Betreff
Förderung von Familienzentren im Kindergartenjahr 2018/2019
Vorlage
078/18
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

Auf Grundlage der Landeskontingentierung zur Förderung neuer Familienzentren im Kindergartenjahr 2018/2019 wird die Kindertageseinrichtung „Am Ringofen“, Ringofen 80, des Trägers Caritas Lebenswelten GmbH als achtes Familienzentrum in Eschweiler entwickelt.

 


 

Mit Schreiben vom 19.02.2018 hat der Städtetag Nordrhein-Westfalen einen Erlass des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen übersandt (Anlage 1). Hiernach wird die Landesregierung ab dem Kindergartenjahr 2018/2019 weitere 150 neue Familienzentren fördern.

 

Die Anträge für die neuen Familienzentren sollen bis 15.06.2018 gestellt werden. Innerhalb dieses Kontingentes erhält die Stadt Eschweiler die Möglichkeit, zusätzlich zu den bestehenden 7 Einrichtungen, ein weiteres Familienzentrum im Kindergartenjahr 2018/2019 zu entwickeln.

 

Bisher wurden im Jugendamtsbezirk Eschweiler die nachfolgenden Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren ausgebaut:

 

  • Kindertageseinrichtung „Wunderland“, Pfarrer-Appelrath-Straße 10 (Stadtteil Eschweiler-Ost, Träger: AWO KiSA gUG)
  • Kinder- und Familienzentrum St. Marien, Am Burgfeld 9 (Stadtteil Röthgen, Träger: Caritas Lebenswelten GmbH)
  • Kindertageseinrichtung BKJ Jahnstraße, Jahnstraße 25 (Stadtteil Eschweiler-West, Träger: BKJ der Stadt Eschweiler)
  • Kindertageseinrichtung „Der kleine Prinz“, Friedrich-Ebert-Straße 46 – 48 (Stadtteil Dürwiß, Träger: AWO KiSA gUG)
  • Kath. Kindertageseinrichtung St. Theresia, Englerthsgärten 2 (Stadtmitte,

Träger: Kath. Kirchengemeinde St. Peter und Paul)

  • Kindertageseinrichtung „Zauberhut“, Franz-Rüth-Straße 1a + 3 (Stadtteil Eschweiler-West,

Träger: AWO KiSA gUG)

  • Kindertageseinrichtung „Purzelbaum“, Alte Rodung 100 (Stadtteil Pumpe-Stich, Träger: BKJ der Stadt Eschweiler)

 

Mit Schreiben vom 20.03.2018 hat das Jugendamt der Stadt Eschweiler alle Träger, die in Eschweiler Kindertageseinrichtungen betreiben, über die o.a. Information des Städtetages in Kenntnis gesetzt und um Rückmeldung bis 27.04.2018 gebeten, falls Interesse bestehe, eine Kindertageseinrichtung zum Familienzentrum NRW weiterzuentwickeln.

 

Folgende Bewerbungen sind im Rahmen der vorg. Antragsfrist bei der Stadt Eschweiler eingegangen: 

 

  • BKJ der Stadt Eschweiler: Es wird eine neue fünf-gruppige Kindertageseinrichtung in der Wilhelmstraße gebaut, Stadtteil Bergrath (Anlage 2)
  • AWO KiSa gUG: Kindertageseinrichtung Regenbogen, Stadtteil Dürwiß (Anlage 3)
  • Caritas Lebenswelten GmbH: Kindertageseinrichtung Am Ringofen, Stadtteil Röthgen (Anlage 4).

 

Das Landesprogramm der Familienzentren besteht seit dem Kindergartenjahr 2006/2007. Der flächendeckende Ausbau begann im Kindergartenjahr 2007/2008 auf der Basis des Kinderbildungsgesetzes und die Verteilung der Kontingente auf die örtlichen Jugendamtsbezirke nach dem Förderschlüssel „Kinder bis einschließlich sechs Jahre“.

Vor dem Hintergrund sowohl allen Eltern und Kindern, insbesondere aber benachteiligten Familien, gute Bildungschancen unabhängig von der sozialen Herkunft zu ermöglichen, nimmt die Landesregierung die Verteilung der Familienzentren an die örtlichen Jugendamtsbezirke ab dem Kindergartenjahr 2018/2019 nach einem Index vor, der sowohl soziale als auch demographische Bedarfslagen berücksichtigt. Bei der Verteilung der Kontingente wurden deshalb sowohl das Kriterium „Kinder unter sieben Jahren“ als auch „SGB-II-Regelleistungsberechtigte Kinder unter sieben Jahren“ für den jeweiligen Jugendamtsbezirk zu Grunde gelegt. Beide Kriterien werden an dieser Stelle gleich gewichtet. Damit soll präventiv dazu beigetragen werden, Bildungs- und Armutsrisiken zu begegnen, da Familienzentren geradezu auch zu benachteiligten Kindern und Familien einen guten Zugang haben.

 

Familienzentren werden vor allem für Kinder und Eltern gebraucht, die einen besonderen Unterstützungsbedarf haben. Denn, ob Kindern und Jugendlichen Bildungs- und Lebenschancen eröffnet werden und ob sie diese ergreifen, das hängt noch immer in hohem Maße von der sozialen Herkunft ab. Benachteiligte Familien benötigen daher gezielte niedrigschwellige und alltagsnahe Angebote, denn gerade für die ist der Gang in Beratungs- und Bildungseinrichtungen nicht immer selbstverständlich, obwohl der Wunsch nach Unterstützung hier besonders groß ist.

 

Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKFFI) hat Empfehlungen für kleinräumige Auswahlkriterien zur Förderung von Kindertageseinrichtungen und Familienzentren mit besonderem Unterstützungsbedarf herausgegeben. Zum einen handelt es sich um sozialraumbezogene, zum anderen um einrichtungsbezogene Kriterien.

 

Indikatoren für sozialraumbezogene Kriterien sind:

 

  • Anteil der Kinder unter sieben Jahren in Bedarfsgemeinschaften nach SGB II
  • Anteil der Arbeitslosen – Anteil der arbeitslosen Eltern
  • Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund
  • Anteil von Hilfen zur Erziehung

 

Indikatoren für einrichtungsbezogene Kriterien sind:

 

  • Anteil der Eltern mit Beitragsbefreiung bzw. durchschnittliches Elternbeitragsaufkommen
  • Anteil der Kinder mit Sprachförderbedarf

 

Der Anteil der Kinder mit Sprachförderbedarf ist im Stadtteil Röthgen größer als in den Stadtteilen Bergrath und Dürwiß. Aus diesem Grunde ist die Kita Am Ringofen bereits seit dem Kindergartenjahr 2014/2015, zunächst für die Dauer von 5 Jahren, als plusKita anerkannt (jährliche Fördersumme des Landes NRW 25.000,00 €, § 21 a Absätze 6 und 7 KiBiz) und erhält zusätzliche Mittel für die Sprachförderung (jährliche Fördersumme des Landes NRW 5.000,00 €, § 16 b KiBiz). Im Vergleich zu den in den Stadtteilen Bergrath und Dürwiß beworbenen Einrichtungen erfüllt die Kindertageseinrichtung Am Ringofen einen Großteil der o.g. Kriterien. Genaue Zahlangaben sind aus Datenschutz relevanten Gründen nicht möglich.

Darüber hinaus gehende Argumentationsgrundlagen hat der Träger Caritas Lebenswelten GmbH in seinem Bewerbungsschreiben explizit und ausführlich dargelegt (Anlage 4).

 

Gemäß § 6 Absatz 2 Ziffer 2 Buchstabe d) der Satzung für das Jugendamt der Stadt Eschweiler hat der Jugendhilfeausschuss u.a. die Aufgabe, über die Entwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren nach § 16 KiBiz zu entscheiden.

 

Vor dem o.g. Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, die Kindertageseinrichtung Am Ringofen im Kindergarten-jahr 2018/2019 zu einem Familienzentrum weiterzuentwickeln und einen entsprechenden Förderantrag für diese Einrichtung fristgerecht zu stellen.

Wie in dem Bewerbungsschreiben der Caritas Lebenswelten GmbH schon ausgeführt, geht die Verwaltung davon aus, dass durch intensive, sozialraumbezogene und trägerübergreifende Kooperation die Angebote für die Familien in dem Sozialraum gemeinsam weiterentwickelt werden.

Im Hinblick auf den zu erwartenden weiteren  Ausbau der Familienzentren, wird unter Hinzuziehung der o.g. Empfehlungen des MKFFI und den bis dahin vorliegenden Erfahrungen aus dem Betrieb der neuen Kindertages-stätte an der Wilhelmstraße, diese oder eine andere Kindertageseinrichtung dann als weiteres Familienzentrum für die Eschweiler Süd-Ost-Stadtteile in Betracht gezogen.


Die Einrichtung erhält einen jährlichen Förderbetrag des Landes Nordrhein-Westfalen in Höhe von 13.000,00 € zuzüglich 1.000,00 € als Familienzentrum mit besonderem Unterstützungsbedarf.

 

Die Landeszuweisungen für die Familienzentren werden vereinnahmt unter dem Ertragskonto 41413400 – LZW Familienzentren – im Produkt 063610101 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege.

 

Die Landeszuweisungen werden an die Träger von Kindertageseinrichtungen weitergeleitet über das Aufwandskonto 53118230 – Weiterleitung Landeszuschüsse Familienzentren – im gleichen Produkt.

 

Die Haushaltsansätze bei beiden vorgenannten Sachkonten betragen für 2018 jeweils 296.000,00 €. Die 1. Förderrate für das achte Familienzentrum wird vom Land im August 2018 an die Stadt Eschweiler gezahlt. Der somit für 2018 entstehende Mehrertrag in Höhe von 7.000,00 € wird ebenfalls in 2018 an den Träger der Einrichtung Caritas Lebenswelten GmbH weitergeleitet.

 

In den Folgejahren werden die entsprechenden Mehrerträge und Mehraufwendungen im Rahmen der Finanzplanung berücksichtigt.

 

 


 

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