Der Haupt- und
Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Eschweiler einer
Mittelbereitstellung zur Erstellung
eines Wohnraumversorgungskonzeptes
□ zuzustimmen
□ nicht
zuzustimmen.
Der Rat der Stadt
Eschweiler stimmt einer Mittelbereitstellung zur Erstellung eines
Wohnraumversorgungs-konzeptes
□ zu
□ nicht zu.
Die SPD-Fraktion im
Rat der Stadt Eschweiler beantragt mit Schreiben vom 03.11.2014 die Erstellung
eines Wohnraumversorgungskonzeptes. Auf den beigefügten Antrag und die
ausgeführte Begründung wird Bezug genommen.
Die Verwaltung hat
im Laufe der letzten 15 Jahre durch umfangreiche Vorarbeiten eine Basis für ein
solches gesamtstädtisches Wohnraumversorgungskonzept geschaffen. Hier sind
insbesondere zu benennen:
-
Integriertes
Handlungskonzept Eschweiler-Ost
-
Veranstaltung
„Älterwerden in Eschweiler“ (in Kooperation mit der Sparkasse)
-
Aktion
„Älterwerden in Eschweiler“/Workcafe(suche nach Investoren u. Miet-/Kaufinteressenten
-
Innenstadtkonzept
Eschweiler/Teilbereich nördliche Innenstadt, „Wohnen und Arbeiten in der
Innenstadt“
-
„Integriertes
Dorf-Innenentwicklungskonzept“ für den Ortsteil Weisweiler(„Weisweiler im
Wandel“)
-
Integriertes
Handlungskonzept Eschweiler-West (einschließlich Wohnraumversorgungskonzept)
-
Studie
„Grenzüberschreitender Wohnungsmarkt 2013“
-
Auftakt
Workshop Aktion „Wohnen im Alter“(wird in 2015 fortgesetzt)
Um im Rahmen des
Wohnraumförderungsprogrammes NRW zukünftig z. B. bedarfsgerecht sozialen
Wohnungsbau u. a. gefördert zu bekommen,
ist es notwendig ein solches kommunales Handlungskonzept „Wohnen“ (Wohnraumversorgungskonzept)
für die Gesamtstadt Eschweiler zu erstellen. In der StädteRegion Aachen haben
bisher nur die Städte Herzogenrath und Aachen ein solches Konzept erstellen
lassen. In den Folgejahren nach Erstellung des Konzeptes sind für die Stadt
Eschweiler verstärkte Bewilligungen aus dem Wohnraumförderungsprogramm des
Landes NRW zu erwarten.
Die
entsprechende Mittel in Höhe von 25.000 € sind bei Produkt 053510101, Bez.:
sonstige soziale Angelegenheiten, Sachkonto 52910000, Bez.: Aufwendungen für
Sach- und Dienstleistungen bereitzustellen.
Zwar handelt
es sich bei der Bereitstellung der Mittel für die Erstellung eines
entsprechenden Konzeptes um eine einmalige freiwillige Leistung, die in der
Übersicht aufzunehmen ist, gleichwohl ist dieses kommunale Handlungskonzept
zwingende Voraussetzung und Grundlage für die Beantragung von
Wohnraumförderungs-mittel in den Folgejahren.
Die
Bereitstellung der Mittel steht unter dem Vorbehalt der Haushaltsgenehmigung durch
die Kommunalaufsichtsbehörde.
Die Erstellung eines
Wohnraumversorgungskonzeptes für die Stadt Eschweiler soll extern vergeben
werden. Die Federführung liegt beim Amt 50.