hier: Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Beschluss der öffentlichen Auslegung
- Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB werden nach
Maßgabe der Verwaltungsvorlage (Anlage 1) abgewogen.
- Der Entwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplans – Südlich
Patternhof – (Anlage 3 und 4) mit Begründung einschließlich Umweltbericht (Anlage 5) wird
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V. mit § 4 der Satzung über die Bürgerbeteiligung
der Stadt Eschweiler zum Zweck der öffentlichen Auslegung beschlossen.
Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der
Stadt Eschweiler hat in seiner Sitzung am 22.06.2017
(VV 158/17) die Aufstellung der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie
die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan (FNP 2009) stellt den Geltungsbereich der geplanten 17. Änderung als „Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportplatz“ dar. Zukünftig soll dieser Bereich als „Wohnbaufläche (W)“ im FNP dargestellt werden.
Aktuell befindet sich für dieses Areal auch der
Bebauungsplan 297 – Südlich Patternhof – in Aufstellung (VV 243/17 und 308/17).
Ziel der vorliegenden Planung ist
die Realisierung eines Wohngebietes auf den Flächen eines zentral gelegenen,
ehemaligen Sportplatzes. Damit soll dem steigenden Bedarf an neuen
Wohnbauflächen durch diese Nachverdichtung in zentraler Lage in Eschweiler Rechnung
getragen werden.
Der Entwurf der 17.
Flächennutzungsplanänderung wurde in der Zeit vom 18.09.2017 bis zum 29.09.2017
zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ausgehängt. Die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen
bei der Stadt eingegangen. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sind, soweit sie Anregungen und Hinweise beinhalten, als Anlage
6 beigefügt. Die eingegangenen Äußerungen betreffen im Wesentlichen
Bedenken und Anregungen zu den dortigen Baugrundverhältnissen, humosen Böden,
Altlasten, zur Entwässerung und möglichen Kampfmittelfunden. Die Stellungnahme
der Verwaltung zu diesen Stellungnahmen der Behörden ist als Anlage 1
beigefügt.
Vorgetragene Belange, die nicht Gegenstand
der Flächennutzungsplanänderung sind bzw. für die FNP-Änderung nicht relevant
sind, werden im nachgelagerten Bebauungsplanverfahren weitergehend behandelt.
Der unveränderte Entwurf der 17. Änderung des
Flächennutzungsplans ist als Anlage 3 und 4, seine Begründung mit Umweltbericht als Anlage 5 beigefügt.
Zur Aufstellung der 17. Änderung des
Flächennutzungsplans - Südlich Patternhof - wurde die Bezirksregierung Köln
gemäß § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) um Bestätigung der Anpassung an die
Ziele der Raumordnung gebeten. Gegen diese Änderung bestehen aus
landesplanerischer Sicht keine Bedenken.
Die Verwaltung empfiehlt, den Entwurf der 17. Änderung des
Flächennutzungsplans - Südlich Patternhof - mit Begründung einschließlich Umweltbericht zum Zweck der öffentlichen Auslegung
zu beschließen.
Das
Planverfahren ist haushaltsrechtlich nicht relevant.
Die Aufstellung des o.a. vorbereitenden Bauleitplans bindet als Pflichtaufgabe der Kommune Arbeitskraft in der Abteilung 610.