Betreff
Verteilung der finanziellen Mittel für die Jugendarbeit der Evangelischen Kirchengemeinde Weisweiler-Dürwiß und der Katholischen Jugendarbeit St. Peter und Paul im Haushaltsjahr 2015
Vorlage
424/14
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Eschweiler, die kommunalen Zuschüsse für die Jugendarbeit der Evangelischen Kirchengemeinde Weisweiler-Dürwiß und der Katholischen Kirchengemeinde St. Peter und Paul wie in der Verwaltungsvorlage dargestellt aufzuteilen, solange die Evangelische Kirchengemeinde Weisweiler-Dürwiß nicht den kompletten städtischen Zuschuss benötigt, um somit eine ½ Fachkraftstelle für das Katholische Jugendzentrum St. Peter und Paul mit städtischen Mitteln finanzieren zu können.


 

Die Evangelische Kirchengemeinde Weisweiler-Dürwiß, vertreten durch Herrn Pfarrer Wolfgang Theiler, hat der Verwaltung mit Schreiben vom 01.10.2014 (Anlage 1)  mitgeteilt, dass durch Elternzeit der Kinder- Jugendtreffleiterin Frauke Reller  auch für das Jahr 2015 nicht die vollständige Förderung der Betriebskosten benötigt wird und beantragt für das Haushaltsjahr 2015 insgesamt 30.000 € Betriebskostenzuschüsse.

Die Elternzeit der Mitarbeiterin endet im Juli 2015.

 

Die Evangelische Kirchengemeinde Weisweiler-Dürwiß hat diesen Zeitraum mit der befristeten Einstellung einer ½ Fachkraft, Frau Melanie Lumma, bisher überbrückt.

 

Die Katholische Kirchengemeinde St. Peter und Paul Eschweiler, vertreten durch Herrn Pfarrer Dr. Frick, beantragte mit Schreiben vom 21.10.2014 (Anlage 2) auch für das Jahr 2015 einen zusätzlichen kommunalen Zuschuss in Höhe von 12.000 € zur Finanzierung  einer ½ weiblichen Fachkraftstelle für die Kinder- und Jugendarbeit im Kinder- und Jugendzentrum der Katholischen Kirchengemeinde St. Peter und Paul (vgl. VV 257/13).

 

Erst bei Gewährung eines städtischen Zuschusses erhält die Katholische Kirchengemeinde St. Peter und Paul Eschweiler die gleiche jährliche Summe (12.000 €) zur Einrichtung einer Personalstelle vom Bistum Aachen.

 

Sowohl die Katholische Kirchengemeinde St. Peter und Paul als auch die Evangelische Kirchengemeinde Weisweiler-Dürwiß erhalten neben den kommunalen Betriebskostenzuschüsse auch Landeszuschüsse für Ihre Jugendtreffs.

 

Vorausgesetzt, dass die im Haushaltsplanentwurf 2015 eingestellten Haushaltsmittel für die Betriebskostenzuschüsse der Jugendfreizeitheime in freier Trägerschaft tatsächlich zur Verfügung stehen, schlägt die Verwaltung vor, die Betriebskostenzuschüsse der beiden Jugendfreizeitheime in freier Trägerschaft für das Haushaltsjahr 2015 wie folgt aufzuteilen:

 

 

Evangelische Kirchengemeinde Weisweiler-Dürwiß:

 

10.303,00 € (kommunaler Betriebskostenzuschuss/ursprünglich 20.500,00 €)

+          19.723,00 € (Landeszuschüsse)

 

=          30.000,00 € Zuschüsse insgesamt

 

 

Katholische Kirchengemeinde St. Peter und Paul Eschweiler:

 

36.712,00 € (kommunaler Betriebskostenzuschuss)

+          19.723,00 € (Landeszuschüsse)

+          12.000,00 € (für ½ Fachkraftstelle)

 

=          56.447,00 € Zuschüsse insgesamt

 

 

Eine über das Jahr Haushaltsjahr 2015 hinausgehende finanzielle Förderung der zusätzlichen ½ Fachkraftstelle für die die Katholische Kirchengemeinde St. Peter und Paul durch die Stadt Eschweiler ist nicht beabsichtigt.

 

Sie wäre unter Beibehaltung des bei den Betriebskostenzuschüssen für Jugendfreizeitheime zur Verfügung stehenden Fördervolumens nur dann möglich, wenn die Evangelische Kirchengemeinde Weisweiler-Dürwiß ab dem Haushaltsjahr 2016 nicht die bisherigen vollen Zuschüsse (Landesmittel: 19.723,00€, kommunaler Zuschuss: 20.580,00 €) in voller Höhe in Anspruch nimmt und daher für die o.a. Stelle zur Verfügung stünden.

Es bleibt also abzuwarten, ob die Mitarbeiterin  tatsächlich aus der bestehenden Elternzeit in die volle Stelle zurückkehrt.

 

Insoweit ist über die Gewährung von Zuschüssen zu den Betriebskosten der Jugendfreizeitheime St. Peter und Paul und Weisweiler-Dürwiß im Rahmen der Beratung des Haushaltes 2016 neu zu entscheiden.

 


 

Die kommunalen Zuschüsse an die beiden kirchlichen Träger der Jugendarbeit sind unter dem  Sachkonto  53118080 „Zuschüsse zu den Betriebskosten der Jugendfreizeitheime“ beim Produkt 063620101 mit 58.300,00 € veranschlagt.

 

Entsprechende Landesmittel  an die Träger der Jugendhilfe nach dem Kinder- und Jugendförderplan des Landes NRW sind unter dem Sachkonto 53118290 „Weiterleitung Landeszuwendungen für Jugendfreizeiteinrichtungen freier Träger“ beim Produkt 063620101 mit 39.450,00 € im städt. Haushalt veranschlagt. Die Vereinnahmung der Landeszuweisung in gleicher Höhe erfolgt bei Sachkonto 41410500.

 

 


Personelle Auswirkungen