Betreff
Gewährung von Zuschüssen im Haushaltsjahr 2017 im Rahmen "Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Zuschüssen zur Kulturförderung"
Vorlage
118/18
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Die Zusammenstellung über die Gewährung von städtischen Zuschüssen zur Kulturförderung im Haushaltsjahr 2017 wird zur Kenntnis genommen


Die Zuschüsse im Bereich der Kulturförderung stellen für die kulturtreibenden Vereine der Stadt Eschweiler eine wichtige Einnahmequelle dar, die in vielen Fällen sogar die Existenz und den Fortbestand der Vereine sichert.

 

Die Gewährung von städtischen Zuschüssen im Rahmen der Kulturförderung in 2017 erfolgte nach den am 15.12.2015 beschlossenen, am 13.12.2016 geänderten „Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Zuschüssen zur Kulturförderung“.

 

Gemäß Ziffer 10.2 dieser Richtlinien wird die Verwaltung ermächtigt, über die eingehenden Zuschussanträge sachgerecht und zeitnah im Rahmen dieser Fördervorgaben zu entscheiden und die Pauschalförderungen auszuzahlen. Der Kulturausschuss erhält einmal jährlich einen Bericht über die hiernach bewilligten Kulturförderungen.

 

Die einzelnen Zuschüsse werden dem Kulturausschuss nachfolgend zur Kenntnis gegeben.

 

Auf der Grundlage der Ziffer 5 „Pauschalförderung“ wurden folgende Zuschüsse gewährt:

 

Partnerschaftsverein Eschweiler e. V.                                                               5.100,00 €

Eschweiler Kunstverein e. V.                                                                           2.045,00 €

Städt. Musikgesellschaft Eschweiler e. V.                                                                    5.900,00 €

Bezirksverband der Schützen                                                                           1.530,00 €

Karnevalskomitee der Stadt Eschweiler e. V.                                                    6.000,00 €

 

Nach Ziffer 4 „Allgemeine Förderung“ wurden folgende Zuschüsse bewilligt:

 

Eifelverein Eschweiler                                                                                        202,25 €

Kirchenchor St. Wendelinus                                                                                  75,00 €

Förderverein Karnevalsmuseum                                                                           828,93 €

Ev. Kirchengemeinde                                                                                       1.000,00 €

Feuerwehrorchester Stadt Eschweiler                                                                    77,50 €

Städt. Musikgesellschaft Eschweiler e.V.                                                                        125,00 €

 

 

Hierbei handelt es sich um Sockelbetrags- beziehungsweise pauschalisierte Förderungen.

 

                                                                                        

Zuschüsse 2017 insgesamt:                                                                                        22.883,68 €


 

 

Bezeichnung

Angemeldet

ÜPL

Angeordnet

in 2017

Produkt 042810101

Konto    53118010

Zuschüsse anlässlich der

Städtepartnerschaften

  5.100,00 €

 

-

  5.100,00 €

 

Produkt 042810101

Konto    53118020

Zuschüsse an

Kunstvereine

  2.050,00 €

-

  2.045,00 €

 

Produkt 042810101

Konto    53118030

Zuschuss an die Städt.

Musikgesellschaft

  5.900,00 €

-

  5.900,00 €

Produkt 042810101

Konto    53118100

Zuschüsse an Vereine

und Orchester

  5.000,00 €

-

  2.308,68 €

Produkt 042810101

Konto    53118050

Zuschüsse an Verbände und Vereine

  7.550,00 €

-

  7.530,00 €

 

Summe:

25.600,00 €

 

-

22.883,68 €

 

 

Die bei Produkt 042810101 Sachkonto 5311 8100 Zuschüsse an Vereine und Orchester nicht in Anspruch genommenen Mittel wurden überplanmäßig für Produkt 084210101 Sachkonto 5311 8170 Investitionsfördermaßnahmen Sportvereine bereitgestellt.

Auf die im Sportausschuss am 21.03.2018 behandelte VV 075/18 wird verwiesen.

 


Keine personellen Auswirkungen