Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.
Der Schulausschuss beschloss zuletzt in seiner Sitzung am 31.05.2017 auf der Grundlage der Verwaltungsvorlage 070/17 ein Finanzierungsmodell für den offenen Ganztag an den Eschweiler Grundschulen ab dem Schuljahr 2017/18. Im Sachverhalt dieser Verwaltungsvorlage wurde Bezug genommen auf die damals geltende rechtliche Grundlage für die Finanzierung des Ganztags, nämlich den Runderlass des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder vom 12.2.2003 in der damaligen Fassung. Es wurde bereits darauf hingewiesen, dass die damals festgelegten Fördersätze des Landes jedes Jahr jeweils zum 01.08. um jeweils weitere 3 % erhöht werden sollen.
Der Schulträger hat für die Durchführung des offenen Ganztagsbetriebs im Primarbereich Eigenanteile zu erbringen, die ab dem 01.08.2017 pro Kind und Schuljahr 448 Euro betrugen. Diese Eigenanteile werden wie die Landeszuweisung ebenfalls jährlich um 3 % erhöht. Auf die Eigenanteile können Elternbeiträge angerechnet werden.
In Eschweiler werden die Elternbeiträge auf der Grundlage der Beitragssatzung erhoben. Auf dieser Grundlage konnten damals (Stand: 20.3.2017) Elternbeiträge im Durchschnitt von 454 Euro pro Kind und Jahr realisiert werden und lagen damit geringfügig über dem fiktiv festgesetzten Eigenanteilswert. Nach einer aktuellen Auswertung von Mai 2018 beträgt der durchschnittlich tatsächlich gezahlte Elternbeitrag in diesem Jahr allerdings nur noch rund 417 Euro.
Mit Datum vom 16.02.2018 hat die Landesregierung nunmehr den letzten Änderungserlass für die Offenen Ganztagsgrundschulen (OGS) vorgelegt. In diesem Erlass „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“, Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 23.12.2010, zuletzt geändert mit RdErl. vom 16.2.2018, der dieser Vorlage als ANLAGE 1 beigefügt ist, werden zunächst nur die Betreuungszeiten flexibilisiert und die Landes- und Kommunalzuschüsse ab 01.08.2018 neu festgesetzt. Weitere Regelungen hinsichtlich der Qualitätsstandards sind nicht enthalten, obwohl entsprechende Regelungen von den Wohlfahrtsverbänden/OGS-Trägern verstärkt im Rahmen des Wahlkampfes im letzten Jahr gefordert wurden. Vor diesem Hintergrund hat die Nachbarstadt Herzogenrath bereits eine Petition an den Landtag gerichtet unter dem Titel „Gute OGS darf keine Glückssache sein“. Stellvertretend für alle OGS-Träger der StädteRegion, aber noch nicht final mit den Geschäftsleitungen der übrigen OGS-Träger in Eschweiler abgestimmt, hat die Fachberatung des Vereins „Betreute Schulen Aachen-Land e.V.“ der Verwaltung bereits angekündigt, auch für Eschweiler eine entsprechende Eingabe vorzubereiten, mit dem Ziel, dass der Schulträger der Eschweiler Schulen in gleicher Weise eine Petition verfassen möge wie Herzogenrath.
Das Ministerium für Schule und Bildung NRW will mit der o.g.
Erlassänderung die Qualität der Offenen Ganztagsschule (OGS) zunächst vor allem
durch mehr Flexibilität für die Eltern steigern. Kinder sollen im ersten
Schritt leichter an außerunterrichtlichen und außerschulischen
Bildungsangeboten teilnehmen können sowie für Familienfeiern oder Therapien
freigestellt werden. Der o.a. Runderlass (auch als „OGS-Grundlagen-Erlass“
bezeichnet) ist insbesondere um folgende Passage unter Ziffern 5.6.1 und 5.6.2 ergänzt worden und gilt ab dem
01.08.2018:
„Im Hinblick auf die Teilnahme
an außerunterrichtlichen Angeboten in offenen Ganztagsschulen stellen Schulen,
Träger und Kommunen sicher, dass Schülerinnen und Schüler am
herkunftssprachlichen Unterricht, an
regelmäßig stattfindenden
außerschulischen Bildungsangeboten z.B. im Sportverein, in der Musikschule,
beim Erlernen eines Musikinstruments), an ehrenamtlichen Tätigkeiten (z.B. in
Kirchen und Religionsgemeinschaften, Vereinen und Jugendgruppen) sowie an
Therapien oder an familiären Ereignissen teilnehmen können.
In Absprache mit den Eltern
sorgen sie dabei dafür, dass die Kontinuität der außerunterrichtlichen Angebote
der Ganztagsschulen gewahrt bleibt. Hierbei ist darauf zu achten, dass eine
dauerhafte und möglichst allumfängliche Teilnahme an den Ganztagsangeboten
gewährleistet und Regel und Ausnahme deutlich voneinander unterscheidbar sind.
Freistellungswünsche sind
durch die Eltern rechtzeitig mitzuteilen, bei regelmäßig stattfindenden
außerschulischen Bildungsangeboten möglichst vor Schuljahresbeginn….“
Diese Erlassänderung hinsichtlich der zu gewährenden Flexibilität
erfordert in Eschweiler keine Satzungsänderung der Benutzungs- und
Gebührensatzung für die Einrichtungen zum offenen Ganztagsbetrieb an Grund- und
Förderschulen in der Stadt Eschweiler, da in § 2 Abs. 2 bisher auch eine
Möglichkeit der Befreiung aus o.a. Gründen ermöglicht werden kann.
Der o.a. Erlass
legt unter Ziffer 8.2 fest, dass der Schulträger oder Jugendhilfeträger in den
offenen Ganztagsschulen im Primarbereich Elternbeiträge
bis zur Höhe von (bisher 180 Euro) ab 01.08.2018
185 Euro erheben und einziehen kann. Diese Höchstgrenze soll sich ab dem
1.8.2018 jährlich zum Schuljahresbeginn – kaufmännisch gerundet – um jeweils 3
% erhöhen. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Elternbeitragsstruktur
für Eschweiler nicht zu verändern und somit auch den Höchstbetrag bei 160 Euro
beizubehalten.
Parallel wurde auch
der Runderlass des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder vom 12.2.2003 mit
dem Titel „Zuwendungen für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote
offener Ganztagsgrundschulen im Primarbereich‘“ zum 16.2.2018 geändert (siehe
ANLAGE 2), so dass sich danach sowohl die Landeszuweisungen als auch die von
den Schulträgern zu erbringenden Eigenanteile erhöhen. Die mit diesen
Erlassänderungen verbundenen finanziellen Erhöhungen wirken sich sowohl auf den
Haushalt als insbesondere positiv auf die OGS-Träger aus, da sowohl der
Landeszuschuss als auch der Eigenanteil komplett an die Träger weitergeben
wird.
Konkret sind
folgende finanzielle Auswirkungen damit verbunden:
Förderung je Kind „Regelkind“ |
Schuljahr 2017/18 in € |
Schuljahr 2018/19 in € |
Erhöhungsbetrag in € |
Landeszuschuss |
1.024,00 |
1.085,00 |
61,00 |
Pflichtförderung
(Eigenanteil) der Kommune |
448,00 |
461,00 |
13,00 |
Freiwillige
Förderung Kommune 386 €/Kind +3 % jährlich
gem. VV 070/17 |
386,00 |
398,00 |
12,00 |
|
1.858,00 |
1.944,00 |
86,00 |
Förderung je Kind „GL-Kind“ |
Schuljahr 2017/18 in € |
Schuljahr 2018/19 in € |
Erhöhungsbetrag in € |
Landeszuschuss |
2.064,00 |
2.188,00 |
124,00 |
Pflichtförderung
(Eigenanteil) der Kommune |
448,00 |
461,00 |
13,00 |
Freiwillige
Förderung Kommune 386 €/Kind + 3 % jährlich
gem. VV 070/17 |
386,00 |
398,00 |
12,00 |
|
2.898,00 |
3.047,00 |
149,00 |
Unter
Berücksichtigung der vorliegenden OGS-Zahlen für das Schuljahr 2017/18 und der
neuen Fördersätze ergeben sich folgende Änderungen:
OGS-Träger |
Anzahl der OGS-Kinder im Schuljahr 2017/2018 |
Förderung im Schuljahr 2017/18 in € |
Förderung im Schuljahr 2018/19 in € |
Differenz/ Mehrbetrag in € |
Kinderschutzbund |
371 Regelkinder +
52 GL-Kinder + 23 Flüchtlinge mit erhöhtem Förderbedarf + 13 Flüchtlinge
ohne erhöhtem Förderbedarf |
517.624 (Land) 205.632 (Eltern) 177.174
(Stadt) 900.430 |
548.525 (Land) 211.599 (Eltern) 182.682
(Stadt) 942.806 |
42.376 |
Betreute Schulen
Aachen-Land e.V. |
213 Regelkinder +
78 GL-Kinder + 14 Flüchtlinge mit erhöhtem Förderbedarf + 21 Flüchtlinge ohne
Förderbedarf |
418.192 (Land) 146.048 (Eltern) 125.836
(Stadt) 690.076 |
443.793 (Land) 150.286 (Eltern) 129.748
(Stadt) 723.827 |
33.751 |
Haus St. Josef |
84 Regelkinder +
1 Flüchtling ohne Förderbedarf |
86.528 (Land) 38.080 (Eltern) 32.810 (Stadt) 157.418 |
91.683 (Land) 39.185 (Eltern) 33.830 (Stadt) 164.698 |
6.790 |
Förderverein der
GGS |
37 Regelkinder +
8 GL-Kinder + 6 Flüchtlinge mit erhöhtem Fördersatz |
60.592 (Land) 22.848
(Eltern) 83.440 |
64.213 (Land) 23.511
(Eltern) 87.724 |
4.656 |
Insgesamt |
921 OGS-Kinder |
1.831.364 |
1.919.055 |
87.573 |
Unter
Berücksichtigung der vorliegenden prognostizierten OGS-Zahlen für das Schuljahr
2018/19 und der neuen Fördersätze würden sich folgende Änderungen ergeben:
OGS-Träger |
Anzahl der OGS-Kinder Prognose 2018/2019 |
Förderung im Schuljahr 2018/19 in € |
Differenz/ Mehrbetrag in € zu 2017/18 |
Kinderschutzbund |
409 Regelkinder +
66 GL-Kinder + 11 Flüchtlinge mit erhöhtem Förderbedarf + 51 Flüchtlinge ohne
erhöhtem Förderbedarf |
627.874 (Land) 247.557 (Eltern) 213.726
(Stadt) 1.089.157 |
114.136 |
Betreute Schulen
Aachen-Land e.V. |
258 Regelkinder +
56 GL-Kinder + 2 Flüchtlinge mit erhöhtem Förder-bedarf + 26 Flüchtlinge ohne
Förderbedarf |
433.090 (Land) 157.662 (Eltern) 136.116
(Stadt) 726.868 |
14.560 |
Haus St. Josef |
90 Regelkinder +
2 Flüchtlinge ohne Förderbedarf + 5 Flüchtlinge mit erhöhtem Förderbedarf |
104.205 (Land) 44.717 (Eltern) 38.606 (Stadt) 187.528 |
29.078 |
Förderverein der
GGS |
48 Regelkinder +
5 GL-Kinder + 2 Flüchtlinge mit erhöhtem Fördersatz + 2 Flüchtlinge ohne
Förderbedarf |
66.293 (Land) 26.277
(Eltern) 92.570 |
2.938 |
Insgesamt |
1023 OGS-Kinder |
2.096.123 |
160.712 |
Die zu erwartenden
Landeszuwendungen für den Zeitraum 1.8.2018 – 31.7.2019 würden auf der
Grundlage der prognostizierten Schülerzahlen für das kommende Schuljahr
insgesamt ca. 1.231.462,- Euro betragen. Davon entfällt die Hälfte (1. Schulhalbjahr
2018/19) auf das Haushaltsjahr 2018, somit
615.731,-. Zuzüglich sind für die erste Jahreshälfte 574.772 Euro aus
dem 2. Halbjahr des laufenden Schuljahres zu erwarten, somit in Summe
1.190.503,- Euro. Es kommt somit zu
einer Erhöhung des Haushaltsansatzes bzw. Mehreinnahmen in Höhe von
95.503,- € bei Produkt
032110101, Sachkonto 41410200 „Landeszuwendung offene Ganztagsschulen“,
bei dem nur 1.095.000 € veranschlagt sind.
Der im Sachverhalt dargestellte Mehraufwand schlägt sich auf dem Sachkonto 50190000, „Aufwendungen sonst. Beschäftigte“, zweckgebunden aus dem Sachkonto 43212500 „Elternbeiträge Offene Ganztagsschule“ nieder. Dort kommt es für 2018 zu einer Ansatzerhöhung auf 1.923.062,- Euro um 173.062,- Euro. Die Elternbeiträge werden verbucht unter Sachkonto 43212500 unter gleichem Produkt. Der Ansatz für 2018 und 2019 beträgt im Haushalt 430.000 Euro im Jahr. Ausweislich des Sachverhaltes ist dieser Ansatz auskömmlich. Auf der Grundlage der bisherigen Schülerzahlen ergäbe sich unter Zugrundelegung des fiktiven Elternbeitrags von 461 Euro eine Summe von 471.603 Euro, auf der Grundlage der in 2018 tatsächlich geleisteten durchschnittlichen Elternbeiträge allerdings 426.591 Euro. Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass es sich hierbei um prognostizierte Anmeldezahlen handelt und von daher Änderungen in Bezug auf die finanziellen Auswirkungen noch möglich sind.
Keine personellen Auswirkungen