Betreff
Wirtschaftsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2014
Vorlage
116/14
Art
Beschlussfassung öffentlich

Dem Wirtschaftsplan für den Bereich des Stadtwaldes für das Forstwirtschaftsjahr 2014 wird wie folgt zugestimmt:

                                                                 Einnahmen                                  Ausgaben

                                                              2014               2013                             2014              2013

                                                                                         IST                                                       IST

Teil 1

0. Holzeinschlag und Rücken    25.500.00      58.946,95                    20.746,00      33.365,60

 

Teil 2

1. Kulturbegründung                                                                                14.845,00      12.335,66

2. Forstschutz                                                                                             3.835,00        4.542,14

3. Bestandespflege                                                                                    1.850,00           115,61

4. Wegebau                                                                                             10.850,00      11.184,06

5. Maschinen und Geräte                                                                       30.200,00      35.898,48

6. Sozialfunktion                           5.050,00        4.478,60                    20.000,00      25.190,72

7. Übrige Betriebsmaßnahmen                                                             43.250,00      68.888,88

                                                     30.550,00       63.425,55                 145.576,00    191.521,15

 


I.     Rechtliche Grundlagen

 

Die rechtliche Grundlage für die Bewirtschaftung des Stadtwaldes bildet das Landesforstgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesforstgesetz – LFoG) in der Fassung vom 24. April 1980, zuletzt geändert durch das 4. Änderungsgesetz vom 03. Dezember 2013.

 

Der Gemeindewald mit einer Größe über 100 ha ist gemäß § 33 Landesforstgesetz nach einem Betriebsplan zu bewirtschaften. Dieser Betriebsplan, das so genannte Forsteinrichtungswerk, beinhaltet die Planungen im Wald über einen Zeitraum von zehn Jahren. Die Erfüllung des Betriebsplanes ist nach § 34 Landesforstgesetz durch den Wirtschaftsplan sicherzustellen, der für jedes Jahr aufzustellen ist. Form und Mindestinhalt des jährlichen Wirtschaftsplanes für den Gemeindewald schreibt die Erste Verordnung zur Durchführung des Landesforstgesetzes vom 03. November 1983 vor. Danach gliedert sich der Wirtschaftsplan in den

Teil 1    - Holzeinschlag und Rücken -

und den

Teil 2    -Sonstige Betriebsmaßnahmen -

Zu den „Sonstigen Betriebsmaßnahmen“ zählen:

1.    Kulturbegründung

2.    Forstschutz

3.    Bestandespflege

4.    Wegebau

5.    Maschinen und Geräte

6.    Sozialfunktion

7.    Übrige Betriebsmaßnahmen

 

 

II.    Erläuterungen zum Betriebsplan und zum jährlichen Forstwirtschaftsplan

 

Der zehnjährige Planungszeitraum für den „Betriebsplan Stadtwald Eschweiler, Stichtag 01.01.2001“ ist mit dem 31.12.2010 abgelaufen. Da die Forsteinrichtungsplanung zwischenzeitlich seitens des Landes NRW nicht mehr gefördert wird, erfolgte die Ausschreibung und Auftragsvergabe zur Erstellung eines Betriebsplanes für den Stadtwald Eschweiler Ende 2013 in Abstimmung mit der Unteren Forstbehörde unmittelbar durch die Stadt. Im Zuge der Einleitungsverhandlung mit dem Auftragnehmer und den zuständigen Behörden wurde der zeitliche Rahmen so festgelegt, dass die Außenaufnahmen bis Juni/Juli 2014 durchgeführt und die gesamten Planungen bis zum Ende des Jahres abgeschlossen werden. Der Forstwirtschaftsplan für das Jahr 2015 kann dann bereits aus den Vorgaben des neuen Betriebsplanes entwickelt werden.

 

Wie die Planungen der letzten Jahre setzt sich der Forstwirtschaftsplan 2014 aus den wenigen noch verbliebenen Maßnahmen der abgelaufenen Forsteinrichtung sowie weiteren, aus den Zielsetzungen dieser Planung entwickelten Pflege- und Unterhaltungsarbeiten zusammen.

Außergewöhnliche Faktoren wie Sturmereignisse und Massenentwicklung von Forstschädlingen führten im abgelaufenen Planungszeitraum zu erhöhten Holzeinschlagszahlen gegenüber dem vorgegebenen Hiebssatz. Dies spiegelt sich im ausgeglichenen Hiebssatz wider, der in der Summe weit im Minusbereich liegt. Die Mehrnutzung gegenüber der Planung ist vor allem durch die erforderliche Windwurfaufbereitung bei der Fichte und die Entfernung von vermehrt abgestorbenen Eichen entlang von Wegen zu begründen. Durch den hohen Anteil an Zwangsnutzungen und Wiederaufforstungen mussten andere vorgesehene Maßnahmen innerhalb des Planungszeitraums zurückgestellt werden. Diese konnten jedoch in den letzten Jahren nachgeholt werden, so dass die Planungen nach Vollzug des Wirtschaftsjahres 2014 abgeschlossen sein werden.

 

Zu den einzelnen Betriebsmaßnahmen ist anzuführen:

 

Teil 1

0.    Holzeinschlag und Rücken

 

Die vorgelegte Planung sieht einen Holzeinschlag von 782 Festmetern vor und liegt damit um 208 Festmeter unter dem Hiebssatz des Betriebsplanes. Entsprechend dem vorgesehenen Holzeinschlag wurden die Ansätze sowohl bei den Einnahmen als auch bei den Ausgaben gegenüber den Vorjahren reduziert.

 

Unter Berücksichtigung der aktuellen Holzmarktlage, der aus dem Planungszeitraum 2001-2010 verbliebenen Holzmengen und der weitergeführten Planungen verteilt sich der Holzeinschlag wie folgt auf die einzelnen Baumarten/Baumartengruppen:

Eiche                                        83 fm                     11 %

Buche                                      153 fm                     20 %

Esche, Bergahorn (ALh)             85 fm                     11 %

Birke, Erle, Robinie (ALn)           81 fm                     10 %

Pappel                                      10 fm                       1 %

Lärche                                       43 fm                       6 %

Fichte                                      307 fm                     39 %

Douglasie                                  20 fm                       2 %

                                               ----------                    --------

                                               782 fm                   100 %

                                                          

Zur Schonung von Waldboden und Waldbeständen werden die Holzrückearbeiten mit modernen Forstmaschinen durchgeführt, die möglichst bei trockener oder frostiger Witterung eingesetzt werden. Im diesem Jahr werden ca. 120 Festmeter Buchen- und Eichenhölzer mit einem Kaltblutpferd gerückt.

 

Teil 2

1.    Kulturbegründung

 

Für den Eschweiler Stadtwald wird ein strukturreicher, naturgemäßer und ökonomisch ausgerichteter Waldbau angestrebt, der sich an den Vorgaben des Landschaftsplanes III -Eschweiler/ Stolberg- sowie an den, vom Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft für die Landesforstverwaltung NRW herausgegebenen Gesamtkonzepten einer ökologischen Waldwirtschaft (Wald 2000 sowie Wald 2020) orientiert. Krisengeschädigte Waldbestände werden in artenreiche Mischwälder umgewandelt. Bei dieser naturgemäßen Bewirtschaftung werden die von den forstlichen Versuchsanstalten aktuell erarbeiteten Erkenntnisse hinsichtlich veränderter Standortbedingungen berücksichtigt.

 

Bis zum Frühjahr 2014 sind Pflanzungen von 8.597 Stück Laubholz und 100 Stück Nadelholz vorgesehen. Im Jahr 2013 waren es 5.945 Stück Laubholz und 102 Stück Nadelholz. Der Schwerpunkt der Pflanzmaßnahmen liegt im Bereich der Wiederholungspflanzungen der „Xynthia“-Windwurfflächen mit Rotbuche und Traubeneiche, Ersatzpflanzungen für abgestorbene Eichen sowie Aufforstungen von Verjüngungsflächen an der Kippe Eschweiler-Ost.

 

Die sehr umfangreichen Aufforstungen der Sturmholzflächen aus den Jahren 1990 bis 2013 erzeugten einen überdurchschnittlichen Kulturflächenanteil, dessen Bestandessicherung als vorrangig anzusehen ist. Der Umfang der Jungwuchspflege beträgt 18,43 ha bei Durchführung einer meist einmaligen Pflegemaßnahme im Jahr, wenn die Vegetationsentwicklung dies erforderlich macht.

 

2.         Forstschutz

 

Der biologisch-technischen Schädlingsbekämpfung wird im Eschweiler Stadtwald in ganz besonderem Umfang Rechnung getragen. Im Forstwirtschaftsjahr 2014 sind vorgesehen:

 

-      die Fortführung und Erweiterung des intensiven Vogel- und Fledermausschutzes;

-      die Pflege und Erhaltung des Bestandes der Waldameise;

-      die Bekämpfung der Borkenkäfer an der Fichte durch Fangholzhaufen.

 

Aufwendungen zum Schutz der Forstpflanzen gegen Wildverbiss sind nur in sehr geringem Umfang erforderlich. Aufgrund wiederholter Vandalismusschäden müssen zwei Eichenaufforstungsflächen sowie eine Weiserfläche (eingezäunte Vergleichsfläche) regelmäßig kontrolliert werden.

 

3.         Bestandespflege

 

Bei der Jungbestandspflege werden hauptsächlich junge, schlecht geformte Vorwüchse (Protze), kranke Individuen und andere Baumarten, die nicht dem waldbaulichen Entwicklungstyp entsprechen, durch eine bodennahe Kappung mit der Motorsäge entfernt. Für das Forstwirtschaftsjahr 2014 ist die Jungbestandspflege auf einer Fläche von 3,13 ha sowie die Wertästung von Kirschen und Douglasien auf einer Fläche von 1,29 ha vorgesehen.

 

4.         Wegebau

 

Die Planungen für 2014 beinhalten die Instandsetzung von Deckschichten von Hauptwegen sowie die Beseitigung von Schlaglöchern auf den Parkplätzen. Zusätzlich müssen die durch den Abtransport des Holzes entstehenden Schäden beseitigt werden sowie zwei defekte Durchlässe repariert werden.

 

5.         Maschinen und Geräte

 

In diese Rubrik entfallen wiederkehrende Lohn- und Sachkosten für die Unterhaltung des Forstunimogs einschließlich der Anbaugeräte, für Motorsägen und anderes forstspezifisches Gerät sowie für den Dienstwagen.

 

6.         Sozialfunktion

 

Ausgaben in Höhe von 20.000,00 € in diesem Bereich kennzeichnen die Bedeutung des Stadtwaldes als stark frequentiertes Naherholungsgebiet, in dem aber auch den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ein hoher Stellenwert eingeräumt wird.

 

Die Ausgaben im Bereich der Erholungseinrichtungen umfassen u.a. die Reparatur und Unterhaltung von Bänken, Abfallkörben, Schutzhütten, Informationstafeln sowie Material zur Beseitigung von Müll. Die Beseitigung von Müll erfordert wie in den Vorjahren besondere Beachtung deshalb, weil die Aufwendungen hier, insbesondere an den Stadtwaldstraßen und -parkplätzen unverändert hoch sind. So mussten 2013 hierfür Lohnkosten in Höhe von 2.632 € aufgebracht werden.

 

Die Pflege des Reitwegesystems im Stadtwald wird seit 2008 ebenfalls durch die Stadt koordiniert und mit ansässigen Unternehmern ausgeführt. Kostenmäßig sind diese Maßnahmen im Forstwirtschaftsplan enthalten, werden jedoch zu 100 % aus der Reitabgabe von der StädteRegion Aachen finanziert. Im Jahr 2013 wurden Aufträge in Höhe von 4.400 € für die Unterhaltung und Instandsetzung der Reitwege vergeben. Die StädteRegion Aachen kündigte an, dass im Jahr 2014 ca. 5.000 € bereitgestellt werden können.

 

Im vergangenen Jahr wurde das Hauptaugenmerk im Bereich des Biotop- und Artenschutzes auf die Pflege und artgerechte Herrichtung von acht Teichen gelegt. Zum Schutze der vorkommenden Arten wurden im Herbst die Feuchtbiotope nur halbseitig ausgebaggert und der Aushub nahe der Eingriffsstelle abgelagert.

 

Im Bereich des Biotop- und Artenschutzes sind im Jahr 2014 folgende Maßnahmen vorgesehen:

-      das artgerechte Herrichten von weiteren Feuchtbiotopen;

-      das Anpflanzen von heimischen Sträuchern an Bestandesrändern und entlang von Waldwegen;

-      Maßnahmen zum Erhalt und zur Vermehrung der Roten Waldameise;

-      Maßnahmen zum Schutz von Fledermäusen sowie

-      Maßnahmen zum Erhalt der Orchideenvorkommen im Stadtwald.

 

7.         Übrige Betriebsmaßnahmen

 

Werben und Bereitstellen von Maigrün und Weihnachtsbäumen für Schulen und öffentliche Einrichtungen, Unterhaltung und Umsetzen des Waldarbeiterschutzwagens, Unterhaltung der Werkstätten der Forstwirte, Beschaffung von Schutzkleidung für die Belegschaft und Durchführung baumpflegerischer Maßnahmen zur Wahrung der Verkehrssicherheit sind Positionen dieses Ansatzes.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Öffentlichkeitsarbeit

 

Nicht im Forstwirtschaftsplan enthalten, aber den Wald und die Natur im Allgemeinen betreffend, sind Aktivitäten im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit zu nennen.

 

Im vergangenen Jahr wurden Veranstaltungen (Waldführungen und Vorträge) durchgeführt, an denen insgesamt ca. 600 Personen, davon ca. 440 aus Schulen und Kindergärten sowie 160 Personen aus dem Erwachsenenbereich teilnahmen.

 

In 2013 wurde im Anschluss an eine Waldführung mit den Kindern des Kindergartens „Herz Jesu“ der Baum des Jahres 2013, der „Wildapfel“, an der Kippe Eschweiler-Ost gepflanzt.

Baum des Jahres 2014 ist die „Traubeneiche“. Eine entsprechende Pflanzmaßnahme ist auch in 2014 im Stadtwald vorgesehen.

 


Die im Wirtschaftsplan 2014 aufgeführten Sachkosten sind auf die Ansätze des Haushaltsplanes 2014 abgestimmt.

Mit den geplanten Ausgaben in Höhe von 145.576,00 € liegt der Ansatz im Vergleich zum Rechnungsergebnis 2013 um 45.945,15 € niedriger. Die Differenz wurde bei der Behandlung der einzelnen Abschnitte in dieser Vorlage begründet.

 


Von den geplanten Maßnahmen werden bis auf die Positionen Holzrücken, Flächenräumung, Verkehrssicherungsmaßnahmen am Baumbestand und Geräteeinsatz bei der Unterhaltung von Feuchtgebieten, alle Arbeiten von den bei der Stadt beschäftigten Forstwirten ausgeführt. Bei den angeführten Positionen werden Unternehmer eingesetzt.

 

 

Die textliche Abfassung des Wirtschaftsplanes für das Forstwirtschaftsjahr 2014 wurde den Fraktionsvorsitzenden, den Einzelvertretern und dem Vorsitzenden des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses gesondert zugesandt. Weitere Exemplare können bei Bedarf digital zur Verfügung gestellt werden.