Betreff
Verteilung geplanter Landeszuschüsse für plusKita-Einrichtungen und zusätzlichen Sprachförderbedarf ab dem Kindergartenjahr 2014/2015
Vorlage
257/14
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

1.       Der Stadtrat beschließt, die im Sachverhalt aufgelisteten Kindertageseinrichtungen in die  kommunale Jugendhilfeplanung als plusKITA-Einrichtungen aufzunehmen und die insgesamt 200.000 € Fördermittel des Landes für plusKITA-Einrichtungen gemäß § 16a in Verbindung mit § 21a des am 01.08.2014 neu in Kraft tretenden Kinderbildungsgesetzes (KiBiz)  mit jeweils 25.000 €, wie dargestellt, aufzuteilen.

 

 

2.       Der Stadtrat beschließt zudem, die Vergabe der Landesmittel in Höhe von 90.000 € für zusätzliche Sprachförderung gemäß § 16b in Verbindung mit § 21b des am 01.08.2014 neu in Kraft tretenden Kinderbildungsgesetzes (KiBiz), wie im Sachverhalt dargestellt, aufzuteilen.

 

 


 

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat im März 2014 den Entwurf eines KiBiz-Änderungsgesetzes

(2. Stufe der KiBiz-Revision) vorgelegt, die u.a. Landeszuschüsse für „plusKITAS“ (landesweit insgesamt

45 Mio. Euro) und für zusätzliche Sprachförderung (landesweit insgesamt 25 Mio) vorsieht.

 

Die Mittel für Sprachförderung sollen neben der bis 2016 laufenden Ausfinanzierung vom Sprachtest „Delfin 4“

(letztmalige Durchführung der Tests im Frühjahr 2014) geleistet werden.

 

Mit plusKITA beabsichtigt das Land eine gezielte zusätzliche Förderung für Kindertageseinrichtungen, die von überdurchschnittlich vielen Kindern in prekären sozialen Lebenslagen besucht werden.

Der gemäß § 16a KiBiz in Verbindung mit § 21a KiBiz neue Einrichtungstyp „plusKITA“ ist in die örtliche Jugendhilfeplanung aufzunehmen (Anlage 1).

Diese plusKITA Einrichtungen sollen einen jährlichen Zuschuss von mindestens 25.000 Euro erhalten.

 

Gleichzeitig entfällt die bisher gem. § 20 Abs. 3 KiBiz  gewährte Förderung für Einrichtungen im „Sozialen Brennpunkt“ bzw. für Einrichtungen mit besonderem Unterstützungsbedarf.

 

 

Kindertageseinrichtungen, in denen viele Kinder mit besonderem Sprachförderbedarf betreut werden, sollen Mittel für zusätzlichen Sprachförderbedarf erhalten (§ 16b in Verbindung mit § 21b KiBiz/Anlage 2).

 

Nach derzeitiger Planung wird das 2. KiBiz-Änderungsgesetz zum 1. August 2014 in Kraft treten.

 

Mit Rundschreiben Nr. 42/857-2014 vom 14.05.2014 bestätigt das Landesjugendamt Rheinland in Abstimmung mit dem Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen die Förderung für plusKITA-Einrichtungen und Sprachförderung. Demnach erhält die Stadt Eschweiler für die nächsten fünf Jahre  200.000 € jährlich für plusKITA Einrichtungen und jährlich 90.000 € für zusätzliche Sprachförderung (Anlage 3).

Mit weiterem Rundschreiben Nr.42/855-2014 vom 22.04.2014 weist das Landesjugendamt neben der Beschlussfähigkeit durch den JHA auch ausdrücklich auf die Beschlussfähigkeit durch den Rat hin (Anlage 4).

 

Neben den empfohlenen Kriterien des LVR zur Anerkennung einer plusKITA wurden darüber hinaus von der Verwaltung weitere Faktoren wie Sprachförderung und Hilfen zur Erziehung berücksichtigt.

 

Unter Beachtung der vorgenannten Kriterien schlägt die Verwaltung vor, die nachfolgenden Kindertageseinrichtungen in der Jugendhilfeplanung als plusKita anzuerkennen und zu fördern:

 

Insgesamt stehen Landesmittel in Höhe von 200.000,00 € (Mindesthöhe 25.000 €):

 

·        Kindertageseinrichtung „Wunderland“, Pfarrer-Appelrath-Str. 10, Träger: AWO KiSA gUG

(haftungsbeschränkt),

·        Kindertageseinrichtung „Zauberhut“, Franz-Rüth-Str. 1a, Träger: AWO KiSA gUG (haftungsbeschränkt),

·        Kindertageseinrichtung „Schatzkiste“, Gartenstraße 36a, Träger: AWO KiSA gUG (haftungsbeschränkt),

·        Kindertageseinrichtung „Jahnstr.“, Jahnstr. 25, Träger: BKJ,

·        Kindertageseinrichtung „Zauberwald“, Johanna-Neuman-Str. 43, Träger: BKJ,

·        Kindertageseinrichtung „St. Theresia“, Englerthsgärten 2, Träger: Kath. Pfarre St. Peter und Paul,

·        Kindertageseinrichtung „Sonnenschein“, Karlstr. 40, Träger: Caritas Lebenswelten GmbH,

·        Kindertageseinrichtung „Kinderburg“, Martin-Luther-Str. 12, Elterninitiative (Dachverband Diakonie).

 

 

Verteilung der Mittel für zusätzliche Sprachförderung (insgesamt 90.000,00 €):

 

Mit Blick auf die Landesmittel für zusätzlichen Sprachförderbedarf wurde in Anlehnung an die Überlegungen des Gesetzgebers darüber hinaus von der Verwaltung die Anzahl der Kinder berücksichtigt, die sich im laufenden Kindergartenjahr 2013/2014 in der Sprachförderung befinden.

 

Demnach fallen die einzelnen Förderhöhen der ausgewählten Kindertageseinrichtungen wie folgt aus (Mindesthöhe 5.000 Euro):

 

  •   7.500,00 € Kindertageseinrichtung „Kinderburg“, Martin-Luther-Straße 12, Elterninitiative (Dachverband Diakonie)
  •   7.500,00 € Kindertageseinrichtung „Jahnstraße“, Jahnstraße 25, Träger: BKJ, Kindertageseinrichtung
  •   7.500,00 € Kindertageseinrichtung „St. Theresia“, Englerthsgärten 2, Träger: Kath. Pfarre St. Peter und  Paul,
  •   7.500,00 € Kindertageseinrichtung „Wunderland“, Pfarrer-Appelrath-Straße 10, Träger: AWO KiSA gUG (haftungsbeschränkt),
  •   7.500,00 € Kindertageseinrichtung „Zauberhut“, Franz-Rüth-Straße 1 a, Träger: AWO KiSA gUG (haftungsbeschränkt),
  •   7.500,00 € Kindertageseinrichtung „Zauberwald“, Johanna-Neuman-Str. 43, Träger BKJ,

·          7.500,00 € Kindertageseinrichtung „St. Antonius“, Hastenrather Weg 6,Träger BKJ,

  •   7.500,00 € Kindertageseinrichtung „Herz-Jesu“, Sternheimstraße 2 b, Träger: BKJ,
  •   5.000,00 € Kindertageseinrichtung „St. Marien“, Am Burgfeld 9, Träger: Caritas Lebenswelten GmbH,

  5.000,00 € Kindertageseinrichtung „St. Barbara“, Friedrichstr. 10, Kath. Kirchengemeinde Heilig Geist,

  •   5.000,00 € Kindertageseinrichtung „Sonnenschein“, Karlstraße 40, Träger: Caritas Lebenswelten   GmbH,
  •   5.000,00 € Kindertageseinrichtung „Schatzkiste“, Gartenstraße 36a, Träger: AWO KiSA gUG (haftungsbeschränkt)
  •   5.000,00 € Kindertageseinrichtung „Rappelkiste“, Quellstr. 26, Träger: BKJ
  •   5.000,00 € Kindertageseinrichtung „Auf dem Driesch“, Auf dem Driesch 32, Träger: BKJ.

 

Die Aufteilung der Fördermittel für plusKITA-Einrichtungen und zusätzliche Sprachförderung ist im Einvernehmen mit den betreffenden Trägern erfolgt.

 


Die zu tätigenden Mehraufwendungen in Höhe von insgesamt 290.000,00 € bei den Sachkonten

 

53118230 – Weiterleitung Landeszuschüsse für Familienzentren und

53118240 – Weiterleitung LZW zur Sprachförderung

im Produkt 063610101 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege -

werden durch entsprechende Mehrerträge bei den Sachkonten

 

41413100 – LZW Kindergarten Sprachförderung und

41413400 – LZW Familienzentren

im o.g. Produkt gedeckt.

 

 

 


Die Weiterleitung der Mittel und die Prüfung der ordnungsgemäßen Verwendung derselben erfolgt über bereits vorhandenes Personal des Jugendamtes.