angetroffenen Schichtdicken für eine Straße der Belastungsklasse
3,2, mit Schottertragschicht auf Frostschutzschicht weitgehend nicht
regelkonform ist. Die Schwarzdecken bauen sich überwiegend aus einer
Deckschicht z. T. mit Binderschicht und Einstreudecken als Tragschicht auf.
Darunter folgen ganz überwiegend Schotter aus Kalkstein bzw. Schlacken.
Die erstmalige
Herstellung der Nebenanlage wurde in der Ratssitzung der Gemeinde Dürwiß am
22.03.1957 beschlossen. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgte im selben Jahr, sie
ist demnach 61 Jahre alt. Die Befestigung der Nebenanlagen ist heute
uneinheitlich, es finden sich sowohl Asphaltbeläge als auch Gehwegplatten und
Betonsteinpflaster, vereinzelt sind Natursteinpflasterflächen vorhanden. Anhand
der unterschiedlichen Einfärbung der Gehwegplatten ist erkennbar, dass hier in
der Vergangenheit bereits Aufbrüche infolge von Straßenunterhaltungs- oder Versorgungsträgerarbeiten
erfolgt sind. An verschiedenen Stellen wurden in den vergangenen Jahren im
Rahmen der Straßenunterhaltung Unebenheiten und Schadstellen im Gehwegbelag
reguliert. Auch die Bordsteinanlage weist alterungsbedingte Mängel, wie
abgeplatzte Vorsatzschalen und Absackungen auf, vereinzelt wurden kaputte Bordsteine
in der Vergangenheit ausgetauscht. Bezüglich des Aufbaus der Nebenanlagen wurde
bei der o. a. Baugrunduntersuchung festgestellt, dass aufgrund einer
Vielzahl von Reparaturstellen und Leitungstrassen der Versorgungsträger die
Zusammensetzung und Mächtigkeit des Aufbaus variiert. Die Vorgaben der
Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RStO 12)
werden nicht eingehalten. Das Baugrundgutachten weist in mehreren Abschnitten
der Ausbaustrecke keine ausreichende Frostsicherheit und Tragfähigkeit des
Planums auf. Die Oberfläche der Nebenanlage zeigt sich in weiten Teilen verschlissen.
Eine Vielzahl der Gehwegplatten ist gebrochen. Abplatzungen an den Ecken und
auch Betonkorrosion bis hin zu Ausbrüchen an der Oberfläche zeugen von der
langen Liegezeit des Materials. An vielen Stellen über den gesamten
Ausbaubereich der Jülicher Straße verteilt, ist der Gehweg abgesackt, Wasser
kann nicht mehr ungehindert zur Straße hin abgeleitet werden. Stellenweise haben
sich Versätze gebildet, die eine Stolperkante darstellen.
Neben diesen
baulichen Defiziten sind auch solche hinsichtlich der heutigen Gestaltung des
Verkehrsraums bzw. der Aufteilung der Verkehrsräume auf die jeweiligen
Nutzungen (MIV, ÖPNV, Radverkehr, Fußgänger, mobilitätseingeschränkte Personen)
feststellbar:
- Fehlende Radverkehrsanlagen
- Fahrbahnrandparken mit nur geringen Restfahrbahnbreiten
- Teilweise geringe Gehwegbreiten
- Fehlende Barrierefreiheit an den Fußgängerquerungen und
Bushaltestellen
Durch den geplanten
Umbau der K 33 – Jülicher Straße soll ein höheres Maß an Sicherheit und ein
größerer Komfort für alle Verkehrsteilnehmer erreicht werden.
Die Jülicher Straße
soll in der Ortsdurchfahrt Dürwiß in zwei Teilabschnitten ausgebaut werden:
1. Teilabschnitt: km 1+401
(Heinrich-Heine-Straße) bis km 2+085 (Grünstraße)
2. Teilabschnitt: km 2+221 (Lindenstraße)
bis km 2+729 (Ende der OD)
Der Teilabschnitt
zwischen der Grünstraße und der Lindenstraße (km 2+085 bis km 2+221) wurde im
Jahr 2003 und der vorgelagerte Teilabschnitt der K 33 von OD-Beginn bis
Heinrich-Heine-Straße (km 1+337 bis km 1+480) im Jahr 2006 ausgebaut.
Planungsziel der
Umgestaltung ist die Neuordnung des vorhandenen Straßenraums durch
Neuaufteilung des Straßenquerschnitts. Unter Berücksichtigung der heutigen
Verkehrsbelastung (DTV 2015 = ca. 10.300 KFZ / 24 h;
Schwerverkehrsanteil = ca. 2,7 %) sowie der prognostizierten Verkehre
sollen eine für eine klassifizierte Ortsdurchfahrt ausreichend breite Fahrbahn,
aber auch eine durchgängige Radverkehrsanlage sowie ausreichende Gehwegbreiten
geschaffen werden.
Derzeitig wird der
Radverkehr gemeinsam mit dem motorisierten Verkehr auf der Fahrbahn geführt.
Darüber hinaus erstreckt sich der ruhende Verkehr ebenfalls entlang der
Fahrbahn, sodass über weite Strecken die Restfahrbahnbreite unter 5,50 m
beträgt. Eine gemeinsame Führung von Rad- und motorisiertem Verkehr führt mit
Bezugnahme auf die Verkehrsbelastung von 10.300 KFZ / 24 h ohne weitere
Maßnahmen zu einem Sicherheitsdefizit.
Im Zuge der
Gesamtbetrachtung wurden deshalb in einer Studie die Möglichkeiten und die
Eignung verschiedener regelkonformer Radverkehrsanlagen durch das Büro Achten
und Jansen untersucht. Die Untersuchung der Radverkehrsführungs-Varianten und
das Ergebnis dieser Studie wurden der Stadt Eschweiler und der StädteRegion
Aachen vorgestellt. Aufgrund des beschränkten Raumangebots soll mit Zustimmung
der beiden Bauherren der Variante mit 4,50 m breiter Zentralfahrbahn und
beidseitigen, 1,50 m breiten Radschutzstreifen den Vorzug gegeben werden.
Ein weiteres
Planungsziel ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit am heutigen Knotenpunkt Jülicher
Straße, Fronhovener Straße, Am Kleekamp (= Bauende), die im Bestand aufgrund
der begrenzten Sichtverhältnisse, der fehlenden Eindeutigkeit der
untergeordneten Vorfahrt der Nebenstraßen sowie nicht zuletzt der verbesserungswürdigen
Radverkehrsführung nur als unbefriedigend bezeichnet werden kann.
Die Kreuzung mit der
derzeitigen Vorfahrtsregelung „abknickende Vorfahrt“ soll zu einem
Kreisverkehrsplatz umgebaut werden, bei dem die Abwicklung des Übereckverkehrs
(KFZ- und Radverkehr) verkehrstechnisch sicher ist. Gleichzeitig wird damit
eine über einen längeren folgenden Streckenabschnitt fehlende (letzte)
Wendemöglichkeit für den Schwerverkehr vor Einfahrt in die Umweltzone (bzw.
LKW-Fahrverbotszone) geschaffen.
Planung Entwässerung
Die Entwässerung
erfolgt im gesamten Bereich als gesammelte Wasserführung in das
Mischwasserkanalsystem der Stadt Eschweiler. Sanierung und Erweiterung des
Kanals erfolgt separat, gebührenfinanziert durch die Stadt Eschweiler.
Das Abwasserbeseitigungskonzept
der Stadt Eschweiler, das der Bezirksregierung Köln vorliegt, sieht eine Erneuerung
der Kanalisation für das Jahr 2017 vor. Das Mischsystem soll hierbei weiter
bestehen bleiben. Im
Jahresbericht 2018 wurde eine Verschiebung der Maßnahme aufgrund verschiedener
rechtlicher und baulicher
Fragen, die noch Einfluss auf die Planung hatten, erforderlich. Diese konnten
zwischenzeitlich geklärt und die
Planung abgeschlossen werden. Eine Untersuchung der Hauptentwässerungsleitungen
mit einer Kanal-TV-Kamera ergab, dass in der Jülicher Straße eine Vielzahl überwiegend mittelstarker bis starker
Schäden, u. a. in Form von Gegengefälle, Rissen und Fehlstellen bestehen. Darüber
hinaus sind auf Grundlage des Generalentwässerungsplans (GEP) für das
Entwässerungsgebiet Dürwiß aus dem Jahr 2015 verschiedene Maßnahmen im Bereich
der Jülicher Straße erforderlich, um hydraulische Überlastungen zu verringern.
Insgesamt werden
rund 1.000 m Kanal in Nennweiten von DN 300 bis DN 800 erneuert.
Im ersten Abschnitt, von der Hans-Böckler-Straße bis zur Gasthausstraße sieht
die Planung auf einer Länge von ca. 200 m einen neuen Kanal mit einem
Durchmesser von DN 400 vor. Hierbei wird im Bereich der Einmündung der
Hans-Böckler-Straße der gemäß GEP als Entlastung vorgesehene Überlauf des in südliche
Richtung verlaufenden bestehenden Kanals an den Richtung Norden verlaufenden
neu herzustellenden Kanal berücksichtigt, was der Entlastung des bestehenden,
Richtung Norden existierenden Kanales dient. Im Einmündungsbereich der
Gasthausstraße ergibt der GEP eine Dimensionsvergrößerung von DN 600 auf
DN 800. Hier wird der Kanal bis zur Ausbaugrenze der Straße auf ca.
20 m erneuert und an den Bestand angeschlossen.
Hieran anschließend
wird der Kanal von der Gasthausstraße bis zum Fuchshofweg auf einer Länge von
ca. 400 m in Nennweiten von DN 300 bis DN 600 erneuert. Bis zur
Lindenstraße schließt sich dann ein bereits im Jahr 2003 sanierter
Kanalabschnitt an. Hier sind keine Arbeiten vorgesehen.
Im letzten Abschnitt
erfolgt die Erneuerung der Kanäle von der Lindenstraße bis zur Kreuzung mit der
Straße Am Kleekamp bzw. Fronhovener Straße. Auf ca. 380 m werden neue
Rohre mit Durchmessern von DN 300 bis DN 500 verlegt. Die Anbindung
an den Bestand erfolgen hierbei im Kreuzungsbereich Lohner Straße, Bonifatiusstraße
und an der Einmündung „Am Kleekamp“. Ab der Wilhelm-Proemper-Straße wird
hierbei für den Kanal eine neue Trasse im Bereich der Fahrbahn gewählt und die
alte Leitung, die z. T. unter Grünflächen und Nebenanlagen liegt, verdämmt.
Die Anbindungen an den Bestand erfolgen im Kreuzungsbereich Lohner Straße,
Bonifatiusstraße und an der Einmündung Am Kleekamp.
Die Untersuchung der Kanalhausanschlussleitungen zeigt, dass auch diese
umfangreiche Schäden aufweisen. Nach einer detaillierten Auswertung der Dokumentation
werden die schadhaften Hausanschlüsse im Zuge der Baumaßnahme bis zur
Grundstücksgrenze saniert. Im Vorfeld der Baumaßnahme werden die konkret
betroffenen Hauseigentümer schriftlich über die Sanierungsnotwendigkeit
informiert, so wird die
Möglichkeit eingeräumt im zeitlichen Zusammenhang mit der städtischen
Baumaßnahme auch den Kanal auf
privateigenem Grund zu sanieren.
Planung Straßenbau
Die beiden oben
genannten, zur Umgestaltung geplanten Teilabschnitte haben eine Gesamtlänge von
1.192 m, wovon auf den 1. Teilabschnitt ca. 684 m und auf den
2. Teilabschnitt ca. 508 m entfallen.
Im Bestand variiert
die Straßenraumbreite zwischen 11,00 und 14,00 m, wovon auf die Fahrbahn ca.
6,00 bis 8,00 m und die beidseitigen Gehwege je 1,50 bis 2,50 m entfallen.
Entsprechend des
abgestimmten Ergebnisses der Studie zur Untersuchung einer geeigneten Form der
Radverkehrsführung auf der Jülicher Straße sind folgende Planungsgrundsätze bei
der Gestaltungsplanung zu berücksichtigen:
- eine durchgehend 4,50 m breite Zentralfahrbahn
- beidseitig 1,50 m breite Radschutzstreifen
- nach Möglichkeit mind. 2,00 m breite Gehwege und
- ebenso, wenn möglich, 2,30 m breite Parkstände in Längsaufstellung.
Die
Gehwegmindestbreite von 2,00 m lässt sich weitestgehend realisieren. Bei den
Parkständen ist (wegen des parallelen Radschutzstreifens) eine Breite von 2,30
m im Regelfall anzustreben. Zur Vergrößerung des Parkraumangebots kann die
Parkstandbreite in Ausnahmefällen auf 2,10 m reduziert werden.
Am nördlichen Ende
der Ausbaustrecke soll die heutige Verkehrsregelung „Abknickende Vorfahrt“
durch einen Kreisverkehrsplatz ersetzt werden. Vor Bau der Umgehungsstraße war
der Knotenpunkt eine Kreuzung mit Hauptfahrbeziehung geradeaus.
Motorisierter
Verkehr
Die Fahrbahnbreite
von 7,50 m, bestehend aus der 4,50 m breiten Zentralfahrbahn und zwei
Radschutzstreifen zu je 1,50 m, erlaubt einen ungestörten Verkehrsfluss,
auch von LKW unter direkter Einsicht des Radverkehrs. Auf der gesamten Strecke,
auch bei Kurvenfahrten, ist der Begegnungsverkehr von LKW möglich.
Der
Kreisverkehrsplatz (Durchmesser 26,00 m) als Ersatz zur beengten Kreuzung im
Bestand ist eine kompakte Alternative und wertet diesen Platz auch als
Ortseingang auf. Ein Innenkreisring leitet die Fahrzeuge an den äußeren Rand
der Kreisfahrbahn ab und verhindert ein geradliniges (schnelles) Durchfahren.
Gelenkbusse und LKW hingegen benötigen die volle Kreisfahrbahnbreite zur
Befahrung.
Radverkehr
In
Stationierungsrichtung aus Richtung Eschweiler kommend wird der Radverkehr auf
der Nebenanlage geführt. Vor Beginn der eigentlichen Baustrecke wird der
Radverkehr in ausreichendem Abstand vor den vorhandenen möglichen
Konfliktpunkten (Einfahrt Getränkecenter und Einmündung Heinrich-Heine-Straße)
auf die Straße geführt. Zur besseren Erkennbarkeit für den Fahrzeugverkehr
erfolgt dies anfangs als Radfahrstreifen mit roter Einfärbung. In Gegenrichtung
erfolgt die Ableitung des Radverkehrs von der Fahrbahn auf die Nebenanlage über
eine neu herzustellende Nullabsenkung.
Innerhalb der
Baustrecke wird nach dem Umbau ein nahezu durchgängiges Angebot für den
Radverkehr durch Radschutzstreifen vorhanden sein. Eine rd. 20 m lange
einseitige Unterbrechung erfolgt bei Station km 0+370. Die hier hineinragende
Bebauung schnürt die benötigte Querschnittsbreite punktuell ein. Bedingt durch
den hier vorgesehenen Fußgängerüberweg wird die Stelle für den motorisierten
Verkehr besonders hervorgehoben, was zum Schutz des Radfahrers beiträgt.
Zwischen Station 0+295 und 0+345 kann aufgrund gescheiterter Grunderwerbsbemühungen
ebenfalls kein Radschutzstreifen eingerichtet werden.
Ab Station km 0+632
beginnt ein erst vor wenigen Jahren ausgebauter Teilabschnitt. Dieser verfügt
bislang jedoch über keine Radverkehrsführung. Zu Beginn ist bedingt durch die
Busbucht und die Einmündung Grünstraße ausreichend Breite vorhanden. In diesem
ca. 45 m langen Bereich wird durch Ummarkierung ein Angebot von beidseitigen
Radschutzstreifen geschaffen. Die im Weiteren auf einer Länge von 77 m
vorhandene Fahrbahnbreite von ca. 6,00 m lässt eine Führung über beidseitige
Radschutzstreifen nicht zu. Hier soll durch Geschwindigkeitsbeschränkung auf
Tempo 30 das sichere Fahren im Mischverkehr erreicht werden. Die Kurvigkeit der
Straße lässt hier ohnehin zügiges Fahren mit Tempo 50 kaum zu. Im Anschluss ist
ohne Unterbrechung die Führung über Radschutzstreifen möglich.
Im neu vorgesehenen
„kleinen Kreisverkehrsplatz“ ist die sichere Führung des Radfahrers auf der
Kreisfahrbahn vorgesehen. In den Ausfahrten erfolgt die Überführung in
Radschutzstreifen. Im ostwärts führenden Anschlussarm der Jülicher Straße wird
aufgrund ausreichend vorhandener Fahrbahnbreite ein Radschutzstreifen bis zur
nächsten Einmündung markiert. Im Zuge der Hauptverkehrsachse nach Norden
(Fronhovener Straße) wird der Radverkehr mit dem Ausbauende vom
Radschutzstreifen in einen einseitig vorhandenen Zweirichtungsradweg überführt.
Zur sicheren Querung erhält der auswärts Fahrende eine gesicherte
Linksabbiegemöglichkeit und wird geordnet auf den Radweg geführt.
Im weiteren Verlauf
hat der Radweg Außerortscharakter, d.h. er ist durch einen ausreichend breiten
Grünstreifen von der Fahrbahn abgesetzt.
Fußgängerverkehr
Die Fußgänger
erhalten, bis auf wenige punktuelle Ausnahmen, durchgehende Gehwegbreiten von
2,00 m. An allen Kreuzungen und Einmündungen bestehen barrierefreie
Querungsmöglichkeiten. An neuralgischen Punkten sind wie bereits heute
Fußgängerüberwege eingeplant, insgesamt zwei Stück. Der heute vorhandene dritte
Überweg wird zu Gunsten einer Querungsfurt mit Mittelinsel hinter die
Einmündung Lohner Straße verschoben. Die Mittelinsel wirkt als Eingang zum
historischen Umfeld des Drimbornshofs mit seinen umgebenden Denkmälern.
Im
Kreisverkehrsplatz sind in den drei Hauptarmen Fußgängerüberwege mit Mittelinseln
als Querungsfurten vorgesehen.
ÖPNV
Der ÖPNV wird
künftig über Buskaphaltestellen am Fahrbahnrand abgewickelt. Bestehende
Busbuchten werden zurückgebaut. Die Einsatzgrenze für Buskaphaltestellen liegt
nach RASt 06 bei 750 Kfz/h je Richtung.
Die Kreisstraße 33
liegt bei rd. 500 Kfz/h je Richtung. Auch die Busfolgezeit bei zwei Buslinien
liegt bei > 10 min.
Die
Buskaphaltestellen werden auf einer Länge von je 20 m mit Sonderbordsteinen und
taktilen Elementen für Sehbehinderte eingerichtet.
Baumbilanz
Infolge der
Neuordnung des Straßenraums entfallen insgesamt 26 Baumstandorte. Teilweise
sind diese aber bereits vorgeschädigt oder besitzen/besaßen nur völlig
unterdimensionierte Baumbeete, weshalb es häufiger zu Schäden an Bordsteinen
und dem Gehwegbelag kam. Aus diesem Grund mussten bereits einige Bäume (mit
gleichen Schadsymptomen) in den letzten Jahren gefällt werden.
Ersatzpflanzungen wurden hier in Anbetracht der
anstehenden Straßenbaumaßnahme noch nicht vorgenommen.
Abgestimmt auf ein
möglichst großes Parkraumangebot sieht die Neuplanung in den Nebenanlagen die
Neuanpflanzung von insgesamt 18 Bäumen vor. Entscheidend verbessert wird die
Baumbilanz der Gesamtausbaumaßnahme durch die Komplettierung der (bisher
einseitigen) Baumreihe zwischen Drimbornshof und Friedhof, die durch die
Neuanpflanzung von 15 weiteren Bäumen auf der südöstlichen Straßenseite einen
Alleencharakter erhalten soll.
Im Gesamtergebnis
stehen also 26 Fällungen 33 Neupflanzungen gegenüber.
Parkraumbilanz
Bei der Planung
wurde besonderes Augenmerk darauf gelegt, die Bedingungen für den Fußgänger-
und Radverkehr zu verbessern, ohne das notwendige Parkraumangebot zu
verringern. So wurde zwar der Vorgabe, neue Parkständen grundsätzlich in einer
Breite von 2,30 m zu realisieren, Rechnung getragen, aber auch solche
Teilflächen als Parkstände berücksichtigt, bei denen nur eine Parkstandbreite
von mindestens 2,10 m realisiert werden kann.
Die (öffentliche)
Parkraumbilanz stellt sich wie folgt dar:
Bisherige Anzahl an
Parkständen: 67
Zukünftige Anzahl an
Parkständen: 68
davon: mit Breite 2,30 m: 24
mit Breite 2,10 m: 31
Schräg-/Senkrechtparker: 13
Bauweise
Die Fahrbahn erhält
einen Aufbau gemäß den „Richtlinien zur Standardisierung des Oberbaues von
Verkehrs-flächen“ (RStO 12). Aufgrund der durch Zähldaten bekannten Verkehrs-
und Schwerverkehrsbelastung wurde die Straße in die Belastungsklasse Bk 3,2
eingestuft. Für den Kreisverkehrsplatz ist die richtliniengetreue Erhöhung der
Dimensionierung um eine Belastungsklasse, also Bk 10, vorgesehen. Als
Asphaltdeckschicht soll ein offenporiger Gussasphalt PMA 0/5 mm zum Einsatz
kommen, der sich durch besondere lärmmindernde Eigenschaften auszeichnet.
Aufgrund der
Ergebnisse des Bodengutachtens muss davon ausgegangen werden, dass der Baugrund
der Straße nicht in allen Abschnitten der Ausbaustrecke ausreichend tragfähig
ist. Dies kann erst mittels Prüfung im Verlauf der Baumaßnahme beurteilt
werden. Für den Straßenbau bedeutet dies, dass Böden mit zu geringer Tragfähigkeit
verbessert oder ggf. ausgetauscht werden müssen. Von einer Schichtdicke von rd.
30 cm ist hier auszugehen.
Die
Entwässerungsrinnen werden beidseitig als einzeilige Betonsteinrinnen in einer
Breite von 16 cm hergestellt.
Als Trennung
zwischen Fahrbahn und Gehweg ist ein Hochbordstein vorgesehen. Im Bereich von
öffentlichen straßenbegleitenden Parkständen sowie den Einfahrten wird ein
abgesenkter Bordstein (Rundbordstein) ein-gebaut.
Die Gehwege erhalten
eine standardisierte Oberflächenbefestigung in Betonplatten 30x30x8 cm, die
Gehweg-überfahrten werden mit Betonsteinpflaster 20x10x8 cm in der Farbe
betongrau im Ellbogenverband befestigt. Die Parkstände werden mit einem
anthrazitfarbenen, gekollerten Betonsteinpflaster 20x15x8 cm im Halbverband
gepflastert.
Die Abgrenzung zu
den Privatgrundstücken erfolgt in der Regel mit einem Tiefbordstein in 8 cm
Breite.
Im Einzelnen sind
folgende Deckenaufbauten vorgesehen:
Fahrbahn
(Belastungsklasse 3,2):
4 cm Asphaltbeton AC 11 DS
6 cm Asphaltbinderschicht AC 16 BS
10 cm Asphalttragschicht AC 22 TS
15 cm Schottertragschicht 0/45 mm
30 cm Frostschutzschicht 0/56 mm
(30) cm Bodenaustausch, -verbesserung (im
Bedarfsfall)
------------------------------------------------------------------
65 (95) cm Gesamtaufbau
Kreisverkehrsplatz
(Belastungsklasse 10):
4 cm Asphaltbeton AC 11 DS
8 cm Asphaltbinderschicht AC 16 BS
10 cm Asphalttragschicht AC 22 TS
15 cm Schottertragschicht 0/45 mm
28 cm Frostschutzschicht 0/56 mm
(30) cm Bodenaustausch, -verbesserung (im
Bedarfsfall)
------------------------------------------------------------------
65 (95) cm Gesamtaufbau
Gehwege bzw. Gehwegüberfahrten
8 cm Betonsteinplatten 30x30 cm, grau bzw.
Betonsteinpflaster
20x10 cm, grau
4 cm Bettung aus Brechsand-/Brechsandsplitt-Gemisch 0/5 mm
15 cm Drainbetontragschicht
13 cm Frostschutzschicht 0/32 mm
(30) cm Bodenaustausch, -verbesserung (im
Bedarfsfall)
------------------------------------------------------------------
40 (70) cm Gesamtaufbau
Parkstände
8 cm Betonsteinpflaster 20x15 cm, anthrazit
4 cm Bettung aus Brechsand-/ Brechsandsplitt-Gemisch 0/5 mm
15 cm Drainbetontragschicht
23 cm Frostschutzschicht 0/32 mm
(30) cm Bodenaustausch, -verbesserung (im
Bedarfsfall)
------------------------------------------------------------------
50 (80) cm Gesamtaufbau
Barrierefreiheit
Die Erfordernisse
zur Barrierefreiheit werden nach dem neuesten Standard entsprechend den
Empfehlungen VV 003/13
„Barrierefreies Bauen im öffentlichen Verkehrsraum“ berücksichtigt.
Sämtliche Kreuzungs-, Einmündungs- und Querungsbereiche, die Bushaltestellen
sowie die Fußgängerüberwege werden gemäß den darin vorgestellten Standards
umgebaut und an die Erfordernisse der mobilitätseingeschränkten Personen
angepasst. Die Beteiligung des Behindertenbeirates erfolgt in einer der
nächsten Sitzungen.
Beleuchtung
Die vorhandene
Straßenbeleuchtung innerhalb der Ortsdurchfahrt (32 Leuchtstellen) stammt im
Abschnitt zwischen Wilhelm-Proemper-Straße und Eichenstraße aus dem Jahr 1981,
im Abschnitt Eichenstraße bis Heinrich-Heine-Straße aus dem Jahr 1984. Im
August 2012 erfolgte in Teilbereichen (19 Leuchten) eine energetische
Sanierung, d.h. die nicht effizienten Leuchten mit Quecksilberdampflampen (meist
HQL 125 W) wurden gegen energieeffiziente mit Natriumdampfhochdrucklampen
bestückte Leuchten (NaVT 70 W) ausgetauscht. Dies diente einerseits der Reduzierung
des Stromverbrauchs, andererseits war seinerzeit bereits absehbar, dass die
benötigten Lampen (HQL 125W) infolge der EU-Ökodesignrichtlinie nicht mehr im
Handel erhältlich sein werden. Im März 2016 erfolgte durch ein beauftragtes
Ingenieurbüro eine Messung der vorhandenen Straßenbeleuchtung, dabei wurde
sowohl der 2012 energetisch sanierte als auch der seinerzeit nicht sanierte
Bereich betrachtet. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass in beiden Bereichen
nicht die Vorgaben der gemäß DIN 13201 – Straßenbeleuchtung zu wählenden
Beleuchtungsklasse erreicht werden. Die Beleuchtungsanlage ist demzufolge im
Zuge der Kanal- und Straßenbaumaßnahme beitragspflichtig zu erneuern.
Wie vom Planungs-,
Umwelt- und Bauausschuss am 27.11.2014 beschlossen (vgl. VV 417/14 –
Straßenbeleuchtung der Stadt Eschweiler; hier Bemusterung einer
LED-Standardleuchte und Darstellung der weiteren Vorgehensweise), kommt auch
entlang der Jülicher Straße die LED-Standardleuchte „TRILUX CUVIA“ zum Einsatz.
Der aktuell vorliegende Entwurf der Beleuchtungsplanung sieht die Errichtung
von 36 Leuchtstellen innerhalb der Bebauung sowie weitere 21 Leuchtstellen zur
Beleuchtung des Bereiches zwischen Drimbornshof und Am Kleekamp (zz. nicht beleuchtet)
sowie des neuen Kreisverkehrsplatzes inklusive der dortigen Fußgängerüberwege
vor. Mit der Erneuerung der Leuchtstellen geht auch die Erneuerung der
Beleuchtungskabel, der Leuchtenfundamente und der Schaltstelle einher.
Die 2012 montierten
Leuchten können an anderer Stelle im Stadtgebiet wiederverwendet werden, dies
wird entsprechend kostenreduzierend bei der Ermittlung der Anliegerbeiträge in
Ansatz gebracht.
Grunderwerb
Zu Erreichung der
Planziele, hier insbesondere die Bereitstellung eines Straßenraums, der die
Unterbringung der oben angeführten Anlagenteile, wie z.B. zwei Schutzstreifen,
ermöglicht, ist partiell Grunderwerb erforderlich. Die hiervon betroffenen
Grundstückseigentümer wurden bereits frühzeitig diesbezüglich kontaktiert.
Darüber hinaus
existieren einige Teilflächen, die sich in privater Hand befinden, aber schon
sehr lange als öffentlicher Gehweg genutzt werden (insgesamt ca. 163 m²). Im
Zuge der Ausbaumaßnahme sollen diese Teilflächen ordnungsgemäß von der Stadt
Eschweiler erworben werden. In Summe sind ca. 236 m² Grunderwerb zu tätigen.
Die Bemühungen zum
Erwerb der Flächen waren bisher ohne Erfolg. Die Planung wurde, wie oben beschrieben,
in den betreffenden Bereichen angepasst.
Baudurchführung
Sowohl die
StädteRegion Aachen als auch die Stadt Eschweiler streben einen Maßnahmenbeginn
im 2. Halbjahr 2019 an, gleichwohl steht dies unter dem Vorbehalt einer
Gewährung der beantragten Fördermittel. Ein entsprechender Förderantrag wurde
bei der Bezirksregierung Köln eingereicht, eine Förderzusage liegt bisher nicht
vor. Die StädteRegion Aachen drängt darauf, dass erst mit sichergestellter
Finanzierung des Vorhabens mit diesem begonnen werden darf. Dem Vorschlag einen
förderunschädlichen vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu beantragen, wurde nicht
gefolgt.
Es wird mit einer
Gesamtbauzeit (Kanal- und Straßenbau und Beleuchtung) von ca. 15 Monaten
gerechnet. Aufgrund der Schätzkosten wird eine öffentliche Ausschreibung nach
VOB/A für die Einholung von Angeboten durchgeführt.
Bedingt durch die
teilweise geringen Breiten des Straßenraums müssen die Arbeiten überwiegend
unter abschnittsweiser Vollsperrung durchgeführt werden, da nur so den Vorgaben
des Arbeitsschutzes gefolgt werden kann. Hierzu sind im Vorfeld der Baumaßnahme
entsprechend großräumige Umleitungen auszuweisen. Die notwendige Abstimmung zur
Verkehrsregelung während der Baumaßnahme erfolgt rechtzeitig vor Baubeginn mit
der Verkehrsbehörde unter Beteiligung von Polizei, Feuerwehr und ASEAG.
Des Weiteren wird
den Anliegern und interessierten Bürgern die geplante Kanal- und
Straßenbaumaßnahme in einer Bürgerversammlung vorgestellt. Die Veranstaltung
ist noch nicht abschließend terminiert, wird jedoch rechtzeitig in der
örtlichen Presse, auf der städtischen Internetseite und im Amtsblatt
bekanntgegeben.
Versorgungsträgerarbeiten
Die in dem Gebiet
anzutreffenden Versorgungsträger wurden bereits frühzeitig bezüglich der
Vorlage von
Bestandsplänen und der ggf. geplanten Mitverlegungen von Versorgungsleitungen
angeschrieben. Nach bisheriger Auswertung des Rücklaufs soll auf jeden Fall die
Wasserleitung der ENWOR erneuert werden. Ob weitere Arbeiten für die
Versorgungsträger notwendig oder zur Erhaltung eines möglichst langen
unversehrten Zustand der neuen Straße dringend im Rahmen der Ausbaumaßnahme
anzuraten sind, wird noch abschließend geprüft.
Einnahmen
Für die Maßnahme ist mit Schreiben vom 01.08.2016 bei der Bezirksregierung Köln ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung in Höhe von ca. 852.000,- € (entspricht 60 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben) nach dem Entflechtgesetz gestellt worden. Ein Zuwendungsbescheid liegt hierfür noch nicht vor. In Abhängigkeit von den im ausstehenden Bescheid gemachten Zusagen, sind die bisher angemeldeten Haushaltsmittel unter dem Produkt 125420101, Sachkonto 38100002, Investitionsnummer 10AIB034 eingeplant.
Darüber hinaus erfüllt die Straßenbaumaßnahme „Ausbau der K 33 Jülicher Straße“ die Voraussetzungen zur Erhebung von Anliegerbeiträgen gemäß § 8 Kommunalabgabengesetz NRW. Da es sich bei der Jülicher Straße jedoch um die Kreisstraße 33 handelt, obliegt die Baulast für Fahrbahn und Radwege der StädteRegion Aachen, die Nebenanlagen, d. h. Gehwege und Parkstreifen sowie die Beleuchtungsanlage befinden sich in der Baulast der Stadt Eschweiler. Hierfür werden die o. g. Anliegerbeiträge erhoben. Die Berechnung der Anliegerbeiträge erfolgt gemäß der „Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz -KAG- für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Eschweiler“.
Ausgaben
Straßenbau K 33 - Jülicher Straße (OD Dürwiß)
Die Gesamtbaukosten für den Straßenausbau (inkl. „Baumallee“ und Kreisverkehrsplatz; ohne Kanalbau) belaufen sich gemäß Kostenschätzung auf ca. 2,424 Mio. € [brutto]. Hiervon entfällt auf die Stadt Eschweiler ein Anteil von ca. 1,085 Mio. € [brutto].
Die erforderlichen Haushaltsmittel wurden im Rahmen der
Haushaltsplan-Aufstellung 2019 bei dem Produkt
12 542 01 01 - Kreisstraßen -, geführten Sachkonto 09110002, IV10AIB034 -
„Jülicher Straße OD Dürwiß“ – angemeldet.
Kanalbau K 33 - Jülicher Straße (OD Dürwiß)
Nach derzeitiger Kostenschätzung
belaufen sich die ab 2019 noch anfallenden Kosten für die Erneuerung des
Hauptsammlers auf rd. 1.600.000 € sowie für die Erneuerung der
Kanalhausanschlüsse auf rd. 240.000 €. Im Haushaltsplan 2019 stehen,
vorbehaltlich der Beschlussfassung über den Haushalt 2019 ff., bei dem bei
Produkt 11 538 02 01 – Entwässerung und Abwasserbeseitigung –geführten
Sachkonto 09110002 – Kanal Jülicher Straße-, IV15AIB013, für 2019
200.000,00 €, für 2020 800.000 € und für 2021 550.000 € zur
Verfügung.
Die erforderlichen Mittel für die
Erneuerung der Kanalhausanschlüsse wurden beim Haushaltsansatz bei dem bei
Produkt 11 538 02 01 – Entwässerung und Abwasserbeseitigung – geführten
Sachkonto 52350100 –Kostenerstattung für Kanalhausanschlüsse – in den
jeweiligen Jahren entsprechend berücksichtigt.
Die
Ingenieurleistungen zur Kanalsanierung und Straßenerneuerung „Ausbau der K 33
Jülicher Straße“ wurden an das Ingenieurbüro Achten und Jansen GmbH in Aachen
vergeben.
Für die
Oberbauleitung und Koordination der Kanal- und Straßenbauarbeiten wird
Arbeitskraft bei 660 und 661 gebunden.