Betreff
Änderung der Aufnahmekapazität im ersten Schuljahr an der Gemeinschaftsgrundschule (GGS) Eschweiler-Weisweiler zum Schuljahr 2019/20
Vorlage
139/18
Art
Beschlussfassung öffentlich

Entsprechend des Beschlusses des Schulausschusses vom 09.11.2016 bleibt die Aufnahmekapazität an der GGS Weisweiler für die Eingangsklassen bis auf weiteres bei 27 Kindern bestehen.

 


Im Rahmen der Beschlussfassung des Schulentwicklungsplanes (SEP) der Stadt Eschweiler – Endfassung 2016 -  fasste der Schulausschuss am 09.11.2016 (Verwaltungsvorlage 307/16) u.a. einen Beschluss zur Klassenbildung für die ersten Schuljahre ab dem Schuljahr 2017/18. Danach sollte die Anzahl der in den ersten Klassen aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler an mehrzügigen Grundschulen des Gemeinsamen Lernens (GL) – konkret an der KGS Bergrath, der KGS Bohl, der KGS Eduard-Mörike, der KGS Don Bosco und der EGS – auf maximal 24 Kinder je Eingangsklasse begrenzt werden. An der GGS Weisweiler sollte „zunächst auf Wunsch der Schulleitung eine Begrenzung der Aufnahmekapazität nur auf 27“ erfolgen, obwohl es sich um eine GL-Schule handelt, vor dem Hintergrund, dass die Schule bisher die einzige Gemeinschaftsgrundschule im Stadtgebiet ist und für die Weisweiler Bevölkerung die einzige wohnortnahe Grundschule darstellt.  

 

Eine aktualisierte  Fortschreibung der Schülerzahlen zum SEP erfolgte mit VV 378/17 und wurde vom Schulausschuss in seiner Sitzung am 29.11.2017 zur Kenntnis genommen.

 

Danach (vgl. Seite 23 in der Fortschreibung) ist

 

-          im Schuljahr 2018/19 mit 49*,

-          im Schuljahr 2019/20 mit 54,

-          im Schuljahr 2020/21 mit 60 und

-          im Schuljahr 2021/22 mit 47 Schulneulingen zu rechnen.

 

*Tatsächlich gelangten die prognostizierten 49 Kinder in Weisweiler zur Anmeldung.

 

Unter Zugrundelegung der festgelegten Kapazitätsgrenze hätten in allen Schuljahren des Prognosezeitraumes alle angemeldeten Schülerinnen und Schüler in Weisweiler aufgenommen werden können. Lediglich für das Schuljahr 2020/21 hätte die Anmeldung von 60 Kindern entweder zur Bildung von drei 20-er-Klassen geführt oder aber es hätten sechs Kinder abgewiesen werden müssen, wenn es zur Einhaltung der kommunalen Klassenrichtzahl erforderlich würde. Auf die diesbezüglichen Ausführungen im SEP bzw. in der Aktualisierung (Seiten 1-3 und 23)  wird verwiesen. Insgesamt könnten unter Einhaltung der kommunalen Klassenrichtzahl im Schuljahr 2020/21 22 Klassen gebildet werden, davon drei in Weisweiler. Die zulässige Anzahl von insgesamt 22 Klassen (davon drei in Weisweiler) ergäbe sich nach den Prognosewerten nur dann, wenn sowohl in der Barbaraschule, in Dürwiß und in Don Bosco Kinder abgewiesen werden müssten.

 

Die kommissarische Schulleiterin der GGS Weisweiler Frau Thoma trat mit E-Mail vom 19.3.2018 an die Verwaltung heran mit dem Ansinnen,  für Weisweiler als GL-Schule die gleiche Begrenzung der Aufnahmekapazität festzulegen, wie an den meisten anderen (GL-) Grundschulen in Eschweiler. Sie bat die Verwaltung darum, dem Schulausschuss einen entsprechenden Vorschlag zu unterbreiten. Frau Thoma begründet ihren Antrag damit, dass bei der aktuellen Lehrerversorgung eine optimale Förderung aller Kinder bei einer Klassengröße von 27 Kindern im ersten Schuljahr erschwert, jedoch die Förderung aller Kinder bei einer Reduzierung auf 24 Kindern deutlich entspannter sei. Insbesondere würden die Erstklässler, die eine besondere Förderung benötigten, wie z.B. die Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf und die Kinder, die der deutschen Sprache noch nicht hinreichend mächtig seien, deutlich von einer Reduzierung der Klassenstärke um drei Kinder profitieren.

 

Im laufenden Schuljahr 2017/18 sieht die Situation in Weisweiler wie folgt aus:

 

Klasse

Schülerzahl insgesamt

davon GL-Kinder

davon Budget-Kinder**

davon Neuzugewanderte

1 a

20

-

-

1

1 b

20

-

1

2

2a

29

-

1

1

2b

27

-

4

-

3a

25

1

2

2

3b

24

1

2

-

4a

22

1

2

-

4b

22

-

-

1

Insges.

189

3

12

6

 ** Bei „Budget-Kindern“ handelt es sich um Kinder, die einen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf im Bereich der Entwicklungsverzögerungen (Lernen, Sprache oder emotional-soziale Entwicklung) haben, der aber nicht förmlich festgestellt wurde.

 

Wohlwissend, dass es sich bei dieser Darstellung um eine „Momentaufnahme“ handelt und die Zusammensetzung einer jeden Klasse sich durch den spontanen Zuzug von Kindern – ob mit oder ohne Unterstützungsbedarf – selbstverständlich täglich ändern kann, kann man doch einen Eindruck über die tatsächliche Zusammensetzung der Klassen und über die sich daraus ergebende Herausforderung für die dort unterrichtenden Pädagogen ablesen.

 

Seitens der Verwaltung führen die Auswertung dieser Darstellung und insbesondere die zu betrachtende Konsequenz einer Reduzierung der Aufnahmekapazität für das erste Schuljahr nicht unbedingt zu dem Schluss, den Schulausschussbeschluss vom 09.11.2016 ändern zu müssen. Die Anzahl der Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf stellt nach Auffassung der Verwaltung keinen exorbitant hohen Anteil gemessen an der Gesamtzahl der zu beschulenden Kinder dar. Außerdem liegt nur in drei von acht Klassen die Anzahl der Kinder über 24, davon in einer bei 25.

 

Perspektivisch – dh. für den zu betrachtenden Prognosezeitraum – hält die Verwaltung die von der Schule gewünschte Reduzierung ebenfalls für problematisch.

Für das kommende Schuljahr 2018/19 wurden 49 Kinder angemeldet, somit nur ein Kind mehr als bei einer Begrenzung auf 24 Kinder je Klasse hätte aufgenommen werden können. Hätte man nun im Vorfeld die Aufnahmekapazität auf 24 begrenzt, hätte für das nächste Schuljahr bereits eine Ablehnung ausgesprochen werden müssen.

Für das Schuljahr 2019/20 sind 54 Anmeldungen prognostiziert, die auch bei der bisherigen Kapazitätsgrenze aufgenommen werden könnten. Eine Reduzierung der Kapazitätsgrenze hätte zur Folge, dass sechs Kinder abgelehnt werden müssten und die wohnortnächste Schule nicht besuchen könnten. Gemäß § 46 Abs. 3 Schulgesetz hat jedes Kind einen Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart in seiner Gemeinde im  Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität. Genau vor diesem Hintergrund hatte die ehemalige Schulleiterin explizit die Festlegung einer höheren Aufnahmekapazität von 27 empfohlen, zumal Weisweiler Kinder bei einer Ablehnung der Aufnahme an der GGS zwingend auf den ÖPNV angewiesen wären, um eine andere Schule erreichen zu können.

 

Darüber hinaus ist zu bedenken, dass der Schulträger gem. § 46 Abs. 3 Schulgesetz ausschließlich für die Bildung der ersten Klassen das Recht hat, Kapazitätsgrenzen festzulegen. Seiteneinsteiger, die im Verlauf der Schulzeit in der 2. bis 4. Klasse zur Anmeldung gelangen, müssen im Rahmen der gesetzlich vorgegebenen Kapazitätsgrenze von bis zu 29 Kindern je Klasse aufgenommen werden.

 

Am Beispiel der jetzigen Klassen 2 und 3 soll dies nachfolgend verdeutlicht werden. Zum Schuljahr 2016/17 wurden insgesamt 43 Kinder in 2 Klassen aufgenommen. Wie der o.a. Darstellung zu entnehmen ist, besuchen aktuell 56 Kinder das 2. Schuljahr in Weisweiler, obwohl nur 43 in diesen Jahrgang eingeschult wurden. Ähnlich sieht es im jetzigen dritten Schuljahr aus, das aktuell von 49 Kindern besucht wird, von denen nur 41 auch an der GGS eingeschult wurden.

 

Selbstverständlich kann die Anzahl der tatsächlich zur Anmeldung gelangten Schüler in der Zukunft von der Prognose abweichen, so dass sich die Situation für 2019/20 ff. noch ändern kann. Aber auf der Grundlage der derzeitig zu erwartenden Schülerzahlenentwicklung hält die Verwaltung eine Kapazitätsänderung nicht für zielführend im Sinne der Weisweiler Kinder. 


  keine


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