Betreff
3. Änderung zur Satzung für das Jugendamt der Stadt Eschweiler
Vorlage
305/14
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

Die als Anlage 1 beigefügte 3. Änderung zur Satzung für das Jugendamt der Stadt Eschweiler wird beschlossen.


 

Im Rahmen der 2. Revision des Kinderbildungsgesetzes NRW (KiBiz NRW) wurde u.a. § 5 des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes dahingehend geändert, dass nunmehr eine Vertreterin oder ein Vertreter aus dem Jugendamtselternbeirat als beratendes Mitglied dem Jugendhilfeausschuss angehört.

 

Vor diesem Hintergrund wird nachfolgende Ergänzung des § 4 Absatz 3 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Eschweiler in Form der z. Zt. gültigen Fassung erforderlich:

 

Nach Buchstabe k) wird eingefügt:

 

l) eine Vertreterin oder ein Vertreter aus dem Jugendamtselternbeirat.

 

Für die Mitglieder c) bis l) ist je eine persönliche Vertreterin/ein persönlicher Vertreter zu bestellen.

 

 

Buchstabe e) erhält folgende Fassung:

 

„eine Vertreterin/ein Vertreter des Jobcenters StädteRegion Aachen.“

 

Hierbei handelt es sich um eine redaktionelle Änderung.

 

Die 3. Änderungssatzung mit den v.g. Änderungen ist der Anlage zu entnehmen.

 

Die 3. Änderungssatzung tritt nach der Öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 


 

Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt Eschweiler.

 


 

Es ergeben sich keine personellen Auswirkungen für die Stadt Eschweiler.