Der im Sachverhalt
dargestellten Änderung der Maßnahmen für den 1. Abschnitt wird zugestimmt.
Für den 2. Abschnitt
sind die im Sachverhalt dargestellten Baumaßnahmen vorzusehen.
KInvFöG – 1. Abschnitt
Gem. Beschluss des
Stadtrates vom 15.12.2015 (VV Nr. 385/15) waren für die Abwicklung nach dem 1.
Abschnitt des KInvFöG (Förderung insgesamt 2.732.034,35) vorgesehen der Neubau
einer 4-gruppigen Kindertagesstätte in Dürwiß, die energetische Sanierung des
verbliebenen Bautraktes der ehem. Hauptschule Dürwiß und die Dachsanierung am Hauptdach der Waldschule
1. und 2. Bauabschnitt.
Der 1. Bauabschnitt
der Dachsanierung ist abgeschlossen, hierfür wurde eine Förderung nach KInvFöG
in Höhe von 346.878,43 € gewährt.
Die
Kindertagesstätte in Dürwiß (IV16AIB023) ist fertiggestellt und gegenüber dem
Fördergeber schlussgerechnet. Es wurden Fördermittel in Höhe von 1.255.982,07
€ abgerufen.
Die energetische
Sanierung des Bautraktes der ehem. Hauptschule Dürwiß (IV11AIB018) ist fertig
gestellt. Hierfür wurden bisher
Fördermittel in Höhe von 665.000 € abgerufen, nach derzeitigem Ausgabenstand
ist von einer Inanspruchnahme von Fördermitteln in Höhe von ca. 740.000 €
auszugehen.
Für den 2. Abschnitt
der Dachsanierung am Hauptdach der Waldschule war gem. der Darstellung der o.a.
Verwaltungsvorlage von Schätzkosten in Höhe von 300.000 € und Fördermitteln in Höhe von 270.000 €
ausgegangen worden. Die Maßnahme wird zurzeit
ausgeführt und ist weitgehend fertiggestellt. Nach derzeitigem Stand
werden die Kosten unter Berücksichtigung der hierzu erforderlichen nicht
unerheblichen Entwässerungsarbeiten deutlich höher liegen. Da für die anderen 3
Maßnahmen bereits ca. 2.343.000 € des Gesamtförderbetrages von 2.733.600 € eingeplant
sind, würden für den 2. BA der Dachsanierung lediglich ca. 390.000 € an
Förderung möglich sein, ein Teil daher
eigenfinanziert werden müssen.
Die Verwaltung
schlägt daher vor, den 2. Bauabschnitt der Dachsanierung komplett über das
Förderprogramm „Gute Schule 2020“ abzuwickeln und stattdessen für den 1.
Förderabschnitt einzusetzen
a) die Fassadensanierung des Kindergarten/OGS-Traktes
an der Grundschule Weisweiler.
Hierfür wird von Gesamtkosten in Höhe von 350.000 €, unter
Berücksichtigung des 10 %igen Eigenanteils also von einer Förderung von 315.000
€ ausgegangen. Die Ausführung ist in den Sommerferien 2018 begonnen worden,
b) die für 2019 vorgesehene Flachdachsanierung
am städt. Gymnasium (Schätzkosten 85.000 €,
mögliche Förderung 76.500 €).
KInvFöG – 2. Abschnitt
Mit
Zuwendungsbescheid vom 22.01.2018 wurden der Stadt Eschweiler Fördermittel nach
Maßgabe des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Höhe von 3.103.396,00 €
bewilligt. Zweck dieser Mittel ist die Förderung von Investitionen zur
Verbesserung der Schulinfrastruktur allgemeinbildender und berufsbildender
Schulen. Gem. Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung von Kapitel 2 –
Finanzhilfen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur – vom 20.10.2017 sind
dabei förderfähig Investitionen für die Sanierung, den Umbau, die Erweiterung
und ausnahmsweise den Ersatzbau von Schulgebäuden. Die Erweiterung von
Schulgebäuden ist nur förderfähig, soweit sie der Erfüllung funktionaler oder
schulfachlicher Anforderungen an bestehenden Schulstandorten dient (z.B. Anbau
von Fachräumen, einer Mensa) und nicht zu einer wesentlichen kapazitätsmäßigen
Aufstockung führt. Der kommunale Eigenanteil beträgt 10 % der förderfähigen
Kosten. Förderfähig sind Investitionsvorhaben, die bis zum 31.12.2022
vollständig abgenommen werden.
Wie bereits in der
Vorlage Nr. 034/18 zur Vorstellung der Planung zur Errichtung eines Anbaues am
Schulzentrum Stadtmitte dargestellt, soll diese Baumaßnahme für die Förderung
nach KInvFöG Kapitel 2 angemeldet werden. Darüber hinaus schlägt die Verwaltung
vor zwei weitere investive Baumaßnahmen
anzumelden:
Nach derzeitigem
Stand sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
Maßnahme |
Angemeldeter Raumbedarf |
Vorgesehene
Ausführungszeit |
Schätzkosten € |
Mögliche Förderung
€ |
Anbau Schulzentrum Stadtmitte
(IV18AIB034) |
1 Musik- und 1
Kunstraum |
ab Herbst 2018 |
800.000 |
720.000 |
Sanierung/Erneuerung
Pfannendach städt. Gymnasium (IV19AIB024) |
|
2019 |
1.050.000 |
945.000 |
Errichtung eines
massiven Neubaues anstelle der abgängigen Pavillions an der Karlschule
(IV19AIB020) |
1 Speiseraum mit
Vorbe-reitungs/Ausgabeküche, 4 OGS-Betreuungsräume, 1 Mehrzweckraum (Bewegungs-
und Veranstaltungsraum), 1 Büro zuzügl. erforderl. Nebenräume |
ab Sommer 2019 |
1.790.000 incl.
Abrisskosten |
1.611.000 |
Summe |
|
|
|
3.276.000 € |
Tatsächlich ist der
Förderbetrag durch den Förderbescheid auf 3.103.396 € limitiert. Da damit die
Fördermöglichkeiten nach KInvFöG komplett ausgeschöpft sind entfällt die
ursprüngliche vorgesehene Förderung für die Anbauten an Grundschule Kinzweiler
(IV19AIB021), Grundschule Bohl (IV19AIB023) und Eduard-Mörike-Schule
(IV19AIB022). Diese Maßnahmen müssen daher vollständig aus städt. Mitteln
finanziert werden.
Ein
Teilbereich der Pavillonanlage an der KGS Karlstraße wird derzeit als
Unterrichtseinheit zur Durchführung von Kursen der VHS (zertifizierte Integrationskurse
sowie Kursprogramm "Deutsch als Fremdsprache") genutzt. Der geplante
Abriss der abgängigen Containeranlage sowie die Errichtung eines massiven
Neubaus mit Beginn der Ausführungszeit ab Sommer 2019 und die Aufnahme in
das Förderprogramm KInvFöG - 2. Abschnitt steht daher unter dem Vorbehalt, dass
bis dahin für die von der VHS genutzten Räumlichkeiten ein adäquater
Ersatz zur Verfügung gestellt werden kann. Gegebenenfalls ist daher eine
alternative Einplanung der zunächst für eine ausschließliche Finanzierung durch
die Stadt Eschweiler vorgesehenen Grundschulbaumaßnahmen (siehe oben) in die
Förderkulisse des KInvFöG vorzunehmen.
Die Maßnahmen sind im Haushaltsplan ab 2018 im Produkt 011111203 vorgesehen bzw. werden im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2019 aufgrund der aktualisierten Kostenschätzungen angepasst. Die hieraus zu erwartenden Einnahmen aus Förderung nach KInvFöG sind ebenfalls für die Jahre 2019 u. 2020 vorgesehen.
Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt durch
Mitarbeiter/innen des techn. Gebäudemanagements in Verbindung mit noch zu
beauftragenden Architektur/Ingenieurbüros.