Entsprechend § 83 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen in der derzeitigen Fassung nimmt der Rat der Stadt Eschweiler die in der Zeit vom 01.01.2014 bis 25.04.2014 genehmigten unerheblichen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen -gemäß Anlage I und II- zur Kenntnis.
Die durch den Stadtkämmerer bzw. Leiterin des Amtes 20 -Finanzbuchhaltung- genehmigten nicht erheblichen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bis 50.000,00 € bzw. 25.000,00 € sind dem Stadtrat vierteljährlich zur Kenntnis zu bringen (siehe Anlage I und II).
Grundlage ist § 83 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen in der derzeit gültigen Fassung. Demnach sind nicht erhebliche überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis 50.000,00 € dem Rat der Stadt Eschweiler vierteljährlich zur Kenntnis zu bringen.
Die Deckung der jeweiligen Haushaltsüberschreitung ist im Einzelfall gewährleistet (siehe Anlage I und II).
Es ergeben sich keine personellen Auswirkungen.