Entsprechend des
Beschlusses des Schulausschusses vom 09.11.2016 bleibt die Aufnahmekapazität an
der GGS Weisweiler für die Eingangsklassen bis auf weiteres bei 27 Kindern
bestehen.
Im Rahmen der
Beschlussfassung des Schulentwicklungsplanes (SEP) der Stadt Eschweiler –
Endfassung 2016 - fasste der
Schulausschuss am 09.11.2016 (Verwaltungsvorlage 307/16) u.a. einen Beschluss
zur Klassenbildung für die ersten Schuljahre ab dem Schuljahr 2017/18. Danach
sollte die Anzahl der in den ersten Klassen aufzunehmenden Schülerinnen und
Schüler an mehrzügigen Grundschulen des Gemeinsamen Lernens (GL) – konkret an
der KGS Bergrath, der KGS Bohl, der KGS Eduard-Mörike, der KGS Don Bosco und
der EGS – auf maximal 24 Kinder je Eingangsklasse begrenzt werden. An der GGS
Weisweiler sollte „zunächst auf Wunsch der Schulleitung eine Begrenzung der
Aufnahmekapazität nur auf 27“ erfolgen, obwohl es sich um eine GL-Schule
handelt, vor dem Hintergrund, dass die Schule bisher die einzige
Gemeinschaftsgrundschule im Stadtgebiet ist und für die Weisweiler Bevölkerung
die einzige wohnortnahe Grundschule darstellt.
Eine
aktualisierte Fortschreibung der
Schülerzahlen zum SEP erfolgte mit VV 378/17 und wurde vom Schulausschuss in
seiner Sitzung am 29.11.2017 zur Kenntnis genommen.
Danach (vgl. Seite
23 in der Fortschreibung) ist
-
im
Schuljahr 2018/19 mit 49*,
-
im
Schuljahr 2019/20 mit 54,
-
im
Schuljahr 2020/21 mit 60 und
-
im
Schuljahr 2021/22 mit 47 Schulneulingen zu rechnen.
*Tatsächlich
gelangten die prognostizierten 49 Kinder in Weisweiler zur Anmeldung.
Unter Zugrundelegung
der festgelegten Kapazitätsgrenze hätten in allen Schuljahren des
Prognosezeitraumes alle angemeldeten Schülerinnen und Schüler in Weisweiler
aufgenommen werden können. Lediglich für das Schuljahr 2020/21 hätte die
Anmeldung von 60 Kindern entweder zur Bildung von drei 20-er-Klassen geführt
oder aber es hätten sechs Kinder abgewiesen werden müssen, wenn es zur
Einhaltung der kommunalen Klassenrichtzahl erforderlich würde. Auf die
diesbezüglichen Ausführungen im SEP bzw. in der Aktualisierung (Seiten 1-3 und
23) wird verwiesen. Insgesamt könnten
unter Einhaltung der kommunalen Klassenrichtzahl im Schuljahr 2020/21 22
Klassen gebildet werden, davon drei in Weisweiler. Die zulässige Anzahl von
insgesamt 22 Klassen (davon drei in Weisweiler) ergäbe sich nach den
Prognosewerten nur dann, wenn sowohl in der Barbaraschule, in Dürwiß und in Don
Bosco Kinder abgewiesen werden müssten.
Die kommissarische
Schulleiterin der GGS Weisweiler Frau Thoma trat mit E-Mail vom 19.3.2018 an
die Verwaltung heran mit dem Ansinnen,
für Weisweiler als GL-Schule die gleiche Begrenzung der
Aufnahmekapazität festzulegen, wie an den meisten anderen (GL-) Grundschulen in
Eschweiler. Sie bat die Verwaltung darum, dem Schulausschuss einen
entsprechenden Vorschlag zu unterbreiten. Frau Thoma begründet ihren Antrag
damit, dass bei der aktuellen Lehrerversorgung eine optimale Förderung aller
Kinder bei einer Klassengröße von 27 Kindern im ersten Schuljahr erschwert,
jedoch die Förderung aller Kinder bei einer Reduzierung auf 24 Kindern deutlich
entspannter sei. Insbesondere würden die Erstklässler, die eine besondere
Förderung benötigten, wie z.B. die Kinder mit sonderpädagogischem
Unterstützungsbedarf und die Kinder, die der deutschen Sprache noch nicht
hinreichend mächtig seien, deutlich von einer Reduzierung der Klassenstärke um
drei Kinder profitieren.
Im laufenden
Schuljahr 2017/18 sieht die Situation in Weisweiler wie folgt aus:
Klasse |
Schülerzahl insgesamt |
davon GL-Kinder |
davon Budget-Kinder** |
davon Neuzugewanderte |
1 a |
20 |
- |
- |
1 |
1 b |
20 |
- |
1 |
2 |
2a |
29 |
- |
1 |
1 |
2b |
27 |
- |
4 |
- |
3a |
25 |
1 |
2 |
2 |
3b |
24 |
1 |
2 |
- |
4a |
22 |
1 |
2 |
- |
4b |
22 |
- |
- |
1 |
Insges. |
189 |
3 |
12 |
6 |
** Bei „Budget-Kindern“ handelt es sich um
Kinder, die einen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf im Bereich der
Entwicklungsverzögerungen (Lernen, Sprache oder emotional-soziale Entwicklung)
haben, der aber nicht förmlich festgestellt wurde.
Wohlwissend, dass es
sich bei dieser Darstellung um eine „Momentaufnahme“ handelt und die
Zusammensetzung einer jeden Klasse sich durch den spontanen Zuzug von Kindern –
ob mit oder ohne Unterstützungsbedarf – selbstverständlich täglich ändern kann,
kann man doch einen Eindruck über die tatsächliche Zusammensetzung der Klassen und
über die sich daraus ergebende Herausforderung für die dort unterrichtenden
Pädagogen ablesen.
Seitens der
Verwaltung führen die Auswertung dieser Darstellung und insbesondere die zu
betrachtende Konsequenz einer Reduzierung der Aufnahmekapazität für das erste
Schuljahr nicht unbedingt zu dem Schluss, den Schulausschussbeschluss vom
09.11.2016 ändern zu müssen. Die Anzahl der Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf
stellt nach Auffassung der Verwaltung keinen exorbitant hohen Anteil gemessen
an der Gesamtzahl der zu beschulenden Kinder dar. Außerdem liegt nur in drei
von acht Klassen die Anzahl der Kinder über 24, davon in einer bei 25.
Perspektivisch – dh.
für den zu betrachtenden Prognosezeitraum – hält die Verwaltung die von der
Schule gewünschte Reduzierung ebenfalls für problematisch.
Für das kommende
Schuljahr 2018/19 wurden 49 Kinder angemeldet, somit nur ein Kind mehr als bei
einer Begrenzung auf 24 Kinder je Klasse hätte aufgenommen werden können. Hätte
man nun im Vorfeld die Aufnahmekapazität auf 24 begrenzt, hätte für das nächste
Schuljahr bereits eine Ablehnung ausgesprochen werden müssen.
Für das Schuljahr
2019/20 sind 54 Anmeldungen prognostiziert, die auch bei der bisherigen
Kapazitätsgrenze aufgenommen werden könnten. Eine Reduzierung der
Kapazitätsgrenze hätte zur Folge, dass sechs Kinder abgelehnt werden müssten
und die wohnortnächste Schule nicht besuchen könnten. Gemäß § 46 Abs. 3
Schulgesetz hat jedes Kind einen Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung
nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart in seiner Gemeinde im Rahmen der vom Schulträger festgelegten
Aufnahmekapazität. Genau vor diesem Hintergrund hatte die ehemalige
Schulleiterin explizit die Festlegung einer höheren Aufnahmekapazität von 27
empfohlen, zumal Weisweiler Kinder bei einer Ablehnung der Aufnahme an der GGS
zwingend auf den ÖPNV angewiesen wären, um eine andere Schule erreichen zu
können.
Darüber hinaus ist
zu bedenken, dass der Schulträger gem. § 46 Abs. 3 Schulgesetz ausschließlich
für die Bildung der ersten Klassen das Recht hat, Kapazitätsgrenzen
festzulegen. Seiteneinsteiger, die im Verlauf der Schulzeit in der 2. bis 4.
Klasse zur Anmeldung gelangen, müssen im Rahmen der gesetzlich vorgegebenen
Kapazitätsgrenze von bis zu 29 Kindern je Klasse aufgenommen werden.
Am Beispiel der
jetzigen Klassen 2 und 3 soll dies nachfolgend verdeutlicht werden. Zum
Schuljahr 2016/17 wurden insgesamt 43 Kinder in 2 Klassen aufgenommen. Wie der
o.a. Darstellung zu entnehmen ist, besuchen aktuell 56 Kinder das 2. Schuljahr
in Weisweiler, obwohl nur 43 in diesen Jahrgang eingeschult wurden. Ähnlich
sieht es im jetzigen dritten Schuljahr aus, das aktuell von 49 Kindern besucht
wird, von denen nur 41 auch an der GGS eingeschult wurden.
Selbstverständlich kann die Anzahl der tatsächlich zur Anmeldung gelangten Schüler in der Zukunft von der Prognose abweichen, so dass sich die Situation für 2019/20 ff. noch ändern kann. Aber auf der Grundlage der derzeitig zu erwartenden Schülerzahlenentwicklung hält die Verwaltung eine Kapazitätsänderung nicht für zielführend im Sinne der Weisweiler Kinder.
keine
keine