Gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW wird die Zustimmung zur Genehmigung einer
überplanmäßigen Auszahlung sowie Verpflichtungsermächtigung bei Produkt 11 538
02 01 - Entwässerung und Abwasserbeseitigung -, Kostenstelle 66000000,
Sachkonto 09110002 - Zugang geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau -,
IV14AIB006 Kanalbaumaßnahme Burgstraße, in Höhe von 300.000,00 (Auszahlung) und
200.000,00 € (VE) erteilt.
Die Deckung der überplanmäßigen Auszahlung sowie
Verpflichtungsermächtigung erfolgt durch Minderauszahlungen bei Produkt 11 538
02 01 – Entwässerung und Abwasserbeseitigung -, Kostenstelle 66000000,
Sachkonto 09110002 – Zugang geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau -,
IV00AIB003 – Erneuerung von verschiedenen Kanalhaltungen -, in Höhe von
300.000,00 € (Auszahlung) sowie bei Produkt 11 538 02 01 – Entwässerung und Abwasserbeseitigung
-, Kostenstelle 66000000, Sachkonto 09110002 – Zugang geleistete Anzahlungen,
Anlagen im Bau -, VE14AIB006, - Erneuerung Kanal Dreieckstraße/
Franz-Liszt-Straße -, in Höhe von 200.000,00 € (VE).
Im Rahmen der Erneuerung des Kanals in der Bourscheidtstraße wurde auch
der Kanal in der Burgstraße untersucht und geplant. Die Auswertung der
Ergebnisse aus der TV-Befahrung ergab, dass der Kanal dort ebenfalls einer Sanierung
bedarf.
Unter Beachtung des Gesamtfinanzrahmens im Produktbereich „Entwässerung
und Abwasserbeseitigung“ war die Erneuerung des Kanals in der Burgstraße
ursprünglich für 2018 vorgesehen. Bei der Erneuerung des Kanals in der
Bourscheidtstraße wurden im Bereich der Muffen großflächige Auswaschungen
vorgefunden, die wahrscheinlich durch die Versätze entstanden sind. Der Kanal
in der Burgstraße hat das gleiche Baujahr (1906) wie der in der Bourscheidtstraße;
auch sind ähnliche Bodenverhältnisse vorhanden, so dass mit vergleichbaren
Schadensbildern zu rechnen ist.
Unter Berücksichtigung dieses Sachverhaltes, der eine Sanierung zeitnah
erforderlich macht und der angekündigten Arbeiten der Deutschen Bahn AG am
Gleiskörper im Jahre 2017/2018 soll nunmehr mit der Erneuerung des Kanals noch
in diesem Jahr begonnen werden.
Seit Anfang des Jahres 2012 wird das städtische Kanalnetz auf Grundlage
der Selbstüberwachungsverordnung (SüwVO Abw.) flächendeckend befahren,
ausgewertet und es werden hieraus Sanierungsmaßnahmen generiert. Sofern
einzelne Haltungen bei der Bewertung der Schadenskategorie „Null“ zugeordnet
werden, ist die Stadt Eschweiler verpflichtet, diese innerhalb eines Jahres zu
sanieren bzw. bei Schäden, die sich über den ganzen Straßenzug erstrecken, den
Kanal als Einzelmaßnahme kurzfristig zu erneuern.
Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben zur Sanierung/ Erneuerung der
schadhaften Haltungen ist eine verlässliche Haushaltsplanung nur bedingt
möglich, insbesondere deshalb, weil das Kanalnetz nur sukzessive befahren
werden kann und somit ein Gesamtüberblick über den Zustand zurzeit nicht
vorliegt. Aus diesem Grund werden im Rahmen der Haushaltsplanberatungen auf
Grundlage der Erfahrungen der letzten Jahre sowie der Vorgaben aus der 5. Fortschreibung
des Abwasserbeseitigungskonzeptes Mittel in den Haushalt eingestellt. Nach
Auswertung der Befahrungen des Netzes wird auf Grundlage der Ergebnisse die
Sanierung/ Erneuerung der entsprechenden Haltungen durchgeführt bzw.
Einzelmaßnahmen für die kommenden Jahre festgelegt.
Die Ergebnisse der ersten beiden Befahrungen von Teilgebieten (2012 und
2013) lassen den Rückschluss zu, dass neben einer punktuellen Sanierung in
vielen Straßenzügen eine Erneuerung des gesamten Kanals erforderlich ist, die
einzelnen Maßnahmen müssen geplant und können daher erst in den Folgejahren als
Einzelmaßnahmen durchgeführt werden. Der Ansatz wird daher ab dem Haushaltsjahr
2015 entsprechend angepasst.
Produkt
11 538 02 01 – Entwässerung und Abwasserbeseitigung – Kostenstelle
66000000 Sachkonto
09110002 - Zugang Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau – IV14AIB006
– Kanalbaumaßnahme Burgstraße - |
|
Haushaltsansatz |
25.000,00 € |
Fortgeschriebener Haushaltsansatz |
25.000,00 € |
./. geplante Soll-Auszahlung |
525.000,00 € |
Benötigte Mittel 2014 |
300.000,00 € |
Benötigte Verpflichtungsermächtigung |
200.000,00 € |
Die Deckung der überplanmäßigen Auszahlung sowie
Verpflichtungsermächtigung erfolgt durch Minderauszahlungen bei Produkt 11 538
02 01 – Entwässerung und Abwasserbeseitigung -, Kostenstelle 66000000,
Sachkonto 09110002 – Zugang geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau -,
IV00AIB003 – Erneuerung von verschiedenen Kanalhaltungen -, in Höhe von
300.000,00 € (Auszahlung) sowie bei Produkt 11 538 02 01 – Entwässerung und Abwasserbeseitigung
-, Kostenstelle 66000000, Sachkonto 09110002 – Zugang geleistete Anzahlungen,
Anlagen im Bau -, VE14AIB006, - Erneuerung Kanal Dreieckstraße/
Franz-Liszt-Straße -, in Höhe von 200.000,00 € (VE).
keine