hier: Ergebnis der öffentlichen Auslegung und Satzungsbeschluss
I.
Die
Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB)
werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage (Anlage 1) abgewogen.
II.
Die
Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB werden nach Maßgabe
der Verwaltungsvorlage (Anlage 2) abgewogen.
III.
Die
sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden entsprechend der
Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.
IV.
Der
Bebauungsplan 292 - Schillerstraße/Gasthausstraße - (Anlage 3) wird
gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung (Anlage 5)
als Abschlussbegründung hierzu.
V.
Die 5.
Berichtigung des Flächennutzungsplans zum Bebauungsplan 292 (Anlage 8)
wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB beschlossen.
Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss hat in seiner Sitzung am
09.02.2017 (VV 013/17) die Aufstellung des Bebauungsplanes 292 -
Schillerstraße/Gasthausstraße - gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m.
§ 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) und die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
beschlossen.
Der Planentwurf wurde in der Zeit vom 17.03.
bis 31.03.2017 zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ausgehängt. Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 1
BauGB beteiligt.
In seiner Sitzung am 22.02.2018 hat der
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Eschweiler die öffentliche
Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen (VV 399/17).
Der Entwurf des Bebauungsplanes 292 -
Schillerstraße/Gasthausstraße - hat in der Zeit vom 15.03. bis 20.04.2018
öffentlich ausgelegen. Die Behörden wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB an der
Planung beteiligt.
Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit aus den
beiden Beteiligungsverfahren sind, soweit sie Anregungen, Hinweise oder
Bedenken beinhalten, als Anlage 6 und die entsprechenden Stellungnahmen
der Verwaltung hierzu als Anlage 1 beigefügt.
Die Stellungnahmen der Behörden aus den
beiden Beteiligungsverfahren sind, soweit sie Anregungen, Hinweise und Bedenken
beinhalten, als Anlage 7 und die entsprechenden Stellungnahmen der
Verwaltung hierzu als Anlage 2 beigefügt.
Die eingegangenen Hinweise und Anregungen aus
der Beteiligung der Behörden befassen sich mit folgenden Hinweisen:
- Verleihung von Bergwerksfeldern
- Überprüfung der überbaubaren Flächen auf
Kampfmittel
- Sümpfungsmaßnahmen
- Bodendenkmalpflege
- Allgemeiner Gewässerschutz
- Baumbestand
- Artenschutz
Nach der öffentlichen Auslegung wurden
redaktionelle Änderungen bzw. Ergänzungen an den textlichen Festsetzungen (Anlage
4) des Bebauungsplans 292 um Hinweise zu Hausdrainagen, thermischer Nutzung
des Erdreichs, Baumbestand und Artenschutz vorgenommen. Eine entsprechende
Neuformulierung der Hinweise wurde nach der Offenlage als Roteintragung in den
Bebauungsplan (Anlage 3) aufgenommen und in der Begründung (Anlage 5)
näher erläutert. Die Grundzüge der Planung werden durch diese Änderungen bzw.
Ergänzungen nicht berührt.
Der Bebauungsplan wurde gemäß § 13 a BauGB
(Bebauungspläne der Innenentwicklung) im beschleunigten Verfahren ohne
Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Im Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt
Eschweiler ist das Plangebiet als Wohnbaufläche mit dem taktischen Zeichen
„Kindergarten“ dargestellt. Nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens soll
eine Anpassung des Flächennutzungsplans (Anlage 8) im Wege der Berichtigung
gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB durchgeführt und dazu das taktische Zeichen
„Kindergarten“ entfernt werden.
Die Verwaltung empfiehlt, den Bebauungsplan
292 - Schillerstraße/Gasthausstraße - (Anlage 3 und 4) gemäß
§ 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen und die Begründung (Anlage 5)
als Abschlussbegründung hierzu. Nach Abschluss des Verfahrens soll der
Flächennutzungsplan (Anlage 8) im Wege der Berichtigung gemäß
§ 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB angepasst werden.
Gutachten:
Folgende Gutachten liegen dem
Bebauungsplanverfahren zu Grunde und können bei der Verwaltung eingesehen
werden:
·
Vorprüfung
der Artenschutzbelange (Stufe I) zum Bebauungsplan 292, Büro für Umweltplanung
Haese, Stolberg, Juni 2017
·
Entwässerungskonzept
zum Bebauungsplan 292, Büro Achten und Jansen GmbH, Aachen, Februar 2018
Das Bauleitplanverfahren ist haushaltsrechtlich nicht relevant. Der Projektentwickler hat sich bereit erklärt ggf. anfallende Kosten für Gutachten, Planungen, Erschließungsmaßnahmen, etc. zu übernehmen.
Das
Bauleitplanverfahren bindet als Pflichtaufgabe der Kommune Arbeitskapazitäten
in der Abteilung 610.