Betreff
Betriebliche Betreuungsangebote; hier: Antrag der UWG-Stadtratsfraktion vom 07.04.2014
Vorlage
313/14
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.

 


Mit Schreiben vom 07.04.2014 (siehe Anlage) beantragt die UWG-Stadtratsfraktion, dass die Stadt Eschweiler die Einrichtung einer Kinderbetreuung für städt. Mitarbeiter/innen prüft und eine entsprechende Beschlussvorlage vorbereitet.

 

Im Rahmen des Eschweiler Netzwerkes „Flügelschlag – Starke Kinder an der Inde“ arbeitet derzeit die Unterarbeitsgruppe „Alleinerziehende“ intensiv an dem Thema, wie das Angebot der Kindertagespflege Betrieben in Eschweiler „nutzbar“ gemacht werden kann. Neben der Moderation durch den Kinderschutzbund sind in dieser Arbeitsgruppe u.a. Vertreter von freien Trägern (z.B. SKF Ortsverband Eschweiler, AWO Familienberatungsstelle, VabW e.V.), Vertreter von Parteien (UWG und SPD) sowie Mitarbeiter der Stadt Eschweiler (Gleichstellungsbeauftragte, Jugendamt) vertreten. Zudem wird der Prozess im Rahmen des Projektes „Anschwung für frühe Hilfen“ durch die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung in Form der Moderation unterstützt.

Die Zielsetzung ist dabei folgende:

Zum einen soll der Wiedereinstieg von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen nach Elternzeiten durch betriebsnahe Kinderbetreuungsmöglichkeiten erleichtert werden. Zum anderen soll die Attraktivität von Branchen mit Schichtarbeitszeiten (z.B. die mobile Altenpflege, Einzelhandel) durch betriebsnahe Kinderbetreuungsmöglichkeiten auch beispielsweise für Alleinerziehende erhöht werden.

 

In der Arbeitsgruppe wurde beschlossen, dass zunächst zu ausgewählten Betrieben Kontakt aufgenommen wird, um die dortigen Personalverantwortlichen über die Möglichkeiten der Kindertagespflege zu informieren. In den Gesprächen sollte dabei vor allem auf die Vorteile und die Nutzen hingewiesen und auch ein entsprechender Bedarf bei den Betrieben abgefragt werden.

 

Zusammen mit dem Hauptamt, dem Personalrat und den Mitarbeitern des Jugendamtes wurden nun zwischenzeitlich ebenfalls Gespräche zu den Möglichkeiten einer Kinderbetreuung für Mitarbeiter/innen

der Stadt Eschweiler geführt.

Grundsätzlich wären hier zwei Formen der Kinderbetreuung denkbar:

 

  1. Errichtung einer Kindertageseinrichtung:

Hieran sind aber bestimmte räumliche und personelle Voraussetzungen geknüpft. Im Übrigen muss hier auch beim Landschaftsverband Rheinland eine Betriebserlaubnis auf der Grundlage des § 45 SGB VIII durch den jeweiligen Träger über das Jugendamt beantragt werden.

 

  1. Betreuung im Rahmen von Kindertagespflege:

Hier würden die Kinder im Rahmen einer familienähnlichen Betreuung durch einzelne Tagespflegepersonen betreut. Eine Tagespflegeperson kann bis zu 5 gleichzeitig anwesende fremde Kinder betreuen, sie darf höchstens 8 Verträge abschließen. Die Kindertagespflegepersonen sind selbständig tätig. Sie erhalten ihre Pflegeerlaubnis durch das örtliche Jugendamt. Es bestünde auch die Möglichkeit für die Stadt, die Tagespflegepersonen fest anzustellen.

 

Das Hauptamt und der Personalrat entwickeln derzeit nach Abstimmung mit dem Jugendamt einen Fragebogen, mit dem die Stadt Eschweiler einen möglichen Betreuungsbedarf der Mitarbeiter/innen ermitteln kann.

Sollte sich ein entsprechender Bedarf ergeben, wäre als nächster Schritt die Raumfrage zu klären. Entsprechend des festgestellten Bedarfes wäre dann desweiteren die Form der Kindertagesbetreuung sowie die personelle Umsetzung festzulegen.


Hierzu können derzeit noch keine Aussagen getroffen werden.


Hierzu können derzeit noch keine Aussagen getroffen werden.