hier: Aufhebung der Beschlüsse
I.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die Bauleitplanverfahren zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans
und zum Bebauungsplan 282 - Solarpark St. Jöris - nicht weiterzuführen.
II.
Die
Beschlüsse zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans - Solarpark St. Jöris - vom
26.05.2011 (VV 130/11) und vom 15.11.2011 (VV 286/11) und der
Beschluss zum Bebauungsplan 282 - Solarpark St. Jöris - vom 15.11.2011 (VV
288/11) werden aufgehoben.
Die Stadt Eschweiler hat im Jahr
2011 mit der Aufstellung der 7. Änderung des Flächennutzungsplans
- Solarpark St. Jöris - und mit der Aufstellung des Bebauungsplans 282 -
Solarpark St. Jöris - das Ziel verfolgt, die Treibhausgasemissionen zu
reduzieren. Da dem Ausbau der erneuerbaren Energien dabei eine entscheidende Bedeutung
zukommt, sollte auf den Flächen, die nicht mehr für den geplanten
Bezirksfriedhof der Nordwest-Stadtteile vorgehalten werden müssen, eine
Freiflächenphotovoltaikanlage errichtet werden. Da das Plangebiet im baurechtlichen
Außenbereich liegt und die Errichtung eines Solarparks nicht zu den
privilegierten Bauvorhaben nach § 35 BauGB zählt, war für dieses Vorhaben neben
der Flächennutzungsplanänderung auch die Aufstellung eines Bebauungsplans
erforderlich.
Die 7. Änderung des Flächennutzungsplans wurde bis zur öffentlichen Auslegung, der Bebauungsplan 282 bis zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit betrieben.
Folgende Beschlüsse wurden zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans -
Solarpark St. Jöris - gefasst:
VV 130/11 beraten im Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss am 26.05.2011
Aufstellungsbeschluss sowie Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit hat in der Zeit vom 20.06.2011 bis 05.07.2011 stattgefunden.
Am 19.07.2011 wurde das Thema im Landschaftsbeirat der StädteRegion Aachen beraten. Der Landschaftsbeirat hatte keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Flächennutzungsplanänderung.
VV 286/11 beraten im Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss am 15.11.2011
Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden sowie Beschluss der öffentlichen Auslegung.
Die öffentliche Auslegung hat in der Zeit vom 30.11.2011 bis 30.12.2011 stattgefunden.
Folgender Beschluss wurde zum Bebauungsplan 282 - Solarpark St. Jöris -
gefasst:
VV 288/11 beraten im Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss am 15.11.2011
Aufstellungsbeschluss sowie Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit hat in der Zeit vom 30.11.2011 bis 14.12.2011 stattgefunden.
Anfrage nach § 34
LPlG am 09.11.2011 und gemeinsame Besprechung am 12.01.2012 bei der Bezirksregierung
Köln:
Mit Schreiben vom 14.02.2012 teilte die Bezirksregierung Köln mit, dass die 7. Änderung des Flächennutzungsplans - Solarpark St Jöris - nicht an die Ziele und Grundsätze der Raumordnung und Landesplanung angepasst sei, da nach Umsetzung der Planung hier ein neuer Siedlungsansatz entstehen würde. Deswegen konnte diese Planung nicht weitergeführt werden.
Allerdings hatte die Stadt Eschweiler im Jahr 2016 in ihrem Stadtgebiet einige Standorte identifiziert, die den neuen landesplanerischen Zielvorstellungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen entsprachen und mit Schreiben vom 08.12.2016 eine entsprechende Anfrage nach § 34 Landesplanungsgesetz an die Bezirksregierung Köln gerichtet (s. hierzu VV 136/17). Inhalt war, ob Photovoltaik-Freiflächenanlagen z.B. am Standort „Entlang der Euregiobahn“ in St. Jöris möglich und eine entsprechende Flächennutzungsplanänderung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung angepasst seien. Mit Verfügung vom 06.03.2017 hat die Bezirksregierung Köln auch diese Möglichkeit der zumindest teilweisen Nutzung der nicht mehr benötigten Fläche des Bezirksfriedhofes mit der Begründung abgelehnt, es handele sich bei der Euregiobahn um keinen Schienenweg mit überregionaler Bedeutung. Längs von Autobahnen oder Hauptschienenwegen (s. Landesentwicklungsplan und Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien, EEG 2017) sind Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf Flächen zulässig, die in einer Entfernung bis zu 110 Metern, gemessen vom äußeren Rand der befestigten Fahrbahn, liegen. Nach der aktuellen Rechtslage ist daher die Umsetzung eines Solarparkprojektes in St. Jöris nicht möglich und eine Fortführung der beiden o.a. Planverfahren obsolet geworden.
Die Verwaltung empfiehlt, die Beschlüsse zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans - Solarpark St. Jöris - und zum Bebauungsplan 282 - Solarpark St. Jöris - aufzuheben.
Die Aufhebung der Bauleitplanverfahren ist haushaltsrechtlich nicht relevant.
Die Aufhebung der
Bauleitplanverfahren hat keine personellen Auswirkungen.