Betreff
Zusammenstellung der Ausbau-, Umbau- und Neubaumaßnahmen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege im Stadtgebiet Eschweiler
Vorlage
319/14
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung hinsichtlich der in Eschweiler durchgeführten Ausbau-, Umbau- und Neubaumaßnahmen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zur Kenntnis.

 


 

Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung bzw. in Kindertagespflege (§ 24 Sozialgesetzbuch Achtes Buch).

Vor diesem Hintergrund wurden im Stadtgebiet Eschweiler trägerübergreifend seit 2009 u.a. umfangreiche Ausbau-, Umbau- und Neubaumaßnahmen an und in Kindertageseinrichtungen durchgeführt.

 

 

In 2013 wurden die Maßnahmen, die im Zeitraum 2009 bis Anfang August 2013 im Stadtgebiet Eschweiler in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege durchgeführt wurden, aufgelistet (vgl. VV Nr. 132/13).

 

 

Zum Kindergartenjahr 2014/2015 mussten zur Deckung des Betreuungsbedarfs in Kindertageseinrichtungen

(vgl. VV Nr. 111/14) folgende Maßnahmen durchgeführt werden:

 

 

BKJ Jahnstraße:

Schaffung von 40 Betreuungsplätzen (davon 4 – 6 für unterdreijährige Kinder) durch Anmietung einer entsprechenden Containeranlage durch die Stadt Eschweiler. Die beiden zusätzlich geschaffenen Gruppen sollen als 5. und 6. Gruppe organisatorisch dem bereits bestehenden Familienzentrum Jahnstraße zugeordnet werden.

Kosten: Die Maßnahme ist noch nicht abgeschlossen.

 

 

BKJ Weierstraße:

Schaffung von 20 bis 25 Betreuungsplätzen (nur Ü3). Hierzu sind Sanierungsmaßnahmen im Gebäude erforderlich.

Kosten: ca. 110.000,00 €

 

 

BKJ Auf dem Driesch:

Schaffung von 20 Betreuungsplätzen (nur Ü3) durch Hinzunahme von Räumlichkeiten aus dem angrenzenden Schulgebäude.

Kosten: ca. 45.000,00 €

 

Die Schaffung von Betreuungsplätzen für Ü3-Kinder war erforderlich, da durch die Umwandlung von Gruppen zur Betreuung von U3-Kindern in diversen Einrichtungen entsprechende Betreuungsplätze weggefallen sind.

Gleichwohl besteht aber auch für die Kinder ab 3 Jahren weiterhin ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz.

 

In der Anlage sind nunmehr alle Maßnahmen, die seit 2009 bis einschließlich Juli 2014 in und an Kindertageseinrichtungen durchgeführt wurden, aufgeführt. Auch wurde der Bereich der Kindertagespflege nochmals entsprechend ergänzt.

 

 

Für das Kindergartenjahr 2016/2017 sind folgende Maßnahmen in Planung:

 

 

Im Stadtteil Dürwiß soll eine mehrzügige Kindertagesstätte in Trägerschaft der AWO KiSA gUG entstehen. Sobald diese ihren Betrieb aufgenommen hat, wird die ebenfalls in Trägerschaft der AWO KiSA gUG stehende Einrichtung „Villa Regenbogen“, Schillerstraße 20 (Dürwiß), geschlossen.

 

Auf dem Ringofengelände (Stadtteil Röthgen) soll eine vier- bis fünfzügige Kindertagesstätte in Trägerschaft von Caritas Lebenswelten GmbH entstehen. Es ist vorgesehen, bei Inbetriebnahme, die beiden Gruppen aus der Kindertagesstätte „Sonnenschein“, Karlstraße 40 (Röthgen), sowie sukzessive die drei heilpädagogischen Gruppen aus der Einrichtung „Katharina Fey“, Mühlenweg 1 (Kinzweiler), hier aufzunehmen. Beide Einrichtungen befinden sich in Trägerschaft von Caritas Lebenswelten GmbH 


 

Die Abwicklung der Fördermittel (Transferaufwendungen) vollzieht sich im Produkt 063610101 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege).

 

Direkte finanzielle Auswirkungen durch die beschriebenen Maßnahmen auf den städt. Haushalt wurden bereits in separaten Einzelvorlagen dargestellt.

 


 

keine