Betreff
Änderung der Bezeichnung einer Schule gem. § 6 SchulG NRW
hier: Gemeinschaftshauptschule Eschweiler Stadtmitte, Jahnstraße 21 in Eschweiler
Vorlage
253/14
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Rat der Stadt Eschweiler beschließt, den Namen der Gemeinschaftshauptschule Eschweiler Stadtmitte mit Wirkung vom 01.08.2014 (Beginn des Schuljahres 2014/15) in „Adam-Ries-Schule, Gemeinschaftshauptschule der Stadt Eschweiler“ zu ändern.


Die Lehrer- und die Schulkonferenz der Gemeinschaftshauptschule Eschweiler Stadtmitte bitten den Schulträger um die Änderung der Bezeichnung der Schule. Demnach wird beantragt, die amtliche Bezeichnung der Schule in „Adam-Ries-Schule, Gemeinschaftshauptschule der Stadt Eschweiler“ zu ändern.

 

Der per E-Mail gestellte Antrag der Schulleiterin vom 19.03.2014 ist als Anlage beigefügt.

 

Nach den geltenden Bestimmungen ist der Schulträger berechtigt, den Namen einer Schule jederzeit zu ändern. Der neue Name muss den Anforderungen des § 6 Abs. 6 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfallen (SchulG NRW) genügen.

 

Danach führt jede Schule eine Bezeichnung, die den Schulträger, die Schulform und die Schulstufe angibt. Bei Hauptschulen ist auch die Schulart anzugeben. Die Namensänderung wird von Seiten der Lehrer- und der Schulkonferenz durch die Biographie des Herrn Adam Ries begründet. Ein Auszug aus dem Internet über den „Vater des modernen Rechnens“ Adam Ries ist als Anlage 3 beigefügt.

 

Nach der Zuständigkeitsordnung der Stadt Eschweiler vom 17.07.2013 entscheidet der Stadtrat über die Bezeichnung von Schulen, da die diesbezügliche Befugnis nicht dem Schulausschuss übertragen wurde.

 


Durch die Änderung der Bezeichnung der Gemeinschaftshauptschule Stadtmitte entstehen Folgekosten in überschaubarem Umfang, z.B. für die Herstellung und Montage eines Namensschildes, die Änderung der Briefköpfe und die Neubeschaffung der schuleigenen Stempel und Dienstsiegel. Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.


keine