Der
Sozial- und Seniorenausschuss beschließt, an Heiligabend, älteren allein
lebenden Bürgern die Möglichkeit zu bieten, einige besinnliche Stunden in der
Gemeinschaft mit anderen Senioren im Seniorenzentrum, Marienstraße 7, zu
verbringen.
1. Vorstellung zum Ablauf der
Veranstaltung
Die Sonderveranstaltung findet in der
Zeit von 17.00 Uhr – ca. 20.00 Uhr statt. Die Feier soll, wie in den Vorjahren,
nicht den Charakter einer Weihnachtsfeier im üblichen Sinne haben, sondern
vielmehr einer Familienfeier am Heiligabend gleichkommen. Ziel der
Veranstaltung wird es sein, einige besinnliche Stunden in gemeinsamer Runde mit
anderen Senioren zu verbringen und damit möglichst der gerade an diesem Abend
offenkundig werdenden Einsamkeit von Alleinstehenden für einige Stunden zu
begegnen. Neben einem Abendessen werden Weihnachtsgebäck und Getränke gereicht,
die Bescherung findet in Form einer Tombola statt, bei der jeder Teilnehmer ein
Präsent erhält.
2. Organisatorische Information
2.1 Pressemitteilung
Der in Betracht kommende Personenkreis
wird über eine Presseinformation angesprochen. Die Senioren werden gebeten,
sich bis zum 17.12.2014 im Seniorenzentrum anzumelden, um einen Überblick über
den Teilnehmerkreis zu erhalten.
2.2
Betreuung
Die Betreuung der Senioren ist durch
eine ehrenamtliche Kraft und zwei hauptamtliche Mitarbeiterinnen des Sozialamtes
sichergestellt.
3. Rechtslage
Für den Sozial- und
Seniorenausschuss ergibt sich die
abschließende Zuständigkeit zur Beschlussfassung aus § 13 Hauptsatzung in Verbindung mit § 7
Abs. 2 Buchstabe a) und c)
Zuständigkeitsordnung der Stadt
Eschweiler in der zurzeit geltenden Fassung.
Es handelt sich bei dieser
Veranstaltung um eine seit 1980 ununterbrochen freiwillig erbrachte Leistung.
Für
die Durchführung der Veranstaltung werden, wie in den Vorjahren, Sachspenden
erwartet. Die dann noch verbleibenden Kosten in Höhe von ca. 250,00 € werden
aus dem Produkt 053510102 Unterstützende Seniorenarbeit; Sachkonto 52810000
Bez.: Aufwendungen für sonstige Sachleistungen, bezahlt.
Ein Kostenbeitrag von den Teilnehmern
wird, wie in den vergangenen Jahren, nicht erhoben.
Der Ablauf der Veranstaltung wird
durch den Einsatz der unter Ziffer 2.2 aufgeführten
Mitarbeiter sichergestellt.