Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.
Mit dem als Anlage
beigefügten Schreiben der Bezirksregierung vom 4.1.2018 wurden alle Schulträger
im Regierungsbezirk Köln bis zum 15.3.2018 um Mitteilung gebeten, an welcher
Schule der Sekundarstufen I und II welche Anzahl an Mehrklassen voraussichtlich
aufgrund der Integration von Kindern aus Sprachfördergruppen in die
Stammklassen und damit ggf. verbundene Schulwechsel eingerichtet werden müssen.
Auch Fehlanzeige war ggf. zu erstatten.
Seitens der Verwaltung wurde eine diesbezügliche Umfrage an allen
weiterführenden Schulen durchgeführt. Das Ergebnis wurde der Bezirksregierung
seitens der Verwaltung fristgerecht mitgeteilt. Die Umfrage ergab, dass nur die
Adam-Ries-Schule (Hauptschule) damit rechnet, zum kommenden Schuljahr 2018/19
eine zusätzliche Klasse in der Jahrgangsstufe 7 einrichten zu müssen.
Die Bildung weiterer Klassen wäre allerdings auch aus räumlichen
Gründen dort nicht mehr möglich.
Verantwortlich für die Bildung der zusätzlichen Klasse an der
Hauptschule in Eschweiler sind aber nicht nur die zu integrierenden Schülerinnen
und Schüler aus Sprachfördergruppen, sondern vor allem die Sicherstellung der
Unterbringung der von anderen Schulen wechselnden Schülerinnen und Schüler.
Die übrigen Schulen werden keine weiteren Klassen einrichten zum neuen
Schuljahr.
An der Gesamtschule besteht bekannterweise generell das Problem,
unterjährig neue Schüler – somit auch Neuzugewanderte – aufzunehmen, da die
Klassen i.d.R. alle ausgereizt sind. Dies erklärt auch, dass an der
Gesamtschule in Eschweiler nur insgesamt 9 Schüler von neu zugewanderten
Familien aufgenommen werden konnten.
Aus Sicht der Verwaltung wird die Bildung von Mehrklassen nicht als
Lösung zur Beschulung der Kinder von Neuzugewanderten gesehen, da sich die
Schüler altersmäßig auf alle Jahrgangsstufen verteilen und der Mehrbedarf von
daher auch anteilig in jedem Jahrgang entsteht. Die Bildung von je einer
Mehrklasse in jedem Jahrgang wäre aber einerseits überzogen, andererseits stört
es den Schulfrieden, weil jahrelang bestehende Klassengemeinschaften
auseinandergerissen würden und darüber hinaus würde dies auch an räumlichen und
personellen Voraussetzungen scheitern. Vor diesem Hintergrund ist auch das
Ergebnis der o.g. Rundfrage zu werten.
Alle übrigen 141 Schüler/innen aus Sprachfördergruppen verbleiben an
ihren Stammschulen.
Zur differenzierten schulscharfen Betrachtung sollen folgende
Auswertungen dienen:
Aktuelle Anzahl der
neuzugewanderten Schülerinnen und Schüler in Sprachfördergruppen zum Stand
01.08.18 (voraussichtlich) an Eschweiler weiterführenden Schulen:
Altersbereich |
Gesamtschule Waldschule |
Realschule Patternhof |
Hauptschule Adam-Ries |
Städt. Gymnasium |
Bischöfliche Liebfrauenschule |
Von 10 bis unter 13 Jahren |
7 |
11 |
17 |
9 |
5 |
Von 13 bis unter 15 Jahren |
1 |
13 |
27 |
10 |
4 |
Von 15 bis unter 17 Jahren |
1 |
7 |
19 |
11 |
6 |
Von 17 Jahre und älter |
0 |
0 |
4 |
8 |
- |
Gesamt: 145 |
9 |
31 |
67 |
38 |
15 |
Anzahl der Schülerinnen und
Schüler, für die zum 1.8.18 voraussichtlich ein Schulwechsel erforderlich wird:
Ins- gesamt |
Gesamtschule Waldschule |
Realschule Patternhof |
Hauptschule Adam-Ries |
Städt. Gymnasium |
Bischöfliche Liebfrauenschule |
15 |
0 |
0 |
6 |
8 |
1 |
Anzahl der im eigenen
Schulsystem verbleibenden Schülerinnen und Schüler zum 1.8.18
Ins- gesamt |
Gesamtschule Waldschule |
Realschule Patternhof |
Hauptschule Adam-Ries |
Städt. Gymnasium |
Bischöfliche Liebfrauenschule |
141 |
9 |
27 |
61 |
30 |
14 |
Darstellung der Schulformwechsel konkret:
Künftige Schulform ab 1.8.18 |
Jahrgang |
Anzahl |
Berufskolleg |
9 |
5 (je 2 von Gymnasium und
Hauptschule und 1 von der BLS) |
Berufskolleg |
10 |
7 (4 von der Hauptschule und 3
vom Gymnasium) |
Hauptschule |
6 |
1 (vom Gymnasium) |
Realschule |
7 |
1 (vom Gymnasium) |
Realschule |
8 |
1 (vom Gymnasium) |
Insgesamt: |
|
15 |
Schulraumbezogene Mehrkosten entstehen für den Schulträger nicht.
Der Schulträger muss die neuzugewanderten Schüler/innen wie alle anderen Schüler auch mit Lehr- und Lernmitteln ausstatten nach der Verordnung über die Durchschnittsbeträge und den Eigenanteil nach § 96 Abs. 5 Schulgesetz. Neben den dort festgelegten Durchschnittswerten, die für alle Schüler unterschieden nach Schulstufen gelten, erhalten Schüler/innen für die Teilnahme am Unterricht in Deutsch als Zweitsprache eine zusätzliche Ausstattung mit entsprechenden Lehrmitteln in Höhe von bis zu 44 Euro jährlich und für die Teilnahme am muttersprachlichen Unterricht in Höhe von bis zu 17 Euro jährlich. Die Mittel sind schulformbezogen im Haushalt veranschlagt.
Keine personellen Auswirkungen für den Schulträger