Neben Bürgermeister
Bertram werden als Vertreter des Rates der Stadt Eschweiler folgende
Ratsmitglieder auf Grundlage der vollen Beitragseinheiten als Delegierte in die
Verbandsversammlung des Wasserverbandes Eifel-Rur gewählt:
1)
________________________
2)
________________________
Der Stadtrat schlägt Ratsmitglied ______________________ als
Wahlvorschlag der Stimmgruppe 1 (kreisfreie Städte, kreisangehörige Städte und
Gemeinden) zur Wahl als weiteren städtischen Vertreter in die
Verbandsversammlung des Wasserverbandes Eifel-Rur vor.
Am 17.06.2018 endet die Amtszeit der bisherigen Delegierten der
Verbandsversammlung des Wasserverbandes Eifel-Rur (WVER). Hierauf weist der
WVER mit Schreiben vom 08.01.2018 hin und bittet zugleich um Entsendung der
Delegierten der Stadt in die neue Verbandsversammlung.
Aufgrund der vom WVER errechneten vollen Beitragseinheiten
(Beitragsmittelwert 2015 - 2017) kann die Stadt Eschweiler insgesamt drei
Vertreter in die Verbandsversammlung entsenden.
Bei der Benennung der Delegierten ist darauf zu achten, dass die Anzahl
der Vertreter aus der Verwaltung nicht höher sein darf als die Anzahl der
Vertreter aus den Reihen der Ratsmitglieder. Zudem darf ein Mitglied nicht
durch eine/n Delegierten vertreten werden, die oder der in einem
Dienstverhältnis zu einem anderen Mitglied steht. Darüber hinaus muss - sofern
mehrere Vertreter zu benennen sind - gem. § 113 Abs. 2 S. 2 GO NRW der
Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Bediensteter der Gemeinde dazuzählen.
Der Bürgermeister wird die Funktion selbst wahrnehmen. Dementsprechend sind
neben dem Bürgermeister noch zwei Delegierte auf Grundlage der vollen
Beitragseinheiten aus den Reihen der Ratsmitglieder gem. § 113 in Verbindung mit § 50 Abs. 4 und 3 GO NRW zu
wählen.
Neben den drei vollen Beitragseinheiten errechnet sich für die Stadt
Eschweiler zudem eine Beitragsteileinheit in Höhe von 0,7688. Die
Beitragsteileinheiten (Werte kleiner als 1,0) berechtigen nicht zur Entsendung
eines Delegierten. Addiert man diese Beitragsteileinheiten innerhalb bestimmter
Mitgliedsgruppen, so ergeben sich Beitragseinheiten (größer als 1,0), die dann
innerhalb der Mitgliedsgruppe zur Entsendung von Delegierten berechtigen.
Wie bereits bei der bisherigen Zusammensetzung der Verbandsversammlung
wird die Beitragsteileinheit der Stadt Eschweiler zur Stärkung des
Mitgliedsraumes Aachen in die Mitgliedsgruppe 1 (kreisfreie Städte,
kreisangehörige Städte, Gemeinden) eingebracht. Die Koordination hinsichtlich
der Ansammlung von Beitragsteileinheiten und der Unterbreitung von
Wahlvorschlägen hat die Stadt Herzogenrath übernommen. Die kreisangehörigen
Städte und Gemeinden der StädteRegion Aachen haben sich im Zuge dessen zu einer
Stimmgruppe zusammengeschlossen und durch Addition ihrer jeweiligen
Beitragsteileinheiten insgesamt 4,9439 Beitragseinheiten erzielt. Diese werden
zur Entsendung von vier weiteren Delegierten der städteregionsangehörigen
Kommunen in die Verbandsversammlung genutzt.
Aufgrund der Höhe der in die Stimmgruppe eingebrachten
Beitragsteileinheiten wird jeweils ein weiterer Delegierter aus den Städten
Alsdorf, Herzogenrath und Eschweiler sowie aus der Gemeinde Roetgen benannt.
Aufgrund der derzeitigen Zusammensetzung des Stadtrates sind durch Verhältniswahl jeweils ein Vertreter der SPD- und der CDU-Fraktion als Delegierte auf Grundlage der vollen Beitragseinheiten zu benennen und ein weiterer Delegierter der SPD-Fraktion auf Grundlage der Beitragsteileinheiten vorzuschlagen.
keine
keine