Betreff
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz - KInvFöG -
Vorlage
145/18
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der im Sachverhalt dargestellten Änderung der Maßnahmen für den 1. Abschnitt wird zugestimmt.

 

Für den 2. Abschnitt sind die im Sachverhalt dargestellten Baumaßnahmen vorzusehen.

 


KInvFöG – 1. Abschnitt

Gem. Beschluss des Stadtrates vom 15.12.2015 (VV Nr. 385/15) waren für die Abwicklung nach dem 1. Abschnitt des KInvFöG (Förderung insgesamt 2.732.034,35) vorgesehen der Neubau einer 4-gruppigen Kindertagesstätte in Dürwiß, die energetische Sanierung des verbliebenen Bautraktes der ehem. Hauptschule Dürwiß und  die Dachsanierung am Hauptdach der Waldschule 1. und 2. Bauabschnitt.

 

Der 1. Bauabschnitt der Dachsanierung ist abgeschlossen, hierfür wurde eine Förderung nach KInvFöG in Höhe von 346.878,43 € gewährt.

Die Kindertagesstätte in Dürwiß (IV16AIB023) ist fertiggestellt und gegenüber dem Fördergeber schlussgerechnet. Es wurden Fördermittel in Höhe von 1.255.982,07 €  abgerufen.

Die energetische Sanierung des Bautraktes der ehem. Hauptschule Dürwiß (IV11AIB018) ist fertig gestellt. Hierfür wurden bisher  Fördermittel in Höhe von 665.000 € abgerufen, nach derzeitigem Ausgabenstand ist von einer Inanspruchnahme von Fördermitteln in Höhe von ca. 740.000 € auszugehen.

Für den 2. Abschnitt der Dachsanierung am Hauptdach der Waldschule war gem. der Darstellung der o.a. Verwaltungsvorlage von Schätzkosten in Höhe von 300.000 € und  Fördermitteln in Höhe von 270.000 € ausgegangen worden. Die Maßnahme wird zurzeit  ausgeführt und ist weitgehend fertiggestellt. Nach derzeitigem Stand werden die Kosten unter Berücksichtigung der hierzu erforderlichen nicht unerheblichen Entwässerungsarbeiten deutlich höher liegen. Da für die anderen 3 Maßnahmen bereits ca. 2.343.000 € des Gesamtförderbetrages von 2.733.600 € eingeplant sind, würden für den 2. BA der Dachsanierung lediglich ca. 390.000 € an Förderung möglich sein, ein Teil  daher eigenfinanziert werden müssen.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, den 2. Bauabschnitt der Dachsanierung komplett über das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ abzuwickeln und stattdessen für den 1. Förderabschnitt einzusetzen

 

a)       die Fassadensanierung des Kindergarten/OGS-Traktes an der Grundschule Weisweiler.

Hierfür wird von Gesamtkosten in Höhe von 350.000 €, unter Berücksichtigung des 10 %igen Eigenanteils also von einer Förderung von 315.000 € ausgegangen. Die Ausführung ist in den Sommerferien  2018 begonnen worden,

 

b)       die für 2019 vorgesehene Flachdachsanierung am städt. Gymnasium (Schätzkosten 85.000 €,

mögliche Förderung 76.500 €).

 

 

 

KInvFöG – 2. Abschnitt

Mit Zuwendungsbescheid vom 22.01.2018 wurden der Stadt Eschweiler Fördermittel nach Maßgabe des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Höhe von 3.103.396,00 € bewilligt. Zweck dieser Mittel ist die Förderung von Investitionen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur allgemeinbildender und berufsbildender Schulen. Gem. Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung von Kapitel 2 – Finanzhilfen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur – vom 20.10.2017 sind dabei förderfähig Investitionen für die Sanierung, den Umbau, die Erweiterung und ausnahmsweise den Ersatzbau von Schulgebäuden. Die Erweiterung von Schulgebäuden ist nur förderfähig, soweit sie der Erfüllung funktionaler oder schulfachlicher Anforderungen an bestehenden Schulstandorten dient (z.B. Anbau von Fachräumen, einer Mensa) und nicht zu einer wesentlichen kapazitätsmäßigen Aufstockung führt. Der kommunale Eigenanteil beträgt 10 % der förderfähigen Kosten. Förderfähig sind Investitionsvorhaben, die bis zum 31.12.2022 vollständig abgenommen werden.

 

Wie bereits in der Vorlage Nr. 034/18 zur Vorstellung der Planung zur Errichtung eines Anbaues am Schulzentrum Stadtmitte dargestellt, soll diese Baumaßnahme für die Förderung nach KInvFöG Kapitel 2 angemeldet werden. Darüber hinaus schlägt die Verwaltung vor zwei weitere  investive Baumaßnahmen anzumelden:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nach derzeitigem Stand sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

 

Maßnahme

Angemeldeter Raumbedarf

Vorgesehene Ausführungszeit

Schätzkosten €

Mögliche Förderung €

Anbau Schulzentrum

Stadtmitte (IV18AIB034)

1 Musik- und 1 Kunstraum

ab Herbst

2018

   800.000

    720.000

Sanierung/Erneuerung Pfannendach städt. Gymnasium (IV19AIB024)

 

2019

 1.050.000

    945.000

Errichtung eines massiven Neubaues anstelle der abgängigen Pavillions an der Karlschule (IV19AIB020)

1 Speiseraum mit Vorbe-reitungs/Ausgabeküche, 4 OGS-Betreuungsräume, 1 Mehrzweckraum (Bewegungs- und Veranstaltungsraum), 1 Büro zuzügl. erforderl. Nebenräume

ab Sommer 2019

1.790.000 incl. Abrisskosten

  1.611.000

Summe

 

 

 

3.276.000 €

 

Tatsächlich ist der Förderbetrag durch den Förderbescheid auf 3.103.396 € limitiert. Da damit die Fördermöglichkeiten nach KInvFöG komplett ausgeschöpft sind entfällt die ursprüngliche vorgesehene Förderung für die Anbauten an Grundschule Kinzweiler (IV19AIB021), Grundschule Bohl (IV19AIB023) und Eduard-Mörike-Schule (IV19AIB022). Diese Maßnahmen müssen daher vollständig aus städt. Mitteln finanziert werden.

 

Ein Teilbereich der Pavillonanlage an der KGS Karlstraße wird derzeit als Unterrichtseinheit zur Durchführung von Kursen der VHS (zertifizierte Integrationskurse sowie Kursprogramm "Deutsch als Fremdsprache") genutzt. Der geplante Abriss der abgängigen Containeranlage sowie die Errichtung eines massiven Neubaus mit Beginn der Ausführungszeit ab Sommer 2019 und die Aufnahme in das Förderprogramm KInvFöG - 2. Abschnitt steht daher unter dem Vorbehalt, dass bis dahin für die von der VHS genutzten Räumlichkeiten ein adäquater Ersatz zur Verfügung gestellt werden kann. Gegebenenfalls ist daher eine alternative Einplanung der zunächst für eine ausschließliche Finanzierung durch die Stadt Eschweiler vorgesehenen Grundschulbaumaßnahmen (siehe oben) in die Förderkulisse des KInvFöG vorzunehmen.

 


Die Maßnahmen sind  im Haushaltsplan ab 2018 im Produkt 011111203 vorgesehen bzw. werden im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2019  aufgrund der aktualisierten Kostenschätzungen angepasst. Die hieraus zu erwartenden Einnahmen aus Förderung nach KInvFöG sind ebenfalls für die Jahre 2019 u. 2020 vorgesehen.

 

 


  Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt durch Mitarbeiter/innen des techn. Gebäudemanagements in Verbindung mit noch zu beauftragenden Architektur/Ingenieurbüros.