Die als Anlage 1 beigefügte 3. Änderung zur Satzung für das Jugendamt der Stadt Eschweiler wird beschlossen.
Im Rahmen der 2.
Revision des Kinderbildungsgesetzes NRW (KiBiz NRW) wurde u.a. § 5 des Ersten
Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes dahingehend
geändert, dass nunmehr eine Vertreterin oder ein Vertreter aus dem
Jugendamtselternbeirat als beratendes Mitglied dem Jugendhilfeausschuss
angehört.
Vor diesem
Hintergrund wird nachfolgende Ergänzung des § 4 Absatz 3 der Satzung für das
Jugendamt der Stadt Eschweiler in Form der z. Zt. gültigen Fassung
erforderlich:
Nach Buchstabe k)
wird eingefügt:
l) eine Vertreterin
oder ein Vertreter aus dem Jugendamtselternbeirat.
Für die Mitglieder
c) bis l) ist je eine persönliche Vertreterin/ein persönlicher Vertreter zu
bestellen.
Buchstabe e) erhält
folgende Fassung:
„eine
Vertreterin/ein Vertreter des Jobcenters StädteRegion Aachen.“
Hierbei handelt es
sich um eine redaktionelle Änderung.
Die 3. Änderungssatzung
mit den v.g. Änderungen ist der Anlage zu entnehmen.
Die 3.
Änderungssatzung tritt nach der Öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt Eschweiler.
Es ergeben sich
keine personellen Auswirkungen für die Stadt Eschweiler.