Betreff
Finanzielle Förderung für den Ausbau des Außengeländes der Kindertageseinrichtung Immenhofkinder e.V.; Antrag des Trägervereins vom 05.07.2014
Vorlage
306/14
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

Dem Antrag des Trägervereins der Kindertageseinrichtung Immenhofkinder e.V. vom 05.07.2014 auf Gewährung einer finanziellen Förderung für den Ausbau des Außengeländes der Einrichtung wird nicht entsprochen.


 

Der Trägerverein der Kindertageseinrichtung Immenhofkinder e. V. beantragt mit Schreiben vom 05.07.2014 (Anlage 1) die Gewährung einer finanziellen Förderung für den Ausbau des Außengeländes der von ihm betriebenen Einrichtung im Stadtteil Nothberg, In den Benden.

 

Beabsichtigt ist die Errichtung einer Spielanlage „Traktor“ (Großspielgerät) sowie die Herrichtung einer ca. 125 m² großen Fallschutzfläche („Fahrbahn für Dreiräder, Roller etc“). Die Ausbaumaßnahmen haben einen Kostenumfang von insgesamt rund 73.000 € (brutto), entsprechende Angebote einer Fachfirma über die Ausführung liegen vor (Anlage 2).

 

Im Nachgang zum o. a. Antrag hat der Vorstand des Trägervereins telefonisch mitgeteilt, dass die Herrichtung der Fallschutzfläche bereits beauftragt worden ist und die Fertigstellung der Ausbaumaßnahme bis zum Ende der 33. KW 2014 erwartet werde. Die Finanzierung dieses Teils der Ausbaumaßnahme in einer Größenordnung von rund 26.000 € ist durch dem Trägerverein zur Verfügung stehende Mittel gewährleistet. Hinsichtlich des noch nicht finanzierten Restbetrages von rund 46.000 € für die Errichtung des Großspielgerätes hat der Trägerverein gleichlautende Zuschussanträge an verschiedene potentielle Unterstützer (z. B. die „Aktion Mensch“) gerichtet.

 

Bei der Kindertageseinrichtung Immenhofkinder e. V. handelt es sich um eine neue Einrichtung, die mit Beginn des vergangenen Kindergartenjahres am 01.08.2013 ihren Betrieb im Stadtteil Nothberg aufgenommen hat.

 

Die Einrichtung bietet u. a. 12 U3-Betreuungsplätze an, für deren Ersteinrichtung dem Trägerverein ein Zuschuss aus Fördermitteln des Landes in Höhe von insgesamt 81.600 € gewährt worden ist. Hierbei handelte es sich um die maximale Fördersumme, die seitens des Landes für den Ausbau von U3-Betreuungsplätzen zur Verfügung gestellt wurde.

 

Darüber hinaus erhielt der Trägerverein vor dem Hintergrund, dass dieser die Kindertageseinrichtung als sogenannter „Armer Träger“ komplett neu auszustatten hatte, durch Beschluss des Stadtrates vom 17.07.2013 (Vorlage Nr. 156/13) für den Erwerb der Ersteinrichtung einen zusätzlichen städtischen Zuschuss in Höhe von insgesamt 30.000 €.

 

Im Rahmen der laufenden Finanzierung fließen der Kindertageseinrichtung die gesetzlich vorgeschriebenen Kindpauschalen, die durch den Träger zur Finanzierung der gesamten Einrichtung (z. B. für Personal, für Ausstattung, für die Gestaltung der Freiflächen etc.) einzusetzen sind, zu. Außerdem übernimmt die Stadt Eschweiler den ansonsten vom Trägerverein aufzubringenden 4 %igen Eigenanteil an diesen Kindpauschalen.

 

Mit Blick darauf, dass eine Finanzierung der Ausbaumaßnahmen über die Bereitstellung von Landes-/Bundesmittel nicht möglich ist, da die entsprechende Förderung für die Inbetriebnahme der Einrichtung bereits ausgeschöpft worden ist (siehe oben), käme nur noch eine Zuschussgewährung durch die Stadt Eschweiler als sogenannte Freiwillige Leistung in Betracht.

 

Entsprechend der Genehmigungsverfügung der Unteren Kommunalaufsicht zum städtischen Haushalt 2014 sowie zur 4. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes sind neue Freiwillige Leistungen allerdings nur dann zulässig, wenn sie durch den Wegfall bestehender Freiwilliger Leistungen mindestens kompensiert werden können.

 

Darüber hinaus besteht für die Stadt die Verpflichtung, innerhalb des mittelfristigen Finanzplanungszeitraums eine angemessene Rückführung des Gesamtvolumens der Freiwilligen Leistungen im Rahmen der Haushaltskonsolidierung zwingend umzusetzen.

 

Vor diesem Hintergrund sowie aufgrund der derzeitigen angespannten Situation des städtischen Haushaltes ist aus Sicht der Verwaltung eine HSK-verträgliche Zuschussgewährung nicht möglich. Die Verwaltung empfiehlt daher, dem Antrag des Trägervereins der Kindertagesstätte Immenhofkinder e. V. nicht zu entsprechen.

 

 

 


 

Sofern dem Beschlussentwurf der Verwaltung gefolgt wird, ergeben sich für die Stadt Eschweiler keine finanziellen Auswirkungen.

 


 

Es ergeben sich keine personellen Auswirkungen.