Betreff
Neuerrichtung eines Unterkunftsgebäudes an der Hüttenstraße; hier: Vorstellung der Planung
Vorlage
038/18
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der im Sachverhalt und den Anlagen dargestellten Neuerrichtung eines Unterkunftsgebäudes an der Hüttenstraße wird zugestimmt.

 


Die Stadt Eschweiler ist bestrebt angemessenen Wohnraum für Obdachlose und Flüchtlingsfamilien vorzuhalten. Aus diesem Grunde sind in den letzten Jahren die auf der rechten Seite der Grachtstraße gelegenen baulich abgängigen Unterkunftsgebäude abgerissen und durch für 5 Jahre angemietete Containeranlagen ersetzt sowie  mehrere Wohnhäuser erworben und hergerichtet worden. Nunmehr soll begonnen werden, die weiterhin vorhandenen städt. Unterkunftsgebäude zu erneuern. In einem ersten Schritt soll die Wohnanlage an der Hüttenstraße in zwei Bauabschnitten angepackt werden. Die beiden hier vorhandenen Reihenhausblocks befinden sich baulich in einem sehr schlechten Zustand, um die Bewohnbarkeit einzelner Wohnungen zu ermöglichen müssen – wenn überhaupt noch möglich – unverhältnismäßig hohe Kosten aufgewendet werden.

Geplant ist, die beiden Blocks durch sechs Mehrfamilienhäuser mit je vier Wohneinheiten  und vier Nebengebäude für Haustechnik und Abstellflächen zu ersetzen, die ähnlich ihrer Vorgänger in zwei Reihen mit je drei Mehrfamilienhäuser und zugehörigen Nebengebäuden platziert und durch Staffelung in der Höhe in die Topografie eingefügt werden sollen. Weitere Details ergeben sich aus der als Anlage beigefügten Baubeschreibung.

 

Die Maßnahme soll in zwei Bauabschnitten ausgeführt werden, wobei der hintere Riegel den ersten Bauabschnitt bilden soll. Dies begründet sich damit, dass dieser Riegel in einem noch schlechteren baulichen Zustand ist als der vordere Riegel und deshalb hier zur Zeit noch weniger Personen untergebracht werden können als vorne.

Zudem ist so die techn. Versorgung während der Bauphase gesichert.  

 

Nach Abschluss des ersten Bauabschnittes kann dann der vordere Riegel abgerissen werden und auch hier die Neubebauung erfolgen.

 

Insgesamt entstehen anstelle der bisher vorhandenen 22 Wohnungen in dem Bereich 24 Wohnungen.

 


Die Kosten der Baumaßnahme werden für den 1. Bauabschnitt auf 1,5 Mio. € geschätzt.

Die Verbuchung erfolgt im Produkt 011111203 – Techn. Gebäudemanagement –, Sachkonto 09110002

bei  IV18AIB023 – Neubau Unterkünfte Hüttenstr. (Ansatz: 500.000 €) Der Restbetrag von ca. 1.000.000 € wird im Rahmen der Deckungsfähigkeit von IV14AIB016 – Erwerb sozialer Wohnraum – zur Verfügung gestellt.

 


  Die notwendigen Architektenleistungen werden durch Personal des Techn. Gebäudemanagements erbracht, soweit erforderlich unter Hinzuziehung noch zu beauftragender Fachingenieure.