Betreff
Beratung Entwurf Haushaltssatzung 2015 sowie 5. Fortschreibung HSK
Vorlage
450/14
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

 

  1. Unter Berücksichtigung der Veränderungsliste Verwaltung empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der Stadt Eschweiler zu nachfolgenden Konsolidierungsmaßnahmen der 5. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2010 – 2016 folgende Beschlussfassungen:

 

Konsolidierungsmaßnahme 3.1.1 Sach- und Dienstleistungen

 

Die Obergrenzen für die Haushaltsjahre 2015 – 2016 für den Bereich der Sach- und Dienstleistungen werden im Rahmen der 5. Fortschreibung wie folgt verbindlich festgeschrieben:

 

2015:  31.122.950 Euro

2016:  29.608.100 Euro

 

Nur in begründeten Ausnahmefällen ist eine Überschreitung von einzelnen Sachkontenansätzen zulässig, sofern durch eine Deckungsmöglichkeit innerhalb des jeweiligen Budgets der Mehraufwand kompensiert werden kann.

 

 

Konsolidierungsmaßnahme 3.2 Freiwillige Leistungen

 

In den Haushaltsjahren 2015 bis 2016 sind die ergebniswirksamen freiwilligen Leistungen weiter restriktiv zu bewirtschaften.

 

 

Konsolidierungsmaßnahme 3.3 Personalrechtliche Maßnahmen

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Einsparpotenzial aus der seit  dem 03.04.2012 bestehenden Einstellungs- und Wiederbesetzungssperre in Höhe von  893.800 € für die Jahre 2015 bis 2016 (2015: 394.000 € und 2016: 499.800 €) umzusetzen. Darüber hinausgehende Konsolidierungspotenziale aus den Festsetzungen im Personalwirtschaftskonzept sind weiter fortzuführen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Konsolidierungsmaßnahme 3.4 Hebesatzanpassungen im Bereich Grundsteuer  und Gewerbesteuer

 

Der Rat beschließt im Haushaltsjahr 2015 die

 

-       Grundsteuer A von 270 v.H. auf 290 v.H.

-       Grundsteuer B von 450 v.H. auf 490 v.H.

-       Gewerbesteuer von 430 v.H. auf 460 v.H.

 

und im Haushaltsjahr 2016 die

 

-       Grundsteuer A von 290 v.H. auf 310 v.H.

-       Grundsteuer B von 490 v.H. auf 520 v.H.

-       Gewerbesteuer von 460 v.H. auf 490 v.H.

 

anzuheben.

 

 

2.         Der Entwurf der Haushaltssatzung 2015 sowie die 5. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2010 - 2016 sind entsprechend dem Ergebnis der abschließenden Haushaltsplanberatung durch den Haupt- und Finanzausschuss zu überarbeiten und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.

 


Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 wurde am 22.09.2014 gemäß § 80 Abs. 1 GO NRW vom Stadtkämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt.

 

Nach der Einbringung des Haushaltsplanentwurfs 2015 sowie der 5. Fortschreibung des Haushaltsicherungskonzeptes 2010 - 2016 im Rat am 24.09.2014 sind Haushaltsansätze sowohl im Ergebnis- als auch im Finanzplan aufgrund von zwischenzeitlich eingetretenen neueren Entwicklungen und Erkenntnissen anzupassen. Die unabweisbar notwendigen Änderungen sind dem als Anlage beigefügten Veränderungsnachweis Teil A - Teil E (=Veränderungen Verwaltung) zu entnehmen. Bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen ergeben sich im Vergleich zur Entwurfsplanung insgesamt Verschlechterungen in Höhe von 446.400 Euro für 2015 sowie in Höhe von 399.700 Euro für 2016. Dies ist begründet mit der vorgesehenen Leistungs- bzw. Entgeltanpassung der WBE GmbH. Der vorgesehenen Erhöhung der Entgelte ab 2015 um 500.000 Euro bzw. ab 2017 um 250.000 Euro steht jedoch die entsprechende ertragswirksame Auflösung aus der seinerzeit im Rahmen der Rekommunalisierung erhaltenen Schadensersatzzahlung gegenüber.

 

Hinsichtlich der Änderungsvorschläge von Vereinen und Institutionen wird ergänzend auf die jeweiligen Einzelvorlagen verwiesen.

 

Zum Zeitpunkt der Erstellung der Verwaltungsvorlage lagen die mit Schreiben vom 03.11.2014 seitens der SPD-Stadtratsfraktion mitgeteilten Änderungsvorschläge zum Haushaltsentwurf 2015 vor. Die Vorschläge sind im Veränderungsnachweis Teil F zusammengefasst, ebenso ist das Schreiben der SPD-Fraktion als Anlage beigefügt.

 

Aus dem Veränderungsnachweis -Verwaltung- ergeben sich bezogen auf das Gesamtergebnis nachfolgende Auswirkungen:

 

Ergebnisplan/Finanzplan
lfd. Verwaltungstätigkeit

2015

2016

2017

2018

 

 

 

 

 

Aufwand

-697.400

-650.700

-442.300

-465.850

Ertrag*

906.500

875.550

632.150

639.100

 *davon nicht zahlungswirksam

500.000

500.000

250.000

250.000

Veränderung

209.100

224.850

189.850

173.250

 

Nur Finanzplan
lfd. Verwaltungstätigkeit

2015

2016

2017

2018

 

 

 

 

 

Auszahlungen

0

0

0

0

Einzahlungen

0

0

0

0

 

 

 

 

 

Veränderung

0

0

0

0

 

Gesamtveränderung
Finanzplan lfd. Verwaltungstätigkeit

-290.900

-275.150

-60.150

-76.750

 

Investitionen/Finanzplan

2015

2016

2017

2018

 

 

 

 

 

Auszahlungen aus Investitionen

-605.000

-100.000

-450.000

550.000

Einzahlungen aus Investitionen

78.850

0

0

0

 

 

 

 

 

Veränderung

-526.150

-100.000

-450.000

550.000

 

 

 

Zusammenfassung der Veränderungen -Verwaltung- :

 

 

2015

2016

2017

2018

Veränderungen Ergebnisplan

209.100

224.850

189.850

173.250

Veränderungen Finanzplan

-817.050

-375.150

-510.150

473.250

 

Vorbehaltlich der Beschlussfassung stellt sich das Ergebnis in der Gesamtergebnisplanung unter Berücksichtigung dieser Veränderungen sowie des Beratungsergebnisses im Jugendhilfeausschuss am 12.11.2014  wie folgt dar:

 

Ergebnis nach

2015

2016

2017

2018

 

Haushaltsentwurf

 

-16.489.100

655.600

756.600

1.665.050

Veränderungsliste

Verwaltung

209.100

224.850

189.850

173.250

Veränderungen Beschluss JHA

-285.150

-591.050

-641.800

-611.700

Änderungsvorschläge

Fraktionen

-36.950

 

 

 

 

Ergebnis neu

-  16.602.100  

      289.400  

      304.650  

       1.226.600  

 

Mit der Genehmigung der Kommunalaufsicht zur Haushaltssatzung 2014 sowie zur 4. Fortschreibung HSK wurde u.a. verfügt, dass im Rahmen der Fortschreibung des HSK sowie der Aufstellung der künftigen Haushaltspläne zu beachten ist, dass in allen Planungsjahren eine Nettoneuverschuldung im teil- und unrentierlichen Investitionsbereich unzulässig ist.

 

Unter Berücksichtigung des beigefügten Veränderungsnachweises ermittelt sich die Nettoneuverschuldungsgrenze für die teil- bzw. unrentierlichen Maßnahmen im Haushaltsjahr 2015 wie folgt:

 

Investitionsvolumen für teil-bzw. unrentierliche Maßnahmen                       9.579.850 Euro

 

zu berücksichtigende Einzahlungen                                                                  5.482.550 Euro

 

Kreditbedarf für teil- bzw.Unrentierliche Maßnahmen                                     4.097.300 Euro

 

Abzgl. ordentliche Tilgung ohne Umschuldungen                                          4.131.550 Euro

(Obergrenze der maßgeblichen

Nettoneuverschuldung)

 

Unterschreitung Nettoneuverschuldung

im teil- und unrentierlichen Bereich:                                                                       -34.250 Euro