Betreff
Betreuung von Kindern und Jugendlichen aus Flüchtlingsfamilien in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege, in Grundschulen und weiterführenden Schulen sowie deren Teilhabe an Unterstützungsleistungen ( Bildungs- und Teilhabepaket, Härtefallfonds " Alle Kinder essen mit")
Vorlage
032/18
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 


Mit Schreiben vom 10.01.2017 wurden durch die Vorsitzende des Integrationsrates, Frau Nora Hamidi, Informationen zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen aus Flüchtlingsfamilien in Kindertageseinrichtungen, Tagespflege, Schule bei der Verwaltung abgefragt. Diese Daten wurden in 2017 fortgeschrieben und bilden hier die Basis für die folgende Informationsvorlage.

 

 

1. Wie viele Kinder von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern, die Anspruch auf Leistungen nach dem AsylbLG haben, leben in der Stadt Eschweiler?

 

In Eschweiler leben 151 Kinder von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern, die Anspruch auf Asylbewerberleistungen  haben. (Stand 31.12.2017)

 

 

2. Wie viele Kinder von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern in der Stadt Eschweiler nehmen derzeit Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket in Anspruch?

 

Fast alle Kinder (außer Säuglinge und Kleinstkinder), die im Leistungsbezug AsylbLG stehen, nehmen BUT- Leistungen in Anspruch.

 

3. Wie viele Kinder von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern, die Anspruch auf Leistungen des Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ haben, leben in der Stadt Eschweiler?

 

Zunächst ist festzuhalten, dass es keinen Rechtsanspruch für den Härtefallfonds „ Alle Kinder essen mit“ gibt. Insofern besteht auch kein Anspruch für Asylbewerber.

 

Weiterhin gilt, dass Anträge zur Bezuschussung des Mittagessens im Rahmen des Härtefallfonds nur dann berücksichtigt werden dürfen, wenn kein Anspruch auf Förderung durch Bildung und Teilhabe besteht. Diesen Anspruch auf die wesentlich umfangreicheren Leistungen des Bildung- und Teilhabepaketes haben aber Asylbewerber.

 

Bei der Antragstellung erklärt der Antragsteller schriftlich, dass er keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket hat.

 

Daraus folgt, dass derzeit keine Kinder von Asylbewerbern Leistungen aus dem Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ in Anspruch nehmen können.

 

4. Wie stellt die Stadt sicher, dass die Eltern der betroffenen Kinder über die Anspruchsberechtigung ihrer Kinder auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets oder nach dem Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ informiert werden?

 

Im Rahmen der Einladung zur Schulanmeldung und zur Veranstaltung nach § 36 Schulgesetz NRW wird über die Fördermöglichkeiten informiert.

 

Darüber hinaus wird auf den Wohngeldbescheiden auf die Förderung „ Bildung und Teilhabe“ hingewiesen. Außerdem übernehmen die Kindertagesstätten und Schulsozialarbeiterinnen eine wichtige Informations- und Hilfsfunktion.

 

Für die Leitungen von Kindertagesstätten, Schulsekretärinnen und Schulsozialarbeiter/innen finden Schulungen zu den Fördermöglichkeiten statt. Auch bei Neueinstellungen von Schulsekretärinnen und Schulsozialarbeiter/innen, aber auch von Kita-Leiterinnen finden Schulungen auf Nachfrage statt. Aktuell wurden bzw. werden neue Schulsozialarbeiter/innen zum 01.03.2018 eingestellt, die im Anschluss geschult werden.

 

5. Wie viele Kinder aus den Flüchtlingsfamilien (Asylbewerber + Personen mit Schutzstatus), die den Kommunen zugewiesen wurden und die einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in der Kindertagesbetreuung haben, leben in der Stadt Eschweiler?

 

Es werden derzeit 1.876 Kinder in Eschweiler Kindertageseinrichtungen betreut (Stand 01.02.2018). Weitere 221 Kinder nutzen zudem das Angebot der Kindertagespflege. Geflüchtete Kinder und Jugendliche können dabei über das Kriterium „Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)“ identifiziert werden. Hier ergibt die Datenauswertung derzeit insgesamt 12 Kinder.

 

Grundsätzlich kann man natürlich davon ausgehen, dass durch den Wechsel in andere Rechtskreise
(z.B. SGB II) die Gesamtzahl von geflüchteten Kindern in Einrichtungen der Kindertagespflege und in Kindertageseinrichtungen größer sein wird. Zu berücksichtigen ist zudem, dass außerhalb dieser Gesamtzahl zusätzlich 20 Betreuungsplätze in so genannten Brückenprojekten in der "BKJ Einrichtung Purzelbaum" und in der "BKJ integratives Familienzentrum Jahnstraße" zur Verfügung stehen.

 

6. Wie viele schulpflichtige Flüchtlingskinder und –jugendliche, die den Kommunen zugewiesen wurden, leben in der Stadt Eschweiler?

 

Anzahl der Schüler/innen mit Migrationshintergrund:

 

An den Eschweiler Schulen werden ausweislich der letzten amtlichen Schulstatistik von Oktober 2017 - 261 Kinder an Grundschulen und 387 Schüler im Sek. I-Bereich an städt. weiterführenden Schulen mit Migrationshintergrund beschult.

 

Wartezeit bis zur Einschulung:

 

Die Vermittlungszeit von neuzugewanderten Schülerinnen und Schülern beträgt in der Regel nur wenige Tage, wenn es zeitnah zur Terminierung eines Beratungsgesprächs beim Kommunalen Integrationszentrum der StädteRegion Aachen (KI) kommt. Wie bereits in der VV 047/17 dargestellt, gestaltet sich die Terminierung in Einzelfällen schwierig und langwierig, wenn Einladungen mehrfach ausgesprochen werden müssen, ehe der Einladung gefolgt wird.

Vom Grundsatz her ist allerdings festzuhalten, dass aktuell alle Kinder zeitnah vermittelt werden. Kinder ohne bzw. mit wenig Deutschkenntnissen werden in Grundschulen in bestehenden Klassen integrativ beschult und zusätzlich in der Grundschule individuell gefördert. Für Dritt- und Viertklässler besteht das Angebot, einen vom Schulamt für die Städteregion eingerichteten Deutschintensivkurs an der KGS Barbaraschule – Teilstandort Röthgen – zu besuchen. Darüber hinaus hat die Stadt Eschweiler für alle anderen Kinder zusätzliche Sprachförderkurse eingerichtet, um die Kinder zusätzlich zu unterstützen (siehe dazu auch Ausführungen zu Antrag 3, Frage 2, letzter Abs.).

 

Nach einer Auswertung der Städteregion Aachen aus Januar 2018 wurde untersucht, wie viele Kinder im Übergang von Klasse 4 nach 5 zum Schuljahr 2018/19 Deutschförderbedarf haben. Danach bedürfen insgesamt 22 Viertklässler aktuell der Förderung. Nach Abschluss der Grundschulzeit  verlassen 8 Kinder ohne Zeugnis und Intensivförderbedarf die Grundschule und 9 werden voraussichtlich mit Zeugnis auch weiterhin noch einen Anschlussförderbedarf haben.

 

 

 

Für Schülerinnen und Schüler an den weiterführenden Schulen können bisher noch alle Kinder ohne bzw. mit wenig Deutschkenntnissen einer Sprachförderklasse zugewiesen werden. Wie bereits in der VV 047/17 ausgeführt, bestehen an allen weiterführenden Schulen Sprachförderklassen. Aktuell (Stand: Dez. 2017) sind sie wie folgt besetzt:

 

-          An der Waldschule - Städt. Gesamtschule besuchen 10 Kinder die Förderklasse

-          An der Adam-Ries-Schule – Gemeinschaftshauptschule – besuchen 60 Kinder insgesamt 3 Förderklassen

-          Am Städt. Gymnasium Eschweiler besuchen 40 Kinder 2 Förderklassen, davon wechseln 13 in eine Regelklasse

-          An der Realschule Patternhof besuchen 38 Kinder 2 Förderklassen

-          An der Bischöflichen Liebfrauenschule besuchen 15 Kinder eine Förderklasse.

 

 

7. Wie viele schulpflichtige neuzugewanderte Schüler werden in allg. Schulen unterrichtet und in welchen Schulformen?

 

Anzahl der schulpflichtigen neuzugewanderten Schüler/innen in allg. Schulen getrennt nach Schulformen gem. Amtl. Schulstatistik v. Oktober 2017:

 

An 10 Grundschulen:     261

An der Gesamtschule:   79

An der Realschule:        113

Am Städt. Gymnasium: 68

An der Hauptschule:      116

An der Förderschule:     11

 

An der Bischöflichen Liebfrauenschule: 22

 

Bis zum 31.01.2018 wurden im 1. Halbjahr des Schuljahres 2017/18  insgesamt  56  Kinder, davon 23 im Primarbereich, 22 der Sek. I und 11 Jugendliche für den Sek. II vom KI beraten. Davon konnten bis zum Stichtag 45 vermittelt werden, 11 waren noch in Bearbeitung.

 

Welche Stelle nimmt die Einstufung in die jeweilige Schulform vor und nach welchen Kriterien?

 

Die Zuordnung zur Grundschule erfolgt alleine aufgrund des Alters der Kinder.

 

Bei Schülern, die aufgrund ihres Alters einer weiterführenden Schule zugeordnet werden müssen, erfolgt zunächst beim Kommunalen Integrationszentrum ein Beratungsgespräch, in dem festgestellt wird, wie die Deutschkenntnisse der Kinder sind und ob und inwieweit Kenntnisse über den bisherigen Schulbesuch/- abschluss im Heimatland vorliegen. Je nach Aussage der Anamnese werden die Kinder ohne oder mit geringen Deutschkenntnissen dann einer Internationalen Sprachfördergruppe (ISFG) mit freien Plätzen an einer weiterführenden Schule vermittelt. Dabei wird bereits – soweit es die Kapazitäten hergeben - darauf geachtet, dass Kinder mit höherem Bildungsniveau auch eher an ein Gymnasium vermittelt werden bzw. soweit die vereinbarten Aufnahmeparameter der BLS erfüllt sind, auch dorthin.

 

Grundsätzlich spielt das Bildungsniveau bei der Vermittlung von ISFG- Schülern eine sekundäre Rolle, da im Vordergrund die Vermittlung der deutschen Sprache steht. Im Laufe ihrer Schulzeit in der ISFG ist dann auch unterjährig ein Schulwechsel zu einer dem Leistungsniveau entsprechenden passenden Schulform im Rahmen der bestehenden Kapazitäten jederzeit möglich.

 

 

Gibt es Übergangsmöglichkeiten in andere Schulformen?

 

Ja.

 

Gibt es Klassen zur vorrübergehenden Beschulung und wenn ja, wie viele?

 

Übersicht über die bestehenden Sprachförderklassen (IFK):

 

Spezielle Sprachförderklassen (auch ISFG- Internationale Sprachfördergruppe oder an der GHS IFÖ genannt) gibt es an allen weiterführenden Schulen wie folgt (Stand: Dez. 2017):

 

-          An der GHS Adam-Ries sind weiterhin 3 Sprachförderklassen mit 60 Schülern eingerichtet. Davon sind 52 Kinder im ersten Förderjahr und 8 im zweiten Förderjahr.

-          An der Realschule Patternhof sind weiterhin 2 Förderklassen mit insgesamt 38 Schülern eingerichtet, die sich alle im ersten Förderjahr befinden.

-          Am Städt. Gymnasium bestehen weiterhin 2 Förderklassen mit insgesamt 40 Kindern, davon befinden sich 11 im ersten Förderjahr und 16 im 2. Förderjahr. 13 wechseln in eine Regelklasse.

-          Die Gesamtschule Waldschule hat eine Förderklasse eingerichtet und beschult dort aktuell 10 Schüler, die alle schon im 2. Förderjahr sind.

-          Die Bischöfliche Liebfrauenschule hat auch weiterhin eine Förderklasse eingerichtet mit aktuell 15 Kindern.

-          Das Berufskolleg hat ebenfalls 3 Förderklassen eingerichtet. Dort werden 49 Schüler/innen beschult.

 

An Grundschulen erfolgt die Beschulung der neuzugewanderten Kinder grundsätzlich in Regelklassen. Sofern die Kinder im 3. und 4. Schuljahr sind und über keinerlei oder wenig Deutschkenntnisse verfügen, haben sie im Rahmen der zur Verfügung stehenden Kontingente die Möglichkeit, an einem Deutschintensivkurs teilzunehmen., der für alle Kinder 2,5 Tage in der Woche am Standort der Barbaraschule – Teilstandort Röthgen- in einer Lerngruppe von 15 Kindern stattfindet. Es wird angestrebt, die Kinder innerhalb eines halben Jahres dort so zu qualifizieren, dass sie dem Regelunterricht an der Stammschule danach ohne diese Unterstützung folgen können. Darüber hinaus erfolgt in der Stammschule eine individuelle Förderung der Kinder.

 

Um das bestehende Förderdelta für die Kinder der 1. und 2. Schuljahre zu schließen, ist seitens des Schul- und Jugendhilfeträgers veranlasst worden, für die dort derzeit knapp 200 Grundschüler/innen ohne oder mit wenigen Deutschkenntnissen in Eigenregie Sprachförderkurse finanziert über die Inklusionspauschale durchzuführen.

Im 1. Halbjahr 2017/18 wurden 169 Schüler zusätzlich sprachlich gefördert, für das 2. Halbjahr wurde seitens der Schulen ein Bedarf in Höhe von 192 Schülern gemeldet. Der finanziell damit verbundene Aufwand beträgt insgesamt rund 16.000 Euro/Schuljahr.

 

8. Wie hoch ist der Anteil der Flüchtlinge, die der Schulpflicht der Sek. II unterliegen, an berufsbildenden Schulen im Vergleich zu allgemeinbildenden Schulen?

Wie viele Flüchtlinge nehmen die Bildungsangebote der Bildungsgänge an den Berufskollegs und wie viele der IFK wahr?

 

Zur Schulpflicht: Von den insgesamt derzeit 65 Schüler/innen waren zum Schuljahresbeginn 2017/2018 insgesamt 28 Schüler/innen bereits volljährig und nicht mehr schulpflichtig.

 

In den derzeit am BK eingerichteten drei  Internationalen Flüchtlingsklasse (IFK) werden derzeit 49 Schüler/innen beschult. Hierunter befinden sich fünf Schüler/innen, die keine Flüchtlinge sind (Herkunftsländer: Mazedonien, Polen, Portugal, Kuba, Italien), sondern aus Gründen des reinen Spracherwerbs in diesen Klassen beschult werden.

 

Schüler/innen, die im BK in den Vorjahren in IFKs beschult wurden, haben ihren Bildungsweg teilweise dort fortgesetzt, z. B. in Berufsfachschulen oder in Klassen der Ausbildungsvorbereitung. Deren „Bildungsherkunft“ wird statistisch nicht gesondert erfasst, vermutlich sind es um 15-20 Schüler/innen, die weiter das BK besuchen.

 

Zusätzlich gibt es in diesem Schuljahr eine Klasse der Ausbildungsvorbereitung mit Sprachförderunterricht mit 16 Schülerinnen, in der ehemalige Schüler der eigenen IFK-Klassen (Anzahl 3) und aus IFKs anderer Schulen (z. B. der Adam-Ries-Schule) beschult werden. Die Schüler/innen bekommen im BK weitere Sprachförderung und es werden berufliche Grundkenntnisse vermittelt, um sie „ausbildungsreif“ zu machen. Die Schüler/innen können am Ende des Schuljahres den HS-Abschluss erwerben.

 

 

Reichen die Kapazitäten der regulären Bildungsgänge und der IFK aus, damit jeder Schulpflichtige einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Schulabschluss erwerben kann?

 

Zurzeit reichen in Eschweiler die Kapazitäten aus, um für alle der Schulpflicht unterliegenden neuzugewanderten  Schüler einen Schulplatz mit individueller Sprachförderung sicherzustellen. Ob ein Hauptschulabschluss im Rahmen der Regelschulzeit erreicht werden kann, hängt von den individuellen Gegebenheiten ab. Ein Abschluss kann im Einzelfall auch noch am BK nachträglich erworben werden.

Problematisch ist die Bildung von Förderklassen an den Gesamtschulen, da die Stammklassen dort in der Regel nicht über freie Kapazitäten verfügen. Von daher ist eine inklusive Beschulung nur sehr begrenzt möglich. Dies erklärt auch die vergleichsweise geringe Anzahl an aufgenommenen Kindern in der Sprachförderklasse.

 

Wie viele Flüchtlinge nehmen derzeit am Bildungsangebot „Fit für Mehr“  teil?

Eine Klasse „Fit für Mehr“ wurde am BK nicht eingerichtet. Schüler/innen, die im Laufe eines Schuljahres zum BK  kommen, werden nach einer Überprüfung ihrer Sprachkenntnisse in eine der vier bestehenden Klassen aufgenommen. Das BK hat hierfür Kapazitäten in den Klassen (durchschnittliche Schülerzahl 16). Eine zusätzliche Klasse ist auch aufgrund der geringen Anzahl derer, die in diesem Schuljahr noch zum BK gekommen sind, aus Sicht des BK nicht notwendig.

 


keine

 


keine