Betreff
Drogen- und Suchtthematik an Eschweiler Schulen;
hier: Antrag der FDP-Stadtratsfraktion vom 12.04.2018
Vorlage
149/18
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 


Mit dem als Anlage 1 beigefügten Schreiben vom 12.04.2018 beantragte die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Eschweiler folgendes im Schulausschuss der Stadt am 30.05.2018 und anschließend im Stadtrat bei der nächsten Sitzung am 20.06.2018 beschließen zu lassen:

 

„Die verantwortlichen Stellen der Stadt Eschweiler nehmen mit Sorge den wieder steigenden Konsum und Handel von Drogen im Umfeld von Eschweiler Schulen und Jugendeinrichtungen zur Kenntnis.

Die Stadtverwaltung wird entsprechend beauftragt:

 

  1. Zusammen mit der zuständigen Polizei und der Bundespolizei geeignete Maßnahmen zur Eindämmung von Drogenhandel und –tausch an den Schulen und Jugendeinrichtungen zu erarbeiten, entsprechende Gespräche in den geeigneten Gremien sind umgehend anzugehen und den Fraktionsvorsitzenden zu dokumentieren.
  2. Zusammen mit allen Schulleitern dieses Thema auf der Schulleiterkonferenz zu besprechen, um Informationen untereinander auszutauschen und evtl. Schwerpunkte des Handelns und Konsums zu identifizieren.
  3. Es wäre auch wünschenswert, in diesen Prozess die größte Schule in Eschweiler, das Berufskolleg Eschweiler der StädteRegion Aachen, wenn möglich miteinzubeziehen, da dort ähnliche Probleme vorliegen sollen.
  4. Zusammen mit den Suchtpräventionsstellen, der Polizei und den Schulleitern kurzfristig bis zum Sommer einen Informations- und Präventionsplan für Jugendliche zu entwickeln, damit das Thema Drogenmissbrauch und die damit verbundenen Gefahren den Schülern eindringlich und nachdrücklich nahe gebracht werden kann. Hier sollten eventuell schulübergreifend Besuche in Kliniken oder Vorträge von Betroffenen einem einfachen Aufklärungsunterricht vorgezogen werden. Auch sollte das Thema einer Aktionswoche an allen Schulen in enger Zusammenarbeit mit den Fachlehrern und Schulleitern besprochen werden.
  5. Das Thema Drogenmissbrauch so öffentlichkeitswirksam zu präsentieren, dass die Schüler, Eltern und Lehrer gut informiert werden und bereit sind zur Mitarbeit bei der Identifikation von Dealern, aber auch um mit offenen Augen andere vor dem Drogenmissbrauch zu schützen. Eine entsprechende verantwortliche Stelle zur Meldung ist im Bereich Polizei oder Ordnungsamt zu benennen und ausdrücklich die Möglichkeit der anonymen Meldung hervorzustellen.
  6. Suchtbeauftragte in allen Schulen zu benennen, die betroffenen Schülern sowie Eltern Hilfe anbieten.“

 

Der Antrag wurde von der Verwaltung allen Schulen in Eschweiler zur Stellungnahme zugeleitet und daraufhin in der Schulleiterkonferenz am 3.5.2018 behandelt. Zu diesem Tagesordnungspunkt wurden auch Vertreter der Polizei eingeladen, die die Lage aus ihrer Sicht schilderten.

 

Die Schulleitungen aller Eschweiler Schulen – sowohl der städtischen als auch der nichtstädtischen – haben dazu gemeinsam eine Stellungnahme verfasst, die als Anlage 2 beigefügt ist.

 

Auch die Polizei wurde seitens der Verwaltung um schriftliche Stellungnahme gebeten, die als Anlage 3 beigefügt ist.

 

Als Fazit aus der Stellungnahme der Polizei wird deutlich, dass die Auswertung der polizeilichen Kriminalstatistik und der polizeilichen Statistik zur Erhebung von BTM-Delikten auf Schulgeländen oder im Umfeld von Schulen keinen Anlass zu der Feststellung geben, dass in Eschweiler im Vergleich zu anderen Städten ein „steigender Konsum oder Handel mit Drogen“  besteht. Die erfassten BTM-Delikte in den letzten Jahren liegen sogar noch unter dem 10-Jahres-Durchschnitt.

 

Dennoch ist jeder Fall ein ernstzunehmender Fall, der verhindert werden sollte und dem sich alle Verantwortlichen stellen.

 

Im Bereich der Drogen- und Suchtthematik ist zu unterscheiden in Prävention und Sanktion. Wie der Stellungnahmen der Schulen zu entnehmen ist, verfügen die weiterführenden Schulen seit vielen Jahren in der Regel über ein gut evaluiertes, implementiertes und erfolgreiches Suchtpräventionskonzept und stellen sich insofern ihrer Verantwortung. Darüber hinaus nehmen die an allen städt. Schulen eingesetzten Schulsozialarbeiter in diesem Kontext eine wichtige Rolle ein und unterstützen sowohl die Schülerschaft, die Elternschaft und letztlich das System Schule maßgeblich.

 

Auf der anderen Seite muss es für den Fall eines festgestellten Drogen- oder Suchtproblems bei Schülerinnen und Schülern auch ein Netzwerk mit den beteiligten anderen Akteuren geben. In diesem Kontext ist die Zusammenarbeit mit der Polizei, den verschiedenen Fachämtern der Stadtverwaltung und mit der Fachstelle für Suchtvorbeugung in der StädteRegion Aachen mit Sitz in Eschweiler von großer Bedeutung.

 

Die städtische offene Kinder- und Jugendarbeit ist seit einigen Jahren in der Suchtprävention aktiv tätig.

Als aktives Mitglied im Arbeitskreis zur Suchtprävention in der StädteRegion Aachen sind die Mitarbeiter der offenen Jugendarbeit an der Kampagne „Kiff Dich nicht weg!“ maßgeblich beteiligt.

 

Darüber hinaus sind Informationen zu Cannabis durch ähnliche Informationskampagnen wie „stark statt breit“ oder „quit the shit“ im städtischen Jugendtreff „Check In“ sowie im rollenden Jugendtreff der Mobilen Jugendarbeit stets vorhanden und dienen oftmals als „Türöffner“ für intensive Beratungsgespräche zum Thema „Cannabiskonsum“ bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen.

 

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der städtischen offenen Kinder- und Jugendarbeit sind durch Fortbildungen im Bereich der Cannabis- und allgemeinen Suchtprävention (Move-Fortbildung, Cannabiskofferfortbildung, etc.) der Suchthilfe in der StädteRegion Aachen ausgiebig geschult.

 

Durch den ständigen Kontakt mit den Jugendlichen im gesamten Stadtgebiet sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stets über aktuelle Trends der Jugend informiert. Cannabis ist seit geraumer Zeit bei Jugendlichen aller sozialen und kulturellen Gruppierungen ein Diskussionsthema. Ein Anstieg des Trends zum Thema „Cannabis/Sucht“ ist aus Sicht der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Mobilen Jugendarbeit nicht zu verzeichnen.

 

Wie bereits in der Stellungnahme der Eschweiler Schulen erwähnt ist, besteht seit Jahren – konkret seit 2001 – eine Vereinbarung über eine Ordnungspartnerschaft zwischen dem Bürgermeister der Stadt Eschweiler, den weiterführenden Schulen der Stadt Eschweiler, den weiterführenden Schulen anderer Schulträger in Eschweiler und der Polizeiinspektion 3. Diese Ordnungspartnerschaft wird derzeit unter Federführung des Jugendamtes der Stadt Eschweiler auf der Grundlage des inzwischen bestehenden gemeinsamen Erlasses des Ministeriums für Inneres und Kommunales, des Justizministeriums, des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter, des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport und des Ministeriums für Schule und Weiterbildung zur Zusammenarbeit bei der Verhütung und Bekämpfung der Jugendkriminalität vom 11.11.2014 überarbeitet. Wenngleich der Erlass selbst schon konkrete Aussagen zur Netzwerkarbeit und zu den einzelnen Aufgabenbereichen von Schule, Jugendamt, Polizeibehörden macht, ist eine örtliche Ordnungspartnerschaft als verbindliche Vereinbarung für alle Beteiligten sinnvoll und im Sinne aller Beteiligten. Sowohl die Schulen als auch die Polizei und die Verwaltung sind an einer Aktualisierung der Ordnungspartnerschaft interessiert, die allgemein die Grundlagen der Kooperation und Organisation regeln, aber auch mögliche Kooperationsformen benennen soll. Mit dieser Vereinbarung wird angestrebt, die vorbeugende Arbeit der Polizei mit den Präventionsansätzen in den Schulen und in der Jugendhilfe zu verbinden und die Kooperation in der Bekämpfung von Jugendkriminalität in Eschweiler zu verstetigen. Die Vereinbarung über eine Ordnungspartnerschaft befindet sich zum Zeitpunkt der Erstellung der Verwaltungsvorlage noch in der Abstimmung mit den Beteiligten (Polizei, Schulen, Verwaltung).

 

Eine wichtige Unterstützung der Schulen stellt neben den in der Ordnungspartnerschaft erwähnten Netzwerkpartnern aber auch die Fachstelle für Suchtvorbeugung in der StädteRegion Aachen mit Sitz in Eschweiler dar. Über diese Beratungsstelle können die Schulen für Lehrerinnen und Lehrer und sonstige an Schule arbeitenden Pädagogen (z.B. Schulsozialarbeiter/innen) Fortbildungsangebote und auch Medienkoffer zum Einsatz im Unterricht zu verschiedenen Themen, wie Spielsucht, Cannabis, Alkohol, Essstörungen oder Nikotinsucht ausgeliehen werden. Die Zusammenarbeit mit der Fachstelle für Suchtvorbeugung wird von allen weiterführenden Schulen in Eschweiler gepflegt.

 

Vor diesem Hintergrund soll deutlich werden, dass schon viele der im FDP-Antrag aufgeführten Forderungen in Eschweiler gelebt und umgesetzt sind und ein gut funktionierendes Netzwerk der verantwortlichen Stellen besteht, bzw. derzeit ausgebaut wird.

 

Seitens der Verwaltung wird darüber hinaus kein Anlass für weitergehende Beschlüsse durch Fachausschüsse oder den Stadtrat gesehen, zumal die Kompetenzen zur Benennung von Suchtbeauftragten in allen Schulen, wie in Punkt 6 des o.a. Antrags gefordert, nicht beim Schulträger oder Jugendhilfeträger liegen, sondern als innere Schulangelegenheit nur über die Schulleitung bzw.in Abstimmung mit der Schulaufsicht erfolgen kann.

 


Finanzielle Auswirkungen für die Stadt sind nicht erkennbar.

 


Personelle Auswirkungen für die Stadt sind nicht gegeben.