Betreff
Schulische Inklusion und Konnexität
Vorlage
254/14
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 


Bereits seit Monaten wurden hinsichtlich der schulischen Inklusion und der Notwendigkeit einer Anwendung des Konnexitätsprinzips zur Übernahme der hiermit verbundenen Mehrkosten von Seiten des Landes NRW und des Städte- und Gemeindebundes NRW verschiedene Auffassungen vertreten. Nach Ansicht des Landes NRW verursache die Umsetzung der schulischen Inklusion keine Mehrkosten, so dass das Konnexitätsprinzip nicht anwendbar sei. Entsprechende Verhandlungen waren die Folge.

 

In der Sondersitzung des Präsidiums des Städte- und Gemeindebundes NRW vom 11.04.2014 wurde der Beschluss des Städte- und Gemeindebundes vom 04.04.2014 einstimmig genehmigt. Demnach wird dem Abschluss einer Vereinbarung mit dem Land über einen Ausgleich der mit der schulischen Inklusion verbundenen Kosten auf der Basis des am 04.04.2014 erreichten Verhandlungsstandes zugestimmt.

 

Zudem wird den Mitgliedsstädten und –gemeinden empfohlen, von Klagen gegen das 9. Schulrechtsänderungs-gesetz einstweilen abzusehen und vor einer endgültigen Entscheidung den Ausgang der zum 01.06.2015 vorgesehenen ersten Überprüfung der durch das Land zugesagten Kostenpauschalen abzuwarten.

 

Auf den als Anlage beigefügten Vorbericht zu einer Sondersitzung des Präsidium des StGB NRW (Anlage 1) und den Schnellbrief des StGB NRW vom 10.04.2014 (Anlage 2) wird verwiesen.


Durch den Abschluss der Vereinbarung zwischen dem Land NRW und dem Präsidium des Städte- und Gemeindebund und die hiermit verbundene Zusage von Landesmitteln für die durch die schulische Inklusion ausgelösten Kosten wird eine erhebliche finanzielle Entlastung der Kommunen erwartet. Eine Bezifferung ist zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht möglich.

Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass nach der Vereinbarung im Juni 2016 eine erste Überprüfung der Kostenpauschalen einschließlich entsprechender Anpassungsklauseln vorgesehen ist.


keine