Betreff
Inklusion – Verwendung der Inklusionspauschale
Vorlage
061/18
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 


Das Jugendamt Eschweiler steht für einen erweiterten Inklusionsbegriff als Haltung, Leitbild, bzw. Handlungsmaxime (siehe u.a. Jahresbericht 2016 des Jugendamtes). Behinderung wird dabei als Abweichung von der Gesundheit  in der Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren gesehen, die wiederum dann in der Kausalität Kinder und Jugendlichen an einer gleichberechtigten Teilhabe hindern. Ziel aller Maßnahmen ist es daher, diese einstellungs- und umweltbedingten Barrieren in den Blick zu nehmen und Lösungen anzubieten.

In diesem Sinne werden auch die Mittel aus der sogenannten Inklusionspauschale (Gesetz zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion vom 09.Juli 2014 –GV.NRW. S. 404 in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 08.07.2016 –GV.NRW.S. 1160) eingesetzt. Dabei gewährt das Land Nordrhein-Westfalen den Gemeinden und Kreisen als Schulträger, gemäß § 2 des o.g. Leistungsgesetzes, seit dem Schuljahr 2014/2015 eine jährliche Inklusionspauschale zur Förderung weiterer kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion. Diese dient der Mitfinanzierung der Unterstützung der Schulen des Gemeinsamen Lernens durch nicht lehrendes Personal der Kommunen, soweit die Kosten nicht der Finanzierung individueller Ansprüche nach § 35 a SGB VIII und § 54 SGB XII dienen.

 

Folgende Beträge wurden bislang durch das Land der Stadt Eschweiler zur Verfügung gestellt:

 

Schuljahr

Gesamtbetrag

2014/2015

15.794,84 Euro

2015/2016

15.741,87 Euro

2016/2017

31.842,93 Euro

2017/2018

63.896,62 Euro

 

Das Jugendamt setzt diese Mittel im Rahmen eines breiten Maßnahmenpaketes ein. Zentral sind dabei bislang vor allem Konzepte sozialer Gruppenarbeit, die an mehreren Schulen (Städt. Realschule Patternhof, Adam-Ries Gemeinschaftshauptschule, Waldschule-Städt. Gesamtschule) zwischenzeitlich etabliert sind. Durchgeführt werden diese durch unterschiedliche Anbieter der freien Jugendhilfe und mit unterschiedlichen Konzepten.

Generell richtet sich die Gruppenarbeit an Schüler und Schülerinnen im Gemeinsamen Lernen, die vor dem Hintergrund von Problemen im sozialen Umfeld, individuellen emotionalen oder psychischen Schwierigkeiten bereit sind, in einem pädagogisch-therapeutischen Setting ihre eigenen Lebenseinstellungen, Emotionen, Verhaltensweisen und Konfliktlösungsstrategien zu explorieren und neue konstruktive Verhaltensweisen zu erlernen.

Die Auseinandersetzung mit der individuellen Problematik bezieht sich dabei z.B. auf:

 

- Aggressivität/ Gewaltbereitschaft/ Impulsdurchbrüche

- Opfererfahrungen

- familiäre Konflikte

- schulische Konflikte

- Sucht

- Mobbing

 

Die Gruppenangebote werden dabei im schulischen Kontext, aber auch in Räumlichkeiten der Träger durchgeführt. Allen gemeinsam ist aber vor allem die enge Kooperation und Abstimmung mit den Schulen, die immer wieder gegenüber dem Jugendamt ihren „Bedarf“ an dieser Form der Unterstützung benennen.

 

Wie zudem in Verwaltungsvorlage 266/17 mitgeteilt, wird durch die Inklusionspauschale auch die Einrichtung eines sogenannten „Inklusionskoordinators“ mit einem Beschäftigungsumfang von 23 % im Bereich des Jugendamtes finanziert. Das grundsätzliche Ziel ist dabei, Inklusionsprozesse an der Schnittstelle Schule/ Jugendhilfe nachhaltig und langfristig zu unterstützen. Zu den weiteren Aufgabenschwerpunkten zählt die 

 

  • Unterstützung von Schulen des gemeinsamen Lernens
  • Entwicklung und Koordination von inklusiven Jugendhilfeangeboten an Schulen und die
  • Entwicklung eines gemeinsamen Inklusionsverständnisses von Jugendhilfe und Schule.

 

Ein Tätigkeitsschwerpunkt ist derzeit aber vor allem die Entwicklung von neuen konzeptionellen Ideen bzgl. der Eingliederungshilfeleistung Schulbegleitung bzw. Integrationsassistenz.

Schulbegleitung ist dabei ein Instrument der Eingliederungshilfe, Kindern und Jugendlichen mit behinderungsbedingten Einschränkungen, schulische Teilhabe zu ermöglichen. Sie kann dabei eine wirksame Hilfe sein und die inklusive Beschulung effektiv unterstützen. In der allgemeinen Schule als Regelförderort scheint sich dabei die Schulbegleitung als wichtige personelle Ressource „etabliert“ zu haben, die aus dem „System“ Schule nicht mehr wegzudenken ist.

 

Allerdings gibt es auch zunehmend Kritik an dieser Leistungsform. Diese besteht u.a. darin, dass die Schulbegleitung durch die starke Einzelfallorientierung auch „exkludierende“ Effekte hat (siehe u.a. Beck, C.; Dworschak, W.; Eibner, S. (2010): Schulbegleitung am Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung. In: Zeitschrift für Heilpädagogik (61) 7, 244-254).

 

Auch sind die Ausgaben und die Fallzahlen für diese Leistungsform in den letzten Jahren erheblich gestiegen. Derzeit betreut das Jugendamt Eschweiler 22 Fälle (Stand 31.01.2018) mit weiterhin steigender Tendenz und durchschnittlichen jährlichen Fallkosten von 17.207,- Euro (2016).

Insofern ist es wichtig, vor allem im Bereich der Bedarfsfeststellung als Leistungsvoraussetzung einer derartigen Hilfe, eher inkludierende Aktivitäten in den Fokus zu nehmen und deren Wirksamkeit zu nutzen. Das deckt sich auch mit dem Verständnis von Behinderung, dass beispielsweise durch das Bundesteilhabegesetz formuliert wird.

 

In diesem Feld wird insofern der Tätigkeitsschwerpunkt des Inklusionskoordinators in den nächsten Monaten liegen, diese Aktivitäten gemeinsam mit den Schulen zu forcieren und Lösungen zu entwickeln.

Weitere organisatorische Veränderungen innerhalb des Jugendamtes wurden zudem schon umgesetzt; so wurden die bisherigen Zuständigkeiten innerhalb der Abteilung 511/ Soziale Dienste des Jugendamtes in einem Sachgebiet Inklusion/ Eingliederungshilfe zusammengefasst und mit einer entsprechenden Organisationsstruktur (regelmäßige Teamgespräche, Vertretungsregelungen etc.) hinterlegt.

 

Das Jugendamt hat sich von Beginn an dazu entschieden, die Mittel der Inklusionspauschale gezielt, bedarfsorientiert und in Kooperation mit „Schule“ einzusetzen. Die stetigen Rückmeldungen der Schulen machen dabei deutlich, wie groß letztendlich der Bedarf im Gemeinsamen Lernen an Hilfe- und Unterstützung und wie ausgeprägt auch der Wunsch und Wille zur Kooperation ist.

 


Die Haushaltsmittel der Inklusionspauschale in Höhe von derzeit jährlich 63.896,62 Euro sind im Produkt 063630101 bei den Sachkonten 41410000- Zuweisungen und Zuschüsse vom Land für lfd. Zwecke- (Ertrag) und 53119000- Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke- (Aufwand) in jeweils gleicher Höhe veranschlagt.