Betreff
Erstellung eines Wohnraumversorgungskonzeptes - Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Eschweiler vom 03.11.2014
Vorlage
457/14
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Eschweiler einer Mittelbereitstellung zur Erstellung  eines Wohnraumversorgungskonzeptes

□ zuzustimmen

□ nicht zuzustimmen.

 

Der Rat der Stadt Eschweiler stimmt einer Mittelbereitstellung zur Erstellung eines Wohnraumversorgungs-konzeptes

□ zu

□ nicht zu.

 


 

Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Eschweiler beantragt mit Schreiben vom 03.11.2014 die Erstellung eines Wohnraumversorgungskonzeptes. Auf den beigefügten Antrag und die ausgeführte Begründung wird Bezug genommen.

 

Die Verwaltung hat im Laufe der letzten 15 Jahre durch umfangreiche Vorarbeiten eine Basis für ein solches gesamtstädtisches Wohnraumversorgungskonzept geschaffen. Hier sind insbesondere zu benennen:

 

-          Integriertes Handlungskonzept Eschweiler-Ost

-          Veranstaltung „Älterwerden in Eschweiler“ (in Kooperation mit der Sparkasse)

-          Aktion „Älterwerden in Eschweiler“/Workcafe(suche nach Investoren u. Miet-/Kaufinteressenten

-          Innenstadtkonzept Eschweiler/Teilbereich nördliche Innenstadt, „Wohnen und Arbeiten in der Innenstadt“

-          „Integriertes Dorf-Innenentwicklungskonzept“ für den Ortsteil Weisweiler(„Weisweiler im Wandel“)

-          Integriertes Handlungskonzept Eschweiler-West (einschließlich Wohnraumversorgungskonzept)

-          Studie „Grenzüberschreitender Wohnungsmarkt 2013“

-          Auftakt Workshop Aktion „Wohnen im Alter“(wird in 2015 fortgesetzt)

 

 

Um im Rahmen des Wohnraumförderungsprogrammes NRW zukünftig z. B. bedarfsgerecht sozialen Wohnungsbau u. a.  gefördert zu bekommen, ist es notwendig ein solches kommunales Handlungskonzept „Wohnen“ (Wohnraumversorgungskonzept) für die Gesamtstadt Eschweiler zu erstellen. In der StädteRegion Aachen haben bisher nur die Städte Herzogenrath und Aachen ein solches Konzept erstellen lassen. In den Folgejahren nach Erstellung des Konzeptes sind für die Stadt Eschweiler verstärkte Bewilligungen aus dem Wohnraumförderungsprogramm des Landes NRW zu erwarten.

 

 


 

Die entsprechende Mittel in Höhe von 25.000 € sind bei Produkt 053510101, Bez.: sonstige soziale Angelegenheiten, Sachkonto 52910000, Bez.: Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen bereitzustellen.

 

Zwar handelt es sich bei der Bereitstellung der Mittel für die Erstellung eines entsprechenden Konzeptes um eine einmalige freiwillige Leistung, die in der Übersicht aufzunehmen ist, gleichwohl ist dieses kommunale Handlungskonzept zwingende Voraussetzung und Grundlage für die Beantragung von Wohnraumförderungs-mittel in den Folgejahren.

Die Bereitstellung der Mittel steht unter dem Vorbehalt der Haushaltsgenehmigung durch die Kommunalaufsichtsbehörde.

 

 


Die Erstellung eines Wohnraumversorgungskonzeptes für die Stadt Eschweiler soll extern vergeben werden. Die Federführung liegt beim Amt 50.