Betreff
Entsendung von Delegierten in die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Eifel-Rur
Vorlage
030/18
Art
Beschlussfassung öffentlich

Neben Bürgermeister Bertram werden als Vertreter des Rates der Stadt Eschweiler folgende Ratsmitglieder auf Grundlage der vollen Beitragseinheiten als Delegierte in die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Eifel-Rur gewählt:

 

1) ________________________

 

2) ________________________

 

 

 

Der Stadtrat schlägt Ratsmitglied ______________________ als Wahlvorschlag der Stimmgruppe 1 (kreisfreie Städte, kreisangehörige Städte und Gemeinden) zur Wahl als weiteren städtischen Vertreter in die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Eifel-Rur vor.

 


Am 17.06.2018 endet die Amtszeit der bisherigen Delegierten der Verbandsversammlung des Wasserverbandes Eifel-Rur (WVER). Hierauf weist der WVER mit Schreiben vom 08.01.2018 hin und bittet zugleich um Entsendung der Delegierten der Stadt in die neue Verbandsversammlung.

 

Aufgrund der vom WVER errechneten vollen Beitragseinheiten (Beitragsmittelwert 2015 - 2017) kann die Stadt Eschweiler insgesamt drei Vertreter in die Verbandsversammlung entsenden.

 

Bei der Benennung der Delegierten ist darauf zu achten, dass die Anzahl der Vertreter aus der Verwaltung nicht höher sein darf als die Anzahl der Vertreter aus den Reihen der Ratsmitglieder. Zudem darf ein Mitglied nicht durch eine/n Delegierten vertreten werden, die oder der in einem Dienstverhältnis zu einem anderen Mitglied steht. Darüber hinaus muss - sofern mehrere Vertreter zu benennen sind - gem. § 113 Abs. 2 S. 2 GO NRW der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Bediensteter der Gemeinde dazuzählen. Der Bürgermeister wird die Funktion selbst wahrnehmen. Dementsprechend sind neben dem Bürgermeister noch zwei Delegierte auf Grundlage der vollen Beitragseinheiten aus den Reihen der Ratsmitglieder gem. § 113  in Verbindung mit § 50 Abs. 4 und 3 GO NRW zu wählen.

 

Neben den drei vollen Beitragseinheiten errechnet sich für die Stadt Eschweiler zudem eine Beitragsteileinheit in Höhe von 0,7688. Die Beitragsteileinheiten (Werte kleiner als 1,0) berechtigen nicht zur Entsendung eines Delegierten. Addiert man diese Beitragsteileinheiten innerhalb bestimmter Mitgliedsgruppen, so ergeben sich Beitragseinheiten (größer als 1,0), die dann innerhalb der Mitgliedsgruppe zur Entsendung von Delegierten berechtigen.

 

Wie bereits bei der bisherigen Zusammensetzung der Verbandsversammlung wird die Beitragsteileinheit der Stadt Eschweiler zur Stärkung des Mitgliedsraumes Aachen in die Mitgliedsgruppe 1 (kreisfreie Städte, kreisangehörige Städte, Gemeinden) eingebracht. Die Koordination hinsichtlich der Ansammlung von Beitragsteileinheiten und der Unterbreitung von Wahlvorschlägen hat die Stadt Herzogenrath übernommen. Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden der StädteRegion Aachen haben sich im Zuge dessen zu einer Stimmgruppe zusammengeschlossen und durch Addition ihrer jeweiligen Beitragsteileinheiten insgesamt 4,9439 Beitragseinheiten erzielt. Diese werden zur Entsendung von vier weiteren Delegierten der städteregionsangehörigen Kommunen in die Verbandsversammlung genutzt.

 

Aufgrund der Höhe der in die Stimmgruppe eingebrachten Beitragsteileinheiten wird jeweils ein weiterer Delegierter aus den Städten Alsdorf, Herzogenrath und Eschweiler sowie aus der Gemeinde Roetgen benannt.

 

Aufgrund der derzeitigen Zusammensetzung des Stadtrates sind durch Verhältniswahl jeweils ein Vertreter der SPD- und der CDU-Fraktion als Delegierte auf Grundlage der vollen Beitragseinheiten zu benennen und ein weiterer Delegierter der SPD-Fraktion auf Grundlage der Beitragsteileinheiten vorzuschlagen.

 

 


keine 

 


keine