Betreff
Durchführung einer großen Sommerkirmes auf dem Drieschplatz
Vorlage
091/18
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Rat befürwortet die Bemühungen um eine Fortsetzung der Kirmestradition in Eschweiler und stimmt der Durchführung einer Sommerkirmes in der Zeit vom 29.06. bis 08.07.2018 auf dem Drieschplatz, veranstaltet durch die „Veranstaltungen Gehlen, Grass, Roos GbR“, Eschweiler, zu. Erweist sich die Durchführung in diesem Jahr rundweg als Erfolg, ist der Rat mit der Fortsetzung von Kirmesveranstaltungen in mindestens den nächsten beiden Jahren ebenfalls einverstanden.

 

 


Ausgelöst durch die Unzufriedenheit über die tradierten, aber zuletzt nicht mehr optimal besetzten und gut besuchten Sommer- und Herbstkirmessen auf dem Drieschplatz entstand in der Mitte des vergangenen Jahrzehnts eine öffentliche Diskussion über das Wiederaufleben einer Kirmes in der Innenstadt, weil man sich davon einen neuen Auftrieb versprach. Obwohl sich jedoch die Realisierung einer Innenstadtkirmes damals und für die Zukunft aus den verschiedensten Gründen als nicht mehr umsetzbar erwiesen hat, war es durch diesen öffentlichen Druck aber gelungen, den Schaustellerverband Aachen zu neuen Anstrengungen und dem Abhalten attraktiver Kirmessen auf dem Drieschplatz zu bewegen.

 

Mit der Ausrichtung einer hinreichend anspruchsvollen Veranstaltung anl. des Stadtjubiläums im Jahr 2008 war dies auch durchaus gelungen, was sich in den darauffolgenden Jahren auch zunächst fortsetzte. Nach hiesigen Beobachtungen ließen jedoch sowohl das Schausteller- wie auch das Besucherinteresse immer mehr nach. Dies führte dazu, dass die letzte Kirmes im Jahr 2015 auf dem Drieschplatz stattgefunden hat.

 

Ortsansässige bzw. mit Eschweiler verbundene Schausteller sind – auch weil sie dem Bekunden nach aus der Bevölkerung entsprechend angesprochen werden – mit dieser Situation unzufrieden. Es hat sich eine Veranstaltergemeinschaft gebildet (angeführt von Herrn Frank Roos), die das ambitionierte Ziel verfolgt, wieder eine ansprechende, abwechslungsreiche und „große“ Kirmes in Eschweiler zu organisieren.

 

Im Januar d. J. hat es erste Kontakte zur Verwaltung gegeben. Nachdem man sich über prinzipielle Rahmenbedingungen und Unterstützungsmöglichkeiten verständigt hatte, war der Drieschplatz für eine Kirmes in der Zeit vom 29. Juni bis 08. Juli zur Verfügung gestellt worden. Intensive Werbung in den Fachorganen hat dazu geführt, dass ausreichend Schausteller mit großen, modernen Fahrgeschäften und auch genügend Betreiber kleinerer Stände ihr Interesse zur Teilnahme an diesem Termin in Eschweiler bekundet haben.

 

Die konkreten Pläne wurden H. Bürgermeister Bertram am 08.03.2018 vorgestellt. Es bestand der Wunsch, bereits jetzt – für den Fall des Erfolgs der Aktivitäten – eine Zusicherung zu erhalten, dass einstweilen auch in den Jahren 2019 und 2020 eine Kirmes in Eschweiler stattfinden soll und von der Stadt unterstützt wird (um auch hiermit für eine Teilnahme bei den Schaustellern werben zu können). Die Veranstaltergemeinschaft trägt das volle wirtschaftliche Risiko. Ansonsten wurde größtmögliche Hilfestellung seitens der Stadt zugesagt.

 

Im Mittelpunkt der Bemühungen steht bei den Veranstaltern darüber hinaus das Ziel, die Kirmes mit möglichst vielen begleitenden Aktivitäten zu umrahmen und sie insofern mit zahlreichen Protagonisten zu vernetzen und sie als attraktive Veranstaltung in der Bevölkerung zu etablieren. Dies wird als gute Voraussetzung dafür angesehen, dass die neuerlichen Bemühungen auch eine Nachhaltigkeit entwickeln können.

 

Die Pläne sind zu begrüßen und es ist zu wünschen, dass die Bemühungen von Erfolg gekrönt sein werden. Eine große Kirmes, die den Namen vom Angebot und vom Zuspruch her auch verdient, ist ein Zugewinn für die Stadt und ihre Bewohner.

 

Der Rat wird um Kenntnisnahme und Befürwortung des Vorhabens gebeten.

 


Die Platzmiete soll 1.500 € betragen und würde im Produkt 021220201 – Gewerbe – zugunsten Konto  43210100  – Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte - vereinnahmt.

Wenn die Veranstalter durch Vorlage nachprüfbarer Unterlagen nachweisen, dass für die Kirmes bei der Gegenüberstellung von angemessenen Kosten und den Erlösen aus Standgeldern, Parkgebühreneinnahmen usw. ein geringerer Überschuss als die genannten 1.500,-- € oder gar eine Unterdeckung entstanden ist, kann die Miete auf den Betrag der Überdeckung reduziert oder letztlich auf die Erhebung einer Platzmiete ganz verzichtet werden. Diesbezügliche Abrechnungsunterlagen sind der Stadt vorzulegen. Diese Regelung setzt die Veranstalter in die Lage, relativ günstige Standgelder festzusetzen, um auch hierdurch einen zusätzlichen Anreiz für die Beteiligung an der Kirmes in Eschweiler zu schaffen. Eine weitergehende finanzielle Unterstützung seitens der Stadt erfolgt nicht.

 


  keine