Betreff
Fortbestand der Willi-Fährmann-Schule;
Vorlage
355/14
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Verhandlungen mit der Stadt Stolberg über eine konsensfähige öffentlich-rechtliche Vereinbarung fortzusetzen mit dem Ziel der Erhaltung des Schulstandortes in Eschweiler.

 


Der Schulausschuss fasste am 09.07.2013 auf der Grundlage der Verwaltungsvorlage Nr. 223/13 folgenden Beschluss: „ Der Schulausschuss befürwortet die Kooperation der Schulträger der Förderschulen innerhalb der Städteregion und beauftragt die Verwaltung, an diesem gemeinsamen Planungsprozess mitzuarbeiten und den Schulausschuss über die Ergebnisse zu informieren.“

 

Vor dem Hintergrund der im Schulausschuss am 27.11.2012 mit VV Nr. 341/12 vorgestellten Auswirkungen des Referentenentwurfs zum Ersten Gesetz zur Umsetzung der VN-Behindertenrechtskonvention in den Schulen (9. Schulrechtsänderungsgesetz) wurde der oben zitierte Beschluss gefasst.

 

Zwischenzeitlich ist das 10. Schulrechtsänderungsgesetz (SchrÄG) ebenso beschlossen und rechtskräftig wie die aufgrund des § 82 Abs. 10 SchulG NRW geänderte Verordnung über die Mindestgrößen der Förderschulen und der Schulen für Kranke (Mindestgrößen VO). Nach § 1 dieser Verordnung ist für die Fortführung öffentlicher Förderschulen im Bereich der Primarstufe und der Sekundarstufe I im Verbund die Schülerzahl von 144 Schülerinnen und Schülern erforderlich.

 

Eine Förderschule kann gem. § 1 Abs. 2 der Mindestgrößen VO in einem begründeten Fall mit Genehmigung der oberen Schulaufsichtsbehörde nach Maßgabe des § 83 Abs. 6 und 7 des Schulgesetztes NRW an Teilstandorten mit zumutbarer Entfernung geführt werden. In diesem Fall ist an jedem Teilstandort mindestens die Hälfte (72) der Schülerzahl nach Abs. 1 Nr. 1-7 erforderlich. 

 

Die MindestgrößenVO ist bereits in Kraft getreten mit der Maßgabe, dass die Schulträger die erforderlichen schulorganisatorischen Beschlüsse mit Wirkung spätestens zum Schuljahresbeginn 2015/16 fassen (§ 2 MindestgrößenVO).

 

Die städtische Förderschule Willi-Fährmann-Schule, eine Schule mit den Förderschwerpunkten Lernen (LE) und emotional-soziale Entwicklung (ES), hatte nach der letzten amtlichen Schulstatistik zum 1.10.2013 insgesamt 138 Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2013/14, im Schuljahr 2012/13 noch 154 Schülerinnen und Schüler, im Schuljahr 2011/12 172 Schülerinnen und Schüler und im Schuljahr 2010/11 noch 187 Schülerinnen und Schüler.

 

Im laufenden Schuljahr 2014/15 sind noch 121 Schülerinnen und Schüler an der Schule, davon 44 mit dem Förderschwerpunkt ES und 77 mit dem Förderschwerpunkt LE.

Die Prognose sieht wie folgt aus:

2015/16: 91       Schülerinnen und Schüler insgesamt, davon 49 mit dem Förderschwerpunkt ES und 42 mit dem Förderschwerpunkt LE

2016/17: 86       Schülerinnen und Schüler insgesamt, davon 50 mit dem Förderschwerpunkt ES und 36 mit LE

2017/18: 72       Schülerinnen und Schüler insgesamt, davon 50 mit dem Förderschwerpunkt ES und 22 mit LE

 

Aufgrund der sich abzeichnenden bzw. aufgrund der Auswirkungen des 9. SchrÄG eingetretenen Entwicklung der Schülerzahlen besteht dringender Handlungsbedarf, wenn man das Schulangebot für Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf in den genannten Förderschwerpunkten vor Ort erhalten will. Auch wenn seit Beginn des laufenden Schuljahres 2014/15 alle Eltern von Kindern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf beginnend mit den Klassen 1 und 5 einen Rechtsanspruch darauf haben, ihr Kind an einer Regelschule im Rahmen des Gemeinsamen Lernens beschulen zu können, besteht für die Eltern weiterhin alternativ das Recht auf Beschulung an einer Förderschule.

 

Es ist festzustellen, dass an den Schulen, die im Verbund geführt werden mit dem Förderschwerpunkt ES, die Anzahl der Kinder mit diesem Förderschwerpunkt von Jahr zu Jahr ansteigt im Gegensatz zu den Kindern mit anderen Förderschwerpunkten, die mehr und mehr im Rahmen der Inklusion an Regelschulen beschult werden.

 

Allein vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass es auch in Zukunft immer Schüler geben wird, für die die Beschulung in einer Förderschule sowohl von den Eltern als auch von den Pädagogen bzw. von der zuständigen Schulaufsicht gewünscht bzw. gefordert wird. Die Schulträger sind daher bemüht, wohnortnahe Lösungen für diese Schülerschaft auch in Zukunft umzusetzen.

 

Aufgrund der oben dargestellten Schülerzahlenentwicklung wäre die Willi-Fährmann-Schule beginnend mit dem nächsten Schuljahr 2015/16 auslaufend zu schließen. Ein Erhalt wäre nur durch Neustrukturierung der Förderlandschaft durch Zusammenschlüsse mehrerer Förderschulen möglich.

 

Da diese Problematik sich nicht nur in Eschweiler, sondern in nahezu allen kreisangehörigen Kommunen der StädteRegion Aachen darstellt, hat sich die Konferenz der Schuldezernenten in der StädteRegion Aachen erstmalig am 22.01.2014 mit den möglichen Auswirkungen der schulischen Inklusion befasst.

 

Als Ergebnis dieses Austauschs wurde festgehalten, dass

 

-          alle betroffenen Schulträger sich dafür ausgesprochen haben, dass Elternwahlrecht soweit wie möglich ortsnah zu erhalten,

-          die umliegenden Schulträger in kleineren Gruppen in Abstimmung mit der StädteRegion Aachen nach möglichen Handlungsoptionen suchen:

a)       für den ehemaligen Nordkreis: die Städte Alsdorf, Baesweiler, Herzogenrath und Würselen

b)       für den ehemaligen Mittel-/Südkreis: die Städte Stolberg/Eschweiler in Kooperation mit der Eifel

 

In den weiteren Gesprächen mit den jeweiligen Akteuren konkretisierten sich die Vorstellungen der beteiligten Schulträger zur Entwicklung bzw. Veränderung in der Förderlandschaft wie folgt:

 

  1. Der Norden mit den Kommunen Alsdorf, Herzogenrath, Baesweiler und Würselen streben für ihre Teilregion eine gemeinsame Lösung an.
  2. Eschweiler und Stolberg streben eine Kooperation der beiden Verbundschulen an.
  3. Die Eifel sieht sich vor vielfältigen Problemen, da ein Erhalt der Förderschule – auch als Teilstandort – bei den derzeitigen Schülerzahlen nicht möglich erscheint. Daher wurde die Bildung eines schulischen Lernorts mit einem umfassenden pädagogischen Konzept als Grundlage in Erwägung gezogen. Unter Berücksichtigung der entstehenden Fahrwege kommt eine Kooperation mit den Kommunen des ehemaligen Mittelkreises nicht in Betracht.

 

In einem Vorgespräch am 22.5.2014 bei der Bezirksregierung Köln stellten die Vertreter der Schulverwaltungen aus Eschweiler und Stolberg ihre Vorstellungen, die Förderschulstandorte der Willi-Fährmann-Schule in Eschweiler und der Förderschule Talstraße in Stolberg erhalten zu wollen, in dem die beiden Schulen eine Kooperation in noch festzulegender Form einzugehen, vor. Die Vertreter der Bezirksregierung stuften diese Kooperation als schlüssiges Konzept ein, das grundsätzlich zustimmungsfähig sei. Voraussetzungen hierfür seien allerdings die Schaffung gleicher Grundstrukturen an beiden Standorten und auf dieser Basis die Abstimmung der Förderschulentwicklung in der StädteRegion Aachen.

 

Für die Kooperation der beiden Schulen gelten folgende Bedingungen:

 

Schulorganisatorisch darf es nur eine Schule geben; dazu gibt es folgende Möglichkeiten:

 

-          Zusammenlegung der beiden Schulen

Dazu müssten beide Schulen aufgelöst und eine neue Schule gegründet werden.

-          Bildung eines Haupt- und eines Teilstandortes

Dazu müsste nur eine Schule geschlossen werden und eine Schule (künftiger Hauptstandort) erweitert werden um einen Teilstandort in der Nachbarstadt.

→ Diese Variante zur Umsetzung wird von der Bezirksregierung favorisiert.

 

Voraussetzungen hierfür:

 

-          Es sollte ein einheitliches pädagogisches Konzept umgesetzt werden, auch was die Betreuung (OGS/gebundener Ganztag) betrifft.

-          An beiden Standorten müssen die gleichen Förderschwerpunkte vorhanden sein.

 

Zur Bestimmung der Schulträgerschaft gibt es ebenfalls zwei Möglichkeiten:

 

a)       Einen Zweckverband zu gründen mit der Folge, dass beide Kommunen gemeinsam die Schulträgeraufgabe wahrnehmen oder

b)       der Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Folge, dass eine Stadt die Schulträgerschaft übernimmt und die andere sich finanziell an den Kosten beteiligt für die an ihrem Standort beschulten Schüler.

Diese Variante ist die unkompliziertere und wurde von der Bezirksregierung empfohlen und von den beiden Schulträgervertretern favorisiert.

 

Die Handlungsoptionen aller Kommunen in der StädteRegion Aachen wurden unabhängig von dem o.g. Gespräch auch allen Vertretern in der Schuldezernentenkonferenz am 25.6.2014 unter schulfachlicher Beratung durch die Bezirksregierung Köln vorgestellt.

 

Im weiteren Verfahren sind nun die Kommunen gefordert, die Ausgestaltung der jeweiligen Kooperation zu prüfen und die dazu erforderlichen Entscheidungen in den politischen Gremien vor Ort bis möglichst Herbst 2014 einzuholen.

 

Die Situation in Stolberg sieht insofern ähnlich aus wie in Eschweiler, als dass dieser Schulstandort aufgrund sinkender Schülerzahlen ebenfalls nicht selbständig fortbestehen könnte. Die geforderte Mindestschülerzahl von 144 ist dort ebenso seit dem Schuljahr 2013/14 unterschritten mit 131 Schülerinnen und Schülern insgesamt, davon 65 mit dem Förderschwerpunkt LE, 59 ES und 6 Sprache (SB). Im Schuljahr 2014/15 sind nur noch 117 Schülerinnen und Schüler insgesamt auf der Schule, davon 40 LE, 69 ES und 8 SB.

 

Wir man bereits an der Zusammensetzung der Schülerschaft sieht, hat die Stolberger Förderschule seit dem Jahre 2011 als weiteren Förderschwerpunkt den Förderschwerpunkt Sprache (SB)  in den Verbund mit aufgenommen. Auch wenn die Anzahl dieser Förderschüler einen weitaus geringeren Anteil ausmacht als die beiden anderen Schwerpunkte, ergibt sich daraus den Handlungsbedarf für Eschweiler, Kinder mit dem Förderschwerpunkt Sprache künftig zusätzlich beschulen zu müssen und den Schulverbund entsprechend um einen Förderschwerpunkt zu erweitern.

 

Als wesentlicher Unterschied zu Eschweiler ist daneben das Betreuungssystem anzusehen. In Eschweiler wurde mit Genehmigung der Bezirksregierung vom 4.4.2013 zum Schuljahr 2013/14 in der jahrgangsübergreifenden Klasse 5/6 der gebundene Ganztag eingeführt, der nun sukzessive in jedem Jahr um einen weiteren Jahrgang erweitert wird. Der Stadtratsbeschluss vom 19.12.2012, der die Einführung des gebundenen Ganztags für alle Klasse (1-10) vorsah, wurde – wie bereits berichtet - insofern nur teilweise genehmigt und entsprechend eingeführt.

 

An der Förderschule Talstraße in Stolberg hingegen ist nur in der Primarstufe der offene Ganztag eingeführt.

 

Es gilt somit diese beiden Systeme miteinander zu verknüpfen. Da die Bezirksregierung auf Anfrage der Stadt Eschweiler aktuell wiederholt bestätigt hat, dass die Einführung des gebundenen Ganztages im Primarbereich nicht genehmigungsfähig sei, kann nur an beiden Standorten im Primarbereich der offene Ganztag und in der Sekundarstufe I der gebundene Ganztag eingeführt werden.  Ob im Einzelfall auch an beiden Standorten die bisherigen Betreuungssysteme unverändert weiter bestehen bleiben könnten, wäre im Bedarfsfall noch abzustimmen.

 

Auf der Basis der bisherigen Ausführungen und der Annahme, dass sich beide Städte für beide Schulstandorte auf ein einheitliches Betreuungskonzept einigen können, hat die Verwaltung der Stadt Eschweiler einen ersten Entwurf einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung konzipiert, der als Anlage dieser Verwaltungsvorlage beigefügt und der Stadt Stolberg zur Stellungnahme zugeleitet wurde. In der Annahme, dass die Stadt Stolberg sich bis zur nächsten Ratssitzung am 29.10.2014 hierzu äußert und eine konsensfähige Fassung gemeinsam erarbeitet werden kann, ist beabsichtigt, dem Rat möglichst zur nächsten Sitzung eine beschlussfähige Vereinbarung vorzulegen.

 

In der ersten Jahreshälfte wurden die Grundzüge der Vereinbarung auf der Verwaltungsebene unter Beteiligung der Schulleitungen beider Schulen vorbesprochen und es bestand dabei Konsens darüber, dass die Schaffung einer Schule mit Hauptstandort und Nebenstandort angestrebt werden sollte.

 

Diesseits wurde und wird mit dem Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung das Ziel verfolgt, dass möglichst alle Schülerinnen und Schüler wohnortnah beschult werden können und dies würde mit den zwei Standorten erreicht. Ob dies eine Lösung auf Dauer ist, wird die Schülerzahlenentwicklung noch zeigen müssen. Insoweit kann man zum jetzigen Zeitpunkt nur eine Übergangslösung regeln. Ggf. müssten in einigen Jahren andere schulorganisatorische Lösungen entwickelt werden.

 


Zurzeit keine Auswirkungen.

 


Mit der Umsetzung der weiteren Entwicklung ist das Personal im Amt für Schulen, Sport und Kultur beschäftigt.