Betreff
Bestellung eines stimmberechtigten Mitgliedes in den Jugendhilfeausschuss
Vorlage
082/18
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Rat der Stadt Eschweiler bestellt mit sofortiger Wirkung Herrn Manfred Wienands anstelle von Herrn Sven Krott als stimmberechtigtes Mitglied seitens des Karnevals-Komitees der Stadt Eschweiler in den Jugendhilfeausschuss.

 


Mit E-Mail vom 06.03.2018 beantragt das Karnevals-Komitee der Stadt Eschweiler, Herrn Manfred Wienands anstelle von Herrn Sven Krott als stimmberechtigtes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss zu bestellen.

 

Rechtliche Betrachtung:

Gemäß § 4 Abs. 1 des Ausführungsgesetzes zum Kinder- und Jugendhilfegesetz (AG-KJHG) in Verbindung mit § 4 Abs. 1 der Satzung des Jugendamtes der Stadt Eschweiler gehören dem Jugendhilfeausschuss 15 stimmberechtigte Mitglieder an.

 

Entsprechend § 71 Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe) sind hiervon 6 stimmberechtigte Mitglieder zu entsenden, die von den in Bereichen des öffentlichen Trägers wirkenden und anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe vorgeschlagen werden.

 

Den Vorschlägen der im Bereich des Jugendamtes wirkenden und anerkannten freien Träger der Jugendhilfe folgend, wurde in der konstituierenden Ratssitzung am 24.06.2014 beschlossen, einen Vertreter des Karnevalskomitees der Stadt Eschweiler sowie nach § 4 Abs. 3 AG-KJHG einen entsprechenden Stellvertreter  in den Jugendhilfeausschuss zu bestellen. 

 

Scheidet jemand vorzeitig aus einem Ausschuss aus, wählen die Ratsmitglieder auf Vorschlag der Fraktion oder Gruppe, welcher das Ausschussmitglied bei seiner Wahl angehörte, einen Nachfolger (§ 50 Abs. 3 S. 7 GO NRW).

 

Hinweis:

Der Bürgermeister hat gemäß § 40 Abs. 2 S. 6 GO NRW kein Stimmrecht.

 


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