Der im Sachverhalt
und den Anlagen dargestellten Neuerrichtung eines Unterkunftsgebäudes an der
Hüttenstraße wird zugestimmt.
Die Stadt Eschweiler
ist bestrebt angemessenen Wohnraum für Obdachlose und Flüchtlingsfamilien
vorzuhalten. Aus diesem Grunde sind in den letzten Jahren die auf der rechten
Seite der Grachtstraße gelegenen baulich abgängigen Unterkunftsgebäude
abgerissen und durch für 5 Jahre angemietete Containeranlagen ersetzt
sowie mehrere Wohnhäuser erworben und
hergerichtet worden. Nunmehr soll begonnen werden, die weiterhin vorhandenen
städt. Unterkunftsgebäude zu erneuern. In einem ersten Schritt soll die
Wohnanlage an der Hüttenstraße in zwei Bauabschnitten angepackt werden. Die
beiden hier vorhandenen Reihenhausblocks befinden sich baulich in einem sehr
schlechten Zustand, um die Bewohnbarkeit einzelner Wohnungen zu ermöglichen
müssen – wenn überhaupt noch möglich – unverhältnismäßig hohe Kosten
aufgewendet werden.
Geplant ist, die
beiden Blocks durch sechs Mehrfamilienhäuser mit je vier Wohneinheiten und vier Nebengebäude für Haustechnik und
Abstellflächen zu ersetzen, die ähnlich ihrer Vorgänger in zwei Reihen mit je
drei Mehrfamilienhäuser und zugehörigen Nebengebäuden platziert und durch
Staffelung in der Höhe in die Topografie eingefügt werden sollen. Weitere
Details ergeben sich aus der als Anlage beigefügten Baubeschreibung.
Die Maßnahme soll in
zwei Bauabschnitten ausgeführt werden, wobei der hintere Riegel den ersten
Bauabschnitt bilden soll. Dies begründet sich damit, dass dieser Riegel in
einem noch schlechteren baulichen Zustand ist als der vordere Riegel und
deshalb hier zur Zeit noch weniger Personen untergebracht werden können als
vorne.
Zudem ist so die
techn. Versorgung während der Bauphase gesichert.
Nach Abschluss des
ersten Bauabschnittes kann dann der vordere Riegel abgerissen werden und auch
hier die Neubebauung erfolgen.
Insgesamt entstehen
anstelle der bisher vorhandenen 22 Wohnungen in dem Bereich 24 Wohnungen.
Die Kosten der Baumaßnahme werden für den 1. Bauabschnitt auf 1,5 Mio. € geschätzt.
Die Verbuchung erfolgt im Produkt 011111203 – Techn. Gebäudemanagement –, Sachkonto 09110002
bei IV18AIB023 – Neubau Unterkünfte Hüttenstr. (Ansatz: 500.000 €) Der Restbetrag von ca. 1.000.000 € wird im Rahmen der Deckungsfähigkeit von IV14AIB016 – Erwerb sozialer Wohnraum – zur Verfügung gestellt.
Die notwendigen Architektenleistungen werden
durch Personal des Techn. Gebäudemanagements erbracht, soweit erforderlich unter
Hinzuziehung noch zu beauftragender Fachingenieure.