Betreff
Jugendhilfeplan, Bereich: Tageseinrichtungen für Kinder; hier: Fortschreibung für das Kindergartenjahr 2018 - 2019
Vorlage
056/18
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

Der in der Verwaltungsvorlage dargestellte Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Fortschreibung des Jugendhilfeplanes, Teilfachplan „Tageseinrichtungen für Kinder“, für das Kindergartenjahr 2018 – 2019 wird beschlossen.

 


 

Nach §§ 79 und 80 Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe haben die Träger der öffentlichen Jugendhilfe eine Jugendhilfeplanung durchzuführen.

 

Die Jugendhilfeplanung ist ein Instrument zur systematischen, innovativen und damit zukunftsorientierten Gestaltung und Entwicklung der Handlungsfelder der Jugendhilfe mit dem Ziel, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien zu erhalten oder zu schaffen und ein qualitativ und quantitativ bedarfsgerechtes Jugendhilfeangebot rechtzeitig und ausreichend bereitzustellen. Bei der Jugendhilfeplanung steht somit die Entwicklung von Strategien und konkreten Maßnahmen zur Lösung der komplexen Aufgaben der Jugendhilfe im Vordergrund.

 

Bei der Aufstellung des Jugendhilfeplanes sind die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe in allen Phasen der Planung frühzeitig zu beteiligen (vgl. § 80 Abs. 3 SGB VIII).

 

Ein Teilbereich des Jugendhilfeplanes umfasst die Kindertagesbetreuung, die im SGB VIII geregelt ist. Hiernach hat ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Tagespflege (vgl. § 24 Abs. 2 SGB VIII).

 

Gemäß § 24 Abs. 3 SGB VIII hat ein Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben darauf hinzuwirken, dass für diese Altersgruppe ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen zur Verfügung steht. Ein Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, kann bei besonderem Bedarf oder ergänzend auch im Rahmen von Kindertagespflege betreut werden.

 

Für die nunmehr vorgelegte Fortschreibung des Teilbereiches des Jugendhilfeplanes „Tageseinrichtungen für Kinder“ für das Kindergartenjahr 2018 – 2019 wurden im vergangenen Jahr die erforderlichen Planungen aufgenommen.

 

Diese Planungen wurden erstmalig durch ein Online-Verfahren unterstützt. Die Stadt Eschweiler hat am 20.11.2017 nach einer für die Beteiligten (Stadt Eschweiler, Träger, Einrichtungen) kurzen und arbeitsintensiven Vorbereitungsphase das von der Firma Lecos entwickelte Online-Anmeldeverfahren „KIVAN“ für die Kindertagesbetreuung eingeführt.

 

Die Eltern haben ganz bequem die Möglichkeit, die Online-Anmeldung von zu Hause über PC, Tablet oder Smartphone durchzuführen. Bei Bedarf erfolgen Hilfestellungen in den Einrichtungen oder im Jugendamt der Stadt Eschweiler.

„KIVAN“ bietet zudem die Möglichkeit für die Träger bzw. Einrichtungen, die Vertragsgestaltung hierüber abzuwickeln. Auch erhält das Jugendamt einen besseren und schnelleren Überblick über Verträge oder zum Beispiel freie Platzkapazitäten.

Bereits in der Fortschreibung des Teilbereiches des Jugendhilfeplanes „Tageseinrichtungen für Kinder“ für das Kindergartenjahr 2017 – 2018 wurde darauf hingewiesen, dass in Eschweiler ein kontinuierlich steigender Betreuungsbedarf festzustellen ist (vgl. VV Nummer 041/17). Nach wie vor zutreffende Gründe hierfür sind:

  • konstant hohe Geburtenrate
  • Zuzug, insbesondere durch Familien
  • Ausweisung neuer Baugebiete
  • Attraktivierung des Schulstandortes
  • Zuweisung von Flüchtlingsfamilien

Darüber hinaus ist in den letzten Jahren auch der Bedarf an Betreuungsplätzen für inklusive Kinder gestiegen. Die Betreuung von sog. „i-Kindern“ führt gleichzeitig zum Wegfall eines regulären Betreuungsplatzes, wodurch die Gesamtanzahl an Betreuungsplätzen reduziert wird. Die Lebenssituation vieler Familien bedingt, dass der Bedarf an einer Betreuung mit 45-Wochenstunden stark ansteigt.

Die Stadt Eschweiler baut daher weiterhin kontinuierlich Betreuungsplätze aus: Die im Stadtteil Dürwiß geplante viergruppige Einrichtung auf dem Gelände der ehemaligen Hauptschule wurde im Februar 2018 fertig gestellt und nimmt Anfang März 2018 ihren Betrieb auf. Die verzögerte Inbetriebnahme ist auf einen enormen Wasserschaden vor Abschluss der Baumaßnahme zurückzuführen.

Auch die im oberen Bereich des Spielplatzes an der Indestraße geplante fünfgruppige Einrichtung am Grünen Weg hat ihren Betrieb zum 01.02.2018 aufgenommen.

Folgende Maßnahmen sind für das Kindergartenjahr 2018 – 2019 geplant:

  • Im Gebäude der ehemaligen heilpädagogischen Einrichtung Katharina Fey im Stadtteil Kinzweiler ist vorgesehen, dass die pro futura GmbH zwei zusätzliche Gruppen für die Kath. Einrichtung St. Blasius  (1 x Gruppentyp I und 1 x Gruppentyp II) zum Beginn des Kindergartenjahres 2018/2019 in Betrieb nehmen wird.
  • In der Wilhelmstraße an der Schnittstelle der Stadtteile Bergrath/Röthgen wird eine fünfgruppige Einrichtung – analog zur BKJ Einrichtung Grüner Weg – errichtet. Hier wird vor allem der Einzugsbereich Bergrath und Innenstadt erreicht. Die Trägerschaft wird die BKJ der Stadt Eschweiler übernehmen (siehe VV 045/18).
  • Im Bereich der Kindertagespflege absolvieren derzeit zwei zusätzliche Tagespflegepersonen ihre Qualifizierung, so dass sie im Kindergartenjahr 2018 – 2019 Betreuungsplätze anbieten können.

Mittelfristig soll im sog. „Rathaus-Quartier“ eine weitere Kindertageseinrichtung entstehen.

Die Stadt Eschweiler wird sich auch zukünftig gemeinsam mit allen verantwortlichen Akteuren im Bereich der Kindertagesbetreuung den v.g. Herausforderungen stellen, um auch weiterhin ihrem Anspruch als familienfreundliche Stadt gerecht zu werden.

Mit Schreiben vom 19.02.2018 hat der Städtetag Nordrhein-Westfalen darüber informiert, dass im Kindergartenjahr 2018/2019 insgesamt 150 neue Familienzentren gefördert werden. Der Stadt Eschweiler erhält  zu den bisher 7 Familienzentren ein zusätzliches Kontingent. Die entsprechenden Anträge sind bis zum 15.06.2018 an das Land zu stellen. Die Verwaltung wird in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 05.06.2018 einen Vorschlag zur Beschlussfassung einbringen.

Nach umfangreichen Gesprächen mit den Trägern, Einrichtungsleitungen und Eltern wurde der in der Anlage beigefügte Teilfachplan erarbeitet, der Grundlage für die zum 15.03.2018 zu tätigenden Meldungen an das Land NRW ist.

Wie auf Seite 36 des Teilfachplanes ersichtlich, konnten für das neue Kindergartenjahr insgesamt 43 zusätzliche im U 3 Bereich und 8 zusätzliche Plätze im Ü 3 Bereich zur Verfügung gestellt werden. Bei der geringen Steigerung im Ü 3 Bereich ist zu berücksichtigen, dass bei der Betreuung von Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf rechnerisch je Kind zwei Plätze belegt werden. Im neuen Kindergartenjahr sind dies insgesamt 86 Plätze die rechnerisch der Steigerung im Ü 3 Bereich hinzuzurechnen sind.

Für das neue Kindergartenjahr 2018/19 wird inkl. Tagespflege eine Versorgungsquote der Kinder mit einem Rechtsanspruch im U 3 Bereich von 64,7 % (Vorjahr 54,76 %) und im Ü 3 Bereich gleichbleibend von 95,6 % erreicht. Insgesamt werden somit alle Betreuungsbedarfe für das neue Kindergartenjahr zu erfüllen sein.

Ein ausführlicher Sonderdruck des Jugendhilfeplanes wird nach der Beratung und Beschlussfassung im Jugendhilfeausschuss zugestellt.

Die Entscheidung über die Jugendhilfeplanung im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel trifft der Jugendhilfeausschuss gem. § 6 Abs. 2 Ziffer 2 Buchstabe a) der Satzung für das Jugendamt der Stadt Eschweiler in der Fassung vom 24.09.2014.

Die Verwaltung empfiehlt dem Ausschuss, den zur Beschlussfassung vorgelegten Teilfachplan zu beschließen.

 

 


 

Das Land NRW beteiligt sich an den Kosten für die Kindertagesbetreuung (Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege) nach Maßgabe des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) – Viertes Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes – SGB VIII – vom 30. Oktober 2007 (GV.NRW.S. 462). Grundlage für die Förderung ist hier u.a. die Jugendhilfeplanung (vgl. hierzu §§ 18 Abs. 2 und 21 Abs. 9 KiBiz).

 

 

 

Die Kindpauschalen (Betriebskosten) werden grundsätzlich anteilig durch die Stadt Eschweiler, durch das Land und durch die Träger finanziert. Auch die Eltern leisten einen Anteil an den Betriebskosten. Die Abwicklung erfolgt über die nachfolgenden Sachkonten im Produkt 063610101 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege -:

 

 

Ertrag:

 

Sachkonto

Bezeichnung

Haushaltsansatz für 2018

41413000

LZW Betriebskosten Kindergarten

9.260.700,00 €

43212400

Elternbeiträge Kindergärten freie Träger

1.100.000,00 €

43212410

Elternbeiträge städt. Kindergärten

835.000,00 €

 

 

Aufwand

 

Sachkonto

Bezeichnung

Haushaltsansatz für 2018

53118180

Betriebskostenzuschüsse freie Träger

10.114.500,00 €

53118340

Betriebskostenzuschüsse AöR-Kindergärten

7.727.000,00 €

 

 


 

Keine.