Betreff
Sanierungsgebiet Eschweiler Mitte;
3. Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes (InHK Eschweiler Mitte);
hier: Richtlinie der Stadt Eschweiler über die Vergabe von Zuwendungen zur Gestaltung
von privaten Fassaden, Innenhöfen und Freiflächen
Vorlage
113/18
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

Die Richtlinie der Stadt Eschweiler über die Vergabe von Zuwendungen zur Gestaltung von privaten Fassaden, Innenhöfen und Freiflächen (Anlage 1) für das in der Anlage 2 dargestellte Sanierungsgebiet Eschweiler Mitte wird beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, alle notwendigen Schritte einzuleiten, um das Projekt umzusetzen.

 


 

Für eine nachhaltige Entwicklung der Eschweiler Innenstadt sind ein attraktives Umfeld und ein positives Image von großer Bedeutung. Maßnahmen zur Begrünung, Herrichtung und Gestaltung von Hof- und Fassadenflächen werden mit der städtebaulichen Zielsetzung bezuschusst, eine nachhaltige Veränderung des Erscheinungsbildes der Eschweiler Innenstadt zu erreichen:

 

Das Erscheinungsbild der Stadt trägt wesentlich zu deren Identität bei. Es dient der Identifikation der in der Stadt lebenden Menschen und bestimmt das Wohlfühlen, den Aktionsradius und das Konsumverhalten der Stadtbewohner und –besucher. Das Stadtbild ist ein Standortfaktor sowohl für ansässige Unternehmen als auch für potentielle Gewerbeansiedlungen. Folglich ist die Attraktivität des Erscheinungsbilds ein wichtiges Thema der Stadtentwicklung und der Wirtschaftsförderung sowie ein Motivator für touristisches Interesse.

 

Mit der Unterstützung durch Zuwendungen des Bundes, des Landes NRW und der Stadt Eschweiler sollen Private durch das Hof- und Fassadenprogramm motiviert werden, mit weiteren privaten Investitionen das Erscheinungsbild ihrer Gebäude aufzuwerten: Die Stadt Eschweiler gewährt die Zuwendungen für den Aufwand, der Privaten dadurch entsteht, dass sie Aufwertungs-, Verbesserungs- oder Rückbaumaßnahmen an ihren Gebäuden vornehmen oder für die Begrünung und Gestaltung von privaten aber öffentlich wirksamen Frei- und Gartenflächen.

 

Mit diesem Angebot in Kombination mit einer fachlichen Beratung sollen seitens der öffentlichen Hand Anreize geschaffen werden, bauliche und/oder gestalterische Veränderungen im Bestand vorzunehmen, die zu einer deutlichen Aufwertung des Erscheinungsbilds der Eschweiler Innenstadt beitragen. Die Maßnahme soll insgesamt eine nachhaltige Nutzung der Innenstadtimmobilien stützen und Leerstand sowie Mindernutzung entgegenwirken.

 

 

 

 

Hof- und Fassadenprogramm:

 

Ein Großteil des Entwicklungspotentials der Innenstadt liegt somit in privaten Händen. Daher kommt dem persönlichen Engagement der Bürger im Sanierungsgebiet insbesondere bei den Maßnahmen "Verfügungsfonds" und "Hof- und Fassadenprogramm" aus dem Integrierten Handlungskonzept (InHK Eschweiler Mitte, Sitzungsvorlage Nr. 270/18) eine hohe Bedeutung zu.

 

Mit dem Beschluss zum InHK Eschweiler Mitte und dem Beschluss des Maßnahmenplans in gleicher Sitzung spricht sich der Rat der Stadt Eschweiler bereits grundsätzlich für das "Hof- und Fassadenprogramm" aus. Das Programm unterstützt die Bürger finanziell und beratend bei der Aufwertung ihrer Fassaden, Innenhöfe und Freiflächen. Zuschussfähig sind Maßnahmen, die in dem, ebenfalls in gleicher Sitzung durch Beschluss des Rates, förmlich festgelegten Sanierungsgebiet Eschweiler Mitte liegen (Sitzungsvorlage Nr. 268/18).

 

Die Richtlinie (Anlage 1) soll die Stadt Eschweiler zur Weiterleitung der Zuwendungen aus der Städtebauförderung an Dritte legitimieren. Sie ist auf der Grundlage der "Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Stadtentwicklung und Stadterneuerung" des Landes NRW vom 22.10.2008 erarbeitet worden. Die Zuwendungen werden nach Maßgabe dieser Richtlinien, der jeweiligen Zuwendungsbescheide der Bezirksregierung Köln, der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Landeshaushaltsordnung i. V. m. Nr. 12 VV LHO und dieser Richtlinie zur Anteilsfinanzierung gewährt. Nach der Beschlussfassung und Bekanntmachung der Richtlinie kann mit der praktischen Umsetzung des "Hof- und Fassadenprogramms" begonnen werden: Die Verwaltung wird interessierte Bürger über das Programm und seine Möglichkeiten informieren. Zudem wird ein Merkblatt die wesentlichen Bausteine zusammenfassen und den Ablauf des Verfahrens erläutern.

 

Die Verwaltung empfiehlt, die Richtlinie der Stadt Eschweiler über die Vergabe von Zuwendungen zur Gestaltung von privaten Fassaden, Innenhöfen und Freiflächen (Anlage 1) für das in der Anlage 2 dargestellte Sanierungsgebiet Eschweiler Mitte zu beschließen. Die Verwaltung wird beauftragt, alle notwendigen Schritte einzuleiten, um das Projekt umzusetzen.

 

 


 

Zuwendungsfähig sind nach Punkt 11.2 "Profilierung und Standortaufwertung" der Stadterneuerungsrichtlinien des Landes NRW 50 % der anerkannten zuwendungsfähigen Ausgaben (Zuwendungen jedoch höchstens
25.000 € pro Maßnahme).

 

 

2018

2019

2020

2021

2022

2023

Minimalwert:

Anerkannte zuwendungsfähige Ausgaben im Programmgebiet (100 %)

 

100.000 €

 

100.000 €

 

100.000 €

 

100.000 €

 

100.000 €

 

100.000 €

Maximalwert:

Höhe der Zuwendung (50 %)

50.000 €

50.000 €

50.000 €

50.000 €

50.000 €

50.000 €

Davon Zuwendungen Bund/Land (40 %)

40.000 €

40.000 €

40.000 €

40.000 €

40.000 €

40.000 €

Davon Zuwendungen Stadt Eschweiler (10 %)

10.000 €

10.000 €

10.000 €

10.000 €

10.000 €

10.000 €

 

Für die Inanspruchnahme von Zuwendungen sind somit private Ausgaben in Höhe von jährlich insgesamt mindestens 50.000 € nachzuweisen. Die Eigentümer können diesen Zuschuss nur erhalten, wenn sie mindestens die Hälfte der erforderlichen Ausgaben tragen. Von dem Zuschuss in max. gleicher Höhe beträgt der Eigenanteil der Stadt Eschweiler 20 %, 80 % der Förderung tragen Bund und Land.

 

Im Rahmen des derzeit in Aufstellung befindlichen Haushaltsplanentwurfes 2019 wurden bei dem im Produkt 095110101 – Räumliche Planung und Entwicklung – geführten Sachkonto 52910840 – Nördliche Innenstadt – entsprechende Haushaltsmittel für die Abwicklung der Maßnahme berücksichtigt.

 

Die Maßnahme selbst steht insgesamt unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung zum Haushaltsentwurf 2019.

 

 


 

Zu dem Personalaufwand in der Abteilung 610, der durch die Umsetzung dieser Maßnahme aus dem InHK Eschweiler Mitte gebunden wird, können zurzeit noch keine Angaben gemacht werden.