Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.
Auch im Jahr 2017 hat die Landesregierung mit KOMM-AN NRW ein umfangreiches Landesprogramm aufgelegt, an dem alle Städte und Gemeinden in NRW partizipieren konnten. Dabei steht im Mittelpunkt vor allem die Stärkung und Begleitung des ehrenamtlichen Engagements in der Flüchtlingshilfe, insbesondere die Förderung und die Unterstützung vor Ort durch das Kommunale Integrationszentrum.
Die Unterstützungsleistungen hierzu werden mit folgenden vier Bausteinen gewährleistet:
A. Förderung
der Renovierung, der Ausstattung und des Betriebs von Ankommenstreffpunkten
B. Förderung
von Maßnahmen des Zusammenkommens, der Orientierung und der Begleitung
C. Förderung
der Maßnahme zur Informations- und Wissensvermittlung
D. Förderung von Maßnahmen zur Qualifizierung von ehrenamtlich Tätigen und der Begleitung ihrer Arbeit
Die Träger in der Stadt Eschweiler wurden im Rahmen des KOMM-AN NRW Programms mit 19.564,- Euro seitens des Kommunalen Integrationszentrums der Städteregion Aachen gefördert.
Eschweiler
Akteure |
Bausteine |
Summe |
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2017 |
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Stadt
Eschweiler |
B1: Begleitung von Flüchtlingen B2: Maßnahmen des
Zusammenkommens und der Orientierung |
2.420,- |
Sozialdienst
kath. Frauen e.V. |
B1:
Begleitung von Flüchtlingen B2: Maßnahmen des Zusammenkommens und der Orientierung C2: Erstellung, Erweiterung, Pflege bzw. Aktualisierung von Internetseiten D1: Qualifizierung von ehrenamtl. Tätigen D2: Persönlicher Austausch von ehrenamtl. Tätigen |
6.882,- |
Deutscher
Kinderschutzbund e.V. |
A1: Renovierung und / oder
Ausstattung von Ankommenstreffpunkten A2: Laufender Betrieb von Ankommenstreffpunkten B1: Begleitung
von Flüchtlingen B2: Maßnahmen des Zusammenkommens und der Orientierung D1: Qualifizierung von ehrenamtl. Tätigen D2: Persönlicher Austausch von ehrenamtl. Tätigen |
10.262,- |
Um die Kommunen bei der Bewältigung der vielfältigen Aufgaben im Bereich Zuwanderung und Flucht zu unterstützen und eine qualitativ hochwertige Aufgabenwahrnehmung zu gewährleisten, beschäftigt das Kommunale Integrationszentrum Städteregion Aachen seit Oktober 2016 zwei Mitarbeiter/innen mit einem Stellenumfang von 1,5 (zu 100% vom Land NRW gefördert). Die Aufgaben dieser Mitarbeiter ergänzen das grundsätzliche Aufgabenportfolio des Kommunalen Integrationszentrums.
Die Beobachtung der Flüchtlingsarbeit vor Ort lässt erkennen, dass sich nach wie vor und auf Dauer eine Vielzahl ehrenamtlich Tätiger mit hohem persönlichem Engagement und beachtlichem Zeitaufwand einbringen. Eine gute (fachliche) Begleitung der Ehrenamtler zu der auch Schulungen und Informationsveranstaltungen gehören, ist daher hilfreich und wichtig für den Erfolg eines freiwilligen und erfüllenden Engagements.
Diese Begleitung und Unterstützung seitens der Stadt Eschweiler erfolgt seit 2017 im Rahmen von themenspezifischen Arbeitsgruppen.
Das mit Abstand größte Themenfeld
stellten die „Rahmenbedingungen" dar. Als weitere Themenfelder
traten „Arbeit und Wohnen" (Amt für Soziales, Senioren und
Integration und VHS), „Freizeit und Sport" (Amt für Schulen, Sport
und Kultur), „Jugend und Bildung" (Jugendamt und Amt für Schulen,
Sport und Kultur) sowie „Umgang mit Traumatisierung" (Amt 51 und
Gleichstellungsbeauftragte) auf.
Das Landesförderprogramm „KOMM-AN NRW“ wird auch in diesem Jahr weiter fortgeführt. Die StädteRegion Aachen hat entschieden, wie in den Jahren zuvor, die Fördermittel in Höhe von ca. 120.000 € vollumfänglich an die Antragssteller aus den städteregionsangehörigen Kommunen weiterzuleiten.
Das aktualisierte Gesamtkonzept 2018 sowie die Förderrichtlinien 2018 können unter:
und
http://www.kfi.nrw.de/Foerderprogramme/KOMM-AN-NRW/Programmanteil-I/2018-02-01-KOMM-AN-KI-final.pdf
eingesehen werden.
Das Kommunale Integrationszentrum lädt am 21.02.2018, Zollernstraße 10, 52070 Aachen, Raum C131, 18:00 Uhr zu einer Informationsveranstaltung ein.
Die Anträge dürfen bis spätestens zum 02.03.2018 eingereicht werden. Hierauf wurde durch Information in den Medien durch das KIZ hingewiesen; außerdem wurden von hier mögliche potentielle Antragsteller zusätzlich gesondert informiert.
Förderfähig sind dem Zuwendungszweck dienenden Sachausgaben. Eigene Personalausgaben sind nicht förderfähig. Die Förderung der Maßnahmen erfolgt durch die Zahlung pauschaler Festbeträge entsprechend der Förderkonzeption 2017. Für die Durchführung der bewilligten Maßnahmen in Eschweiler werden ausschließlich die durch das Landesprogramm „KOMM-AN“ bewilligten Pauschalen verausgabt.
Die Umsetzung der Fördermaßnahme bindet in begrenztem Umfange Personalkapazitäten des Amtes für Soziales Senioren und Integration und des Quartiersmanagers Eschweiler-West.