Betreff
Finanzierung des offenen Ganztagsbetriebes in Eschweiler
hier: Erhöhung des Zuschussbedarfs
Vorlage
354/14
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Die Ausführungen im Sachverhalt werden zur Kenntnis genommen.

 


Bisherige Situation

In Eschweiler werden zwischenzeitlich bis auf die KGS Röhe alle Grundschulen als offene Ganztagsgrundschulen (OGS) geführt. Beginnend im Jahr 2006 mit der Einrichtung der ersten OGS in der KGS Eduard-Mörike-Schule stiegen sukzessive Jahr für Jahr die weiteren Grundschulen auch in den Ganztagsbetrieb ein bis zum laufenden Schuljahr 2014/15 als letzte Grundschule die KGS Barbaraschule mit dem Hauptstandort in Pumpe-Stich anlässlich einer Elterninitiative den offenen Ganztagsbetrieb aufnahm.

 

Es hat sich eine bunte Trägerlandschaft entwickelt, die wie folgt aussieht:

Der Kinderschutzbund Ortsverband Eschweiler e.V. ist Träger des Ganztagsbetriebes von 5 offenen Ganztagsgrundschulen an 6 Standorten und betreut dort insgesamt 428 Schülerinnen und Schüler, und zwar an der KGS Don Bosco, der KGS Barbaraschule mit den Teilstandorten Stich und Röthgen, der Evangelischen Grundschule Stadtmitte (EGS), der KGS Eduard-Mörike.

 

Der Verein Betreute Schulen, Aachen-Land e.V., c/o Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Aachen –Land e.V. betreut an den Offenen Ganztagsgrundschulen der KGS Bergrath, KGS Bohl und KGS Kinzweiler aktuell 207 Kinder.

 

Das Haus St. Josef betreut 65 Kinder im Ganztagsbetrieb an der OGS Dürwiß und der Förderverein der Gemeinschaftsgrundschule (GGS) Weisweiler betreut 46 Kinder im OGS-Betrieb an der GGS.

 

Alle Träger arbeiten auf der Grundlage der geltenden Satzung der Stadt Eschweiler, erweitert um die aufgrund der sich ergebenden Erfordernisse in der Praxis aufgetretenen Bedarfe, so dass die angemeldeten Kinder nach dem Unterricht bis mindestens 15 Uhr, maximal bis 16 Uhr in der Schule betreut und gefördet werden. Neben dem Offenen Ganztagsbetrieb bieten alle o.g. Träger der Ganztagsbetreuung parallel ein reduziertes Vormittagsbetreuungsangebot bis mittags an. Nur in der KGS Bohl wird das Vormittagsbetreuungsangebot vom Förderverein der Schule  übernommen.

 

Die Finanzierung der Ganztagsbetreuung an den Offenen Ganztagsgrundschulen stellte sich bisher wie folgt dar:

 

Pro Kind erhält der Schulträger auf der Grundlage der Regelungen im RdErl. d. Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder vom 12.2.2003 über Zuwendungen für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote offener Ganztagsschulen einen Grundbetrag von 700 Euro pro Schuljahr und Kind bzw. 1.400 Euro für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf pro Schuljahr. Zusätzlich werden Lehrerstellen nach einem Stellenschlüssel von 0,2 Lehrerstellen pro 25 Schülerinnen und Schüler oder pro 12 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf zugewiesen. An Stelle von 0,1 Lehrerstellen kann grds. nach § 94 Abs. 2 SchulG ein Festbetrag in Höhe von 235 Euro pro Schülerin oder Schüler bzw. 490 Euro pro Schülerin oder Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf gewährt werden.  In Eschweiler haben sich alle offenen Ganztagsgrundschulen für die zweite Variante entschieden (0,1 Lehrerstelle plus Festbetrag).

 

Für andere Betreuungsformen an einer OGS, wie in Eschweiler üblich die Vor- und Übermittagsbetreuung erhält der Schulträger je OGS für Grundschulen eine Betreuungspauschale in Form eines Zuschusses von 5.500 Euro, für Förderschulen 6.500 Euro. Mit der Pauschale ist kein Anspruch einer OGS auf Zuweisung in voller Höhe verbunden. Der Schulträger kann die Pauschale je nach den in den Schulen bestehenden Bedarfen unter Berücksichtigung der bereits vorhandenen Betreuungsangebote flexibel verteilen. In Eschweiler werden sowohl die Landeszuschüsse 1:1 an die Träger der offenen Ganztagsbetreuung weitergegeben als auch die Zuschusspauschalen für die Vormittagsbetreuung an deren Träger, die bis auf Bohl gleichzeitig auch die Träger der offenen Ganztagsbetreuung sind.

 

Der Schulträger erbringt für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote der offenen Ganztagsschulen im Primarbereich Eigenanteile in Höhe von 410 Euro pro Schülerin oder Schüler. Auf diese Eigenanteile können Elternbeiträge angerechnet werden. Nähere Regelungen zu Elternbeiträge erhält Nummer 8 des

RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 23.12.2010 über gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarbereich I. Danach können Elternbeiträge für freiwillige Angebote erhoben werden, nicht jedoch für verpflichtende Angebote. In den offenen Ganztagsschulen im Primarbereich kann der Schulträger oder der öffentliche Jugendhilfeträger nach Ziffer 8.2 dieses RdErl. Elternbeiträge bis zur Höhe von 150 Euro pro Monat pro Kind erheben und einziehen. Er kann dies auf Dritte übertragen. Zusätzlich zur sozialen Staffelung der Beiträge nach Einkommen der Eltern können auch eine Ermäßigung für Geschwisterkinder, auch für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, sowie ein Ausgleich zwischen Stadt- oder Gemeindeteilen oder Schulen mit unterschiedlich hohem Beitragsaufkommen vorgesehen werden. ( § 9 Abs. 3 Satz 4 SchulG in Verbindung mit § 5 Abs. 2 KiBiz).

 

Der Schulträger, der Träger der öffentlichen Jugendhilfe und die Schulleiterin oder der Schulleiter sollen Eltern besonders förderungsbedürftiger Kinder auf die Möglichkeit einer Reduzierung oder eines Erlasses der Beitragszahlungen oder einer Übernahme von Beiträgen durch die wirtschaftliche Jugendhilfe gem. § 90 SGB VIII hinweisen. Ziel ist es, eine Teilnahme dieser Kinder zu ermöglichen.

 

Die Elternbeiträge werden in Eschweiler auf der Grundlage der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Einrichtungen zum Offenen Ganztagsbetrieb an Grundschulen in der Stadt Eschweiler vom 8.7.2003, in Kraft getreten am 16.7.2003, vom Jugendamt der Stadt Eschweiler festgesetzt. Danach sind die Beiträge sozial nach Einkommen gestaffelt zwischen 11 und 88 Euro für das erste Kind pro Monat (für 11 Monate im Jahr) und die Beiträge für das zweite und jedes weitere Kind von 11- 71 Euro. In der Kindergartenbeitragssatzung ist zusätzlich vereinbart, dass in dem Fall, dass ein oder mehrere Geschwisterkinder einer Familie eine Betreuungseinrichtung im Rahmen der OGS, eine Tageseinrichtung für Kinder oder in Tagespflege betreut werden, immer nur der (i.d.R. geringere) OGS-Beitrag zu zahlen ist.

 

Zusätzlich zu dem reinen OGS-Beitrag ist von den Eltern das Geld für das tägliche Essen aufzubringen. Nach der Satzung ist geregelt, dass jedes OGS-Kind verpflichtend das angebotene Mittagessen in Anspruch nehmen muss. Bisher beläuft sich der Essenpreis auf 2,65 € pro Tag, so dass im Monat rund 53 Euro hierfür zu entrichten sind. Für Eltern, die Sozialleistungen erhalten nach SGB II (insbesondere Arbeitslosengeld oder Sozialgeld), Sozialhilfe nach dem SGB XII, Wohngeld oder Kinderzuschlag beläuft sich der Essenspreis aufgrund des bestehenden Leistungsanspruchs auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket auf 1 Euro pro Essen und somit 20 Euro im Monat, die neben dem OGS-Beitrag zusätzlich verpflichtend zu entrichten sind. Für vergleichbar hilfsbedürftige Familien, die aber keinen Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen haben, können Mittel aus dem Härtefallfond des Landes „Alle Kinder essen mit“ in Anspruch genommen werden, so dass auch für diesen Personenkreis das Mittagessen zum Preis von 1 € täglich bzw. durchschnittlich 20 € monatlich erhältlich ist.

 

In außerunterrichtlichen Übermittagbetreuungsangeboten werden Elternbeiträge von den jeweiligen Trägern erhoben.

 

Handlungsbedarf:

 

Bisher wurde von Seiten des Schulträgers davon ausgegangen, dass der offene Ganztag sich durch die Landeszuschüsse und die Elternbeiträge, die im Durchschnitt bei 410 Euro pro Kind im Jahr (Eigenanteil) erreichen sollten, refinanziert, damit der OGS-Betrieb für die Stadt im Wesentlichen kostenneutral ist.

 

Mit allen Trägern der offenen Ganztagsbetriebe werden seit Jahren jeweils für ein Schuljahr Kooperationsverträge abgeschlossen, im Rahmen derer auch die Finanzierung auf der oben beschriebenen Basis vereinbart wird.

 

Der Kinderschutzbund, der als erster Träger offene Ganztagsschulen in Eschweiler betreute, erhält seit Jahren Zuschüsse in Höhe der o.g. Landeszuschüsse (935 € bzw. 1.635 €) zuzüglich 410 Euro pro Kind (= insges. 1.345 Euro pro Kind bzw. 2.045 Euro pro Kind mit Förderbedarf), macht aber seit Jahren deutlich, hiermit den OGS-Betrieb in der bewährten Qualität nicht sicherstellen zu können. Daher wurde bisher jährlich ein zusätzlicher Zuschuss für alle von ihm betreuten Schulen in Höhe von pauschal maximal 150.000 Euro zusätzlich gewährt.

 

Die übrigen Träger  haben jährlich neu verhandelte Zuschüsse aufgrund der von ihnen vorgelegten Kostenkalkulation erhalten, die auch immer deutlich über der Summe aus Landeszuschuss zuzüglich fiktivem Elternbeitrag von 410 Euro lagen. Die Aufwendungen konnten aber relativ haushaltsverträglich dargestellt werden, weil die Höhe der tatsächlichen Elternbeträge bei den von diesen Trägern betreuten Schulen ebenfalls deutlich über dem Fiktivbetrag lagen, im Durchschnitt bei 506 Euro bei den genannten drei Trägern.

 

In diesem Jahr machten die Träger Betreute Schulen Aachen Land e.V. und Haus St. Josef einen deutlich erhöhten Zuschussbedarf geltend, der nach den Ergebnissen der ersten mit der Verwaltung geführten Gesprächen dazu führen würde, dass das angemeldete Haushaltsbudget nicht mehr ausreichen würde aufgrund nachweislich gestiegener eigener Aufwendungen insbesondere bei den Personalkosten. Nicht nur die Anzahl der OGS-Kinder steigt insgesamt von Jahr zu Jahr, sondern auch darunter die Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf. Für Letztgenannte gibt es zwar einen erhöhten Landeszuschuss; jedoch wird eine Vielzahl von Kindern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf nach dem 10. Schulrechtsänderungsgesetz nicht mehr diagnostiziert, so dass hierfür auch keine personenbezogenen höheren Zuschüsse mehr beantragt werden können, der erhöhte Bedarf aber gleichwohl besteht. Die hier bestehende Gesetzeslücke wurde von der Verwaltung sowohl gegenüber den Aufsichtsbehörden bis hin zum Ministerium als auch gegenüber dem kommunalen Spitzenverband NW Städte- und Gemeindebund thematisiert. Der Regelungsbedarf wird auch anerkannt; die gesetzliche Anpassung lässt bisher auf sich warten. Darüber hinaus machen die Träger deutlich, dass steigende Anforderungen an die OGS-Einrichtungen dazu führten, dass der Personalschlüssel und die Personalqualifikation angehoben werden müssen und letztlich auch die mit Projekt- und AG-Arbeit verbundenen Honorar- und Sachkosten anstiegen.

 

Daher schlägt die Verwaltung vor, im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für 2015 eine Grundsatzentscheidung über die Finanzierung des offenen Ganztagsbetriebs zu treffen. Zurzeit werden seitens der Verwaltung Gespräche mit den einzelnen Trägern geführt, um den konkreten Mindestbedarf zur Aufrechterhaltung bzw. auch Steigerung der Betreuungsqualität zu ermitteln mit dem Ziel ein möglichst einheitliches Finanzierungsmodell zu konzipieren. Sobald alle Gespräche abgeschlossen sind, wird die Verwaltung einen Entscheidungsvorschlag zur Festlegung der künftigen Finanzierung der offenen Ganztagsgrundschulen unterbreiten, der Gegenstand der Haushaltsberatungen für den Haushalt 2015 sein soll.

 

 

 


Zunächst keine Auswirkung

 


Die Aufgaben werden bei den Fachämter Schule, Sport und Kultur und dem Jugendamt im Rahmen der bestehenden Kapazitäten wahrgenommen.