Betreff
Bestellung eines stimmberechtigten Vertreters für die Schulkonferenz der Kath. Grundschule Bergrath in Eschweiler zur Wahl der Schulleiterin / des Schulleiters
Vorlage
099/14
Art
Dringliche Entscheidung BGM und AVors.

Der Schulausschuss der Stadt Eschweiler beschließt, als stimmberechtigtes Mitglied für die Wahl der Schulleiterin oder des Schulleiters

 

Herrn Ratsmitglied Gartzen

 

 

in die Schulkonferenz der Katholischen Grundschule Bergrath als Vertreter des Schulträgers zu entsenden.

 

Zusätzlich zu dem stimmberechtigten Mitglied – Beschlussentwurf 1. – werden

a)       keine weiteren Vertreter

b)      folgende weitere Vertreter in die Schulkonferenz der Katholischen Grundschule Bergrath

 

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entsandt.

 


Nachdem die ehemalige Schulleiterin der KGS Bergrath, Frau Johanna Stoyan, seit dem 01.09.2010 in den Ruhestand eintrat, wurde die Stelle durch die Bezirksregierung Köln mehrfach ausgeschrieben. Es liegt eine einzelne Bewerbung vor. Mit Schreiben vom 03.02.2014 bat die Bezirksregierung Köln nun die Schule um Durchführung des nach dem Schulgesetz vorgesehenen Wahlverfahrens.

 

Gemäß § 61 Abs. 2 des Schulgesetzes NRW wählt die Schulkonferenz in geheimer Wahl die Schulleiterin oder den Schulleiter. Hierfür wird die Schulkonferenz um ein stimmberechtigtes Mitglied erweitert, das der Schulträger entsendet. Hierzu ist eine Entscheidung gem. Beschlussentwurf Ziff. 1 erforderlich.

 

Zusätzlich besteht für den Schulträger die Option, bis zu drei weitere Vertreter/innen zu benennen, die an dem Wahlverfahren der jeweiligen Schulkonferenz beratend teilnehmen können. Hierzu dient der Beschlussentwurf zu Ziff. 2. In den vergangenen Schulleiterwahlverfahren wurde immer nur ein Vertreter des Schulträgers in die Schulkonferenz entsandt.


Der Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Eschweiler.


Der Beschluss hat  keine personellen Auswirkungen für die Stadt Eschweiler.