Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Eschweiler, die kommunalen Zuschüsse für die Jugendarbeit der Evangelischen Kirchengemeinde Weisweiler-Dürwiß und der Katholischen Kirchengemeinde St. Peter und Paul wie in der Verwaltungsvorlage dargestellt aufzuteilen, solange die Evangelische Kirchengemeinde Weisweiler-Dürwiß nicht den kompletten städtischen Zuschuss benötigt, um somit eine ½ Fachkraftstelle für das Katholische Jugendzentrum St. Peter und Paul mit städtischen Mitteln finanzieren zu können.
Die
Evangelische Kirchengemeinde Weisweiler-Dürwiß, vertreten durch Herrn Pfarrer
Wolfgang Theiler, hat der Verwaltung mit Schreiben vom 01.10.2014 (Anlage
1) mitgeteilt, dass durch Elternzeit der
Kinder- Jugendtreffleiterin Frauke Reller
auch für das Jahr 2015 nicht die vollständige Förderung der Betriebskosten
benötigt wird und beantragt für das Haushaltsjahr 2015 insgesamt 30.000 €
Betriebskostenzuschüsse.
Die
Elternzeit der Mitarbeiterin endet im Juli 2015.
Die
Evangelische Kirchengemeinde Weisweiler-Dürwiß hat diesen Zeitraum mit der
befristeten Einstellung einer ½ Fachkraft, Frau Melanie Lumma, bisher
überbrückt.
Die
Katholische Kirchengemeinde St. Peter und Paul Eschweiler, vertreten durch
Herrn Pfarrer Dr. Frick, beantragte mit Schreiben vom 21.10.2014 (Anlage 2)
auch für das Jahr 2015 einen zusätzlichen kommunalen Zuschuss in Höhe von
12.000 € zur Finanzierung einer ½
weiblichen Fachkraftstelle für die Kinder- und Jugendarbeit im Kinder- und
Jugendzentrum der Katholischen Kirchengemeinde St. Peter und Paul (vgl. VV
257/13).
Erst
bei Gewährung eines städtischen Zuschusses erhält die Katholische
Kirchengemeinde St. Peter und Paul Eschweiler die gleiche jährliche Summe
(12.000 €) zur Einrichtung einer Personalstelle vom Bistum Aachen.
Sowohl
die Katholische Kirchengemeinde St. Peter und Paul als auch die Evangelische Kirchengemeinde
Weisweiler-Dürwiß erhalten neben den kommunalen Betriebskostenzuschüsse auch
Landeszuschüsse für Ihre Jugendtreffs.
Vorausgesetzt,
dass die im Haushaltsplanentwurf 2015 eingestellten Haushaltsmittel für die Betriebskostenzuschüsse
der Jugendfreizeitheime in freier Trägerschaft tatsächlich zur Verfügung
stehen, schlägt die Verwaltung vor, die Betriebskostenzuschüsse der beiden
Jugendfreizeitheime in freier Trägerschaft für das Haushaltsjahr 2015 wie folgt
aufzuteilen:
Evangelische
Kirchengemeinde Weisweiler-Dürwiß:
10.303,00 € (kommunaler
Betriebskostenzuschuss/ursprünglich 20.500,00 €)
+
19.723,00 € (Landeszuschüsse)
= 30.000,00 € Zuschüsse insgesamt
Katholische
Kirchengemeinde St. Peter und Paul Eschweiler:
36.712,00 € (kommunaler
Betriebskostenzuschuss)
+ 19.723,00 € (Landeszuschüsse)
+ 12.000,00 € (für ½ Fachkraftstelle)
=
56.447,00 € Zuschüsse insgesamt
Eine
über das Jahr Haushaltsjahr 2015 hinausgehende finanzielle Förderung der
zusätzlichen ½ Fachkraftstelle für die die Katholische Kirchengemeinde St.
Peter und Paul durch die Stadt Eschweiler ist nicht beabsichtigt.
Sie
wäre unter Beibehaltung des bei den Betriebskostenzuschüssen für
Jugendfreizeitheime zur Verfügung stehenden Fördervolumens nur dann möglich,
wenn die Evangelische Kirchengemeinde Weisweiler-Dürwiß ab dem Haushaltsjahr
2016 nicht die bisherigen vollen Zuschüsse (Landesmittel: 19.723,00€,
kommunaler Zuschuss: 20.580,00 €) in voller Höhe in Anspruch nimmt und daher
für die o.a. Stelle zur Verfügung stünden.
Es
bleibt also abzuwarten, ob die Mitarbeiterin
tatsächlich aus der bestehenden Elternzeit in die volle Stelle
zurückkehrt.
Insoweit
ist über die Gewährung von Zuschüssen zu den Betriebskosten der
Jugendfreizeitheime St. Peter und Paul und Weisweiler-Dürwiß im Rahmen der
Beratung des Haushaltes 2016 neu zu entscheiden.
Die
kommunalen Zuschüsse an die beiden kirchlichen Träger der Jugendarbeit sind
unter dem Sachkonto 53118080 „Zuschüsse zu den Betriebskosten der
Jugendfreizeitheime“ beim Produkt 063620101 mit 58.300,00 € veranschlagt.
Entsprechende
Landesmittel an die Träger der
Jugendhilfe nach dem Kinder- und Jugendförderplan des Landes NRW sind unter dem
Sachkonto 53118290 „Weiterleitung Landeszuwendungen für
Jugendfreizeiteinrichtungen freier Träger“ beim Produkt 063620101 mit 39.450,00
€ im städt. Haushalt veranschlagt. Die Vereinnahmung der Landeszuweisung in
gleicher Höhe erfolgt bei Sachkonto 41410500.
Personelle
Auswirkungen