Betreff
Zustimmung zur Genehmigung einer überplanmäßigen Auszahlung sowie Verpflichtungermächtigung bei dem bei Produkt 11 538 02 01 geführten Sachkonto 09110002, IV14AIB006 - Kanalbaumaßnahme Burgstraße -
Vorlage
203/14
Art
Beschlussfassung öffentlich

Gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW wird die Zustimmung zur Genehmigung einer überplanmäßigen Auszahlung sowie Verpflichtungsermächtigung bei Produkt 11 538 02 01 - Entwässerung und Abwasserbeseitigung -, Kostenstelle 66000000, Sachkonto 09110002 - Zugang geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau -, IV14AIB006 Kanalbaumaßnahme Burgstraße, in Höhe von 300.000,00 (Auszahlung) und 200.000,00 € (VE) erteilt.

 

Die Deckung der überplanmäßigen Auszahlung sowie Verpflichtungsermächtigung erfolgt durch Minderauszahlungen bei Produkt 11 538 02 01 – Entwässerung und Abwasserbeseitigung -, Kostenstelle 66000000, Sachkonto 09110002 – Zugang geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau -, IV00AIB003 – Erneuerung von verschiedenen Kanalhaltungen -, in Höhe von 300.000,00 € (Auszahlung) sowie bei Produkt 11 538 02 01 – Entwässerung und Abwasserbeseitigung -, Kostenstelle 66000000, Sachkonto 09110002 – Zugang geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau -, VE14AIB006, - Erneuerung Kanal Dreieckstraße/ Franz-Liszt-Straße -, in Höhe von 200.000,00 € (VE).

 


 

Im Rahmen der Erneuerung des Kanals in der Bourscheidtstraße wurde auch der Kanal in der Burgstraße untersucht und geplant. Die Auswertung der Ergebnisse aus der TV-Befahrung ergab, dass der Kanal dort ebenfalls einer Sanierung bedarf.

 

Unter Beachtung des Gesamtfinanzrahmens im Produktbereich „Entwässerung und Abwasserbeseitigung“ war die Erneuerung des Kanals in der Burgstraße ursprünglich für 2018 vorgesehen. Bei der Erneuerung des Kanals in der Bourscheidtstraße wurden im Bereich der Muffen großflächige Auswaschungen vorgefunden, die wahrscheinlich durch die Versätze entstanden sind. Der Kanal in der Burgstraße hat das gleiche Baujahr (1906) wie der in der Bourscheidtstraße; auch sind ähnliche Bodenverhältnisse vorhanden, so dass mit vergleichbaren Schadensbildern zu rechnen ist.

 

Unter Berücksichtigung dieses Sachverhaltes, der eine Sanierung zeitnah erforderlich macht und der angekündigten Arbeiten der Deutschen Bahn AG am Gleiskörper im Jahre 2017/2018 soll nunmehr mit der Erneuerung des Kanals noch in diesem Jahr begonnen werden.

 

Seit Anfang des Jahres 2012 wird das städtische Kanalnetz auf Grundlage der Selbstüberwachungsverordnung (SüwVO Abw.) flächendeckend befahren, ausgewertet und es werden hieraus Sanierungsmaßnahmen generiert. Sofern einzelne Haltungen bei der Bewertung der Schadenskategorie „Null“ zugeordnet werden, ist die Stadt Eschweiler verpflichtet, diese innerhalb eines Jahres zu sanieren bzw. bei Schäden, die sich über den ganzen Straßenzug erstrecken, den Kanal als Einzelmaßnahme kurzfristig zu erneuern.

 

Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben zur Sanierung/ Erneuerung der schadhaften Haltungen ist eine verlässliche Haushaltsplanung nur bedingt möglich, insbesondere deshalb, weil das Kanalnetz nur sukzessive befahren werden kann und somit ein Gesamtüberblick über den Zustand zurzeit nicht vorliegt. Aus diesem Grund werden im Rahmen der Haushaltsplanberatungen auf Grundlage der Erfahrungen der letzten Jahre sowie der Vorgaben aus der 5. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes Mittel in den Haushalt eingestellt. Nach Auswertung der Befahrungen des Netzes wird auf Grundlage der Ergebnisse die Sanierung/ Erneuerung der entsprechenden Haltungen durchgeführt bzw. Einzelmaßnahmen für die kommenden Jahre festgelegt.

 

Die Ergebnisse der ersten beiden Befahrungen von Teilgebieten (2012 und 2013) lassen den Rückschluss zu, dass neben einer punktuellen Sanierung in vielen Straßenzügen eine Erneuerung des gesamten Kanals erforderlich ist, die einzelnen Maßnahmen müssen geplant und können daher erst in den Folgejahren als Einzelmaßnahmen durchgeführt werden. Der Ansatz wird daher ab dem Haushaltsjahr 2015 entsprechend angepasst.

 

 


 

 

Produkt 11 538 02 01 – Entwässerung und Abwasserbeseitigung –

Kostenstelle 66000000

Sachkonto 09110002 - Zugang Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau –

IV14AIB006 – Kanalbaumaßnahme Burgstraße -

Haushaltsansatz

25.000,00 €

Fortgeschriebener Haushaltsansatz

25.000,00 €

./. geplante Soll-Auszahlung

525.000,00 €

Benötigte Mittel 2014

300.000,00 €

Benötigte Verpflichtungsermächtigung

200.000,00 €

 

 

Die Deckung der überplanmäßigen Auszahlung sowie Verpflichtungsermächtigung erfolgt durch Minderauszahlungen bei Produkt 11 538 02 01 – Entwässerung und Abwasserbeseitigung -, Kostenstelle 66000000, Sachkonto 09110002 – Zugang geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau -, IV00AIB003 – Erneuerung von verschiedenen Kanalhaltungen -, in Höhe von 300.000,00 € (Auszahlung) sowie bei Produkt 11 538 02 01 – Entwässerung und Abwasserbeseitigung -, Kostenstelle 66000000, Sachkonto 09110002 – Zugang geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau -, VE14AIB006, - Erneuerung Kanal Dreieckstraße/ Franz-Liszt-Straße -, in Höhe von 200.000,00 € (VE).

 

 


keine