Betreff
Bebauungsplan 295 - Ehemalige Tennisplätze Jahnstraße -;
hier: Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden sowie Beschluss der öffentlichen Auslegung
Vorlage
106/18
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

I.                     Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage (Anlage 1) abgewogen.

 

II.                   Der Entwurf des Bebauungsplans 295 - Ehemalige Tennisplätze Jahnstraße - (Anlage 2) mit Begründung (Anlage 3) wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 der Satzung über die Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler zum Zweck der öffentlichen Auslegung beschlossen.

 

 

 

 

 


Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 07.12.2017 (VV 381/17) die Aufstellung des Bebauungsplans 295 - Ehemalige Tennisplätze Jahnstraße - sowie die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.

 

Der Planentwurf wurde in der Zeit vom 08.01.2018 bis 19.01.2018 zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ausgehängt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.

 

Zu der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.

 

Die Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sind, soweit sie Anregungen und Hinweise beinhalten, als Anlage 4 beigefügt. Die eingegangenen Äußerungen betreffen im Wesentlichen Bedenken und Anregungen zur Entwässerung, dem Grundwasser, zum Immissionsschutz, den Altlasten und den Baugrundverhältnissen.

 

Die Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplans 295 ist als Anlage 2 und seine Begründung als Anlage 3 beigefügt.

 

Folgende Gutachten wurden im Rahmen des Bebauungsplans erarbeitet und können bei der Verwaltung eingesehen werden:

·        Vorprüfung der Artenschutzbelange (Stufe I)

Haese, Büro für Umweltplanung, Stolberg, 23.02.2018

·        Entwässerungskonzept

Erschließung nach Bebauungsplan 295 - Ehemalige Tennisplätze Jahnstraße -

Ingenieurgesellschaft Quadriga mbH, Würselen, 09.03.2018

·        Schalltechnisches Gutachten SI - 18/026/02

Schall- und Wärmemessstelle Aachen GmbH, Aachen, 15.03.2018

·        Baugrund- und Altlastenerkundung

Ingenieurgesellschaft Quadriga mbH, Würselen,15.12.2017

·        Altlastenuntersuchung

Ingenieurgesellschaft Quadriga mbH, Würselen, 02.03.2018

 

Die Verwaltung empfiehlt, den Entwurf des Bebauungsplans 295 - Ehemalige Tennisplätze Jahnstraße - mit Begründung zum Zweck der öffentlichen Auslegung zu beschließen.

 


Das Planverfahren zum Bebauungsplan 295 wird vom Vorhabenträger durchgeführt und ist daher haushaltsrechtlich nicht relevant.

 


Die Aufstellung des Bebauungsplans 295 bindet als Pflichtaufgabe der Gemeinde Arbeitskapazitäten in der Abteilung 610.