Betreff
Förderung der offenen Kinder- und Jugendarbeit im Haushaltsjahr 2018 aus Mitteln des Kinder- und Jugendförderplans NRW
Vorlage
142/18
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Neuverteilung der zweckgebundenen Mittel aus dem Kinder- und Jugendförderplan NRW zur Förderung der offenen Jugendarbeit ab dem Haushaltsjahr 2018. Demnach entfallen zukünftig von der jährlichen Gesamtsumme (HHJ 2018: 89.790,00 Euro) 60 % an die beiden kirchlichen Träger der offenen Kinder- und Jugendarbeit in Eschweiler und 40 % an die städtische Kinder- und Jugendarbeit. Der Anteil von 60 % für die kirchlichen Träger wird zudem hälftig zwischen den beiden Trägern aufgeteilt.


Gemäß § 82 des Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - hat die oberste Landesjugendbehörde die Aufgabe, die Tätigkeit der Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe und die Weiterentwicklung der Jugendhilfe anzuregen und zu fördern. Eine Konkretisierung dieser Aufgabe für den Bereich der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit sowie des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes wurde im Kinder- und Jugendförderungsgesetz des Landes vorgenommen (vgl. insbes. §§ 16, 17, 18 und 19 - 3. AG KJHG-KJFÖG).

 

Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen hat in einer Kabinettssitzung am 6.2.2018 den neuen Kinder- und Jugendförderplan des Landes für die Jahre 2018-2022 beschlossen. Die finanziellen Mittel werden um zehn Prozent von 109 auf 120 Mio. Euro erhöht. Ab dem Haushaltsjahr 2019 ist zudem eine jährliche Dynamisierung  vorgesehen.

 

Mit dem neuen Kinder- und Jugendförderplan soll vor allem die Infrastruktur der offenen Kinder- und Jugendeinrichtungen stabilisiert und zukunftsfest gemacht werden. Darüber hinaus gibt es auch weiterhin die Möglichkeit zur gezielten Förderung neuer Konzepte und Angebote. Der neue Kinder- und Jugendförderplan wurde in einem breiten Beteiligungsverfahren mit Kindern und Jugendlichen, Trägern der Kinder- und Jugendhilfe sowie dem zuständigen Fachausschuss diskutiert. Durch diese enge Einbindung in das Aufstellungsverfahren ist sichergestellt, dass in der neuen Förderperiode die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt werden. Die ausführlichen Ziele der Förderung sind in der Anlage 1 dargestellt.

 

Die Stadt Eschweiler hat mit Schreiben vom 22.02.2018 den neuen Förderbescheid für Mittel des Kinder- und Jugendförderplans NRW erhalten (Anlage 2). Die Fördersumme beträgt für 2018 insgesamt 89.790,00 € (bisher 73.461,00 €).

Dies ist im Vergleich zu den Vorjahren eine Erhöhung um 16.329,00 € 

 

Bisher erfolgte die Verteilung der Mittel zu rund 53% auf die beiden kirchlichen Träger der offenen Kinder- und Jugendeinrichtungen; der Katholischen Pfarrgemeinde St. Peter- und Paul sowie der Evangelischen Pfarrgemeinde Weisweiler und Dürwiß. Dies waren in Summe jährlich 19.726,00 € je Träger. Der verbleibende Anteil von 47% floss in die städtische Kinder- und Jugendarbeit.

 

Einhergehend mit der nun erfolgten Erhöhung der Fördersumme schlägt die Verwaltung vor, die Gewichtung zur Aufteilung des Förderbetrages zu ändern, verbunden mit dem Ziel, die Angebote der Offenen Jugendarbeit der beiden kirchlichen Träger als wichtige Säule der Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt, wie bereits seit längerem diskutiert, auch finanziell nachhaltig zu stärken und somit zu deren langfristiger Sicherung beizutragen.

 

Demnach soll zukünftig auf die beiden kirchlichen Träger der offenen Kinder- und Jugendeinrichtungen ein Anteil von insgesamt 60% entfallen (in 2018 insgesamt 53.874,00 €, bzw.  26.937,00 € je Träger). Dadurch erhalten die kirchlichen Träger für das laufende Jahr jeweils einen um 7.211 € erhöhten Zuschussbetrag.

Für die städtische Kinder- und Jugendarbeit entfällt bei einer Gewichtung von 40 % insgesamt ein Betrag von 35.916,00 € für 2018, dies entspricht einer Erhöhung um 1.916,00 € im Vergleich zu den Vorjahren.

 

Zuzüglich zu der o.a. Landesförderung erhalten die beiden kirchlichen Träger der offenen Kinder- und Jugendarbeit im Haushaltsjahr 2018 weiterhin kommunale Fördermittel.

Die Katholische Pfarrgemeinde St. Peter- und Paul erhält eine kommunale Förderung in Höhe von 36.712,00 €, die Evangelische Pfarrgemeinde Weisweiler und Dürwiß eine kommunale Förderung in Höhe von 20.580,00 €.

 

Bei einer entsprechenden Beschlussfassung würde die öffentliche Förderung aus Mitteln des Landes und der Stadt Eschweiler für die Katholische Pfarrgemeinde St. Peter- und Paul für das Jahr 2018 insgesamt 63.649,00 € (bisher 56.438,00 €) und für die Evangelische Pfarrgemeinde Weisweiler und Dürwiß 47.517,00 € (bisher 40.306,00 €) betragen.

 


Die zweckgebundenen Landesmittel zur Förderung der offenen Kinder- und Jugendarbeit in Höhe von 89.790,00 € werden im Haushaltsjahr 2018 beim Produkt 063620101 unter dem Sachkonto  41410400 „Landeszuweisung Jugendtreff Check In“ und unter dem Sachkonto 41410500 „Landeszuweisung Jugendfreizeitheime freie Träger“ vereinnahmt. Die Weiterleitung an die beiden kirchlichen offenen Kinder- und Jugendeinrichtungen erfolgt beim o.a. Produkt über das Sachkonto 53118290 „Weiterleitung Landeszuweisung für Jugendfreizeitheime freie Träger“. 

 


Keine