hier: Erhöhung des Zuschussbedarfs
Die Ausführungen im
Sachverhalt werden zur Kenntnis genommen.
Bisherige
Situation
In Eschweiler werden
zwischenzeitlich bis auf die KGS Röhe alle Grundschulen als offene
Ganztagsgrundschulen (OGS) geführt. Beginnend im Jahr 2006 mit der Einrichtung
der ersten OGS in der KGS Eduard-Mörike-Schule stiegen sukzessive Jahr für Jahr
die weiteren Grundschulen auch in den Ganztagsbetrieb ein bis zum laufenden
Schuljahr 2014/15 als letzte Grundschule die KGS Barbaraschule mit dem
Hauptstandort in Pumpe-Stich anlässlich einer Elterninitiative den offenen
Ganztagsbetrieb aufnahm.
Es hat sich eine
bunte Trägerlandschaft entwickelt, die wie folgt aussieht:
Der Kinderschutzbund
Ortsverband Eschweiler e.V. ist Träger des Ganztagsbetriebes von 5 offenen
Ganztagsgrundschulen an 6 Standorten und betreut dort insgesamt 428
Schülerinnen und Schüler, und zwar an der KGS Don Bosco, der KGS Barbaraschule
mit den Teilstandorten Stich und Röthgen, der Evangelischen Grundschule Stadtmitte
(EGS), der KGS Eduard-Mörike.
Der Verein Betreute
Schulen, Aachen-Land e.V., c/o Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Aachen –Land e.V.
betreut an den Offenen Ganztagsgrundschulen der KGS Bergrath, KGS Bohl und KGS
Kinzweiler aktuell 207 Kinder.
Das Haus St. Josef
betreut 65 Kinder im Ganztagsbetrieb an der OGS Dürwiß und der Förderverein der
Gemeinschaftsgrundschule (GGS) Weisweiler betreut 46 Kinder im OGS-Betrieb an
der GGS.
Alle Träger arbeiten
auf der Grundlage der geltenden Satzung der Stadt Eschweiler, erweitert um die
aufgrund der sich ergebenden Erfordernisse in der Praxis aufgetretenen Bedarfe,
so dass die angemeldeten Kinder nach dem Unterricht bis mindestens 15 Uhr,
maximal bis 16 Uhr in der Schule betreut und gefördet werden. Neben dem Offenen
Ganztagsbetrieb bieten alle o.g. Träger der Ganztagsbetreuung parallel ein
reduziertes Vormittagsbetreuungsangebot bis mittags an. Nur in der KGS Bohl
wird das Vormittagsbetreuungsangebot vom Förderverein der Schule übernommen.
Die Finanzierung der
Ganztagsbetreuung an den Offenen Ganztagsgrundschulen stellte sich bisher wie
folgt dar:
Pro Kind erhält der
Schulträger auf der Grundlage der Regelungen im RdErl. d. Ministeriums für
Schule, Jugend und Kinder vom 12.2.2003 über Zuwendungen für die Durchführung
außerunterrichtlicher Angebote offener Ganztagsschulen einen Grundbetrag von 700
Euro pro Schuljahr und Kind bzw. 1.400 Euro für Kinder mit sonderpädagogischem
Förderbedarf pro Schuljahr. Zusätzlich werden Lehrerstellen nach einem
Stellenschlüssel von 0,2 Lehrerstellen pro 25 Schülerinnen und Schüler oder pro
12 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf zugewiesen. An
Stelle von 0,1 Lehrerstellen kann grds. nach § 94 Abs. 2 SchulG ein Festbetrag
in Höhe von 235 Euro pro Schülerin oder Schüler bzw. 490 Euro pro
Schülerin oder Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf gewährt
werden. In Eschweiler haben sich alle
offenen Ganztagsgrundschulen für die zweite Variante entschieden (0,1
Lehrerstelle plus Festbetrag).
Für andere Betreuungsformen
an einer OGS, wie in Eschweiler üblich die Vor- und Übermittagsbetreuung erhält
der Schulträger je OGS für Grundschulen eine Betreuungspauschale in Form eines
Zuschusses von 5.500 Euro, für Förderschulen 6.500 Euro. Mit der Pauschale ist
kein Anspruch einer OGS auf Zuweisung in voller Höhe verbunden. Der Schulträger
kann die Pauschale je nach den in den Schulen bestehenden Bedarfen unter
Berücksichtigung der bereits vorhandenen Betreuungsangebote flexibel verteilen.
In Eschweiler werden sowohl die Landeszuschüsse 1:1 an die Träger der offenen
Ganztagsbetreuung weitergegeben als auch die Zuschusspauschalen für die
Vormittagsbetreuung an deren Träger, die bis auf Bohl gleichzeitig auch die
Träger der offenen Ganztagsbetreuung sind.
Der Schulträger
erbringt für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote der offenen
Ganztagsschulen im Primarbereich Eigenanteile in Höhe von 410 Euro pro
Schülerin oder Schüler. Auf diese Eigenanteile können Elternbeiträge
angerechnet werden. Nähere Regelungen zu Elternbeiträge erhält Nummer 8 des
RdErl. d.
Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 23.12.2010 über gebundene und
offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und
Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarbereich I. Danach können
Elternbeiträge für freiwillige Angebote erhoben werden, nicht jedoch für
verpflichtende Angebote. In den offenen Ganztagsschulen im Primarbereich kann
der Schulträger oder der öffentliche Jugendhilfeträger nach Ziffer 8.2 dieses
RdErl. Elternbeiträge bis zur Höhe von 150 Euro pro Monat pro Kind erheben und
einziehen. Er kann dies auf Dritte übertragen. Zusätzlich zur sozialen
Staffelung der Beiträge nach Einkommen der Eltern können auch eine Ermäßigung
für Geschwisterkinder, auch für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung
besuchen, sowie ein Ausgleich zwischen Stadt- oder Gemeindeteilen oder Schulen
mit unterschiedlich hohem Beitragsaufkommen vorgesehen werden. ( § 9 Abs. 3
Satz 4 SchulG in Verbindung mit § 5 Abs. 2 KiBiz).
Der Schulträger, der
Träger der öffentlichen Jugendhilfe und die Schulleiterin oder der Schulleiter
sollen Eltern besonders förderungsbedürftiger Kinder auf die Möglichkeit einer
Reduzierung oder eines Erlasses der Beitragszahlungen oder einer Übernahme von
Beiträgen durch die wirtschaftliche Jugendhilfe gem. § 90 SGB VIII hinweisen.
Ziel ist es, eine Teilnahme dieser Kinder zu ermöglichen.
Die Elternbeiträge
werden in Eschweiler auf der Grundlage der Benutzungs- und Gebührensatzung für
die Einrichtungen zum Offenen Ganztagsbetrieb an Grundschulen in der Stadt
Eschweiler vom 8.7.2003, in Kraft getreten am 16.7.2003, vom Jugendamt der
Stadt Eschweiler festgesetzt. Danach sind die Beiträge sozial nach Einkommen gestaffelt
zwischen 11 und 88 Euro für das erste Kind pro Monat (für 11 Monate im Jahr)
und die Beiträge für das zweite und jedes weitere Kind von 11- 71 Euro. In der
Kindergartenbeitragssatzung ist zusätzlich vereinbart, dass in dem Fall, dass
ein oder mehrere Geschwisterkinder einer Familie eine Betreuungseinrichtung im
Rahmen der OGS, eine Tageseinrichtung für Kinder oder in Tagespflege betreut
werden, immer nur der (i.d.R. geringere) OGS-Beitrag zu zahlen ist.
Zusätzlich zu dem
reinen OGS-Beitrag ist von den Eltern das Geld für das tägliche Essen
aufzubringen. Nach der Satzung ist geregelt, dass jedes OGS-Kind verpflichtend
das angebotene Mittagessen in Anspruch nehmen muss. Bisher beläuft sich der
Essenpreis auf 2,65 € pro Tag, so dass im Monat rund 53 Euro hierfür zu
entrichten sind. Für Eltern, die Sozialleistungen erhalten nach SGB II
(insbesondere Arbeitslosengeld oder Sozialgeld), Sozialhilfe nach dem SGB XII,
Wohngeld oder Kinderzuschlag beläuft sich der Essenspreis aufgrund des
bestehenden Leistungsanspruchs auf Leistungen aus dem Bildungs- und
Teilhabepaket auf 1 Euro pro Essen und somit 20 Euro im Monat, die neben dem
OGS-Beitrag zusätzlich verpflichtend zu entrichten sind. Für vergleichbar
hilfsbedürftige Familien, die aber keinen Anspruch auf Bildungs- und
Teilhabeleistungen haben, können Mittel aus dem Härtefallfond des Landes „Alle
Kinder essen mit“ in Anspruch genommen werden, so dass auch für diesen
Personenkreis das Mittagessen zum Preis von 1 € täglich bzw. durchschnittlich
20 € monatlich erhältlich ist.
In
außerunterrichtlichen Übermittagbetreuungsangeboten werden Elternbeiträge von
den jeweiligen Trägern erhoben.
Handlungsbedarf:
Bisher wurde von
Seiten des Schulträgers davon ausgegangen, dass der offene Ganztag sich durch
die Landeszuschüsse und die Elternbeiträge, die im Durchschnitt bei 410 Euro
pro Kind im Jahr (Eigenanteil) erreichen sollten, refinanziert, damit der
OGS-Betrieb für die Stadt im Wesentlichen kostenneutral ist.
Mit allen Trägern
der offenen Ganztagsbetriebe werden seit Jahren jeweils für ein Schuljahr
Kooperationsverträge abgeschlossen, im Rahmen derer auch die Finanzierung auf
der oben beschriebenen Basis vereinbart wird.
Der
Kinderschutzbund, der als erster Träger offene Ganztagsschulen in Eschweiler
betreute, erhält seit Jahren Zuschüsse in Höhe der o.g. Landeszuschüsse (935 €
bzw. 1.635 €) zuzüglich 410 Euro pro Kind (= insges. 1.345 Euro pro Kind bzw.
2.045 Euro pro Kind mit Förderbedarf), macht aber seit Jahren deutlich, hiermit
den OGS-Betrieb in der bewährten Qualität nicht sicherstellen zu können. Daher
wurde bisher jährlich ein zusätzlicher Zuschuss für alle von ihm betreuten
Schulen in Höhe von pauschal maximal 150.000 Euro zusätzlich gewährt.
Die übrigen
Träger haben jährlich neu verhandelte
Zuschüsse aufgrund der von ihnen vorgelegten Kostenkalkulation erhalten, die
auch immer deutlich über der Summe aus Landeszuschuss zuzüglich fiktivem
Elternbeitrag von 410 Euro lagen. Die Aufwendungen konnten aber relativ
haushaltsverträglich dargestellt werden, weil die Höhe der tatsächlichen
Elternbeträge bei den von diesen Trägern betreuten Schulen ebenfalls deutlich
über dem Fiktivbetrag lagen, im Durchschnitt bei 506 Euro bei den genannten
drei Trägern.
In diesem Jahr
machten die Träger Betreute Schulen Aachen Land e.V. und Haus St. Josef einen
deutlich erhöhten Zuschussbedarf geltend, der nach den Ergebnissen der ersten
mit der Verwaltung geführten Gesprächen dazu führen würde, dass das angemeldete
Haushaltsbudget nicht mehr ausreichen würde aufgrund nachweislich gestiegener
eigener Aufwendungen insbesondere bei den Personalkosten. Nicht nur die Anzahl
der OGS-Kinder steigt insgesamt von Jahr zu Jahr, sondern auch darunter die
Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf. Für Letztgenannte gibt es
zwar einen erhöhten Landeszuschuss; jedoch wird eine Vielzahl von Kindern mit
sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf nach dem 10.
Schulrechtsänderungsgesetz nicht mehr diagnostiziert, so dass hierfür auch
keine personenbezogenen höheren Zuschüsse mehr beantragt werden können, der
erhöhte Bedarf aber gleichwohl besteht. Die hier bestehende Gesetzeslücke wurde
von der Verwaltung sowohl gegenüber den Aufsichtsbehörden bis hin zum
Ministerium als auch gegenüber dem kommunalen Spitzenverband NW Städte- und
Gemeindebund thematisiert. Der Regelungsbedarf wird auch anerkannt; die
gesetzliche Anpassung lässt bisher auf sich warten. Darüber hinaus machen die
Träger deutlich, dass steigende Anforderungen an die OGS-Einrichtungen dazu
führten, dass der Personalschlüssel und die Personalqualifikation angehoben
werden müssen und letztlich auch die mit Projekt- und AG-Arbeit verbundenen
Honorar- und Sachkosten anstiegen.
Daher schlägt die
Verwaltung vor, im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für 2015 eine
Grundsatzentscheidung über die Finanzierung des offenen Ganztagsbetriebs zu
treffen. Zurzeit werden seitens der Verwaltung Gespräche mit den einzelnen
Trägern geführt, um den konkreten Mindestbedarf zur Aufrechterhaltung bzw. auch
Steigerung der Betreuungsqualität zu ermitteln mit dem Ziel ein möglichst
einheitliches Finanzierungsmodell zu konzipieren. Sobald alle Gespräche
abgeschlossen sind, wird die Verwaltung einen Entscheidungsvorschlag zur
Festlegung der künftigen Finanzierung der offenen Ganztagsgrundschulen
unterbreiten, der Gegenstand der Haushaltsberatungen für den Haushalt 2015 sein
soll.
Zunächst keine Auswirkung
Die Aufgaben werden
bei den Fachämter Schule, Sport und Kultur und dem Jugendamt im Rahmen der
bestehenden Kapazitäten wahrgenommen.