Betreff
Städtepartnerschaftsjubiläum 2015
Vorlage
356/14
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Kulturausschuss nimmt den Sachverhalt zum Städtepartnerschaftsjubiläum 2015 zur Kenntnis.

 


 

Die Stadt Eschweiler pflegt partnerschaftliche Beziehungen zu den Städten Wattrelos in Frankreich und Reigate & Banstead in England.

 

Im Dezember 1973 wurden die ersten Kontakte zur Gründung einer Städtepartnerschaft mit Wattrelos aufgenommen. Die Unterzeichnung der Partnerschaftsurkunde durch die Bürgermeister beider Städte, Herren Fritz Koch und Alain Faugaret, erfolgte am 15.03.1975.

 

Die Städtepartnerschaft zwischen Eschweiler und der englischen Stadt Reigate & Banstead wurde am 04.05.1985 mit der Unterzeichnung der Partnerschaftsurkunde durch die Bürgermeister und Stadtdirektoren ins Leben gerufen.

 

Der im Juni 1996 gegründete Partnerschaftsverein Eschweiler e.V. pflegt – unterstützt von der Stadt Eschweiler – die Kontakte in beide Partnerstädte.

 

Im kommenden Jahr feiert die Stadt Eschweiler das 40jährige Städtepartnerschaftsjubiläum mit der Stadt Wattrelos und das 30jährige Partnerschaftsjubiläum mit der Stadt Reigate & Banstead.

 

Diese Jubilare sollen in der Zeit vom 14.05. bis 17.05.2015 gebührend gefeiert werden. Speziell für den 16.05.2015 ist ein Festakt in den Räumlichkeiten des Rathauses mit anschließendem Mittagessen für geladene Gäste vorgesehen. Es werden ca. 40 Teilnehmer aus England und ca. 20 Teilnehmer aus Frankreich erwartet.

 

Aus der vom Partnerschaftsverein zur Verfügung gestellten und als Anlage I beigefügten Aufstellung ist der zeitliche Ablauf der Feierlichkeiten ersichtlich.

 


Für das Haushaltsjahr 2015 wurden bei Produkt 042810101, bez. Kulturveranstaltungen und Förderungen zugunsten der Sachkonten 53118010 (Zuschuss anlässlich Städtepartnerschaft) und 52811200 (Aufwendungen Städtepartnerschaft) Mittel in Höhe von jeweils 10.000,00 € angemeldet. Da es sich bei den Aufwendungen bzw. Zuschüssen um freiwillige Leistungen handelt, steht die Auszahlung unter dem Vorbehalt der aufsichtsbehördlichen Haushaltsgenehmigung.

 


Keine