Betreff
Bereitstellung ausreichenden Schulraums in den Schulen der Sekundarstufen I und II zum Schuljahr 2018/19
Vorlage
089/18
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 


Mit dem als Anlage beigefügten Schreiben der Bezirksregierung vom 4.1.2018 wurden alle Schulträger im Regierungsbezirk Köln bis zum 15.3.2018 um Mitteilung gebeten, an welcher Schule der Sekundarstufen I und II welche Anzahl an Mehrklassen voraussichtlich aufgrund der Integration von Kindern aus Sprachfördergruppen in die Stammklassen und damit ggf. verbundene Schulwechsel eingerichtet werden müssen. Auch Fehlanzeige war ggf. zu erstatten.

 

Seitens der Verwaltung wurde eine diesbezügliche Umfrage an allen weiterführenden Schulen durchgeführt. Das Ergebnis wurde der Bezirksregierung seitens der Verwaltung fristgerecht mitgeteilt. Die Umfrage ergab, dass nur die Adam-Ries-Schule (Hauptschule) damit rechnet, zum kommenden Schuljahr 2018/19 eine zusätzliche Klasse in der Jahrgangsstufe 7 einrichten zu müssen.

Die Bildung weiterer Klassen wäre allerdings auch aus räumlichen Gründen dort nicht mehr möglich.

 

Verantwortlich für die Bildung der zusätzlichen Klasse an der Hauptschule in Eschweiler sind aber nicht nur die zu integrierenden Schülerinnen und Schüler aus Sprachfördergruppen, sondern vor allem die Sicherstellung der Unterbringung der von anderen Schulen wechselnden Schülerinnen und Schüler.

 

Die übrigen Schulen werden keine weiteren Klassen einrichten zum neuen Schuljahr.

 

An der Gesamtschule besteht bekannterweise generell das Problem, unterjährig neue Schüler – somit auch Neuzugewanderte – aufzunehmen, da die Klassen i.d.R. alle ausgereizt sind. Dies erklärt auch, dass an der Gesamtschule in Eschweiler nur insgesamt 9 Schüler von neu zugewanderten Familien aufgenommen werden konnten.

 

Aus Sicht der Verwaltung wird die Bildung von Mehrklassen nicht als Lösung zur Beschulung der Kinder von Neuzugewanderten gesehen, da sich die Schüler altersmäßig auf alle Jahrgangsstufen verteilen und der Mehrbedarf von daher auch anteilig in jedem Jahrgang entsteht. Die Bildung von je einer Mehrklasse in jedem Jahrgang wäre aber einerseits überzogen, andererseits stört es den Schulfrieden, weil jahrelang bestehende Klassengemeinschaften auseinandergerissen würden und darüber hinaus würde dies auch an räumlichen und personellen Voraussetzungen scheitern. Vor diesem Hintergrund ist auch das Ergebnis der o.g.  Rundfrage zu werten.

 

Alle übrigen 141 Schüler/innen aus Sprachfördergruppen verbleiben an ihren Stammschulen.

 

Zur differenzierten schulscharfen Betrachtung sollen folgende Auswertungen dienen:

 

Aktuelle Anzahl der neuzugewanderten Schülerinnen und Schüler in Sprachfördergruppen zum Stand 01.08.18 (voraussichtlich) an Eschweiler weiterführenden Schulen:

 

Altersbereich

Gesamtschule

Waldschule

Realschule

Patternhof

Hauptschule

Adam-Ries

Städt. Gymnasium

 

Bischöfliche Liebfrauenschule

Von 10 bis unter 13 Jahren

7

11

17

 9

5

Von 13 bis unter 15 Jahren

1

13

27

10

4

Von 15 bis unter 17 Jahren

1

 7

19

11

6

Von 17 Jahre und älter

0

 0

 4

 8

-

Gesamt: 145

9

31

67

38

15

 

 

 

 

 

 

Anzahl der Schülerinnen und Schüler, für die zum 1.8.18 voraussichtlich ein Schulwechsel erforderlich wird:

Ins-

gesamt

Gesamtschule

Waldschule

Realschule

Patternhof

Hauptschule

Adam-Ries

Städt. Gymnasium

 

Bischöfliche Liebfrauenschule

15

0

0

6

8

1

 

 

Anzahl der im eigenen Schulsystem verbleibenden Schülerinnen und Schüler zum 1.8.18

 

Ins-

gesamt

Gesamtschule

Waldschule

Realschule

Patternhof

Hauptschule

Adam-Ries

Städt. Gymnasium

 

Bischöfliche Liebfrauenschule

141

9

27

61

30

14

 

 

 Darstellung der Schulformwechsel konkret:

 

Künftige Schulform ab 1.8.18

Jahrgang

Anzahl

Berufskolleg

 9

 5 (je 2 von Gymnasium und Hauptschule und 1 von der BLS)

Berufskolleg

10

 7 (4 von der Hauptschule und 3 vom Gymnasium)

Hauptschule

 6

 1 (vom Gymnasium)

Realschule

 7

 1 (vom Gymnasium)

Realschule

 8

 1 (vom Gymnasium)

Insgesamt:

 

15

 

 


Schulraumbezogene Mehrkosten entstehen für den Schulträger nicht.

Der Schulträger muss die neuzugewanderten Schüler/innen wie alle anderen Schüler auch mit Lehr- und Lernmitteln ausstatten nach der Verordnung über die Durchschnittsbeträge und den Eigenanteil nach § 96 Abs. 5 Schulgesetz. Neben den dort festgelegten Durchschnittswerten, die für alle Schüler unterschieden nach Schulstufen gelten, erhalten Schüler/innen für die Teilnahme am Unterricht in Deutsch als Zweitsprache eine zusätzliche Ausstattung mit entsprechenden Lehrmitteln in Höhe von bis zu 44 Euro jährlich und für die Teilnahme am muttersprachlichen Unterricht in Höhe von bis zu 17 Euro jährlich. Die Mittel sind schulformbezogen im Haushalt veranschlagt.

 


Keine personellen Auswirkungen für den Schulträger