Das Integrationsratsmitglied Serhat Akcay wird von der Integrationsratsvorsitzenden eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet.
Die Verpflichtungsformel lautet:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Eschweiler erfüllen werde.“
Der Verpflichtete kann die Erklärung durch religiöse Beteuerung mit den Worten bekräftigen:
„Ich verpflichte mich, so wahr mir Gott helfe.“
Beteuerungsformeln als Mitglieder anderer Religions- und Bekenntnisgemeinschaften sind zulässig.
Frau Yasemin Turhan hat auf eigenen Wunsch mit Wirkung vom 02.02.2018
auf ihren Sitz im Integrationsrat der Stadt Eschweiler verzichtet. Herr Serhat
Akcay ist als Nachfolger mit Wirkung vom 03.03.2018 Mitglied des Integrationsrates
geworden.
Gesetzliche Grundlage für die Einführung und Verpflichtung in
Ausschüssen ist § 67 Abs. 3 i.V.m.
§ 58 Abs. 2 GO NRW, wonach die
Ausschussmitglieder eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und
gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet werden.
Soweit nicht durch die Geschäftsordnung für den Integrationsrat der Stadt Eschweiler besondere Regelungen getroffen werden, finden die für den Rat und die Ausschüsse geltenden Regelungen auf den Integrationsrat analoge Anwendung.
keine
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