hier: Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden sowie Beschluss der öffentlichen Auslegung
I.
Die
Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) werden nach
Maßgabe der Verwaltungsvorlage (Anlage 1) abgewogen.
II.
Der
Entwurf des Bebauungsplans 295 - Ehemalige Tennisplätze Jahnstraße - (Anlage
2) mit Begründung (Anlage 3) wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in
Verbindung mit § 4 der Satzung über die Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler
zum Zweck der öffentlichen Auslegung beschlossen.
Der Planungs-,
Umwelt- und Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 07.12.2017 (VV 381/17) die
Aufstellung des Bebauungsplans 295 - Ehemalige Tennisplätze Jahnstraße - sowie
die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.
Der Planentwurf wurde in der Zeit vom 08.01.2018 bis 19.01.2018 zur
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ausgehängt. Die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.
Zu der frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Die Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
sind, soweit sie Anregungen und Hinweise beinhalten, als Anlage 4
beigefügt. Die eingegangenen Äußerungen betreffen im Wesentlichen Bedenken und
Anregungen zur Entwässerung, dem Grundwasser, zum Immissionsschutz, den
Altlasten und den Baugrundverhältnissen.
Die Stellungnahme
der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden ist als Anlage 1
beigefügt.
Der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplans 295 ist als Anlage 2
und seine Begründung als Anlage 3 beigefügt.
Folgende Gutachten
wurden im Rahmen des Bebauungsplans erarbeitet und können bei der Verwaltung
eingesehen werden:
·
Vorprüfung
der Artenschutzbelange (Stufe I)
Haese, Büro für Umweltplanung, Stolberg, 23.02.2018
·
Entwässerungskonzept
Erschließung nach Bebauungsplan 295 - Ehemalige Tennisplätze Jahnstraße -
Ingenieurgesellschaft Quadriga mbH, Würselen, 09.03.2018
·
Schalltechnisches
Gutachten SI - 18/026/02
Schall- und Wärmemessstelle Aachen GmbH, Aachen, 15.03.2018
·
Baugrund-
und Altlastenerkundung
Ingenieurgesellschaft Quadriga mbH, Würselen,15.12.2017
·
Altlastenuntersuchung
Ingenieurgesellschaft Quadriga mbH, Würselen, 02.03.2018
Die Verwaltung
empfiehlt, den Entwurf des Bebauungsplans 295 - Ehemalige Tennisplätze
Jahnstraße - mit Begründung zum Zweck der öffentlichen Auslegung zu
beschließen.
Das Planverfahren zum Bebauungsplan 295 wird vom Vorhabenträger durchgeführt und ist daher haushaltsrechtlich nicht relevant.
Die Aufstellung des
Bebauungsplans 295 bindet als Pflichtaufgabe der Gemeinde Arbeitskapazitäten in
der Abteilung 610.