Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.
Eine zeitgemäße und erfolgreiche
Integrationspolitik in der Kommune ist inzwischen zum unverzichtbaren Element
der Kommunalpolitik geworden. Die Interkulturelle Öffnung der Verwaltung wird
in der Selbstverpflichtungserklärung der kommunalen Spitzenverbände zum
Nationalen Integrationsplan als unerlässlicher Bestandteil erfolgreicher Integrationspolitik
definiert.
Dem öffentlichen Dienst kommt eine
Vorbildfunktion zu, wenn es darum geht, Personen einen chancengleichen Zugang
zu ermöglichen, die bisher im Arbeitsleben benachteiligt sind. Diese
Vorbildfunktion besteht zum einen gegenüber der Privatwirtschaft. Denn
staatliche Institutionen erscheinen ihrerseits unglaubwürdig, wenn sie eine
Verbesserung beispielsweise der Beteiligung von Migrantinnen und Migranten
einfordert, ohne selber deren Repräsentanz innerhalb ihres eigenen Personals zu
verbessern. Zum anderen lassen sich Veränderungen im gesellschaftlichen
Bewusstsein erreichen, indem der öffentliche Dienst bei der Verwirklichung des
Ziels, die Beteiligung von Migrantinnen und Migranten zu verbessern, eine
Vorreiterrolle einnimmt.
Im öffentlichen Dienst und besonders in der
öffentlichen Verwaltung sind Beschäftigte mit Migrationshintergrund gemessen an
ihrem Anteil an der Bevölkerung immer noch stark unterrepräsentiert.
Integration ist aber eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die ethnische
Vielfalt der Stadtgesellschaft sollte sich auch in der Verwaltung einer Stadt
abbilden, und dies nicht allein nur, um Migranten als Klienten adäquater als
bisher ansprechen zu können.
Beamte und tariflich Beschäftigte der
Verwaltung sind aufgrund der Art ihrer Tätigkeit in besonderem Maße in der
Öffentlichkeit präsent und kommen auf vielfältige Weise mit der in Eschweiler
lebenden Bevölkerung in Kontakt. Sie begegnen Bürgern als Repräsentanten des
Staates, vollziehen Gesetze und treten als Akteure des Verwaltungshandelns in
Erscheinung. Die Beschäftigung von Migrantinnen und Migranten in der Verwaltung
bedeutet daher nicht nur für die im öffentlichen Dienst tätigen Migranten eine
Integrationsmöglichkeit, sondern darüber hinaus verändert sie das Bild von
Migrantinnen und Migranten in der Öffentlichkeit. Und zwar in zweifacher
Hinsicht: Einerseits bei der einheimischen, deutschen Bevölkerung, die
Migrantinnen und Migranten in verantwortlichen, den Staat repräsentierenden
Positionen begegnet. Andererseits bei Menschen mit Migrationshintergrund, die
auf diese Weise ein Identifikationsangebot mit dem Staat, in dem sie leben,
erhalten. Dies wiederum führt zu einer besseren Identifikation der Migrantinnen
und Migranten mit dem Staat. Darüber hinaus sind im öffentlichen Dienst tätige
Migrantinnen und Migranten Vorbild für Jugendliche mit Migrationshintergrund,
die durch die Begegnung unmittelbar erfahren, dass der öffentliche Dienst auch
für sie ein attraktives Berufsfeld sein kann.
Im Interesse der demographischen Entwicklung
muss das Ausbildungs- und Qualifikationspotenzial von jungen Menschen mit
Migrationshintergrund stärker als bisher ausgeschöpft werden, um auf den
wachsenden Bedarf nach interkultureller Kompetenz in der Verwaltung vorbereitet
zu sein. Viele Zugewanderte sind hoch motiviert, gut qualifiziert, sie sind
mehrsprachig und verfügen über interkulturelle Kompetenzen. Diese Potenziale
gilt es weiter zu nutzen und gezielt zu fördern.
Migrantinnen und Migranten in der
Stadtverwaltung sind „Türöffner“ für alle Migranten in Eschweiler und helfen, Spannungsverhältnisse
zwischen Verwaltung und Migranten abzubauen. Verwaltungsangehörige mit
Migrationshintergrund können sich in der Regel besser in die Situation anderer
Migrantengruppen hineinversetzen als deutsche Beschäftigte.
Durch Fachpersonal aus Zuwandererfamilien
werden Kunden und Klienten besser erreicht. Die städtischen Angebote werden
durch in der Verwaltung beschäftigte Migrantinnen und Migranten stärker und
besser wahrgenommen, die Kundennähe wird gesteigert. Beratung und
Klientenbetreuung können besser auf den tatsächlichen Bedarf von Kundinnen und
Kunden aus Zuwandererfamilien abgestimmt werden. Durch mehrsprachige
Auszubildende können z.B. Übersetzungsarbeiten zeitnah und Kosten sparend
erledigt werden.
Die Förderung von Angehörigen ethnischer
Minderheiten bedient sich folgender Instrumente:
Bestandsaufnahme zur
Personalentwicklung/Ist-Analyse
Ausgangspunkt
sollte eine Ist-Analyse sein, die Aussagen darüber trifft, wie sich der
Beschäftigungsanteil von Migrantinnen und Migranten in den einzelnen
Besoldungs- und Vergütungsgruppen der jeweiligen Bereiche darstellt. Dadurch
können umfassende Daten über die Situation von Beschäftigten mit Migrationshintergrund,
insbesondere über Einstufung, Funktion, Gehalt, Lebensalter, Dienstalter sowie
Aufstiegs- und Weiterbildungsmöglichkeiten gewonnen werden. Aus den erhobenen
Daten können Maßnahmen zur Verbesserung der Situation von Angehörigen
ethnischer Minderheiten im öffentlichen Dienst erarbeitet werden, z.B. Förderpläne
mit Zielvorgaben.
Gezielte Ansprache und Information von Migranten,
Migrantenjugendlichen und ihren Eltern sowie Lehrern und Berufsberatern
Die Verwaltung
nutzt Möglichkeiten, Migranten und besonders Migrantenjugendliche für eine
Beschäftigung bzw. eine Ausbildung bei der Stadtverwaltung gezielt zu
motivieren und anzusprechen. In Stellenausschreibungen werden Angehörige
ethnischer Minderheiten ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Darüber
hinaus besteht auch die Möglichkeit, jeweils die Erfordernis
„Sonderqualifikationen von Menschen mit Migrationshintergrund“ – z. B. interkulturelle Kompetenz und
Sprachkenntnisse - gezielt auszuschreiben.
Zudem werden
Migrantenjugendliche z.B. durch geeignete Faltblätter/Flyer oder andere Medien,
durch das Angebot von Schülerpraktika, Tage der offenen Tür angesprochen.
Lehrer und Berufsberater und -beraterinnen der Agentur für Arbeit werden auf
das besondere Interesse der Verwaltung an Auszubildenden mit
Migrationshintergrund aufmerksam gemacht, so z. B. auch im Rahmen der jährlich
stattfindenden gemeinsamen Ausbildungsbörse der Städte Eschweiler und Stolberg
gemeinsam mit örtlichen Bildungseinrichtungen und Ausbildungsbetrieben aus der
Region sowie des Berufskollegs Eschweiler/Stolberg.
Gleichbehandlung und interkulturelle Kompetenz als
Themen der Fortbildung der Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter
Fortbildungsveranstaltungen
gehen auf die Themen Gleichbehandlung und interkulturelle Kompetenz ein. Diese
Themen sind Bestandteil von Fortbildungsmaßnahmen sowohl für Dienstkräfte mit
Leitungsaufgaben als auch für andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Im Jahr 2015 wurde die Mitarbeiterin
Frau Demet Jawher als Managerin für interkulturelle Öffnungsprozesse
über das kommunale Integrationszentrum der Städteregion Aachen ausgebildet.
Bei der Entwicklung geeigneter Maßnahmen
werden Integrationsrat, Personalrat, Gleichstellungsbeauftragte, Managerin für
interkulturelle Prozesse und Schwerbehindertenvertretung einbezogen, um bereits
bestehende Aktivitäten zur Gleichstellung benachteiligter Gruppen aufeinander
abzustimmen und miteinander zu koordinieren.
Die Bestandsaufnahme zur Personalentwicklung, die Auskunft über die
Zahl der in Ausbildung befindlichen Jugendlichen und über die Zahl der
Beschäftigten mit Migrationshintergrund geben soll, kann aus
datenschutzrechtlichen Gründen nicht ohne Weiteres erfolgen. Schließlich ist
das Erheben personenbezogener Daten nach § 12 Abs. 1 S. 1 des
Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen nur insoweit zulässig, als ihre
Kenntnis zur rechtmäßigen Erfüllung der Aufgaben der erhebenden Stelle
erforderlich ist. Erhebende Stelle wäre in dem vorliegenden Fall das Personalwesen,
wobei die Erhebung dieser Daten nicht zwingend zur rechtmäßigen Erfüllung der
Aufgaben erforderlich ist. Aus den vorliegenden Daten kann jedoch festgehalten
werden, dass bei der Stadt Eschweiler Mitarbeiter/innen aus 18 verschiedenen
Nationen beschäftigt werden, wobei insgesamt in Eschweiler Menschen aus 111
verschiedenen Herkunftsländern leben. Von 664 Mitarbeitern/innen (Stand:
28.03.2018) weisen mindestens 94
Personen einen Migrationshintergrund auf, sodass der gesamte Anteil von
Mitarbeitern/innen mit Migrationshintergrund mindestens 14,16 % beträgt. Mit einem ähnlich hohen Anteil kann bei den Wirtschaftsbetrieben
Eschweiler (WBE) und den Betreuungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche der
Stadt Eschweiler (BKJ) ausgegangen werden.
Im internen Fortbildungsprogramm hat die Stadt Eschweiler in der Zeit
von 2015 bis 2017 jeweils eine Fortbildungsveranstaltung zum Thema
„Interkulturelle Kompetenzen“ angeboten, an der Mitarbeiter und Auszubildende
aus verschiedenen Dienststellen teilgenommen haben.
Ebenfalls regelmäßig werden Schulungen zum Thema „Allgemeines
Gleichbehandlungsgesetz“ angeboten, an denen vor allem Führungskräfte
verpflichtend teilnehmen müssen. So haben allein an den letzten fünf
Fortbildungsveranstaltungen insgesamt 85 Mitarbeiter/innen teilgenommen.
Bereits seit dem Jahr 2010 werden Menschen mit Migrationshintergrund in
sämtlichen Stellenausschreibungen der Stadt Eschweiler ermutigt, sich zu
bewerben.
keine
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