1. Die Anzahl der Ratsmitglieder, die in
den Integrationsrat zu wählen sind, wird auf
8 Ratsmitglieder
festgelegt.
2. Der Rat wählt die nachfolgenden
Mitglieder in den Integrationsrat:
1. |
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2. |
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3. |
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4. |
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5. |
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6. |
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7. |
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8. |
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Zeitgleich mit der Europa- und Kommunalwahl am 25.05.2014 wurde auch der
Integrationsrat neu gewählt. Gem. § 5 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt
Eschweiler besteht der Integrationsrat aus 11 Mitgliedern, die gem. § 27 Abs. 2
S. 1 GO NRW direkt gewählt werden, sowie aus Ratsmitgliedern, deren Zahl der
Rat unmittelbar nach der Kommunalwahl bestimmt. Die Zahl der Ratsmitglieder
darf hierbei die Zahl der gewählten Migrantenvertreter nicht erreichen. Die
Ratsmitglieder werden in analoger Anwendung von § 50 Abs. 2 GO NRW bestellt.
Die Anzahl der zu wählenden Ratsmitglieder darf somit maximal 10 betragen.
Keine.
Keine.