Auf Grundlage der
Landeskontingentierung zur Förderung neuer Familienzentren im Kindergartenjahr
2018/2019 wird die Kindertageseinrichtung „Am Ringofen“, Ringofen 80, des
Trägers Caritas Lebenswelten GmbH als achtes Familienzentrum in Eschweiler
entwickelt.
Mit Schreiben vom 19.02.2018 hat der Städtetag Nordrhein-Westfalen einen
Erlass des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des
Landes Nordrhein-Westfalen übersandt (Anlage 1). Hiernach wird die Landesregierung
ab dem Kindergartenjahr 2018/2019 weitere 150 neue Familienzentren fördern.
Die Anträge für die neuen Familienzentren sollen bis 15.06.2018 gestellt
werden. Innerhalb dieses Kontingentes erhält die Stadt Eschweiler die
Möglichkeit, zusätzlich zu den bestehenden 7 Einrichtungen, ein weiteres
Familienzentrum im Kindergartenjahr 2018/2019 zu entwickeln.
Bisher wurden im Jugendamtsbezirk Eschweiler die nachfolgenden
Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren ausgebaut:
- Kindertageseinrichtung „Wunderland“,
Pfarrer-Appelrath-Straße 10 (Stadtteil Eschweiler-Ost, Träger: AWO KiSA
gUG)
- Kinder- und Familienzentrum St. Marien,
Am Burgfeld 9 (Stadtteil Röthgen, Träger: Caritas Lebenswelten GmbH)
- Kindertageseinrichtung BKJ Jahnstraße,
Jahnstraße 25 (Stadtteil Eschweiler-West, Träger: BKJ der Stadt
Eschweiler)
- Kindertageseinrichtung „Der kleine
Prinz“, Friedrich-Ebert-Straße 46 – 48 (Stadtteil Dürwiß, Träger: AWO KiSA
gUG)
- Kath. Kindertageseinrichtung St.
Theresia, Englerthsgärten 2 (Stadtmitte,
Träger: Kath. Kirchengemeinde St. Peter und
Paul)
- Kindertageseinrichtung „Zauberhut“,
Franz-Rüth-Straße 1a + 3 (Stadtteil Eschweiler-West,
Träger: AWO KiSA gUG)
- Kindertageseinrichtung „Purzelbaum“,
Alte Rodung 100 (Stadtteil Pumpe-Stich, Träger: BKJ der Stadt Eschweiler)
Mit Schreiben vom 20.03.2018 hat das Jugendamt der Stadt Eschweiler alle
Träger, die in Eschweiler Kindertageseinrichtungen betreiben, über die o.a.
Information des Städtetages in Kenntnis gesetzt und um Rückmeldung bis
27.04.2018 gebeten, falls Interesse bestehe, eine Kindertageseinrichtung zum
Familienzentrum NRW weiterzuentwickeln.
Folgende Bewerbungen
sind im Rahmen der vorg. Antragsfrist bei der Stadt Eschweiler
eingegangen:
- BKJ der Stadt Eschweiler: Es wird eine neue fünf-gruppige
Kindertageseinrichtung in der Wilhelmstraße gebaut, Stadtteil Bergrath
(Anlage 2)
- AWO KiSa gUG: Kindertageseinrichtung Regenbogen, Stadtteil Dürwiß
(Anlage 3)
- Caritas Lebenswelten GmbH: Kindertageseinrichtung Am Ringofen,
Stadtteil Röthgen (Anlage 4).
Das Landesprogramm der Familienzentren besteht seit dem Kindergartenjahr
2006/2007. Der flächendeckende Ausbau begann im Kindergartenjahr 2007/2008 auf
der Basis des Kinderbildungsgesetzes und die Verteilung der Kontingente auf die
örtlichen Jugendamtsbezirke nach dem Förderschlüssel „Kinder bis einschließlich
sechs Jahre“.
Vor dem Hintergrund sowohl allen Eltern und Kindern, insbesondere aber
benachteiligten Familien, gute Bildungschancen unabhängig von der sozialen
Herkunft zu ermöglichen, nimmt die Landesregierung die Verteilung der Familienzentren
an die örtlichen Jugendamtsbezirke ab dem Kindergartenjahr 2018/2019 nach einem
Index vor, der sowohl soziale als auch demographische Bedarfslagen
berücksichtigt. Bei der Verteilung der Kontingente wurden deshalb sowohl das
Kriterium „Kinder unter sieben Jahren“ als auch „SGB-II-Regelleistungsberechtigte
Kinder unter sieben Jahren“ für den jeweiligen Jugendamtsbezirk zu Grunde
gelegt. Beide Kriterien werden an dieser Stelle gleich gewichtet. Damit soll
präventiv dazu beigetragen werden, Bildungs- und Armutsrisiken zu begegnen, da
Familienzentren geradezu auch zu benachteiligten Kindern und Familien einen
guten Zugang haben.
Familienzentren werden vor allem für Kinder und Eltern gebraucht, die
einen besonderen Unterstützungsbedarf haben. Denn, ob Kindern und Jugendlichen
Bildungs- und Lebenschancen eröffnet werden und ob sie diese ergreifen, das
hängt noch immer in hohem Maße von der sozialen Herkunft ab. Benachteiligte
Familien benötigen daher gezielte niedrigschwellige und alltagsnahe Angebote,
denn gerade für die ist der Gang in Beratungs- und Bildungseinrichtungen nicht
immer selbstverständlich, obwohl der Wunsch nach Unterstützung hier besonders
groß ist.
Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des
Landes Nordrhein-Westfalen (MKFFI) hat Empfehlungen für kleinräumige Auswahlkriterien
zur Förderung von Kindertageseinrichtungen und Familienzentren mit besonderem
Unterstützungsbedarf herausgegeben. Zum einen handelt es sich um
sozialraumbezogene, zum anderen um einrichtungsbezogene Kriterien.
Indikatoren für sozialraumbezogene Kriterien sind:
- Anteil der Kinder unter sieben Jahren in
Bedarfsgemeinschaften nach SGB II
- Anteil der Arbeitslosen – Anteil der
arbeitslosen Eltern
- Anteil von Menschen mit
Migrationshintergrund
- Anteil von Hilfen zur Erziehung
Indikatoren für einrichtungsbezogene Kriterien sind:
- Anteil der Eltern mit Beitragsbefreiung
bzw. durchschnittliches Elternbeitragsaufkommen
- Anteil der Kinder mit Sprachförderbedarf
Der Anteil der Kinder mit Sprachförderbedarf ist im Stadtteil Röthgen
größer als in den Stadtteilen Bergrath und Dürwiß. Aus diesem Grunde ist die
Kita Am Ringofen bereits seit dem Kindergartenjahr 2014/2015, zunächst für die
Dauer von 5 Jahren, als plusKita anerkannt (jährliche Fördersumme des Landes
NRW 25.000,00 €, § 21 a Absätze 6 und 7 KiBiz) und erhält zusätzliche Mittel
für die Sprachförderung (jährliche Fördersumme des Landes NRW 5.000,00 €, § 16
b KiBiz). Im Vergleich zu den in den Stadtteilen Bergrath und Dürwiß beworbenen
Einrichtungen erfüllt die Kindertageseinrichtung Am Ringofen einen Großteil der
o.g. Kriterien. Genaue Zahlangaben sind aus Datenschutz relevanten Gründen
nicht möglich.
Darüber hinaus
gehende Argumentationsgrundlagen hat der Träger Caritas Lebenswelten GmbH in
seinem Bewerbungsschreiben explizit und ausführlich dargelegt (Anlage 4).
Gemäß § 6 Absatz 2 Ziffer 2 Buchstabe d) der Satzung für das Jugendamt
der Stadt Eschweiler hat der Jugendhilfeausschuss u.a. die Aufgabe, über die
Entwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren nach § 16 KiBiz zu
entscheiden.
Vor dem o.g.
Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, die Kindertageseinrichtung Am Ringofen
im Kindergarten-jahr 2018/2019 zu einem Familienzentrum weiterzuentwickeln und
einen entsprechenden Förderantrag für diese Einrichtung fristgerecht zu stellen.
Wie in dem
Bewerbungsschreiben der Caritas Lebenswelten GmbH schon ausgeführt, geht die
Verwaltung davon aus, dass durch intensive, sozialraumbezogene und
trägerübergreifende Kooperation die Angebote für die Familien in dem Sozialraum
gemeinsam weiterentwickelt werden.
Im Hinblick auf den zu erwartenden weiteren Ausbau der Familienzentren, wird unter Hinzuziehung der o.g. Empfehlungen des MKFFI und den bis dahin vorliegenden Erfahrungen aus dem Betrieb der neuen Kindertages-stätte an der Wilhelmstraße, diese oder eine andere Kindertageseinrichtung dann als weiteres Familienzentrum für die Eschweiler Süd-Ost-Stadtteile in Betracht gezogen.
Die Einrichtung erhält einen jährlichen Förderbetrag des Landes
Nordrhein-Westfalen in Höhe von 13.000,00 € zuzüglich 1.000,00 € als
Familienzentrum mit besonderem Unterstützungsbedarf.
Die Landeszuweisungen für die Familienzentren werden vereinnahmt unter dem Ertragskonto 41413400 – LZW Familienzentren – im Produkt 063610101 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege.
Die Landeszuweisungen werden an die Träger von Kindertageseinrichtungen weitergeleitet über das Aufwandskonto 53118230 – Weiterleitung Landeszuschüsse Familienzentren – im gleichen Produkt.
Die Haushaltsansätze bei beiden vorgenannten Sachkonten betragen für 2018 jeweils 296.000,00 €. Die 1. Förderrate für das achte Familienzentrum wird vom Land im August 2018 an die Stadt Eschweiler gezahlt. Der somit für 2018 entstehende Mehrertrag in Höhe von 7.000,00 € wird ebenfalls in 2018 an den Träger der Einrichtung Caritas Lebenswelten GmbH weitergeleitet.
In den Folgejahren werden die entsprechenden Mehrerträge und Mehraufwendungen im Rahmen der Finanzplanung berücksichtigt.
Keine