Der Rat der Stadt Eschweiler bestellt mit sofortiger Wirkung Herrn
Manfred Wienands anstelle von Herrn Sven Krott als stimmberechtigtes Mitglied
seitens des Karnevals-Komitees der Stadt Eschweiler in den
Jugendhilfeausschuss.
Mit E-Mail vom 06.03.2018 beantragt das Karnevals-Komitee der Stadt
Eschweiler, Herrn Manfred Wienands anstelle von Herrn Sven Krott als
stimmberechtigtes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss zu bestellen.
Rechtliche Betrachtung:
Gemäß § 4 Abs. 1 des Ausführungsgesetzes zum Kinder- und
Jugendhilfegesetz (AG-KJHG) in Verbindung mit § 4 Abs. 1 der Satzung des
Jugendamtes der Stadt Eschweiler gehören dem Jugendhilfeausschuss 15
stimmberechtigte Mitglieder an.
Entsprechend § 71 Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB VIII – Kinder- und
Jugendhilfe) sind hiervon 6 stimmberechtigte Mitglieder zu entsenden, die von
den in Bereichen des öffentlichen Trägers wirkenden und anerkannten Trägern der
freien Jugendhilfe vorgeschlagen werden.
Den Vorschlägen der im Bereich des Jugendamtes wirkenden und anerkannten
freien Träger der Jugendhilfe folgend, wurde in der konstituierenden
Ratssitzung am 24.06.2014 beschlossen, einen Vertreter des Karnevalskomitees
der Stadt Eschweiler sowie nach § 4 Abs. 3 AG-KJHG einen entsprechenden
Stellvertreter in den Jugendhilfeausschuss
zu bestellen.
Scheidet jemand vorzeitig aus einem Ausschuss aus, wählen die
Ratsmitglieder auf Vorschlag der Fraktion oder Gruppe, welcher das
Ausschussmitglied bei seiner Wahl angehörte, einen Nachfolger (§ 50 Abs. 3 S. 7
GO NRW).
Hinweis:
Der Bürgermeister
hat gemäß § 40 Abs. 2 S. 6 GO NRW kein Stimmrecht.
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