hier: Ergebnis der öffentlichen Auslegung sowie Satzungsbeschluss
I.
Die
Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) werden
nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage (Anlage 1) abgewogen.
II.
Die
Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB und § 4a Abs. 3 BauGB
werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 2).
III.
Die
sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden entsprechend der
Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.
IV.
Die 10.
Änderung des Bebauungsplans 12 – Jahnstraße – (Anlage 3) wird gemäß § 10
Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung (Anlage 4) als
Abschlussbegründung hierzu.
V.
Die 4.
Berichtigung des Flächennutzungsplans zur 10. Änderung des Bebauungsplans 12 (Anlage
7) wird gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB beschlossen.
Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt
Eschweiler hat in
seiner Sitzung am 23.06.2016 (VV 167/16) die Aufstellung der 10. Änderung des
Bebauungsplans 12 - Jahnstraße - sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
und der Behörden gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB an dieser
Bauleitplanung beschlossen.
Ziel der
Planung ist die Entwicklung eines Wohngebietes im südlichen Teil des
Plangebietes. Nach dem geplanten Abriss der leerstehenden Eissporthalle soll
hier eine Wohnanlage mit altengerechten Wohnungen entstehen. Im nördlichen Teil
an der Jahnstraße soll die bestehende Sport- und Schwimmhalle planungsrechtlich
gesichert werden.
Der
Planentwurf wurde in der Zeit vom 04.08.2016 bis 04.09.2016 zur frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit ausgehängt. Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.
In seiner Sitzung am 21.09.2017 hat der Planungs-, Umwelt- und
Bauausschuss der Stadt Eschweiler die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2
BauGB beschlossen (VV 244/17).
Der Entwurf der 10. Änderung des Bebauungsplans 12 - Jahnstraße - hat in
der Zeit vom 09.10.2017 bis 10.11.2017 öffentlich ausgelegen. Die Behörden
wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB an der Planung beteiligt.
Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit aus den beiden
Beteiligungsverfahren sind, soweit sie Anregungen, Hinweise oder Bedenken
beinhalten, als Anlage 5 und die entsprechenden Stellungnahmen der
Verwaltung dazu als Anlage 1 beigefügt.
Die Stellungnahmen der Behörden aus den beiden Beteiligungsverfahren
sind, soweit sie Anregungen, Hinweise oder Bedenken beinhalten, als Anlage 6
und die entsprechenden Stellungnahmen der Verwaltung dazu als Anlage 2
beigefügt.
Die eingegangenen Hinweise und Anregungen aus der Beteiligung der
Behörden befassen sich mit folgenden Inhalten:
-
Verleihung
von Bergwerksfeldern
-
Überprüfung
der überbaubaren Flächen auf Kampfmittel
-
Flurnahe
Grundwasserstände
-
Allgemeiner
Gewässerschutz
-
Immissionsschutz
-
Bodenschutz
und Altlasten
-
Berücksichtigung
vorhandener Gasfernleitungen
-
Besondere
Baugrundverhältnisse aufgrund humoser Böden
-
Vorhandene
Alleebäume und mögliche Fledermausvorkommen in Gebäuden
Aufgrund von Bedenken der
StädteRegion Aachen zum Immissionsschutz wurde eine Überarbeitung und Ergänzung des schalltechnischen Gutachtens
um Aussagen zu erforderlichen Maßnahmen an den technischen Anlagen der
Schwimmhalle erforderlich. Dies führte zu einer Ergänzung der textlichen
Festsetzungen und der Begründung zur 10. Änderung des Bebauungsplans 12 um
Aussagen zum notwendigen Immissionsschutz.
Die Änderungen und Ergänzungen in der
Begründung (Anlage 4, Seite 14) und in den textlichen Festsetzungen (Anlage
3c, Seite 4) sind in der hier vorliegenden Verwaltungsvorlage hervorgehoben
(fett und kursiv) dargestellt.
Da durch die genannten Änderungen die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, konnte eine erneute, beschränkte Beteiligung gem. § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchgeführt werden.
Die von dieser Änderung betroffene
Öffentlichkeit (Eigentümer) sowie die davon berührten Behörden wurden um
Stellungnahme zu den Änderungen des Planentwurfs gebeten. Zu diesen Änderungen
wurden keine Bedenken geltend gemacht.
Der
Bebauungsplan wurde gemäß § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) im
beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4
BauGB aufgestellt.
Im
Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Eschweiler ist das Plangebiet als „Flächen
für den Gemeinbedarf“ dargestellt. Nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens
soll eine Anpassung des Flächennutzungsplans (Anlage 7) im Wege der
Berichtigung gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB durchgeführt und dazu der südliche
Teil des Plangebietes in „Wohnbauflächen“ umgewandelt werden.
Die Verwaltung empfiehlt, die 10. Änderung des Bebauungsplanes 12 – Jahnstraße – (Anlage 3) gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen und die Begründung (Anlage 4) als Abschlussbegründung hierzu. Nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens soll der Flächennutzungsplan (Anlage 7) im Wege der Berichtigung gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB angepasst werden.
Gutachten:
Folgende
Gutachten liegen dem Bauleitplanverfahren zugrunde und können bei der
Verwaltung eingesehen werden:
·
Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan 12 / 10. Änderung
- Jahnstraße - ; SWA Schall- und Wärmemeßstelle Aachen GmbH; Aachen, Februar
2018
·
Artenschutzprüfung Stufe 1 zur 10. Änderung des Bebauungsplans
12 - Jahnstraße -; Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Fehr; Stolberg,
November 2016
Das Bauleitplanverfahren ist haushaltsrechtlich nicht relevant. Kosten für notwendige Gutachten und Planungen sowie für die Immissionsschutzmaßnahmen auf dem Dach der Schwimm- und Sporthalle trägt der Vorhabenträger.
Das Bauleitplanverfahren bindet als Pflichtaufgabe der Kommune Arbeitskapazitäten in der Abteilung 610.