Betreff
Wahl der Jugendschöffinnen und -schöffen für die Geschäftsjahre 2019 - 2023
Vorlage
148/18
Aktenzeichen
II/51
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

Der Jugendhilfeausschuss stimmt der beiliegenden Bewerberliste (Anlage 2) für die Wahl der Jugendschöffinnen und –schöffen für die Geschäftsjahre 2019 – 2023 zu.

 


 

 

Im ersten Halbjahr 2018 werden bundesweit die Jugendschöffinnen/Jugendschöffen, aber auch die Schöffinnen/Schöffen, für die Amtsperiode 2019 bis 2023 gesucht.

Die derzeitige Wahlperiode läuft am 31.12.2018 aus.

 

Unter einer Jugendschöffin/einem Jugendschöffen versteht man eine ehrenamtliche Richterin/einen ehrenamtlichen Richter in der Strafgerichtsbarkeit, die/der ohne über eine juristische Ausbildung zu verfügen, während der Hauptverhandlung ein Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie eine Berufsrichterin / ein Berufsrichter bekleidet. Gemeinsam mit den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern, die während der Hauptverhandlung den Vorsitz innehaben, entscheiden die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen über die Schuld, also ob die angeklagte Tat nachgewiesen werden kann und sie wirken sowohl an dem Urteil mit als auch an allen anderen Entscheidungen über das Verfahren im Laufe einer Hauptverhandlung.

Daraus folgt, dass die Schöffinnen und Schöffen die gleiche Verantwortung für die Entscheidungen tragen wie die Berufsrichter – ob dem Angeklagten die Tat in der Beweisaufnahme ohne vernünftigen Zweifel nachgewiesen wurde, welche Sanktion (im Jugendstrafrecht am Erziehungsgedanken ausgerichtet) angemessen erscheint, ob ein Heranwachsender als Jugendlicher oder als Erwachsener zu beurteilen ist.

 

Mit Schreiben vom 23.11.2017 teilte der Präsident des Landgerichtes Aachen mit, dass für die kommende Amtsperiode 2019 bis 2023 für den  Bereich des Stadtjugendamtes Eschweiler 24 Damen und 24 Herren (mindestens doppelte Anzahl der benötigten Personen) in die Vorschlagsliste aufzunehmen sind.

 

Der Jugendhilfeausschuss stellt nun - auf der Grundlage der eingegangenen Bewerbungen - für die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen diese Vorschlagslisten auf, aus denen ein Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht die Schöffinnen und Schöffen für das Jugendschöffengericht Eschweiler und die Jugendkammer des Landgerichtes Aachen wählt.

 

Die vorgeschlagenen Personen sollen neben den als bekannt vorausgesetzten Kriterien (siehe Anlage 1) erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.

 

Gemäß § 35 Abs. 3 Jugendgerichtsgesetz (JGG) ist für die Aufnahme in die Vorschlagslisten die Zu-

stimmung von 2/3 der stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses erforderlich.

 

Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Sie muss Geburtsnamen, Familiennamen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt, Wohnanschrift und Beruf der vorgeschlagenen Personen enthalten.

 

Mit Schreiben vom 03.01.2018 wurden die Stadtratsfraktionen und Einzelvertreter im Rat der Stadt Eschweiler mit der Bitte um Einreichung entsprechender Vorschläge angeschrieben. Parallel dazu wurde die örtliche Presse um entsprechende Veröffentlichung gebeten. Gleichfalls erfolgte eine Bekanntmachung im Mitteilungsblatt (1. Ausgabe Januar 2018) der Stadt Eschweiler sowie auf der städtischen Homepage.

Fortlaufend wurde über die Facebookseite der Stadt Eschweiler auf die Jugendschöffenwahl 2018 aufmerksam gemacht.

Darüber hinaus wurde am 11.01.2018 in der lokalen Presse ein ausführlicher Bericht mit der Überschrift „Bei der Urteilsfindung hilft der gesunde Menschenverstand“ veröffentlicht.

Mit Schreiben vom 29.01.2018 wurden die bisherigen Jugendschöffinnen und Jugendschöffen auf die bevorstehende Wahl aufmerksam gemacht und als Anlage wurde ein Bewerbungsbogen beigefügt. Zudem wurden auch die damals durch den Schöffenwahlausschuss des Amtsgerichtes nicht gewählten Bewerberinnen und Bewerber angeschrieben.

Am 01.03.2018 wurden zahlreiche gesellschaftliche Organisationen angeschrieben, verbunden mit der Bitte, Mitglieder und Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen für die Übernahme des Ehrenamtes zu sensibilisieren. 

Am 13.03.2018 hat der Richter am Landgericht Aachen Dr. Matthias Quarch an der VHS Eschweiler einen sehr informativen Vortrag über das Schöffenamt gehalten und die Voraussetzungen hierfür skizziert. In diesem Rahmen fand eine rege Diskussion statt und Bewerbungsbögen wurden unter den zahlreichen Besuchern der Veranstaltung verteilt.

 

Diese Öffentlichkeitsarbeit hat maßgeblich dazu beigetragen, dass Bewerbungen von interessierten Mitbürgerinnen und Mitbürgern eingingen.

 

Das Ergebnis der bis zur Vorlagenerstellung eingegangenen Bewerbungen ist in den Listen, die als Anlage 2 beigefügt sind, zusammengefasst und wird dem Jugendhilfeausschuss zur Verfügung gestellt.

 

Die Vorschlagslisten sind nach der entsprechenden Beschlussfassung durch den Jugendhilfeausschuss eine Woche lang im Jugendamt öffentlich aufzulegen.

Der Zeitpunkt der Auslegung, die bis zum 31.07.2018 abgeschlossen sein sollte, ist zuvor unter Hinweis auf die gesetzliche Einspruchsmöglichkeit öffentlich bekannt zu geben.

Die Vorschlagslisten sind bis spätestens 15.08.2018 mit eventuellen Einsprüchen und mit einer Bescheinigung über die Bekanntmachung und Auflegung dem Amtsgericht Eschweiler in elektronischer Form zu übersenden.

 

Das weitere Verfahren geht dann in die Zuständigkeit des Amtsgerichtes über.

 

 

 

 


keine

 


keine