Betreff
Projektförderung für das Kinder- und Jugendzentrum St. Peter und Paul
Vorlage
175/18
Aktenzeichen
II/51
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 


Zur Analyse der insbesondere auf männliche Besucher ausgerichteten Bedarfe in der Angebotspalette und in der Beratungsarbeit des Kinder- und Jugendzentrums (KiJuZe), wurde von der Pfarre St. Peter und Paul in enger Abstimmung mit dem Jugendamt im Januar 2018 ein Förderantrag zur Finanzierung von Personal- und Sachkosten aus Mitteln des Kinder- und Jugendförderplans NRW 2018 gestellt.                                                                                          

Der Antrag für das Projekt mit dem Titel „Trughaftes Selbstkonzept von Männlichkeit“ wurde nunmehr mit einer Laufzeit vom 07.05. - 31.12.2018 mit einer Fördersumme von 30.175 € bewilligt. Die Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich im Durchführungszeitraum auf 35.500 €. Der Eigenanteil des Trägers in Höhe von 15 % (5.325 €) wird durch Einbringung des vorhandenen Personals gestellt.

 

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, nach Ablauf des ersten Projektzeitraumes einen weiteren Antrag zur Förderung aus Mitteln des Kinder- und Jugendförderplanes NRW zur Fortsetzung des Projektes zu stellen. Dies ist von der Pfarre St. Peter und Paul auch so geplant. Durch den aktuellen Fachkräftemangel ist es derzeit allerdings kaum möglich, für den befristeten ersten Projektzeitraum eine qualifizierte Stellenbesetzung zu erreichen.

Die Pfarre St. Peter und Paul teilt daher mit dem in der Anlage 1 beigefügten Schreiben vom 08.05.2018 ihre Absicht mit, in der Erwartung einer Anschlussförderung die Stelle schon jetzt für zwei Jahre auszuschreiben.

Für den Fall einer ausbleibenden Anschlussförderung aus Landesmitteln hat die Diözesankommission gegenüber dem Träger für 2019 eine Deckungszusage in Höhe von 75 % (ca. 39.000 €) ausgesprochen, verbunden mit der Auflage, dass die Stadt Eschweiler die fehlenden 25 % (ca. 13.300 €) übernimmt.

 

Seitens der Verwaltung wurde das Projekt schon in der Antragsphase positiv begleitet und auch die geplante   Laufzeit bis Ende 2019 wird für sinnvoll und notwendig gehalten. Mit dem Träger wurde besprochen, dass der beigefügte Antrag dem Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis gegeben wird und im Rahmen der Haushaltsberatungen für 2019 über die beantragte Förderung eine Beschlussfassung erfolgen wird.   

 

 

 

 


keine

 


keine